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Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG)

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Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) Empty Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG)

Beitrag  checker So Apr 09, 2017 7:15 pm

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine der führenden deutschen Institutionen im Bereich der Grundlagenforschung. Der gemeinnützige Verein mit satzungsgemäßem Sitz in Berlin unterhält 83 rechtlich unselbstständige Forschungsinstitute und -einrichtungen in ganz Deutschland. Die Generalverwaltung in München, die von einem oder mehreren Generalsekretären geleitet wird, fungiert als Hilfsorgan für den Vorstand. Die Max-Planck-Gesellschaft setzt nach ihrer Satzung „die Tradition der früheren Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. fort“.[1]

Max-Planck-Gesellschaft
zur Förderung der Wissenschaften
(MPG)
Zweck: Grundlagenforschung
Vorsitz: Martin Stratmann (Präsident)
Gründungsdatum: 26. Februar 1948
Sitz: Satzungssitz: Berlin
Verwaltungssitz: München
Website: www.mpg.de


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Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) 220px-M%C3%BCnchen_-_Max-Planck-Gesellschaft

Die Max-Planck-Gesellschaft genießt weltweite Anerkennung. Nicht-universitäre Forschungsinstitutionen haben sie 2006 im Times-Higher-Education-Supplement-Ranking[2] zur weltweit besten nicht-universitären Forschungseinrichtung gekürt. Nach demselben akademischen Peer-Review belegte sie hinter AT&T und dem Argonne National Laboratory den dritten Platz in der weltweiten Technologieforschung.

Struktur und Aufgaben

Im Gegensatz zu anderen gemeinnützigen Einrichtungen ist die Max-Planck-Gesellschaft kein Dachverein, in dem rechtlich selbstständige Max-Planck-Institute, wie die Stiftung Max-Planck-Institut für Kohlenforschung und die Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH als juristische Personen Mitglieder wären. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik war bis 1970 eine GmbH und wurde dann vermögenslos gestellt und in die MPG überführt. Das MPI für Plasmaphysik wurde von Anfang an abweichend von den übrigen rechtlich unselbstständigen Max-Planck-Instituten nur durch Bayern und nur durch den Bund sowie aus Euratommitteln finanziert. Es ist deshalb auch nach Inkrafttreten der Ausführungsvereinbarung MPG – AV-MPG – von 1975 gemäß der Protokollnotiz zu § 1 AV-MPG nach den Regelungen für von Bund und den jeweiligen Sitzländern geförderte Großforschungseinrichtungen dort aufgeführt.

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften kennt nur Wissenschaftliche Mitglieder – dies sind in der Regel die Direktoren der rechtlich unselbstständigen Max-Planck-Institute sowie auswärtige wissenschaftliche Mitglieder – sowie fördernde Mitglieder, die entweder natürliche Personen oder juristische Personen wie Firmen sein können, welche die gemeinnützige Forschung in den Max-Planck-Instituten fördern. Die Max-Planck-Gesellschaft widmet sich vorwiegend der natur-, sozial- und geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung und arbeitet in Kooperation mit den Universitäten, bleibt aber unabhängig davon. Sie beschäftigt sich mit Forschungszielen, die aufgrund ihrer Transdisziplinarität oder der hohen notwendigen Ressourcen nicht von anderen Forschungseinrichtungen der Grundlagenforschung erreicht werden können. Die Forschungsergebnisse dienen der Allgemeinheit und haben das Ziel, Schwerpunkte exzellenter Forschung in bestimmten Forschungsbereichen in Ergänzung zur Forschung an Hochschulen und anderen Forschungsorganisationen zu bilden. Die Max-Planck-Gesellschaft ist durch ihren jeweiligen Präsidenten in der sogenannten Allianz der Wissenschaftsorganisationen vertreten, in der die Spitzen der deutschen Forschungsorganisationen sich regelmäßig beraten und austauschen.
Geschichte

Die Max-Planck-Gesellschaft wurde am 26. Februar 1948 unter der Präsidentschaft von Otto Hahn und der Leitung von Generalsekretär Ernst Telschow als Nachfolgeorganisation der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (KWG) in Göttingen gegründet. Benannt wurde sie nach Max Planck, dem Mitbegründer der Quantenphysik. Das Emblem der Max-Planck-Gesellschaft zeigt wie schon das Signet der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft Minerva, die römische Göttin der taktischen Kriegsführung, des Schiffbaus und der Weisheit, die als Hüterin des Wissens und Beschützerin der Dichter und Lehrer verehrt wird.

Zu dieser neu gegründeten Max-Planck-Gesellschaft gehörten zunächst nur die Institute der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden britischen und amerikanischen Besatzungszone, der sogenannten Bizone. Erst im November 1949 traten die in der französischen Besatzungszone gelegenen früheren KWG-Institute der Max-Planck-Gesellschaft bei und 1953 auch die ehemaligen Berliner Institute, die zwischenzeitlich zur Stiftung Deutsche Forschungshochschule zusammengefasst worden waren.

Zunächst wurde jedes Institut im Rahmen der Kulturhoheit jeweils alleine von dem Land finanziert, in dem es seinen Sitz hatte. Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kam es am 24. März 1949 zum Staatsabkommen über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen, dem sogenannten Königsteiner Staatsabkommen, in dem die länderübergreifende Finanzierung festgelegt wurde. Dieses Staatsabkommen stellte die unmittelbare Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft e. V. sicher. Das Abkommen wurde zunächst auf fünf Jahre abgeschlossen und dann erst bis 1959 und dann noch mehrmals bis Ende 1969 verlängert. Bis 1964 haben die Länder die investiven Ausgaben nur in einem eingeschränkten Umfang finanziert. Bereits seit Ende der Fünfziger Jahre wurden vom Bund die baulichen Investitionen auf der Basis von Zuwendungen nach § 64a Reichshaushaltsordnung finanziert.

Ab 1964 wurde zwischen Bund und Ländern ein Verwaltungsabkommen geschlossen, das die paritätische Mitfinanzierung der Länder bei den Investitionen und des Bundes bei den laufenden Betriebsausgaben vorsah. Da der Bund seine Zuwendungen via Verwaltungsakt – Zuwendungsbescheid mit Bewilligungsbedingungen – bewilligte und die Länder aufgrund des Königsteiner Staatsabkommens durch die hierfür eingerichtete Geschäftsstelle (Vorläufer der BLK-Geschäftsstelle und jetzt GWK-Geschäftsstelle), war die Bewilligung der Bund-Länder-Mittel nicht einheitlich und unterschiedlich geregelt. Auf Drängen der Rechnungshöfe kam es daher 1968 erstmals zu Bewirtschaftungsregelungen, die von Bund und Ländern einheitlich zugrunde gelegt worden sind. Diese Finanzierungsregelungen wurden im Laufe der nächsten Jahre immer weiter verfeinert. Mit der Budgetierung erfolgte im Bereich der Stellenbewirtschaftung, der Deckungsfähigkeit und der Mehreinnahmenverwendung eine erhebliche Flexibilisierung.

Mit der Neuordnung des Haushaltsrechts im Jahr 1969 auf Seiten des Bundes und Länder und die Einfügung des Art. 91b GG wurde die Grundlage gelegt, für die 1975 unterzeichnete Rahmenvereinbarung Forschungsförderung sowie die Ausführungsvereinbarung Max-Planck-Gesellschaft, welche die Finanzierungsgrundlagen und notwendigen Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern regelt.

Zum Zeitpunkt ihrer Gründung, 1948, umfasste die Max-Planck-Gesellschaft bei einem Haushaltsvolumen von etwa sieben Millionen DM (ca. 3,6 Mio. Euro) 25 Institute und Forschungsstellen. 1960 zählte die Max-Planck-Gesellschaft 40 Institute und Forschungseinrichtungen bei insgesamt rund 2.600 Beschäftigten, davon 750 Wissenschaftlern, und hatte einen Jahresetat von knapp 80 Millionen DM (ca. 40,9 Mio. Euro).

Nach dem Beitritt der fünf neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland wurden zwischen 1990 und 2002 insgesamt 18 neue Institute, eine Forschungsstelle und ein Teilinstitut in den neuen Ländern gegründet. Die Zahl der Institute erhöhte sich dadurch um rund ein Drittel. An den Instituten und Einrichtungen in den neuen Ländern forschen rund 4000 Mitarbeiter. In einem sogenannten „Sofortprogramm“ nach der Wende wurde eine Reihe von Arbeitsgruppen an Universitäten eingerichtet, die jedoch bis 1998 befristet waren, und anschließend teilweise in Universitäten eingegliedert wurden. Der Aufbau in den neuen Ländern wurde teilweise auch durch eine Umschichtung von West nach Ost finanziert, da im Rahmen des „föderalen Konsolidierungsprogramms“ in den alten Bundesländern im gleichen Zeitraum 740 Stellen abgebaut werden mussten.[3]

In 80 Instituten und Forschungseinrichtungen wurden Anfang 2011 etwa 5.200 Wissenschaftler, über 10.000 Doktoranden, Diplomanden, studentische Hilfskräfte und Gastwissenschaftler sowie mehr als 8.000 Mitarbeiter im kaufmännischen, technischen und administrativen Bereich beschäftigt.[4] Das Jahresbudget beträgt rund 1,7 Milliarden Euro. Das Max-Planck-Institut für Kohlenforschung und das Max-Planck-Institut für Eisenforschung sind rechtlich selbstständig.

2003 initiierte die Max-Planck-Gesellschaft die Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen und konzipierte in der Folge ein elektronisches Archiv für Publikationen der Mitarbeiter der MPG, den eDoc-Server, der zurzeit gut 21.000 Volltexte umfasst, wovon 9.000 öffentlich zugänglich sind.
Kommission zur Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus (1999–2005)

Im Jahr 1997 wurde vom damaligen Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, dem Biologen Hubert Markl, mit Zustimmung ihres Verwaltungsrats und ihres Senats die Präsidentenkommission „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“ eingesetzt. Sie stand unter Vorsitz von zwei Historikern, die der Max-Planck-Gesellschaft nicht angehören: Reinhard Rürup (Technische Universität Berlin) und Wolfgang Schieder (Universität zu Köln).[5] Zwar wurde am 26. Februar 1948 eine – rechtlich gesehen – neue deutsche Wissenschaftsinstitution etabliert. Mit ihren vielfältigen institutionellen und personellen Verbindungslinien steht die Max-Planck-Gesellschaft jedoch in der unmittelbaren Nachfolge der 1911 gegründeten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Deren Vergangenheit und insbesondere deren Beziehungen zum NS-Regime sind Teil der Vergangenheit der Max-Planck-Gesellschaft.

Das Verhältnis der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zum NS-System, das wissenschaftliche, politische und wissenschaftspolitische Handeln ihrer Repräsentanten und Wissenschaftler während der Zeit des Nationalsozialismus sowie die Folgewirkungen dieses Handelns auf die Max-Planck-Gesellschaft sollen so vollständig wie möglich, rückhaltlos und ohne jegliche institutionelle Befangenheit erforscht und publiziert werden. Aus diesem Grund wurden unabhängige Historiker mit dem Vorsitz der Präsidentenkommission und der Lenkung ihrer Arbeiten sowie externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der Leitung und Umsetzung des Forschungsprogramms betraut. Die Kommission verfügte über ein eigenes institutionelles „Forschungsprogramm“, das nacheinander von Doris Kaufmann, Carola Sachse, Susanne Heim und Rüdiger Hachtmann geleitet wurde. Die Geschäftsstelle des Forschungsprogramms war am MPI für Wissenschaftsgeschichte angesiedelt.[6] Die Ergebnisse des Forschungsprogramms wurden seit 1999 veröffentlicht.[7] Die Kommission hat ihre Arbeiten Ende 2005 beendet. Die Ergebnisse der Kommission sind unter anderem in der Buchreihe „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“ erschienen, die zwischen 2000 und 2008 18 Bände umfasste.[8]
Forschungsprogramm „Die Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft“ (seit 2015)

Seit Februar 2015 existiert ein Forschungsprogramm zur Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft, das am Berliner Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte angesiedelt ist. Das neue Projekt wurde Mitte 2014 beschlossen, es soll die Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft in allen Facetten untersuchen. Das Kollegium des Forschungsprogramms bilden Jürgen Renn (Berlin), Carsten Reinhardt (Bielefeld) und Jürgen Kocka (Berlin).[9][10] Projektleiter ist der Wissenschaftshistoriker Florian Schmaltz.[11]
Organisation
Mitglieder

Als Verein verfügt die Max-Planck-Gesellschaft über Mitglieder; einerseits die Wissenschaftlichen Mitglieder, die in der Regel zugleich Direktoren einer Abteilung an einem Max-Planck-Institut sind, weiterhin die Fördernden Mitglieder, die sich in Persönlich Fördernde Mitglieder und Korporativ Fördernde Mitglieder (etwa Firmen, Verbände und Kommunen) aufteilen.[12] Zu sogenannten Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitgliedern können Wissenschaftler berufen werden, die eng mit einem MPI kooperieren.
Siehe auch: Kategorie:Wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft
Emblem

Wie bei ihrem Vorgänger, der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, stellt das Emblem der Max-Planck-Gesellschaft den Kopf der Minerva dar, Tochter von Jupiter und altitalische Göttin der Weisheit und der Künste. Sie ziert auch das Abzeichen der Mitglieder der Max-Planck-Gesellschaft.
Sektionen

Die Max-Planck-Institute sind je nach Forschungsrichtung einer der drei Sektionen zugeordnet:

die Biologisch-Medizinische Sektion besteht aus 27 Max-Planck-Instituten und sieben Forschungseinrichtungen, die die Lebenswissenschaften in „ihrer gesamten Breite“ widerspiegeln. Trotz dieser Vielfalt besteht als „übergeordneter Forschungsschwerpunkt“ die Neurobiologie, an der zwölf Institute beteiligt sind.[13]
die Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion umfasst 32 Max-Planck-Institute, deren Arbeiten sich in „drei grobe Themenbereiche einteilen“ lässt: Materie, Komplexe Interaktion und Neuartiges Licht.[14]
die Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion umfasst 19 Max-Planck-Institute, darunter insgesamt acht juristische Institute.[15]

Präsidenten

Otto Hahn (1948 bis 1960)
Adolf Butenandt (1960 bis 1972)
Reimar Lüst (1972 bis 1984)
Heinz A. Staab (1984 bis 1990)
Hans F. Zacher (1990 bis 1996)
Hubert Markl (1996 bis 2002)
Peter Gruss (2002 bis 2014)
Martin Stratmann (seit Juni 2014)

Generalverwaltung

Die Generalverwaltung in München führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und unterstützt die Organe der Gesellschaft sowie insbesondere die Institute bei der Wahrnehmung ihrer Verwaltungsaufgaben. Sie wird von einem oder mehreren Generalsekretären geleitet, die anfangs als Generaldirektor und Geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats bezeichnet wurden.

Bisherige Generalsekretäre:

1946–1960 Ernst Telschow
1950–1961 Otto Benecke (gemeinsam mit Telschow)
1962–1966 Hans Ballreich
1966–1976 Friedrich Schneider
1976–1987 Dietrich Ranft
1987–1995 Wolfgang Hasenclever
1995–2010 Barbara Bludau
2010–2017 Ludwig Kronthaler
seit 2017 Rüdiger Willems (kommissarisch)[16]


Weiteres dazu im Link:

https://de.wikipedia.org/wiki/Max-Planck-Gesellschaft
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