Die oder der Weiler
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Die oder der Weiler
Ein Weiler ist eine Wohnsiedlung, die aus wenigen Gebäuden besteht. Ein Weiler ist kleiner als ein Dorf, aber größer als eine Einzelsiedlung.
Oberwil in Waldkirch, Kanton St. Gallen, Schweiz
Etymologie
Wortbedeutung
Weiler ist die Bezeichnung für eine aus wenigen Gebäuden bestehende Siedlung. Das Wort ist im Mittelhochdeutschen in der Form wīler vorhanden und ist die eingedeutschte Form des mittellateinischen Wortes villare („Gehöft“), das auf das Adjektiv lateinisch villaris („zum Landgut gehörig, Landguts-“) zurückgeht. Dieses wiederum ist vom Substantiv villa („Landhaus eines Vornehmen, Landgut, Gutshof“) abgeleitet.[1][2][3] Die Bezeichnung Weiler für kleine Ansiedlungen geht auf die Tatsache zurück, dass die nächst den vornehmen Landhäusern erbauten Unterkünfte für das Personal ebenfalls zur villa gerechnet wurden und das Wort letztlich das gesamte Gebäudeensemble benannte.[3]
Herkunft des Wortes
Die im Süden und Westen des deutschen Sprachgebiets verbreiteten Formen -weiler und -wil als Grundwörter von Ortsnamen sind bereits im Althochdeutschen als wīlāri und wīlar vorhanden und gehen ebenfalls auf lateinisch villaris bzw. villa zurück. Entstanden ist diese Bezeichnungsweise durch den Umstand, dass römische Landgüter (villae) von den späteren germanischen Besitzern weiterhin mit dem lateinischen Wort bezeichnet wurden[2] und das Wort so schon in nachrömischer oder althochdeutscher Zeit (ca. 750–1050) eingedeutscht wurde.
Sinnverwandte Begriffe
Im badischen Raum steht das Wort Zinken für eine kleine Ansammlung von Höfen. Ein typischer Zinken ist beispielsweise der Baden-Badener Stadtteil Gaisbach.
Das entsprechende westfälische Wort ist Drubbel. Drubbel liegen vorwiegend in Gegenden mit Streusiedlungen, dazu auch Bauerschaften.
Im Bergischen Land wird ein Weiler als Hofschaft bezeichnet. Dabei handelte es sich ursprünglich um Siedlungen für Arbeiter, die in den abgelegenen, durch Wasserkraft betriebenen Hammer- oder Schleifwerken oder Mühlen arbeiteten und nicht täglich den mühsamen Weg von der Stadt zur Arbeit und zurück gehen konnten.
Der Weiler als Siedlungsform
Ein Weiler hat – im Gegensatz zu einem Dorf – in der Regel keine geschlossene Bebauung und kein Gebäude mit zentraler Funktion wie eine Kirche oder ein Gasthaus. Diese Siedlungsform ist besonders in West- und Süddeutschland, in der Schweiz und in Österreich zu finden.
Bildet jedoch – bei gleicher Siedlungsform – die Kirche den Mittelpunkt der Siedlung, so spricht man von einem Kirchweiler.[4]
In der humangeographischen Karteninterpretation spricht man bei bis zu 15 erkennbaren Gebäuden von einem Weiler.[5] Werden Luftbilder interpretiert, lässt man bei der Zählung nach Möglichkeit Ställe, Schuppen und Anbauten außer Acht.
In Österreich existiert differenzierend zu Weiler (drei bis neun Gebäude in engerer Lage) und Rotte (Gebäude in lockerer Anordnung ohne Rücksicht auf die Zahl) die topografische Kennzeichnung Zerstreute Häuser: „Gebäude, die über ein großes Gebiet verstreut liegen, ohne Rücksicht auf die Anzahl“.[6] Geschlossene Orte mit mehr als neun Gebäuden gelten hier als Dorf. Bei nur ein bis zwei Gebäuden ohne Siedlungszusammenhang, also im Falle von Einzelsiedlungen, spricht man, bedeutungsumfänglich gleichgereiht, von Einöde, Einzelhof, Einzelhaus, Einschicht,[6] wobei die Bezeichnung Einschicht, bayerisch wie österreichisch, die Bedeutung Öde, Einsamkeit besitzt.[7]
In aller Regel gibt es in Weilern wegen ihrer geringen Größe keine Straßennamen. In diesen Fällen tritt der Ortsname – dann als Ortsteil – an die Stelle des Straßennamens. Die Hausnummern sollten dennoch der räumlichen Anordnung der Gebäude entsprechen, können aber auch ohne erkennbare Ordnung verlaufen. Bisweilen besteht auch eine gemeinsame Hausnummerierung für mehrere solcher kleineren Orte, eventuell auch über das ganze Gemeindegebiet oder größere Teile davon. Es kann auch der Fall sein, dass in einem Gemeindegebiet die Straßen benannt werden, aber die Hausnummerierung auch bei solchen kleineren Orten nach dieser Straßenbenennung erfolgt.
Rechtliches
Deutschland
Regelung der StVO
Soweit Ansiedlungen keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, können auf deutschen Straßen solche Orte nicht mit einer Ortstafel gekennzeichnet sein und haben daher kein Tempolimit. Um dennoch den Ortsnamen anzugeben, kann eine Ortshinweistafel verwendet werden. Die Abbildung der einzeiligen Version im Katalog der Verkehrsschilder der StVO ist mit Weiler beschriftet und das Schild wird üblicherweise und nicht-amtlich als Weilerschild bezeichnet.
Sonderregelung in Bayern
In Bayern gilt gemäß der Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950[8] grundsätzlich jede Ansiedlung mit drei bis neun Wohngebäuden als Weiler. Eine größere Ansiedlung gilt als Dorf, eine Ansiedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden wird als Einöde bezeichnet.
Österreich
Ebenso wie in Deutschland können abhängig von der Lage der Häuser reguläre Ortstafeln angebracht werden. In manchen Fällen werden auch nur einfache Schilder mit der Ortsbezeichnung angebracht, die nur der Information dienen und rechtlich auf den Straßenverkehr keinerlei Auswirkung haben.
Vereinigte Staaten
In den Staaten New York und Oregon existiert die Bezeichnung Weiler (engl. Hamlet) für kleine Ansiedlungen, die keine eigene Gemeinde bilden. Hamlets können entweder Teil einer größeren Gemeinde sein (New York), oder auch direkt vom jeweiligen County verwaltet werden (Oregon).
Siehe auch
Weiler (Ortsname)
Ortschaft, Wohnplatz, Hofstelle
Honschaft
Österreich: Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT
Quelle
Oberwil in Waldkirch, Kanton St. Gallen, Schweiz
Etymologie
Wortbedeutung
Weiler ist die Bezeichnung für eine aus wenigen Gebäuden bestehende Siedlung. Das Wort ist im Mittelhochdeutschen in der Form wīler vorhanden und ist die eingedeutschte Form des mittellateinischen Wortes villare („Gehöft“), das auf das Adjektiv lateinisch villaris („zum Landgut gehörig, Landguts-“) zurückgeht. Dieses wiederum ist vom Substantiv villa („Landhaus eines Vornehmen, Landgut, Gutshof“) abgeleitet.[1][2][3] Die Bezeichnung Weiler für kleine Ansiedlungen geht auf die Tatsache zurück, dass die nächst den vornehmen Landhäusern erbauten Unterkünfte für das Personal ebenfalls zur villa gerechnet wurden und das Wort letztlich das gesamte Gebäudeensemble benannte.[3]
Herkunft des Wortes
Die im Süden und Westen des deutschen Sprachgebiets verbreiteten Formen -weiler und -wil als Grundwörter von Ortsnamen sind bereits im Althochdeutschen als wīlāri und wīlar vorhanden und gehen ebenfalls auf lateinisch villaris bzw. villa zurück. Entstanden ist diese Bezeichnungsweise durch den Umstand, dass römische Landgüter (villae) von den späteren germanischen Besitzern weiterhin mit dem lateinischen Wort bezeichnet wurden[2] und das Wort so schon in nachrömischer oder althochdeutscher Zeit (ca. 750–1050) eingedeutscht wurde.
Sinnverwandte Begriffe
Im badischen Raum steht das Wort Zinken für eine kleine Ansammlung von Höfen. Ein typischer Zinken ist beispielsweise der Baden-Badener Stadtteil Gaisbach.
Das entsprechende westfälische Wort ist Drubbel. Drubbel liegen vorwiegend in Gegenden mit Streusiedlungen, dazu auch Bauerschaften.
Im Bergischen Land wird ein Weiler als Hofschaft bezeichnet. Dabei handelte es sich ursprünglich um Siedlungen für Arbeiter, die in den abgelegenen, durch Wasserkraft betriebenen Hammer- oder Schleifwerken oder Mühlen arbeiteten und nicht täglich den mühsamen Weg von der Stadt zur Arbeit und zurück gehen konnten.
Der Weiler als Siedlungsform
Ein Weiler hat – im Gegensatz zu einem Dorf – in der Regel keine geschlossene Bebauung und kein Gebäude mit zentraler Funktion wie eine Kirche oder ein Gasthaus. Diese Siedlungsform ist besonders in West- und Süddeutschland, in der Schweiz und in Österreich zu finden.
Bildet jedoch – bei gleicher Siedlungsform – die Kirche den Mittelpunkt der Siedlung, so spricht man von einem Kirchweiler.[4]
In der humangeographischen Karteninterpretation spricht man bei bis zu 15 erkennbaren Gebäuden von einem Weiler.[5] Werden Luftbilder interpretiert, lässt man bei der Zählung nach Möglichkeit Ställe, Schuppen und Anbauten außer Acht.
In Österreich existiert differenzierend zu Weiler (drei bis neun Gebäude in engerer Lage) und Rotte (Gebäude in lockerer Anordnung ohne Rücksicht auf die Zahl) die topografische Kennzeichnung Zerstreute Häuser: „Gebäude, die über ein großes Gebiet verstreut liegen, ohne Rücksicht auf die Anzahl“.[6] Geschlossene Orte mit mehr als neun Gebäuden gelten hier als Dorf. Bei nur ein bis zwei Gebäuden ohne Siedlungszusammenhang, also im Falle von Einzelsiedlungen, spricht man, bedeutungsumfänglich gleichgereiht, von Einöde, Einzelhof, Einzelhaus, Einschicht,[6] wobei die Bezeichnung Einschicht, bayerisch wie österreichisch, die Bedeutung Öde, Einsamkeit besitzt.[7]
In aller Regel gibt es in Weilern wegen ihrer geringen Größe keine Straßennamen. In diesen Fällen tritt der Ortsname – dann als Ortsteil – an die Stelle des Straßennamens. Die Hausnummern sollten dennoch der räumlichen Anordnung der Gebäude entsprechen, können aber auch ohne erkennbare Ordnung verlaufen. Bisweilen besteht auch eine gemeinsame Hausnummerierung für mehrere solcher kleineren Orte, eventuell auch über das ganze Gemeindegebiet oder größere Teile davon. Es kann auch der Fall sein, dass in einem Gemeindegebiet die Straßen benannt werden, aber die Hausnummerierung auch bei solchen kleineren Orten nach dieser Straßenbenennung erfolgt.
Rechtliches
Deutschland
Regelung der StVO
Soweit Ansiedlungen keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, können auf deutschen Straßen solche Orte nicht mit einer Ortstafel gekennzeichnet sein und haben daher kein Tempolimit. Um dennoch den Ortsnamen anzugeben, kann eine Ortshinweistafel verwendet werden. Die Abbildung der einzeiligen Version im Katalog der Verkehrsschilder der StVO ist mit Weiler beschriftet und das Schild wird üblicherweise und nicht-amtlich als Weilerschild bezeichnet.
Sonderregelung in Bayern
In Bayern gilt gemäß der Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950[8] grundsätzlich jede Ansiedlung mit drei bis neun Wohngebäuden als Weiler. Eine größere Ansiedlung gilt als Dorf, eine Ansiedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden wird als Einöde bezeichnet.
Österreich
Ebenso wie in Deutschland können abhängig von der Lage der Häuser reguläre Ortstafeln angebracht werden. In manchen Fällen werden auch nur einfache Schilder mit der Ortsbezeichnung angebracht, die nur der Information dienen und rechtlich auf den Straßenverkehr keinerlei Auswirkung haben.
Vereinigte Staaten
In den Staaten New York und Oregon existiert die Bezeichnung Weiler (engl. Hamlet) für kleine Ansiedlungen, die keine eigene Gemeinde bilden. Hamlets können entweder Teil einer größeren Gemeinde sein (New York), oder auch direkt vom jeweiligen County verwaltet werden (Oregon).
Siehe auch
Weiler (Ortsname)
Ortschaft, Wohnplatz, Hofstelle
Honschaft
Österreich: Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT
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