Polizist erschießt Frau nach Messerattacke
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Polizist erschießt Frau nach Messerattacke
Eine 53-jährige Frau aus Reinickendorf ist am Mittwoch bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen. Die Frau hatte zuvor offenbar einen Beamten mit einem Messer verletzt.
ine 53-jährige Frau aus Reinickendorf ist am Mittwoch bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen. Bislang sind die näheren Umstände noch unklar. Fest steht aber, dass ein Beamter auf die mit einem Messer angreifende Frau geschossen hat.
„Unsere Kollegen sind von Mitarbeitern der Reinickendorfer Sozialbetreuung gegen 14.30 Uhr um Amtshilfe bei der Vollstreckung eines Vorführungsbeschlusses des Amtsgerichts Wedding gebeten worden“, sagte eine Polizeisprecherin dem Tagesspiegel. Die beiden Polizisten hätten an der Wohnungstür der Frau am Senftenberger Ring versucht, diese durch Reden zum Mitkommen zu bewegen, sie habe sich aber geweigert und sich gegen einen Zugriff gewehrt.
„Sie ist dann mit einem Messer aus der Tür gestürmt und hat einen Kollegen leicht am Unterarm verletzt“, sagte die Polizeisprecherin weiter: „Die Kollegen setzten daraufhin Pfefferspray zu ihrer Verteidigung ein.“
Die Frau habe sich dann in die Wohnung zurückgezogen, die Polizisten hätten Verstärkung sowie einen Krankenwagen und die Feuerwehr gerufen, da sie davon ausgingen, dass die Frau durch das Pfefferspray verletzt worden war. Als die Rettungskräfte und die Verstärkung eintrafen, sei die Frau wieder mit dem Messer auf die zur Unterstützung angerückten Beamten losgegangen. Daraufhin habe einer der Polizisten von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht. Wie viele Schüsse er abgab und wo die 53-Jährige getroffen wurde, konnte die Sprecherin nicht sagen. Die Frau sei trotz sofortiger Reanimationsversuche an Ort und Stelle verstorben.
Ursprünglich war davon die Rede, dass die Frau psychisch krank gewesen sei
Eine Mordkommission müsse nun die genauen Umstände ermitteln. Das sei in solchen Fällen üblich, sagte die Sprecherin. Unklar ist vor allem, wie viele Polizisten anwesend waren, als der Schuss beziehungsweise die Schüsse fielen. Auch der Grund, warum die Frau einen Vorführungsbeschluss erhalten hatte, ist angeblich nicht bekannt. Ein solcher Beschluss kann beispielsweise erlassen werden, wenn Zeugen nicht zum Gerichtstermin erscheinen, aber auch wenn ein schwer psychisch kranker Mensch eine Begutachtung verweigert. Ursprünglich war davon die Rede, dass die Frau psychisch krank oder verwirrt gewesen sei, die Polizei wollte das später jedoch nicht bestätigen.
Der Polizei war die 53-Jährige zuvor aber nicht bekannt. Ihre Leiche wird nun gerichtsmedizinisch untersucht. Der Beamte, der auf sie schoss, werde sozialpsychologisch betreut, hieß es am Mittwochabend. Der Schusswaffengebrauch durch Polizisten ist streng geregelt. Notwehr gegen Straftäter ist die häufigste Begründung der Polizei für tödliche Schüsse. Seit der Wende wurden in Berlin ausschließlich Straftäter erschossen, die Beamte bedroht hatten: mit dem 2008 im brandenburgischen Schönfließ durch einen Berliner Polizisten erschossenen Kleinkriminellen waren es sieben. Ein Unbeteiligter war zuletzt 1985 erschossen worden: Der Mann war irrtümlich für einen Einbrecher gehalten worden.
Ein Beamter darf Personen mit Schüssen auch stoppen, „wenn sie sich ihrer Festnahme durch die Flucht zu entziehen versuchen“. Außerdem kann er den sogenannten finalen Rettungsschuss auf Straftäter zur Rettung bedrohter Menschen anwenden. Dieser ist nur dann zulässig, wenn er „das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr“ ist. Geprüft wird jetzt auch, ob der gestrige Vorfall in Reinickendorf für einen der Polizisten so bedrohlich war, dass er die Waffe einsetzen durfte oder ob es andere Möglichkeiten gegeben hätte, die Frau zu überwältigen.
Quelle
Wieder ein neues Hartz IV Opfer
ine 53-jährige Frau aus Reinickendorf ist am Mittwoch bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen. Bislang sind die näheren Umstände noch unklar. Fest steht aber, dass ein Beamter auf die mit einem Messer angreifende Frau geschossen hat.
„Unsere Kollegen sind von Mitarbeitern der Reinickendorfer Sozialbetreuung gegen 14.30 Uhr um Amtshilfe bei der Vollstreckung eines Vorführungsbeschlusses des Amtsgerichts Wedding gebeten worden“, sagte eine Polizeisprecherin dem Tagesspiegel. Die beiden Polizisten hätten an der Wohnungstür der Frau am Senftenberger Ring versucht, diese durch Reden zum Mitkommen zu bewegen, sie habe sich aber geweigert und sich gegen einen Zugriff gewehrt.
„Sie ist dann mit einem Messer aus der Tür gestürmt und hat einen Kollegen leicht am Unterarm verletzt“, sagte die Polizeisprecherin weiter: „Die Kollegen setzten daraufhin Pfefferspray zu ihrer Verteidigung ein.“
Die Frau habe sich dann in die Wohnung zurückgezogen, die Polizisten hätten Verstärkung sowie einen Krankenwagen und die Feuerwehr gerufen, da sie davon ausgingen, dass die Frau durch das Pfefferspray verletzt worden war. Als die Rettungskräfte und die Verstärkung eintrafen, sei die Frau wieder mit dem Messer auf die zur Unterstützung angerückten Beamten losgegangen. Daraufhin habe einer der Polizisten von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht. Wie viele Schüsse er abgab und wo die 53-Jährige getroffen wurde, konnte die Sprecherin nicht sagen. Die Frau sei trotz sofortiger Reanimationsversuche an Ort und Stelle verstorben.
Ursprünglich war davon die Rede, dass die Frau psychisch krank gewesen sei
Eine Mordkommission müsse nun die genauen Umstände ermitteln. Das sei in solchen Fällen üblich, sagte die Sprecherin. Unklar ist vor allem, wie viele Polizisten anwesend waren, als der Schuss beziehungsweise die Schüsse fielen. Auch der Grund, warum die Frau einen Vorführungsbeschluss erhalten hatte, ist angeblich nicht bekannt. Ein solcher Beschluss kann beispielsweise erlassen werden, wenn Zeugen nicht zum Gerichtstermin erscheinen, aber auch wenn ein schwer psychisch kranker Mensch eine Begutachtung verweigert. Ursprünglich war davon die Rede, dass die Frau psychisch krank oder verwirrt gewesen sei, die Polizei wollte das später jedoch nicht bestätigen.
Der Polizei war die 53-Jährige zuvor aber nicht bekannt. Ihre Leiche wird nun gerichtsmedizinisch untersucht. Der Beamte, der auf sie schoss, werde sozialpsychologisch betreut, hieß es am Mittwochabend. Der Schusswaffengebrauch durch Polizisten ist streng geregelt. Notwehr gegen Straftäter ist die häufigste Begründung der Polizei für tödliche Schüsse. Seit der Wende wurden in Berlin ausschließlich Straftäter erschossen, die Beamte bedroht hatten: mit dem 2008 im brandenburgischen Schönfließ durch einen Berliner Polizisten erschossenen Kleinkriminellen waren es sieben. Ein Unbeteiligter war zuletzt 1985 erschossen worden: Der Mann war irrtümlich für einen Einbrecher gehalten worden.
Ein Beamter darf Personen mit Schüssen auch stoppen, „wenn sie sich ihrer Festnahme durch die Flucht zu entziehen versuchen“. Außerdem kann er den sogenannten finalen Rettungsschuss auf Straftäter zur Rettung bedrohter Menschen anwenden. Dieser ist nur dann zulässig, wenn er „das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr“ ist. Geprüft wird jetzt auch, ob der gestrige Vorfall in Reinickendorf für einen der Polizisten so bedrohlich war, dass er die Waffe einsetzen durfte oder ob es andere Möglichkeiten gegeben hätte, die Frau zu überwältigen.
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Wieder ein neues Hartz IV Opfer
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Staatsanwalt ermittelt gegen Polizisten
Nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf eine bewaffnete Frau steht noch nicht fest, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat. "Das ist Gegenstand der Prüfung", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Behörde ermittelt wegen des Tötungsdeliktes gegen den als erfahren geltenden Mann. Er hatte die 53-Jährige am Mittwoch mit einem Schuss in den Oberkörper getötet. Die Frau hatte zuvor Polizisten mit einem Messer attackiert, ein anderer Beamter war dabei leicht verletzt worden.
Der Polizist, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, sei bereits vernommen worden. Nun würden seine Kollegen zu der Situation in der Wohnung der Frau in Berlin-Reinickendorf befragt, sagte die Sprecherin. Die Frau stand unter Betreuung, das heißt, sie wurde im Alltag von Mitarbeitern der Stadt unterstützt.
Der Polizist ist weiter im Dienst und wurde nicht suspendiert oder beurlaubt, sagte ein Polizeisprecherin. Ob er dennoch freigenommen habe, um das Ereignis zu verarbeiten, wolle sie nicht sagen. Auch zum Alter des Beamten machte die Sprecherin keine Angaben, sagte nur: "Er ist kein junger, unerfahrener Kollege." Der Mann sei eine sehr erfahrene und besonnene Führungskraft einer Einsatzhundertschaft.
Die Polizisten waren am Mittwoch in Amtshilfe mit einer Mitarbeiterin des Bezirksamtes Reinickendorf zur Wohnung der 53-Jährigen gegangen. Sie wollten sie auf Grundlage eines sogenannten Vorführungsbeschlusses des Amtsgerichtes Wedding mitnehmen. Die Frau habe sich dagegen gewehrt und ein Messer gezogen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft verteidigte den Polizisten. Der Gewerkschaftsvorsitzende des Berliner Landesverbandes Bodo Pfalzgraf sagte im Radiosender 104,6 RTL, seine Kollegen hätten "erst geredet, dann Pfefferspray eingesetzt". Pfalzgraf sagte weiter: "Und als dann der Angriff mit dem Messer kam und ein Kollege verletzt wurde, hat der sichernde Beamte geschossen. Das ist auch die Funktion des sichernden Beamten. Wenn ein anderer Kollege angegriffen wird, dann muss er schießen."
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Laut Pfalzgraf werden Polizisten in Berlin sehr gut auf solche Gefahrensituationen vorbereitet. Eines müsse aber klar sein: "Wer einen Polizisten mit einem Messer angreift, der muss damit rechnen, erschossen zu werden." Das sei in der ganzen Welt so.
Quelle
Der Polizist, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, sei bereits vernommen worden. Nun würden seine Kollegen zu der Situation in der Wohnung der Frau in Berlin-Reinickendorf befragt, sagte die Sprecherin. Die Frau stand unter Betreuung, das heißt, sie wurde im Alltag von Mitarbeitern der Stadt unterstützt.
Der Polizist ist weiter im Dienst und wurde nicht suspendiert oder beurlaubt, sagte ein Polizeisprecherin. Ob er dennoch freigenommen habe, um das Ereignis zu verarbeiten, wolle sie nicht sagen. Auch zum Alter des Beamten machte die Sprecherin keine Angaben, sagte nur: "Er ist kein junger, unerfahrener Kollege." Der Mann sei eine sehr erfahrene und besonnene Führungskraft einer Einsatzhundertschaft.
Die Polizisten waren am Mittwoch in Amtshilfe mit einer Mitarbeiterin des Bezirksamtes Reinickendorf zur Wohnung der 53-Jährigen gegangen. Sie wollten sie auf Grundlage eines sogenannten Vorführungsbeschlusses des Amtsgerichtes Wedding mitnehmen. Die Frau habe sich dagegen gewehrt und ein Messer gezogen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft verteidigte den Polizisten. Der Gewerkschaftsvorsitzende des Berliner Landesverbandes Bodo Pfalzgraf sagte im Radiosender 104,6 RTL, seine Kollegen hätten "erst geredet, dann Pfefferspray eingesetzt". Pfalzgraf sagte weiter: "Und als dann der Angriff mit dem Messer kam und ein Kollege verletzt wurde, hat der sichernde Beamte geschossen. Das ist auch die Funktion des sichernden Beamten. Wenn ein anderer Kollege angegriffen wird, dann muss er schießen."
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Laut Pfalzgraf werden Polizisten in Berlin sehr gut auf solche Gefahrensituationen vorbereitet. Eines müsse aber klar sein: "Wer einen Polizisten mit einem Messer angreift, der muss damit rechnen, erschossen zu werden." Das sei in der ganzen Welt so.
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