Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» *Santiano*
Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit Icon_minitimeGestern um 4:25 am von Andy

» END OF GREEN
Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit Icon_minitimeGestern um 4:21 am von Andy

»  zozyblue
Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit Icon_minitimeGestern um 4:18 am von Andy

»  MAGNUM
Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit Icon_minitimeGestern um 4:14 am von Andy

» Natasha Bedingfield
Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit Icon_minitimeGestern um 4:12 am von Andy

» ... TRAKTOR ...
Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit Icon_minitimeGestern um 4:10 am von Andy

» = Azillis =
Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit Icon_minitimeGestern um 4:07 am von Andy

» Alice Cooper
Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit Icon_minitimeGestern um 4:04 am von Andy

» Art of Trance
Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit Icon_minitimeGestern um 4:02 am von Andy

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender


Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit

Nach unten

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit Empty Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit

Beitrag  Luziefer-bs1 Mi Sep 14, 2011 6:55 am

Dienstaufsichtsbeschwerde Migrationsamt Zürich, wegen:
Ausstellung von urkundengefälschter CH-Aufenthaltsausweisen bei
Staatsangehörigen des Deutschen Reiches
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Hollenstein,

Aufgrund von Staatsaufbaumängeln in der Bundesrepublik Deutschland und einer mir verweigerten schriftlichen Bestätigung und Begründung des Migrationsamtes Zürich (Signatur: lic. iur. Valerie Kaeser, Zürich vom 22.6.2010), wende ich mich an den Vorsteher der Sicherheitsdirektion.

Ich lege den bis anhin vom Migrationsamt Zürich nicht gewussten oder vielleicht ignorierten Gesetzesstand in der Schweiz und im Völkerrecht offen und vor, damit die gesetzlichen Bestimmungen bei der Ausstellung von CH-Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige des Deutschen Reiches wieder eingehalten werden können, und keine Menschenrechtsverletzungen in der Schweiz statt finden.

Eine schriftliche Bestätigung an eine anfragende Frau Schäfer aus dem Landkreis Demmin z.B. besagt, dass es die Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ nicht gibt.

Dies ist auch der Grund dafür, dass in DE-Personalausweisen eine amtliche Täuschung statt findet, und im DE-Personalausweis und DE-Reisepass Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ angegeben wird.

Eine schriftliche Bestätigung eines Angehörigen des Deutschen Reiches, der als Zürcher inzwischen die Aufenthaltsbewilligung B hat, wurde mir inzwischen kürzlich vorgelegt, so dass ich Einsicht hatte, dass das Migrationsamt Zürich ihm eine Begründung verweigere, warum man ihm die Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ in der CH-Aufenthaltsbewilligung B vorenthalte, obwohl laut UN-Menschenrechts-Charta Art. 15 jede Person ein Anrecht auf eine Staatsangehörigkeit habe, und niemandem diese entzogen werden kann. Brisantes Detail: Der Mann ist noch nicht Schweizer, ist also auf eine korrekte Staatsangehörigkeitsangabe angewiesen!
Ferner bemängle ich folgende Punkte, die sich mir in der Korrespondenz mit dem
Migrationsamt Zürich in den Weg stellten, um die Wahrheit heraus zu finden:

Auf die schriftliche Anfrage vom 25.6.2010 an das Migrationsamt Zürich,
warum das Migrationsamt Zürich in den CH-Aufenthaltsausweisen als Staatsangehörigkeit von den DE-Personalausweisen nicht den Eintrag „Deutsch“ übernehme (siehe Anhang), wurde mir keine schriftliche Antwort gegeben, und ich wurde an die Deutschen Behörden weiter verwiesen (Antwort von der ersten Anfrage 14.6.2010/22.6.2010). Die BRD-Behörden antworten mir jedoch nicht, und bestätigen weder, dass „Deutsch“ keine Staatsangehörigkeit ist, noch wofür „Deutsch“ stehen soll.


Aus dem mündlichen Telefongespräch mit Frau Valerie Kaeser, am 15.7.2010 um 11:05 Uhr, ging aus dem Gespräch hervor, dass man über diesen Widerspruch bereits Bescheid wisse, selber schon erkannt habe,dass
„DEUTSCH“ in den DE-Personalausweisen keine Staatangehörigkeit sein
kann, und dass man deswegen einfach den Titel oder Aussteller des
Personalausweises in das Feld der Staatsangehörigkeit übertrage, um hier eine
„Logik“ herein zu bringen. Diese Aussage, dass man einfach den

Aussteller des DE-Personalausweises für die Gleichsetzung der „Staatsangehörigkeit“ übernehme, wollte mir aber Frau Kaeser weder schriftlich, noch per Email bestätigen, so dass ich mich damit gezwungen
sah,
mit
einer
Dienstaufsichtsbeschwerde

den Verantwortlichen im Migrationsamt oder der Amtskette heraus zu finden, der diese Anweisung, die nur auf einer Annahme ohne rechtliche Abklärung beruht, in Auftrag gegeben hat.


Die Eintragung „Bundesrepublik Deutschland“ als Staatsangehörigkeit in den CH-Aufenhaltsausweis ist aber aus mehreren Gründen unzulässig: Würde das Migrationsamt in den CH-Aufenthaltsbewilligungen für Deutsche einfach in das Feld Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ (gem. BRD-Personalausweis/-Reisepass) hinein schreiben, wäre die Aufenthaltsbewilligung eine Falschbeurkundung und dazu rechtlich unsinnig.

Gleichzeitig
wäre
diese
Falschbeurkundung
keine
gültige

CH- Aufenthaltsbewilligung, da die völkerrechtlich einwandfreie Staatsangehörigkeit fehlen würde, und der betreffende Ausländer danach faktischstaatenlos wäre, was aber nach UN-Menschenrechts-Charta nicht hinzunehmen ist (=Völkerrecht).


Fakt ist, dass das Migrationsamt Zürich aber in das Feld der Staatsangehörigkeit einfach „Bundesrepublik Deutschland“ schreibt. Damit liegt ganz offenkundig Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) und Fälschung von Ausweisen (Art. 252 StGB) vor, die gesetzlich geahndet werden müssen. Es ist mir daher verständlich, warum Frau Kaeser mir hier nichts schriftlich bestätigen wollte, da Sie sich sonst evtl. noch haftbar machen würde.


Daraus ergibt sich zusammenfassend, dass weder „DEUTSCH“, noch „Bundesrepublik Deutschland“ für einen gültigen CH-Aufenthalts-Ausweis verwendet werden dürfen, und dass eine Person nach Art. 15 UN- Menschenrechts-Charta, Anspruch auf eine völkerrechtlich einwandfreie Staatsangehörigkeit hat.


Da aus geschichtlichen Gründen die BRD niemals ein Staat im völkerrechtlichen Sinne war, bzw. geworden ist, und damit auch nie befugt war, eine eigene Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ in Personalausweisen und Reisepässen anzugeben, ist nach wie vor die alte Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ aus der Deutschen Kaiserzeit und nicht etwa aus dem Dritten Reich in Kraft, welche nach dem Reichs- und

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit 000

Charta der UN-Menschenrechte Art. 15:

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch
das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Quelle:http://www.humanrights.ch/home/?idcat=7

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit 000

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit 000

Andreas Volkart
Salenstr. 20
8162 Steinmaur CH
Steinmaur, den 14.06.2010

Migrationsamt
des Kantons Zürich
Postfach
8090 Zürich


Auskunft zu widersprüchlichen BRD-Ausweisen/CH- Ausländeraufenthaltbewilligung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mir ist kürzlich beim Ausländerausweis eines ehemaligen Schulkollegen beim Autofahren aufgefallen, dass dessen deutscher Pass (BRD-Personalausweis) nicht mit der Schweizer Aufenthaltsbewilligung übereingestummen hatte.
Und zwar wurde im BRD-Personalausweis als Staatangehörigkeit „Deutsch“
statt
„Bundesrepublik
Deutschland“
angegeben,
und

beim Aufenthaltsbewilligungsausweis C des Kantons Zürichs, wurde ihm eine Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ in diesen Ausweis notiert.

Was ich nicht verstehe, ist, warum bei allen BRD-Personalausweisen die Staatsangehörigkeit „Deutsch“ in den Personalausweis gedruckt wird, obwohl es genügend Platz im Ausweis hätte, hier „Bundesrepublik Deutschland“ oder „Deutschland“ zu schreiben. Und dies ist bei allen Ausweisen so, ich habe auch andere Ausweise so gesehen.
„Deutsch“ ist jedoch kein Staat, sondern eine „Muttersprache“. Dies hat also soviel ich weiss, nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun...
Könnten Sie mir hier weiter helfen?
Aus Datenschutzgründen möchte ich den Namen meines Kollegen hier aber nicht angeben.

Mit freundlichen Grüssen
Andreas Volkart

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit 000

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit 000

Widersprüche in der Nationalität bei der Übertragung von BRD-
Personalausweisen in Aufenthaltsbewilligung der Schweiz

Sehr geehrte Frau Kaeser,

Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihr Schreiben vom 22.6.2010. Ich habe mich allerdings gewundert, ob Sie meine damalige Frage auch wirklich richtig verstanden haben.

Ich wollte wissen, warum das Migrationsamt Zürich (und auch andere Ämter), einfach in die Aufenthaltsbewilligungen der Schweiz die Staatangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ übernimmt, obwohl dies in den Personalausweisen der BRD gar nicht drin steht, sondern die Nationalität „Deutsch“ angegeben wird.

Da ja jeder Personalausweis auch der Bundesrepublik Deutschland gehört, verwundert es auch nicht, warum die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ auch auf dem Personalausweis erwähnt wird, aber nicht für die Nationaltät oder Staatsangehörigkeit steht.

Trotzdem hat jede Person nach der UN-Menschenrechts-Charta Artikel 15 das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, welche aber in der Aufenthaltsbewilligung bei der BRD nicht vorliegt, und quasi von Schweizer Behörden verweigert wird.

Ich habe mich nun im Internet erkundigt, und heraus gefunden, dass es keine Staatsangehörigkeit „Deutsch“ gibt, und dass die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän ist.

Warum also ändert das Migrationsamt Zürich die neu erstellten Aufenthaltsbewilligungen bei Personen, die aus der BRD kommen, nicht die Staatsangehörigkeit konsequent auf Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ oder dann „Deutsch“ um?

Woher weiss das Migrationsamt, dass eine Person mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ plötzlich in der Aufenthaltsbewilligung die Staatangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ haben soll, obwohl das nirgends wo belegt ist? Könnten Sie hierzu bitte noch Stellung beziehen?

Mit freundlichen Grüssen
Andreas Volkart

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit 000

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit 000

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit 000

Beschwerde wegen Verweigerung der richtigen Staatsangehörigkeit 000

Quelle

flagge 7 happy 3
Luziefer-bs1
Luziefer-bs1
Admin

Anzahl der Beiträge : 6588
Anmeldedatum : 01.04.11
Alter : 60
Ort : Braunschweig

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten