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Gericht: Zwangsgeld für zu große Warenauslage

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Gericht: Zwangsgeld für zu große Warenauslage Empty Gericht: Zwangsgeld für zu große Warenauslage

Beitrag  checker Do Dez 22, 2011 10:41 pm

Kommunen dürfen Läden mit zu großen Warenauslagen auf der Straße Zwangsgelder auferlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen im Fall eines Geschäfts aus Hann. Münden entschieden (Az. 1 A 156/11). Der Textilladen hatte die nach der Sondernutzungserlaubnis zulässige Größe der Warenauslagen wiederholt überschritten.

Die Stadt Hann. Münden hatte daraufhin ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro festgesetzt und weitere Zwangsgelder angedroht. Dies sei nach dem niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) zulässig, entschied das Gericht und wies die Klage der Geschäftsinhaberin zurück. Für den fünf Meter breiten Laden ist eine maximal drei Quadratmeter große und 1,40 Meter hohe Warenauslage zulässig. dpa

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