Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger: Fünf Quadratmeter mehr Platz
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Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger: Fünf Quadratmeter mehr Platz
Langzeitarbeitslose in Nordrhein-Westfalen dürfen jetzt eine größere Wohnung haben, sagt das Bundessozialgericht. In Berlin sind größere Wohnungen zu teuer.
BERLIN taz | Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Nordrhein-Westfalen dürfen jetzt in etwas größeren Wohnungen leben: Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts müssen einem alleinlebenden Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) künftig 50 Quadratmeter Wohnfläche zugestanden werden. Bisher galt ein Richtwert von 45 Quadratmetern.
Das Bundessozialgericht verwies in seinem jüngsten Urteil auf seine Entscheidung aus dem Jahr 2009. Danach orientiert sich die „Angemessenheit“ der Unterkunftskosten an den landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz: Nach diesen stehen MieterInnen im sozialen Wohnungsbau 50 Quadratmeter zu.
Gegen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen laufende Kostensenkungsverfahren wegen zu großer Wohnungen „werden daher gestoppt“, erklärte Andreas Kletzander, Sprecher des Jobcenters Wuppertal, der taz. Harald Thomé, Vorsitzender der Sozialberatung Tacheles, forderte von den Jobcentern und Sozialverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, alle Kostensenkungsaufforderungen rückwirkend zum Jahr 2010 für unwirksam zu erklären. Dank der Heraufsetzung der Quadratmeterzahl erhalten alleinstehende Hartz-IV-EmpfängerInnen in Wuppertal jetzt bis zu 242 Euro Monatskaltmiete erstattet, bisher waren es 218 Euro.
In den meisten Bundesländern gilt für alleinlebende Hartz-IV-EmpfängerInnen bereits eine Obergrenze von 50 Quadratmetern. Dort schwelt der Streit über die geltenden Mietpreisgrenzen, die aus der Quadratmeterzahl und den Bestandsmieten für Wohnungen in „einfacher Lage“ errechnet werden.
Bei Neuanmietungen werden höhere Mieten verlangt
So gilt in Berlin für alleinlebende Hartz-IV-EmpfängerInnen seit Mai eine Mietobergrenze von 396 Euro warm für eine Einzimmerwohnung mit Fernwärme, sagte Franciska Obermeyer, Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung. Bei einer Neuanmietung werden aber oft höhere Mieten verlangt.
Initiativen wie die Berliner „AG Wohnen“ der Erwerbslosen in der Gewerkschaft Ver.di rügen deshalb, dass sich der Mietspiegel auf „Bestandsmieten“ bezieht. „Die Kosten der Angebotsmieten bei einer Neuanmietung“ würden nicht abgebildet, heißt es in einer Stellungnahme.
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BERLIN taz | Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Nordrhein-Westfalen dürfen jetzt in etwas größeren Wohnungen leben: Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts müssen einem alleinlebenden Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) künftig 50 Quadratmeter Wohnfläche zugestanden werden. Bisher galt ein Richtwert von 45 Quadratmetern.
Das Bundessozialgericht verwies in seinem jüngsten Urteil auf seine Entscheidung aus dem Jahr 2009. Danach orientiert sich die „Angemessenheit“ der Unterkunftskosten an den landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz: Nach diesen stehen MieterInnen im sozialen Wohnungsbau 50 Quadratmeter zu.
Gegen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen laufende Kostensenkungsverfahren wegen zu großer Wohnungen „werden daher gestoppt“, erklärte Andreas Kletzander, Sprecher des Jobcenters Wuppertal, der taz. Harald Thomé, Vorsitzender der Sozialberatung Tacheles, forderte von den Jobcentern und Sozialverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, alle Kostensenkungsaufforderungen rückwirkend zum Jahr 2010 für unwirksam zu erklären. Dank der Heraufsetzung der Quadratmeterzahl erhalten alleinstehende Hartz-IV-EmpfängerInnen in Wuppertal jetzt bis zu 242 Euro Monatskaltmiete erstattet, bisher waren es 218 Euro.
In den meisten Bundesländern gilt für alleinlebende Hartz-IV-EmpfängerInnen bereits eine Obergrenze von 50 Quadratmetern. Dort schwelt der Streit über die geltenden Mietpreisgrenzen, die aus der Quadratmeterzahl und den Bestandsmieten für Wohnungen in „einfacher Lage“ errechnet werden.
Bei Neuanmietungen werden höhere Mieten verlangt
So gilt in Berlin für alleinlebende Hartz-IV-EmpfängerInnen seit Mai eine Mietobergrenze von 396 Euro warm für eine Einzimmerwohnung mit Fernwärme, sagte Franciska Obermeyer, Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung. Bei einer Neuanmietung werden aber oft höhere Mieten verlangt.
Initiativen wie die Berliner „AG Wohnen“ der Erwerbslosen in der Gewerkschaft Ver.di rügen deshalb, dass sich der Mietspiegel auf „Bestandsmieten“ bezieht. „Die Kosten der Angebotsmieten bei einer Neuanmietung“ würden nicht abgebildet, heißt es in einer Stellungnahme.
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