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Rechtsbeugung – Privatperson Katja Jönnson stellt nicht unterschriebenen Haftbefehl gegen Lothar Beck aus

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Rechtsbeugung – Privatperson Katja Jönnson stellt nicht unterschriebenen Haftbefehl gegen Lothar Beck aus Empty Rechtsbeugung – Privatperson Katja Jönnson stellt nicht unterschriebenen Haftbefehl gegen Lothar Beck aus

Beitrag  checker Di Mai 24, 2011 5:32 am

Prozessbeobachtung – „Amtsgericht“ Berlin

Nicht unterschriebener Haftbefehl gegen Lothar Beck von einer sich als gesetzliche Richterin ausgebende Privatperson Frau Katja Jönnson in einem berliner Ausnahmegericht ohne grundgesetliche und völkerrechtliche Legitimation als schwer wiegender Verstoß insbesondere gegen Artikel 14 UN Zivilpakt, gegen Artikel 47 der Charta der Grundrchte der EU sowie gegen Artikel 6 EMRK.
Bitte um umfangreiche Verteilung und Unterstützung

In der Sache Verhaftung von Lothar Beck

Informationen über die Verhandlung am 23.05.2011, 9.00 Uhr , Saal 671 der
nicht Personengesellschaft „Amtsgerichtsverwaltung“ Berlin-Tiergarten, Turmstraße 91

Die Suche nach der Wahrheit am sogenannten „AG“ Berlin-Tiergarten hat ein weiteres Justizopfer hervorgebracht und somit wieder einmal die Rechtsbeugungen am befassten BRD-Gericht dokumentiert:

Gegen Lothar Beck wurde gestern während des angesetzten
2. Hauptverhandlungstages Haftbefehl erlassen.

Rechtsbeugung – Privatperson Katja Jönnson stellt nicht unterschriebenen Haftbefehl gegen Lothar Beck aus Richter-karrikatur

Die schon am Ende des 1.Verhandlungstages ausgeschlossene, aber sich selbst wieder in „Amt“ eingesetzte „Vorsitzende“ Katja Jönsson, geboren am 21.05.1962, die sich für nicht befangen hält obwohl sie für Alle erlebbar das rechtliche Gehör verweigerte und somit die Prozeßrechte des Beklagten von ihr beschnitten wurden, erließ sie wegen angeblicher Verdunklungsgefahr Haftbefehl gegen den Beklagten. Der Haftbefehl war schon Vorliegend beim Betreten des Sitzungssaales.
Grundlage sei eine schriftliche Stellungnahme des beteiligten und anzeigenden Gerichtsvollziehers Scheuing der behauptete, angeblich am 1. Verhandlungstag noch vor Beginn und während der Verhandlungspausen, vom Beschuldigten genötigt und bedroht worden zu sein. Mit den Worten, das sind alles meine Leute, wir wissen wo sie wohnen, wir besuchen sie irgendwann einmal, habe der Beklagte ihn einschüchtern wollen. Er fühlte sich unter Druck gesetzt und hätte Angstzustände bekommen. Dies soll auch ein Mitarbeiter der BRD-Polizeiverwaltung“, der POK Herr Schulze bestätigt haben, der ebenfalls als Zeuge geladen war.
Dieser Gerichtsvollstrecker Scheuing, der schon im Vorfeld der Hauptverhandlung durch Lügen und falsche Anschuldigungen laut Aktenlage aufgefallen war (er ließ sich 7 Tage später nach dem Besuch bei Lothar Beck auf Grund eines Unfalls krank schreiben und machte 10 Tage später eine Anzeige gegen Lothar Beck wegen Freiheitsberaubung) behauptet also jetzt wieder, im Gerichtsgebäude bedroht worden zu sein. Deshalb beantragte er auch gleich, sollte er noch einmal als Zeuge geladen werden, dies unter Ausschluß der Öffentlichkeit tun zu wollen.

Durch Befragung mehrerer an diesem Tage Anwesende und in dessen Nähe aufhaltende Prozeßbeobachter, sind von Keinem diese Behauptungen bestätigt worden, noch hätte irgend eine Person in diesem sehr übersichtlichen Vorraum des Gerichtssaales Ähnliches vernommen. Im Gegenteil, für einen ängstlichen Menschen unterhielt er sich sehr angeregt mit dem Herrn Schulze und machte so gar nicht den Eindruck von Angst. Dies sagte ein Zeuge der auch geladen war und sich wartend im Vorraum aufhalten mußte.
Das bestätigt die an den Haaren herbeigezogenen Gründe für einen derartigen Haftbefehl. Dieser ist Willkür und soll eine Art Erzwingungs- oder Beugehaft des genötigten Lothar Beck sein.

Dies ergibt sich auch aus der Bemerkung der „Vorsitzenden“ Jönnson, nach den Einsprüchen und Hinterfragen der Wahlverteidiger, warum die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt hat und nicht die unterschiedlichen Aussagen des Beschuldigten Beck und des Anzeigenden Scheuing auf einen möglichen Wahrheitsgehalt überprüft und jetzt auf Grundlage einer erneuten, unbewiesenen Beschuldigung des schon der Lüge überführten Scheuing, einen Haftbefehl ausstellt. Wörtlich sagte diese:
“ Sie können sich das ganze Prozedere ersparen, wenn Sie den Strafbefehlswiderspruch zurücknehmen. Dann ist die ganze Sache erledigt“.

Damit gibt die nicht gesetzliche Richterin zu, daß es nicht um Nötigung, Freiheitsberaubung, Angstzustände oder etwas Anderes geht, sondern um das Zeigen der Stärke, …

Wir“ haben die Macht und das Sagen und „Wir“ werden Sie brechen wenn sie nicht so wollen wie „Wir“ wollen.

Rechtsbeugung – Privatperson Katja Jönnson stellt nicht unterschriebenen Haftbefehl gegen Lothar Beck aus Richter-hammer

Als nicht mehr zuständige, ausgeschlossene und nicht gesetzliche Richerin, dürfte sie gar keinen Haftbefehl mehr ausstellen und vor Allem nicht auf der Grundlage von unbewiesenen Beschuldigungen.
Dies bestätigt auch der stellvertretende „Amtsgerichtspräsident“, der nach Darstellung der Sachlage durch den Wahlverteidiger auf die Frage, warum der Haftbefehl nicht einmal unterschrieben ist, mit der Bemerkung antwortete:

„Diesen Haftbefehl halte ich, sollte Ihr Vortrag richtig sein, für äußerst bedenklich“.

Dies sagt doch Alles.

Wir bemühen uns um die Freilassung von Lothar Beck mit einem Haftprüfungstermin durch eine BRD-Strafrechtsanwalt, sowie um Aufbau von Druck von Allen Seiten. – Was Recht ist, muß auch Recht bleiben.

Patriotische Grüße

Jürgen Beck
Wahlverteidiger

Postadresse:
Jürgen Beck
Vitalzentrum Beck
Beratungszentrum für orthomolekulare Maßnahmen Berlin
Warnemünder Straße 60
13059 Berlin
Telefonische Terminvereinbarungen unter: 030/ 440 73 14 (auch mit Anrufbeantworter)
oder 0151- 15 222 924 12cent/min aus dem Netz der T-com
http://www.Orthomolekulare-Therapie.info

Quelle: http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/05/24/berliner-justizin-begeht-system-rechtsbeugung

*

Anmerkung: In Analogie zu anderen an den ICC gerichteten Strafanträgen und Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), sollte auch der Fall der nicht gesetzlichen „Richterin“ bzw. der sich als gesetzliche Richterin ausgebenden Privatperson „Katja Jönnson“ dem Strafgerichtshof in Den Haag vorgetragen werden.

Das gleiche gilt für die Personen, die nach dem nicht unterschrieben Haftbefehl gehandelt bzw. diesem Folge geleistet haben.

Die Freilassung könnte möglicherweise mit einer Androhung o.a. Strafanazeige / Strafantrag schon im Vorfeld erwirkt werden.

Quelle
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