Spendenaffäre:FDP muss mindestens zwei Millionen Euro zahlen
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Spendenaffäre:FDP muss mindestens zwei Millionen Euro zahlen
Die FDP muss für den unrechtmäßigen Umgang ihres früheren Spitzenpolitikers Jürgen Möllemann mit Spendengeldern eine Strafe von mindestens zwei Millionen Euro zahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig.
Die FDP muss wegen illegaler Parteispenden ihres früheren Spitzenpolitikers Jürgen Möllemann mindestens zwei Millionen Euro zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht halte eine entsprechende Summe für gerechtfertigt, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Leipzig. Die FDP kann sich damit Hoffnungen machen, weniger als die ursprünglich von Bundestagspräsident Norbert Lammert angesetzten 3,5 Millionen Euro zahlen zu müssen. Diese beziehen sich auf Spenden aus den Jahren 1996 bis 2002.
1,5 der 3,5 Millionen Euro bezogen sich auf einen Teil der Spenden aus dieser Zeit. Für diese bemühte sich die FDP möglicherweise frühzeitig um Aufklärung, wodurch sie von Sanktionen befreit wäre. Die Richter sprachen von entsprechenden Anhaltspunkten. Ob diese zutreffen, soll das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klären.
Verstöße gegen das Parteiengesetz
Wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz hatte Lammert im Jahr 2009 entschieden, dass die FDP 4,3 Millionen Euro zahlen müsse. 873 000 Euro davon hatten die Liberalen schon im Jahr 2002 vorsorglich an die Parlamentsverwaltung weitergeleitet, weil die Partei die Spende für nicht rechtmäßig hielt. Die übrige Zahlungsverpflichtung von 3,46 Millionen Euro hält die Partei auch wegen ihrer eigenen Aufklärungsbemühungen für zu hoch. Eine Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht wurde im Dezember 2009 aber abgewiesen. Auch eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht blieb im Herbst vergangenen Jahres erfolglos
Möllemann, der 2003 gestorbene ehemalige FDP-Vorsitzende in Nordrhein-Westfalen, hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Barspenden über insgesamt rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen, deren Herkunft aber verschleiert.
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Die FDP muss wegen illegaler Parteispenden ihres früheren Spitzenpolitikers Jürgen Möllemann mindestens zwei Millionen Euro zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht halte eine entsprechende Summe für gerechtfertigt, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Leipzig. Die FDP kann sich damit Hoffnungen machen, weniger als die ursprünglich von Bundestagspräsident Norbert Lammert angesetzten 3,5 Millionen Euro zahlen zu müssen. Diese beziehen sich auf Spenden aus den Jahren 1996 bis 2002.
1,5 der 3,5 Millionen Euro bezogen sich auf einen Teil der Spenden aus dieser Zeit. Für diese bemühte sich die FDP möglicherweise frühzeitig um Aufklärung, wodurch sie von Sanktionen befreit wäre. Die Richter sprachen von entsprechenden Anhaltspunkten. Ob diese zutreffen, soll das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klären.
Verstöße gegen das Parteiengesetz
Wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz hatte Lammert im Jahr 2009 entschieden, dass die FDP 4,3 Millionen Euro zahlen müsse. 873 000 Euro davon hatten die Liberalen schon im Jahr 2002 vorsorglich an die Parlamentsverwaltung weitergeleitet, weil die Partei die Spende für nicht rechtmäßig hielt. Die übrige Zahlungsverpflichtung von 3,46 Millionen Euro hält die Partei auch wegen ihrer eigenen Aufklärungsbemühungen für zu hoch. Eine Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht wurde im Dezember 2009 aber abgewiesen. Auch eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht blieb im Herbst vergangenen Jahres erfolglos
Möllemann, der 2003 gestorbene ehemalige FDP-Vorsitzende in Nordrhein-Westfalen, hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Barspenden über insgesamt rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen, deren Herkunft aber verschleiert.
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