Zschäpes Anwälte fordern Ende des NSU-Mordprozesses
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Zschäpes Anwälte fordern Ende des NSU-Mordprozesses
München (Reuters) - Im NSU-Mordprozess haben die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe die Einstellung des Verfahrens verlangt.
Verteidigerin Anja Sturm begründete dies am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht damit, dass ihre Mandantin in den Medien und von Politikern "als Mitglied einer Mörderbande oder Terrorgruppe" vorverurteilt worden sei. Auch die Ermittlungen gegen die 38-Jährige, die laut Anklage mitverantwortlich für die Ermordung von zehn Menschen sein soll, seien unter der Prämisse geführt worden, "die Mittäterschaft zu belegen". Dies sei "eine evidente wie eklatante Missachtung der Unschuldsvermutung". Weil dies der Auftakt zu einer Antragsserie von Verteidigern und Nebenklage-Vertretern war, verzögerte sich die mit Spannung erwartete Aussage zweier der fünf Angeklagten.
Die beiden Männer wollen sich vor Gericht zum Vorwurf der Verstrickung in die Neonazi-Mordserie äußern. Sie sollen dem von Zschäpe und zwei Gefährten gebildeten "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) geholfen haben. Laut Bundesanwaltschaft ermordete das Terror-Trio zehn Menschen, von denen die meisten türkischer Abstammung waren, beging zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. Zschäpe steht als Hauptangeklagte vor Gericht, ihre mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich bei der Enttarnung der Gruppe das Leben genommen. Die übrigen vier Angeklagten sollen das Trio bei den Verbrechen unterstützt haben, etwa durch die Beschaffung einer Pistole.
Zu Beginn des fünften Verhandlungstages bekundeten Carsten S. und Holger G. noch einmal ihre Bereitschaft, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Doch zunächst wurden stundenlang unterschiedliche Anträge verlesen, wie dies schon an früheren Prozesstagen der Fall war. Zschäpes Anwältin Sturm machte geltend, die Vorverurteilung ihrer Mandantin sei durch den Generalbundesanwalt gesteuert und von Politikern aufgegriffen worden. "Wir beantragen die Einstellung des Verfahrens wegen unheilbarer Verfahrenshindernisse." Zschäpe sei nahezu von Beginn des Ermittlungsverfahrens an zum Objekt degradiert worden, sie habe von Anfang an als Mittäterin festgestanden. Zeugen seien durch "ein bestimmtes meinungsbildendes Klima beeinflusst" worden. Die Ermittler hätten sich dem allgemeinen "immensen Erwartungsdruck" ausgesetzt gesehen, etwas zur Verurteilung der Angeklagten beizutragen.
Die Verteidigerin beklagte zudem, die Anklagebehörde habe nicht alle Akten vorverlegt. Außerdem sei "eine ganze Reihe an Akten" vernichtet worden, die zur Aufklärung der Vorwürfe gegen Zschäpe wichtig gewesen wären. Ein Vertreter der Anklagebehörde wies die Vorwürfe zurück.
RICHTER STELLT ENTSCHEIDUNG ÜBER ZSCHÄPE-ANTRAG ZURÜCK
Die Entscheidung über den Antrag von Zschäpes Anwälten stellte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zurück. Die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben, der die Pistole besorgt haben soll, mit der neun der zehn Morde begangen wurden, hatte bereits vor den Pfingstferien ein Ende des Verfahrens wegen öffentlicher Vorverurteilungen und der Verwicklung von Geheimdiensten in die Mordserie gefordert. Götzl wies dies am Dienstag zurück, weil die Ausführungen der Verteidigung abstrakte Überlegungen seien und Belege dafür fehlten. Die geheimdienstliche Verwicklung sei "eine bloße Mutmaßung".
Weil aber deren Verteidiger ebenso wie Vertreter der Nebenkläger noch vor Beginn der Aussagen von Carsten S. und Holger G. Auskunft verlangten, ob Behördenvertreter im Gerichtssaal sitzen, verzögerte sich die Befragung der beiden aussagewilligen Angeklagten im Tagesverlauf immer wieder. Nach Ansicht der Juristen ist die Wahrheitsfindung gefährdet, wenn Vertreter von Bundeskriminalamt oder Landeskriminalämtern, von Bundes- oder Landesverfassungsschutz den Prozess von der Zuschauerempore aus verfolgen. Die Behördenmitarbeiter könnten die Informationen aus dem Gericht dann an potenzielle Zeugen weitergeben.
Quelle
Verteidigerin Anja Sturm begründete dies am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht damit, dass ihre Mandantin in den Medien und von Politikern "als Mitglied einer Mörderbande oder Terrorgruppe" vorverurteilt worden sei. Auch die Ermittlungen gegen die 38-Jährige, die laut Anklage mitverantwortlich für die Ermordung von zehn Menschen sein soll, seien unter der Prämisse geführt worden, "die Mittäterschaft zu belegen". Dies sei "eine evidente wie eklatante Missachtung der Unschuldsvermutung". Weil dies der Auftakt zu einer Antragsserie von Verteidigern und Nebenklage-Vertretern war, verzögerte sich die mit Spannung erwartete Aussage zweier der fünf Angeklagten.
Die beiden Männer wollen sich vor Gericht zum Vorwurf der Verstrickung in die Neonazi-Mordserie äußern. Sie sollen dem von Zschäpe und zwei Gefährten gebildeten "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) geholfen haben. Laut Bundesanwaltschaft ermordete das Terror-Trio zehn Menschen, von denen die meisten türkischer Abstammung waren, beging zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. Zschäpe steht als Hauptangeklagte vor Gericht, ihre mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich bei der Enttarnung der Gruppe das Leben genommen. Die übrigen vier Angeklagten sollen das Trio bei den Verbrechen unterstützt haben, etwa durch die Beschaffung einer Pistole.
Zu Beginn des fünften Verhandlungstages bekundeten Carsten S. und Holger G. noch einmal ihre Bereitschaft, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Doch zunächst wurden stundenlang unterschiedliche Anträge verlesen, wie dies schon an früheren Prozesstagen der Fall war. Zschäpes Anwältin Sturm machte geltend, die Vorverurteilung ihrer Mandantin sei durch den Generalbundesanwalt gesteuert und von Politikern aufgegriffen worden. "Wir beantragen die Einstellung des Verfahrens wegen unheilbarer Verfahrenshindernisse." Zschäpe sei nahezu von Beginn des Ermittlungsverfahrens an zum Objekt degradiert worden, sie habe von Anfang an als Mittäterin festgestanden. Zeugen seien durch "ein bestimmtes meinungsbildendes Klima beeinflusst" worden. Die Ermittler hätten sich dem allgemeinen "immensen Erwartungsdruck" ausgesetzt gesehen, etwas zur Verurteilung der Angeklagten beizutragen.
Die Verteidigerin beklagte zudem, die Anklagebehörde habe nicht alle Akten vorverlegt. Außerdem sei "eine ganze Reihe an Akten" vernichtet worden, die zur Aufklärung der Vorwürfe gegen Zschäpe wichtig gewesen wären. Ein Vertreter der Anklagebehörde wies die Vorwürfe zurück.
RICHTER STELLT ENTSCHEIDUNG ÜBER ZSCHÄPE-ANTRAG ZURÜCK
Die Entscheidung über den Antrag von Zschäpes Anwälten stellte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zurück. Die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben, der die Pistole besorgt haben soll, mit der neun der zehn Morde begangen wurden, hatte bereits vor den Pfingstferien ein Ende des Verfahrens wegen öffentlicher Vorverurteilungen und der Verwicklung von Geheimdiensten in die Mordserie gefordert. Götzl wies dies am Dienstag zurück, weil die Ausführungen der Verteidigung abstrakte Überlegungen seien und Belege dafür fehlten. Die geheimdienstliche Verwicklung sei "eine bloße Mutmaßung".
Weil aber deren Verteidiger ebenso wie Vertreter der Nebenkläger noch vor Beginn der Aussagen von Carsten S. und Holger G. Auskunft verlangten, ob Behördenvertreter im Gerichtssaal sitzen, verzögerte sich die Befragung der beiden aussagewilligen Angeklagten im Tagesverlauf immer wieder. Nach Ansicht der Juristen ist die Wahrheitsfindung gefährdet, wenn Vertreter von Bundeskriminalamt oder Landeskriminalämtern, von Bundes- oder Landesverfassungsschutz den Prozess von der Zuschauerempore aus verfolgen. Die Behördenmitarbeiter könnten die Informationen aus dem Gericht dann an potenzielle Zeugen weitergeben.
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Zschäpe-Verteidiger wollen Prozess einstellen
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