Bei unverhofftem Geldsegen kein Recht auf Hartz IV
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Bei unverhofftem Geldsegen kein Recht auf Hartz IV
Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung, wenn sie etwa bei Glücksspielen eine größere Summe Geld gewinnen. Der Gewinn müsse wie ein Einkommen gewertet werden, mit dem der Gewinner seinen Lebensunterhalt bestreiten könne, entschied das Sozialgericht Frankfurt. (Az.: S 32 AS 788/11 ER).
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