Onkel missbrauchte Kinder - 3 Jahre Haft
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Onkel missbrauchte Kinder - 3 Jahre Haft
Wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern in 104 Fällen hat die Jugendstrafkammer des Braunschweiger Landgerichts am Dienstag einen 48 Jahre alten Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Opfer waren die damals zehnjährige Nichte des Braunschweigers und ihr jüngerer Bruder.
Er kam nachts ins Kinderzimmer
Es geschah nachts im Kinderzimmer – an den vielen Wochenenden, an denen ihr Onkel zu Besuch war. 104 Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern listet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen den heute 48 Jahre alten Braunschweiger auf. Wie so oft liegen sie Jahre zurück. Die Kinder von damals sind inzwischen erwachsen. Im vergangenen Jahr trank der Neffe sich Mut an und ging zur Polizei.
Am Dienstag nun fiel das Urteil: Zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren ordnete das Gericht die Unterbringung des alkoholkranken Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Nach eigenem Geständnis hatte der Angeklagte seine damals zehnjährige Nichte und ihren ein Jahr jüngeren Bruder seit 2002 jahrelang sexuell missbraucht.
Keine pädophilen Neigungen
Da er laut einer Gutachterin im Alkoholrausch auch künftig schwere Straftaten begehen könnte, muss er sich einer Therapie in einer geschlossenen Anstalt unterziehen. Pädophile Neigungen attestierte die Sachverständige dem bisher nicht vorbestraften Mann nicht. Bei Straftaten, die ohne Therapie künftig zu erwarten wären, könnte es sich auch um andere Rauschtaten wie etwa Körperverletzung handeln.
Quelle
Er kam nachts ins Kinderzimmer
Es geschah nachts im Kinderzimmer – an den vielen Wochenenden, an denen ihr Onkel zu Besuch war. 104 Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern listet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen den heute 48 Jahre alten Braunschweiger auf. Wie so oft liegen sie Jahre zurück. Die Kinder von damals sind inzwischen erwachsen. Im vergangenen Jahr trank der Neffe sich Mut an und ging zur Polizei.
Am Dienstag nun fiel das Urteil: Zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren ordnete das Gericht die Unterbringung des alkoholkranken Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Nach eigenem Geständnis hatte der Angeklagte seine damals zehnjährige Nichte und ihren ein Jahr jüngeren Bruder seit 2002 jahrelang sexuell missbraucht.
Keine pädophilen Neigungen
Da er laut einer Gutachterin im Alkoholrausch auch künftig schwere Straftaten begehen könnte, muss er sich einer Therapie in einer geschlossenen Anstalt unterziehen. Pädophile Neigungen attestierte die Sachverständige dem bisher nicht vorbestraften Mann nicht. Bei Straftaten, die ohne Therapie künftig zu erwarten wären, könnte es sich auch um andere Rauschtaten wie etwa Körperverletzung handeln.
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