Sohn trauert monatelang an leerem Grab
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Sohn trauert monatelang an leerem Grab
Lothar Schulze ärgert sich über die Friedhofsverwaltung des evangelischen Stadtkirchenamtes in Braunschweig. Seit vorigem Sommer hat er im Urnenhain des Hauptfriedhofes getrauert, wo er seine verstorbene Mutter begraben wähnte, und ihr Blumen an den grünen Rasen gebracht – um jetzt zu erfahren: Die Asche der Mutter steht noch immer im Krematorium.
Im Juni 2010 war die Mutter verstorben und eine Woche später eingeäschert worden. Anschließend sollte sie in aller Stille bestattet werden, unter dem grünen Rasen. Ohne Trauerfeier mit Angehörigen. So hatte es die Verstorbene gewollt.
Doch die Trauer kehrt nun, im März 2011, mit einem Donnerschlag zurück. Schulze findet im Briefkasten ein Schreiben des Krematoriums vor, in dem man mitteilt: Die Urne mit der Asche der Verstorbenen stehe noch immer im Krematorium. Sie sei vom evangelischen Stadtkirchenverband, noch nicht zur Beisetzung angefordert worden.
Schulze ruft sofort im Krematorium an und erfährt: Es gebe seit Monaten internen Schriftverkehr unter den Ämtern, der aber zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt habe. Deswegen habe man sich nun direkt an ihn, den Sohn, gewandt. Die Beisetzung sei nicht vorab bezahlt worden. Doch Schulze bestreitet dies – und tatsächlich: Als man beim Kirchenamt in den Akten nachschaut, stellt sich heraus: Der Betrag wurde bezahlt, den diesbezüglichen Bescheid hatte ein Mitarbeiter versehentlich weggeheftet. Die Urne sei darüber allmählich in Vergessenheit geraten.
Das bestätigt Guido Haas, Leiter der evangelischen Friedhofsverwaltung. Es sei eine peinliche Panne, für die man sich nur entschuldigen könne. Einer Urlaubsvertretung sei sie unterlaufen. In Zukunft werde man Sorge tragen, dass sich Ahnliches nicht wiederholt.
Stadtsprecher Rainer Keunecke verweist auf die unterschiedlichen Verfahrensweisen der Friedhofsträger. Während die Friedhofsverwaltung der Stadt die Urnen zunächst beisetzt und dann Gebührenbescheide versendet, nehme der Evangelische Stadtkirchenverband die Beisetzungen erst vor, wenn die Zahlungen eingegangen sind.
Die Stadt sei im vorliegenden Fall davon ausgegangen, dass der Sohn, der nach Auskunft der Kirche seine Gebühren nicht entrichtet hatte, "kein weiteres Interesse an der Beisetzung der Verstorbenen" habe. Dies sei bei säumigen Gebührenschuldnern immer häufiger der Fall. "Eine Benachrichtigung des Angehörigen erschien deshalb zunächst als wenig aussichtsreich."
Die Stadt habe sich vergeblich bemüht, den Kirchenverband zu einer Beisetzung vor Zahlungseingang zu bewegen. Künftig werde man deshalb die Angehörigen in solchen Fällen anschreiben, um zu erfahren, wie mit der nicht beigesetzten Urne weiter verfahren werden soll.
Quelle
Im Juni 2010 war die Mutter verstorben und eine Woche später eingeäschert worden. Anschließend sollte sie in aller Stille bestattet werden, unter dem grünen Rasen. Ohne Trauerfeier mit Angehörigen. So hatte es die Verstorbene gewollt.
Doch die Trauer kehrt nun, im März 2011, mit einem Donnerschlag zurück. Schulze findet im Briefkasten ein Schreiben des Krematoriums vor, in dem man mitteilt: Die Urne mit der Asche der Verstorbenen stehe noch immer im Krematorium. Sie sei vom evangelischen Stadtkirchenverband, noch nicht zur Beisetzung angefordert worden.
Schulze ruft sofort im Krematorium an und erfährt: Es gebe seit Monaten internen Schriftverkehr unter den Ämtern, der aber zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt habe. Deswegen habe man sich nun direkt an ihn, den Sohn, gewandt. Die Beisetzung sei nicht vorab bezahlt worden. Doch Schulze bestreitet dies – und tatsächlich: Als man beim Kirchenamt in den Akten nachschaut, stellt sich heraus: Der Betrag wurde bezahlt, den diesbezüglichen Bescheid hatte ein Mitarbeiter versehentlich weggeheftet. Die Urne sei darüber allmählich in Vergessenheit geraten.
Das bestätigt Guido Haas, Leiter der evangelischen Friedhofsverwaltung. Es sei eine peinliche Panne, für die man sich nur entschuldigen könne. Einer Urlaubsvertretung sei sie unterlaufen. In Zukunft werde man Sorge tragen, dass sich Ahnliches nicht wiederholt.
Stadtsprecher Rainer Keunecke verweist auf die unterschiedlichen Verfahrensweisen der Friedhofsträger. Während die Friedhofsverwaltung der Stadt die Urnen zunächst beisetzt und dann Gebührenbescheide versendet, nehme der Evangelische Stadtkirchenverband die Beisetzungen erst vor, wenn die Zahlungen eingegangen sind.
Die Stadt sei im vorliegenden Fall davon ausgegangen, dass der Sohn, der nach Auskunft der Kirche seine Gebühren nicht entrichtet hatte, "kein weiteres Interesse an der Beisetzung der Verstorbenen" habe. Dies sei bei säumigen Gebührenschuldnern immer häufiger der Fall. "Eine Benachrichtigung des Angehörigen erschien deshalb zunächst als wenig aussichtsreich."
Die Stadt habe sich vergeblich bemüht, den Kirchenverband zu einer Beisetzung vor Zahlungseingang zu bewegen. Künftig werde man deshalb die Angehörigen in solchen Fällen anschreiben, um zu erfahren, wie mit der nicht beigesetzten Urne weiter verfahren werden soll.
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