Deutsche haben kein Recht auf Eigentum
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Deutsche haben kein Recht auf Eigentum
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Hochgeladen von MainstreamSmasherTV am 08.01.2012
...und sie durften bis heute keine souveräne Verfassung wählen.
Das wäre zum Beispiel eine ehrenvolle Aufgabe, die Bundespräsident Christian Wulff, genau so wie seine Vorgänger, nicht wahrnam/en. Warum wohl! Menschen, die bestimmen, sind nicht gewählt und die Menschen, die gewählt sind, haben nichts zu bestimmen.
Deutsche haben kein Recht auf Besitz.....Info-Brief:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/01/06/deutsche-haben-kein-recht-au...
Vor einiger Zeit sprach mich ein Bekannter auf das Thema Friedensvertrag an. Er war ganz sicher der Meinung, daß der 2 + 4 Vertrag ein Friedensvertrag sei und war nur schwer vom Gegenteil zu überzeugen. Daraufhin beschloß ich diesen Artikel zu schreiben um einige Punkte noch einmal anzusprechen, auch wenn er für manche Leser die Wiederholung von ihnen bekannten Tatsachen ist.
Da die Themen sehr umfangreich sind, kann ich hier nur stichwortartig auf die Einzelgebiete eingehen - und das ist schon lang genug. Zudem wird schwer getrickst, indem „man" Verträge schließt und dann Übereinkommen abschließt, die die Verträge in wesentlichen Teilen wieder aushebelt.
Beispiele:
Welches ist die Hauptstadt der „BRD"?
Bereits als diese noch existierte, gehörte Berlin nicht zu deren Staatsgebiet. Dies wurde aufgrund der Aufteilung in Besatzungssektoren und deren rechtlichen Status durch die Alliierten so festgelegt. In Berlin gab es daher bis 1990 keine „Bundespersonalausweise", sondern „Behelfsmäßige Personalausweise", denn auch West-Berlin gehörte bis 1990 offiziell aufgrund des alliierten Vorbehaltes zum Grundgesetz und zur Verfassung von West-Berlin (siehe Art. II B des Viermäch-teabkommens über Berlin v. 1971) nicht zur sog. „Bundesrepublik Deutschland".
Da diese rechtlichen Grundlagen in verschiedenen Verträgen und Urteilen nach 1990 mehrfach bestätigt wurden, gehört Berlin auch heute noch nicht zum vermeintlichen „Bundesgebiet" und kann daher auch nicht die Funktion einer Hauptstadt ausfüllen, was weitreichende Konsequenzen hat...
Weiterlesen:
http://www.kaiserkurier.de/kurier074/das-hat-system.html
http://www.volksbetrug.net
http://zdd.dk/
http://wahrheit.se/
http://www.npd-kiel.de/Wissenswertes/Info_Feindstaatenklausel.php
Die Jahrhundertlüge, PDF-Datei:
http://xn--jahrhundertlge-rsb.de/index.php?option=com_content&view=articl...
Hochgeladen von MainstreamSmasherTV am 08.01.2012
...und sie durften bis heute keine souveräne Verfassung wählen.
Das wäre zum Beispiel eine ehrenvolle Aufgabe, die Bundespräsident Christian Wulff, genau so wie seine Vorgänger, nicht wahrnam/en. Warum wohl! Menschen, die bestimmen, sind nicht gewählt und die Menschen, die gewählt sind, haben nichts zu bestimmen.
Deutsche haben kein Recht auf Besitz.....Info-Brief:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/01/06/deutsche-haben-kein-recht-au...
Vor einiger Zeit sprach mich ein Bekannter auf das Thema Friedensvertrag an. Er war ganz sicher der Meinung, daß der 2 + 4 Vertrag ein Friedensvertrag sei und war nur schwer vom Gegenteil zu überzeugen. Daraufhin beschloß ich diesen Artikel zu schreiben um einige Punkte noch einmal anzusprechen, auch wenn er für manche Leser die Wiederholung von ihnen bekannten Tatsachen ist.
Da die Themen sehr umfangreich sind, kann ich hier nur stichwortartig auf die Einzelgebiete eingehen - und das ist schon lang genug. Zudem wird schwer getrickst, indem „man" Verträge schließt und dann Übereinkommen abschließt, die die Verträge in wesentlichen Teilen wieder aushebelt.
Beispiele:
Welches ist die Hauptstadt der „BRD"?
Bereits als diese noch existierte, gehörte Berlin nicht zu deren Staatsgebiet. Dies wurde aufgrund der Aufteilung in Besatzungssektoren und deren rechtlichen Status durch die Alliierten so festgelegt. In Berlin gab es daher bis 1990 keine „Bundespersonalausweise", sondern „Behelfsmäßige Personalausweise", denn auch West-Berlin gehörte bis 1990 offiziell aufgrund des alliierten Vorbehaltes zum Grundgesetz und zur Verfassung von West-Berlin (siehe Art. II B des Viermäch-teabkommens über Berlin v. 1971) nicht zur sog. „Bundesrepublik Deutschland".
Da diese rechtlichen Grundlagen in verschiedenen Verträgen und Urteilen nach 1990 mehrfach bestätigt wurden, gehört Berlin auch heute noch nicht zum vermeintlichen „Bundesgebiet" und kann daher auch nicht die Funktion einer Hauptstadt ausfüllen, was weitreichende Konsequenzen hat...
Weiterlesen:
http://www.kaiserkurier.de/kurier074/das-hat-system.html
http://www.volksbetrug.net
http://zdd.dk/
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http://www.npd-kiel.de/Wissenswertes/Info_Feindstaatenklausel.php
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