Chronisch Kranke haben Recht auf Hilfe im Job
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Chronisch Kranke haben Recht auf Hilfe im Job
Chronisch kranke Menschen haben unter bestimmten Umständen das Recht auf besondere Unterstützung durch ihren Arbeitgeber.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Urteil klargestellt. Demnach gelten hartnäckige Krankheiten, die eine Person über längere Zeit an der vollen Teilnahme am Berufsleben hindern, als Behinderung (AZ: C-335/11 und C-337/11).
Behinderte Menschen wiederum können laut der Richtlinie der Europäischen Union über Gleichbehandlung im Beruf eine besondere Unterstützung wie etwa eine Arbeitszeitverkürzung beantragen. Sie genießen einen speziellen Schutz gegen Diskriminierung.
Wann genau eine Krankheit als Behinderung einzuordnen ist, müssen im Zweifelsfall die Gerichte in den entsprechenden EU-Ländern entscheiden. Diese sollen im Streitfall auch beurteilen, welche Form der Unterstützung für den Arbeitgeber zumutbar ist. Konkret ging es in dem Urteil um die Fälle zweier Däninnen: Eine der Frauen leidet unter chronischen Rückenschmerzen, die andere hat mit den Folgen eines Schleudertraumas zu kämpfen. Die Fälle wurden an die dänische Justiz zurückverwiesen.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, zeigte sich hocherfreut über die Luxemburger Entscheidung. "Das Urteil ist ein Meilenstein zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes von Menschen mit chronischen Krankheiten", sagte Lüders am Donnerstag in Berlin. Alle chronisch Kranken müssten künftig vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt werden, forderte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.
Andere EU-Länder haben nach Ansicht von Lüders fortschrittlichere Gesetze als Deutschland: England etwa zähle in seinem Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich HIV, multiple Sklerose und Krebs auf. Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützten Menschen gesetzlich vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. In den Niederlanden und Rumänien wiederum würden chronische Krankheiten als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt.
Quelle
Das ist aber nur bedingt anwendbar.
Zumindest hier in Braunschweig,hier bestimmt eine ganz andere Riege,was Chronisch Krank ist.
Lungenkranke,Behinderte werden hier nicht als Förderungswürdig eingestuft.
Anders sieht es da schon bei Alkoholikern und Drogensuchtkranken aus,die bekommen hier sogar ganz besondere Förderung um ein Mitglied in der Gesellschaft zu werden.
Kopfkranke werden hier sogar händeringend gesucht, die machen alles mit,beschweren sich nicht und Pöbeln ungehindert aller guten Sitten zum trotz durch die Gegend.
Nicht jeder der Chronisch Krank ist, ist automatisch Chronisch Krank.Das mag zwar anderswo gelten,aber nicht in Braunschweig.
Hier werden direckt Progrome gegen Chronisch Kranke geführt um sie den sogenannten Bürgerlichen Tot sterben zu lassen.
Das ist eine alte Tradition hier die auf das Jahr 1300 zurück geht und damit auf das alte Wegerecht bezogen ist.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Urteil klargestellt. Demnach gelten hartnäckige Krankheiten, die eine Person über längere Zeit an der vollen Teilnahme am Berufsleben hindern, als Behinderung (AZ: C-335/11 und C-337/11).
Behinderte Menschen wiederum können laut der Richtlinie der Europäischen Union über Gleichbehandlung im Beruf eine besondere Unterstützung wie etwa eine Arbeitszeitverkürzung beantragen. Sie genießen einen speziellen Schutz gegen Diskriminierung.
Wann genau eine Krankheit als Behinderung einzuordnen ist, müssen im Zweifelsfall die Gerichte in den entsprechenden EU-Ländern entscheiden. Diese sollen im Streitfall auch beurteilen, welche Form der Unterstützung für den Arbeitgeber zumutbar ist. Konkret ging es in dem Urteil um die Fälle zweier Däninnen: Eine der Frauen leidet unter chronischen Rückenschmerzen, die andere hat mit den Folgen eines Schleudertraumas zu kämpfen. Die Fälle wurden an die dänische Justiz zurückverwiesen.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, zeigte sich hocherfreut über die Luxemburger Entscheidung. "Das Urteil ist ein Meilenstein zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes von Menschen mit chronischen Krankheiten", sagte Lüders am Donnerstag in Berlin. Alle chronisch Kranken müssten künftig vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt werden, forderte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.
Andere EU-Länder haben nach Ansicht von Lüders fortschrittlichere Gesetze als Deutschland: England etwa zähle in seinem Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich HIV, multiple Sklerose und Krebs auf. Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützten Menschen gesetzlich vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. In den Niederlanden und Rumänien wiederum würden chronische Krankheiten als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt.
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Das ist aber nur bedingt anwendbar.
Zumindest hier in Braunschweig,hier bestimmt eine ganz andere Riege,was Chronisch Krank ist.
Lungenkranke,Behinderte werden hier nicht als Förderungswürdig eingestuft.
Anders sieht es da schon bei Alkoholikern und Drogensuchtkranken aus,die bekommen hier sogar ganz besondere Förderung um ein Mitglied in der Gesellschaft zu werden.
Kopfkranke werden hier sogar händeringend gesucht, die machen alles mit,beschweren sich nicht und Pöbeln ungehindert aller guten Sitten zum trotz durch die Gegend.
Nicht jeder der Chronisch Krank ist, ist automatisch Chronisch Krank.Das mag zwar anderswo gelten,aber nicht in Braunschweig.
Hier werden direckt Progrome gegen Chronisch Kranke geführt um sie den sogenannten Bürgerlichen Tot sterben zu lassen.
Das ist eine alte Tradition hier die auf das Jahr 1300 zurück geht und damit auf das alte Wegerecht bezogen ist.
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