28-Jähriger soll Baby-Tod verursacht haben
Seite 1 von 1
28-Jähriger soll Baby-Tod verursacht haben
Ein 28-jähriger Mann soll fahrlässig den Tod seines fünf Wochen alten Sohns verursacht haben und steht deswegen seit Montag vor dem Braunschweiger Landgericht.
Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro forderte Oberstaatsanwalt Frank Scholz im Prozess gegen den 28 Jahre alten Werkzeugmacher.
Verteidiger Andreas Zott plädierte auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung. Eine zusätzliche Geldstrafe nannte er ein falsches Signal und verzichtete darauf. Die Geschehnisse vom Abend des 30. Oktober 2010 nannte der Verteidiger ein tragisches Unglück. Der Angeklagte habe panisch und überfordert falsch reagiert.
Der 28-Jährige war an jenem Samstagabend mit seinem fünf Wochen alten Sohn allein zu Hause. Gegen 18.30 Uhr gab er, wie er am Montag vor Gericht erklärte, seinem Sohn die Flasche. Etwa 20 Milliliter habe dieser getrunken.
Er habe den Säugling über seine Schulter gelegt, weil er ein Bäuerchen machen sollte. Ohne dass das Baby das tat, legte der 28-Jährige den Jungen in eine Decke eingewickelt auf die Couch und ging zur Toilette. Als er nach etwa vier Minuten zurückkehrte, habe das Kind bewegungslos auf der Couch gelegen, sei rot angelaufen gewesen und ihm seien Speichel und Bläschen auf dem Mund gequollen.
Panisch, so der Angeklagte, aus Angst, sein Sohn könne ersticken, habe er ihn samt Decke hochgerissen. Dabei sei der Kopf hin- und hergeschleudert. Später habe er den Säugling über seine Schulter gehalten und mehrmals stark auf den Rücken geklopft. Das Kind habe keine Regung gezeigt.
Der junge Vater versuchte, mögliche Speichel- und Trinkreste aus dem Mund des Babys zu holen und prüfte, ob es sich an seiner Zunge verschluckt habe. Danach soll er den Jungen laut Anklage mindestens zweimal mit erheblicher Kraft unkontrolliert geschüttelt haben. Daraufhin habe das Kind geschrien, wieder geatmet, und Muskelanspannung sei wieder vorhanden gewesen.
Nachdem seine Frau nach Hause gekommen war, fuhr das Paar mit dem Säugling in ein Krankenhaus, wurde aber an die Kinderklinik verwiesen. Am späten Abend diagnostizierten die Ärzte dort ein schweres Schädelhirntrauma. Der Säugling verstarb am 15. November 2010.
Das Urteil gegen den 28-Jährigen wird am Mittwoch verkündet.
quelle
Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro forderte Oberstaatsanwalt Frank Scholz im Prozess gegen den 28 Jahre alten Werkzeugmacher.
Verteidiger Andreas Zott plädierte auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung. Eine zusätzliche Geldstrafe nannte er ein falsches Signal und verzichtete darauf. Die Geschehnisse vom Abend des 30. Oktober 2010 nannte der Verteidiger ein tragisches Unglück. Der Angeklagte habe panisch und überfordert falsch reagiert.
Der 28-Jährige war an jenem Samstagabend mit seinem fünf Wochen alten Sohn allein zu Hause. Gegen 18.30 Uhr gab er, wie er am Montag vor Gericht erklärte, seinem Sohn die Flasche. Etwa 20 Milliliter habe dieser getrunken.
Er habe den Säugling über seine Schulter gelegt, weil er ein Bäuerchen machen sollte. Ohne dass das Baby das tat, legte der 28-Jährige den Jungen in eine Decke eingewickelt auf die Couch und ging zur Toilette. Als er nach etwa vier Minuten zurückkehrte, habe das Kind bewegungslos auf der Couch gelegen, sei rot angelaufen gewesen und ihm seien Speichel und Bläschen auf dem Mund gequollen.
Panisch, so der Angeklagte, aus Angst, sein Sohn könne ersticken, habe er ihn samt Decke hochgerissen. Dabei sei der Kopf hin- und hergeschleudert. Später habe er den Säugling über seine Schulter gehalten und mehrmals stark auf den Rücken geklopft. Das Kind habe keine Regung gezeigt.
Der junge Vater versuchte, mögliche Speichel- und Trinkreste aus dem Mund des Babys zu holen und prüfte, ob es sich an seiner Zunge verschluckt habe. Danach soll er den Jungen laut Anklage mindestens zweimal mit erheblicher Kraft unkontrolliert geschüttelt haben. Daraufhin habe das Kind geschrien, wieder geatmet, und Muskelanspannung sei wieder vorhanden gewesen.
Nachdem seine Frau nach Hause gekommen war, fuhr das Paar mit dem Säugling in ein Krankenhaus, wurde aber an die Kinderklinik verwiesen. Am späten Abend diagnostizierten die Ärzte dort ein schweres Schädelhirntrauma. Der Säugling verstarb am 15. November 2010.
Das Urteil gegen den 28-Jährigen wird am Mittwoch verkündet.
quelle
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49603
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Re: 28-Jähriger soll Baby-Tod verursacht haben
Hier stimmt auch etwas nicht, daß ist am Foto zu erkennen. Wenn die Geschichte so abgelaufen wäre, dann bräuchte der Mann nicht mit Kapuze sein Gesicht verdecken und könnte aufrecht der Presse in die Augen bzw. Kamera sehen.
Nur wer etwas zu verstecken hat, verschanzt sich.
Mutmassiv wird es so gewesen sein, daß das Baby geschrien hat, wie am Spieß und er es geschüttelt hat, so daß es mehr als ein Schleudertrauma abbekam.
Dieser Verdacht erhärtet sich, daß der Mann erst nachdem Eintreffen seiner Frau /Freundin mit Baby und Frau ins Krankenhaus fuhr. Ein liebender Vater würde sofort den Notarzt rufen, die 110 oder 112 ist schnell gewählt.
Lesen Sie nachfolgenden Artikel und urteilen Sie selbst !
Verzwifelter Vater stoppt Zug - Mann stoppt Zug mit waghalsiger Aktion
Unter Lebensgefahr hat ein 29-jähriger einen Regionalzug in Oldenburg zum Halten gebracht. Weil er irrtümlich annahm, dass sein zweijähriger Sohn allein in dem Zug sitzt, rannte der Mann am Sonntag neben dem Zug her und sprang vom Bahnsteig am Hauptbahnhof auf den linken Puffer des anfahrenden Zuges, wie ein Sprecher der Bundespolizei am Montag mitteilte.
Mit einer waghalsigen Aktion hat ein besorgter Vater einen Zug im niedersächsischen Oldenburg zum Halten gebracht. Der 29-jährige Mann dachte, sein zweijähriger Sohn sitzt noch in dem Regionalexpress, als dieser im Oldenburger Hauptbahnhof anfuhr. Da sprintete der Mann zur Spitze des Zuges, sprang auf den Puffer und schlug mit der Hand gegen die Frontscheibe. Mit einer Notbremsung hielt der Lokführer an, wie die Bundespolizei in Bad Bentheim am Montag berichtete.
Wie sich herausstellte, war der kleine Junge aber nicht mehr im Zug. Die Ex-Frau des Mannes hatte ihn bereits abgeholt. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall am Sonntagnachmittag niemand.
Wegen des Vorfalls verspätete sich der Zug um 24 Minuten. Der Mann muss sich nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten. Hinzu kommen wahrscheinlich zivilrechtliche Forderungen der Deutschen Bahn.
http://de.nachrichten.yahoo.com/mann-stoppt-zug-mit-waghalsiger-aktion.html
Nur wer etwas zu verstecken hat, verschanzt sich.
Mutmassiv wird es so gewesen sein, daß das Baby geschrien hat, wie am Spieß und er es geschüttelt hat, so daß es mehr als ein Schleudertrauma abbekam.
Dieser Verdacht erhärtet sich, daß der Mann erst nachdem Eintreffen seiner Frau /Freundin mit Baby und Frau ins Krankenhaus fuhr. Ein liebender Vater würde sofort den Notarzt rufen, die 110 oder 112 ist schnell gewählt.
Lesen Sie nachfolgenden Artikel und urteilen Sie selbst !
Verzwifelter Vater stoppt Zug - Mann stoppt Zug mit waghalsiger Aktion
Unter Lebensgefahr hat ein 29-jähriger einen Regionalzug in Oldenburg zum Halten gebracht. Weil er irrtümlich annahm, dass sein zweijähriger Sohn allein in dem Zug sitzt, rannte der Mann am Sonntag neben dem Zug her und sprang vom Bahnsteig am Hauptbahnhof auf den linken Puffer des anfahrenden Zuges, wie ein Sprecher der Bundespolizei am Montag mitteilte.
Mit einer waghalsigen Aktion hat ein besorgter Vater einen Zug im niedersächsischen Oldenburg zum Halten gebracht. Der 29-jährige Mann dachte, sein zweijähriger Sohn sitzt noch in dem Regionalexpress, als dieser im Oldenburger Hauptbahnhof anfuhr. Da sprintete der Mann zur Spitze des Zuges, sprang auf den Puffer und schlug mit der Hand gegen die Frontscheibe. Mit einer Notbremsung hielt der Lokführer an, wie die Bundespolizei in Bad Bentheim am Montag berichtete.
Wie sich herausstellte, war der kleine Junge aber nicht mehr im Zug. Die Ex-Frau des Mannes hatte ihn bereits abgeholt. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall am Sonntagnachmittag niemand.
Wegen des Vorfalls verspätete sich der Zug um 24 Minuten. Der Mann muss sich nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten. Hinzu kommen wahrscheinlich zivilrechtliche Forderungen der Deutschen Bahn.
http://de.nachrichten.yahoo.com/mann-stoppt-zug-mit-waghalsiger-aktion.html
Gast- Gast
Vater erhält Bewährungsstrafe
Wegen fahrlässiger Tötung seines fünf Wochen alten Sohnes hat das Landgericht Braunschweig einen 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Sie wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung habe sich nach der Beweisaufnahme bestätigt, begründete der Vorsitzende Richter Wilfried Knieriem das Urteil. Der Angeklagte hatte ausgeführt, seinen Sohn, den er gefüttert hatte, aus Angst er könne ersticken, hochgerissen, auf den Rücken geklopft und schließlich geschüttelt zu haben.
Die Rettungsmaßnahmen seien völlig ungeeignet und höchst gefährlich gewesen, urteilte das Gericht. Der Angeklagte hätte vielmehr erkennen können und müssen, dass das Kind nicht hätte geschüttelt werden dürfen. Bei dem, was geschehen sei, handele es sich nicht um eine kleine Fahrlässigkeit. Das Baby war zwei Wochen nach dem Vorfall im Herbst 2010 an den Folgen eines schweren Schädelhirntraumas gestorben.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Angeklagte und seine Frau nahmen das Urteil sichtbar erleichtert auf. Während der Beweisaufnahme hatten beide erklärt, erst nach Abschluss des Verfahrens könnten sie mit der Aufarbeitung der Ereignisse und der Trauerarbeit beginnen.
Quelle
Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung habe sich nach der Beweisaufnahme bestätigt, begründete der Vorsitzende Richter Wilfried Knieriem das Urteil. Der Angeklagte hatte ausgeführt, seinen Sohn, den er gefüttert hatte, aus Angst er könne ersticken, hochgerissen, auf den Rücken geklopft und schließlich geschüttelt zu haben.
Die Rettungsmaßnahmen seien völlig ungeeignet und höchst gefährlich gewesen, urteilte das Gericht. Der Angeklagte hätte vielmehr erkennen können und müssen, dass das Kind nicht hätte geschüttelt werden dürfen. Bei dem, was geschehen sei, handele es sich nicht um eine kleine Fahrlässigkeit. Das Baby war zwei Wochen nach dem Vorfall im Herbst 2010 an den Folgen eines schweren Schädelhirntraumas gestorben.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Angeklagte und seine Frau nahmen das Urteil sichtbar erleichtert auf. Während der Beweisaufnahme hatten beide erklärt, erst nach Abschluss des Verfahrens könnten sie mit der Aufarbeitung der Ereignisse und der Trauerarbeit beginnen.
Quelle
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49603
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Ähnliche Themen
» Aufstand der Alten:77-Jähriger soll jetzt schon 90 Reifen zerstochen haben
» Bundeswehr soll schon 2011 von Prism gewusst haben
» Zusatzstoffe in Zigaretten: Philip Morris soll Studien manipuliert haben
» Bundeswehr soll schon 2011 von Prism gewusst haben
» Zusatzstoffe in Zigaretten: Philip Morris soll Studien manipuliert haben
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Gestern um 12:01 am von checker
» The Midnight Calls
Mi Nov 13, 2024 11:45 pm von checker
» MANDOKI SOULMATES
Mi Nov 13, 2024 11:40 pm von checker
» Burning Vibes
Mi Nov 13, 2024 11:36 pm von checker
» = Gealdýr =
Mi Nov 13, 2024 11:32 pm von checker
» VIRGIN STEELE
Mi Nov 13, 2024 11:14 pm von checker
» LARRIKINS
Mi Nov 13, 2024 11:11 pm von checker
» THE ETERNAL
Mi Nov 13, 2024 11:08 pm von checker
» FEUERSCHWANZ & LORD OF THE LOST
Mi Nov 13, 2024 11:06 pm von checker