Amtsgericht Hildburghausen erkennt UNO-Resolution 56/83 an – Rechtsanwälte versagen, Bürger nehmen Recht in eigene Hände
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Amtsgericht Hildburghausen erkennt UNO-Resolution 56/83 an – Rechtsanwälte versagen, Bürger nehmen Recht in eigene Hände
Hildburghausen/Erfurt, 15. März 2012 (ADN). Das Amtsgericht Hildburghausen stellte ein Verfahren ein, in dem es um die Fahrerlaubnis eines Omnibus-Chauffeurs ging. Dem Berufskraftfahrer sollte ein Bußgeld auferlegt und der sogenannte Führerschein entzogen werden. Der Betroffene berief sich darauf, kein Angehöriger der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu sein, für den demzufolge auch nicht deren Gesetze und Verordnungen gelten. Er argumentierte weiterhin damit, als ehemaliger Bürger der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die UNO-Resolution 56/83 aus dem Jahre 2002 und andere völkerrechtliche Regelungen in Anspruch zu nehmen. Darüber berichtete das vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) produzierte Fernsehmagazin “Exakt” am gestrigen Mittwochabend.
Das Gericht in der südthüringischen Kreisstadt erkannte die vom Kläger vorgebrachten Gründe durch die Verfahrenseinstellung an. Der Busfahrer hatte diesen juristischen Streit ohne Rechtsanwalt unter Mithilfe eines Freundes erfolgreich bewältigt. Die von ihnen vorgetragene Begründung aus der UNO-Resolution 56/83 stammt aus dem Artikel 9 dieses völkerrechtlich verbindlichen Dokuments. Danach kann mangels staatlicher Instanzen eine Person oder eine Personengruppe die staatliche Organisation für sich selbst in Anspruch nehmen, bis ein funtionstüchtiges staatliches Gebilde vorhanden ist. In Deutschland fehlt es daran seit dem 23. Mai 1945. Voraussetzung dafür, um Deutschland wieder seine vollständige Unabhängigkeit und Souveränität zu verleihen, sind ein Friedensvertrag und eine direkt vom Volk verabschiedete Verfassung. Beide Bedingungen sind bislang nicht erfüllt. Diesen Zustand herzustellen, haben in Gänze die deutschen Parteien mit ihren verkrusteten Strukturen um des eigenen Machterhalts willen seit Jahrzehnten bis zum heutigen Tag hintertrieben. Sie ließen auch die Gunst der Stunde – die Jahre 1989/90 – , in der die Gelegenheit dazu besonders groß war, ungenutzt verstreichen.
Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen selbstbewusste, aufgeklärte und engagierte Bürger gegen den intransparenten Bürokratenapparat und seine juristischen Ausläufer aufbegehren und sich gegen inhumane Schikanen zur Wehr setzen. Beispiele aus Kamenz (Sachsen), Templin (Mecklenburg-Vorpommern) und München (Bayern) belegen, dass der Rechtsstreit in Hildburghausen kein Einzelfall ist. Wie eine aktuelle Auseinandersetzung in Jena (Thüringen) zeigt, kann daraus sogar ein internationaler Konflikt entstehen. Dort drangsalieren Verwaltungs-, Justiz- und Polizeibehörden Einwohner der Stadt derart, dass eine Konfrontation mit der Republik Philippinen droht.
Die Auseinandersetzung von Hildburghausen ist jedoch noch nicht abgeschlossen, denn die Führerscheinstelle des Landkreises hat dem Busfahrer dennoch die Fahrerlaubnis entzogen. Später eingeschaltete Rechtsanwälte sehen keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern. Ihre Kenntnisse über Internationales Recht und Völkerrecht sind offenbar derart rudimentär, dass sie außerstande sind, diese in der Rechtspraxis korrekt und zugunsten ihrer Mandanten einzusetzen. ++ (sv/mgn/15.03.12 – 78)
Quelle: Nachrichtenagentur ADN vom 15.03.2012
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Das Gericht in der südthüringischen Kreisstadt erkannte die vom Kläger vorgebrachten Gründe durch die Verfahrenseinstellung an. Der Busfahrer hatte diesen juristischen Streit ohne Rechtsanwalt unter Mithilfe eines Freundes erfolgreich bewältigt. Die von ihnen vorgetragene Begründung aus der UNO-Resolution 56/83 stammt aus dem Artikel 9 dieses völkerrechtlich verbindlichen Dokuments. Danach kann mangels staatlicher Instanzen eine Person oder eine Personengruppe die staatliche Organisation für sich selbst in Anspruch nehmen, bis ein funtionstüchtiges staatliches Gebilde vorhanden ist. In Deutschland fehlt es daran seit dem 23. Mai 1945. Voraussetzung dafür, um Deutschland wieder seine vollständige Unabhängigkeit und Souveränität zu verleihen, sind ein Friedensvertrag und eine direkt vom Volk verabschiedete Verfassung. Beide Bedingungen sind bislang nicht erfüllt. Diesen Zustand herzustellen, haben in Gänze die deutschen Parteien mit ihren verkrusteten Strukturen um des eigenen Machterhalts willen seit Jahrzehnten bis zum heutigen Tag hintertrieben. Sie ließen auch die Gunst der Stunde – die Jahre 1989/90 – , in der die Gelegenheit dazu besonders groß war, ungenutzt verstreichen.
Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen selbstbewusste, aufgeklärte und engagierte Bürger gegen den intransparenten Bürokratenapparat und seine juristischen Ausläufer aufbegehren und sich gegen inhumane Schikanen zur Wehr setzen. Beispiele aus Kamenz (Sachsen), Templin (Mecklenburg-Vorpommern) und München (Bayern) belegen, dass der Rechtsstreit in Hildburghausen kein Einzelfall ist. Wie eine aktuelle Auseinandersetzung in Jena (Thüringen) zeigt, kann daraus sogar ein internationaler Konflikt entstehen. Dort drangsalieren Verwaltungs-, Justiz- und Polizeibehörden Einwohner der Stadt derart, dass eine Konfrontation mit der Republik Philippinen droht.
Die Auseinandersetzung von Hildburghausen ist jedoch noch nicht abgeschlossen, denn die Führerscheinstelle des Landkreises hat dem Busfahrer dennoch die Fahrerlaubnis entzogen. Später eingeschaltete Rechtsanwälte sehen keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern. Ihre Kenntnisse über Internationales Recht und Völkerrecht sind offenbar derart rudimentär, dass sie außerstande sind, diese in der Rechtspraxis korrekt und zugunsten ihrer Mandanten einzusetzen. ++ (sv/mgn/15.03.12 – 78)
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