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Beitrag  checker Di Jun 26, 2012 11:08 am

Nur zwei Stunden hat eine junge Frau in einer Braunschweiger Bäckerei gearbeitet – und kurz darauf die Kündigung erhalten. Vor dem Arbeitsgericht erstritt sie nun 581 Euro.

Eigentlich hatte die Klägerin am 1. Dezember ihren Job in der Bäckerei antreten sollen. Da sie zu der Zeit jedoch im Krankenhaus lag, wurde der Arbeitsbeginn um einen Monat verschoben. Just in der Nacht vor ihrem ersten Arbeitstag fiel ihre schwer kranke Mutter ins Koma. Die junge Frau sei deshalb „nicht für die Arbeit zu gebrauchen gewesen“, hieß es am Dienstag vor dem Arbeitsgericht, deshalb habe die Chefin sie nach zwei Stunden nach Hause geschickt.

Als sich seine Mandantin am Tag darauf telefonisch arbeitsunfähig meldete, sei ihr die Kündigung bereits angekündigt worden, so ihr Anwalt. Die Beklagtenseite hingegen gab an, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst nach der Kündigung einging. Der Bitte, den Arbeitsbeginn erneut um einen Monat zu verschieben, kam die Bäckerei nicht nach. Sie stimmte der Zahlung von 581 Euro zur Abwendung der Klage zu, kann aber noch widerrufen.



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