Justizskandal: Mollaths Zwangsunterbringung soll überprüft werden
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Justizskandal: Mollaths Zwangsunterbringung soll überprüft werden
Gustl Mollath sitzt in der Psychiatrie, weil er im Wahn seine Frau angezeigt und verletzt haben soll. Der Wahn war aber wohl keiner, der Fall wird neu aufgerollt.
In Bayern soll die Zwangsunterbringung eines mutmaßlich unschuldigen Mannes juristisch neu untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg will nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vor Gericht prüfen lassen, ob Gustl Mollath zu Recht eingesperrt ist.
"Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird anregen, dass man hier ein weiteres Gutachten einholt", zitierte die Zeitung Sprecher Thomas Hammer. Insbesondere solle die Verhältnismäßigkeit der langen Unterbringung geprüft werden. Die Staatsanwaltschaft habe sich zu dem Schritt entschlossen, "um weiteren Schaden von der Justiz abzuwenden", so Hammer.
Der 56-jährige Mollath sitzt seit 2006 in verschiedenen geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen in Bayern, weil er seine damalige Frau wegen Schwarzgeldgeschäften beschuldigt und verletzt haben soll.
Dem Urteil des Landgerichts Nürnberg zufolge soll Mollath psychisch krank sein: Er glaubt, dass seine Exfrau, einst Vermögensberaterin der Hypo-Vereinsbank (HVB) in Nürnberg, für ihre Kunden in großem Stil Schwarzgeld in die Schweiz verschoben hat. Für diese Unterstellung wurde ihm ein "paranoides Wahnsystem" bescheinigt. Neue Erkenntnisse deuten aber darauf hin, dass die Vorwürfe Mollaths berechtigt sind.
Der Justizirrtum brachte auch die bayerische Landesregierung zunehmend in Erklärungsnot, allen voran Justizministerin Beate Merk (CSU). Wohl auch deshalb drängt der bayerische Ministerpräsident auf eine zügige Überprüfung der Vorwürfe. "Ich möchte in diesem Fall, dass man sich auf die Frage konzentriert, ob alles in Ordnung ist", zitierte die SZ Horst Seehofer. Er respektiere die Unabhängigkeit der Gerichte, sagte er. Jedoch sei die Justiz aus seiner Sicht "gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten".
Quelle
In Bayern soll die Zwangsunterbringung eines mutmaßlich unschuldigen Mannes juristisch neu untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg will nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vor Gericht prüfen lassen, ob Gustl Mollath zu Recht eingesperrt ist.
"Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird anregen, dass man hier ein weiteres Gutachten einholt", zitierte die Zeitung Sprecher Thomas Hammer. Insbesondere solle die Verhältnismäßigkeit der langen Unterbringung geprüft werden. Die Staatsanwaltschaft habe sich zu dem Schritt entschlossen, "um weiteren Schaden von der Justiz abzuwenden", so Hammer.
Der 56-jährige Mollath sitzt seit 2006 in verschiedenen geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen in Bayern, weil er seine damalige Frau wegen Schwarzgeldgeschäften beschuldigt und verletzt haben soll.
Dem Urteil des Landgerichts Nürnberg zufolge soll Mollath psychisch krank sein: Er glaubt, dass seine Exfrau, einst Vermögensberaterin der Hypo-Vereinsbank (HVB) in Nürnberg, für ihre Kunden in großem Stil Schwarzgeld in die Schweiz verschoben hat. Für diese Unterstellung wurde ihm ein "paranoides Wahnsystem" bescheinigt. Neue Erkenntnisse deuten aber darauf hin, dass die Vorwürfe Mollaths berechtigt sind.
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