Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt
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Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt
Ein Neumitglied des Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VGR) hatte recherchiert und in der Berlinder Morgenpost gelesen, dass zwei hochrangige Brandenburger Juristen vom Landgericht Potsdam wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung verurteilt wurden. Ein Richter erhielt zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall gelte als einmalig in der Justizgeschichte Brandenburgs, so in dem Presseartikel der Berliner Morgenpost vom 19. Juni 2009.
Weiter heißt es in der Berliner Morgenpost: „Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Ein Richter erhielt dafür zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall sei einmalig in Brandenburgs Justizgeschichte heißt es weiter in der Berliner Morgenpost.
Mit seiner Entscheidung sei das Landgericht der Staatsanwaltschaft gefolgt, nach deren Überzeugung die Angeklagten mit den Haftbefehlen „ein Exempel statuieren“ wollten. Die Verteidigung habe Freisprüche beantragt, ist weiter in dem Presseartikel der Berliner Morgenpost zu lesen. In seiner Urteilsverkündung habe allerdings der Vorsitzende Richter der 4. Strafkammer, Andreas Dielitz, unmissverständlich klar gemacht, dass die Juristen seinerzeit gleich mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen und teilweise willkürlich gehandelt hätten. Obendrein hätten sie sich über Zuständigkeiten hinweggesetzt.
Die Haftbefehle seien ergangen gegen einen Nachlassverwalter, dessen Frau und einen Rechtsanwalt. Erst nach acht Tagen seien die Betroffenen auf Intervention eines Staatsanwaltes in Frankfurt an der Oder wieder auf freien Fuß gekommen. Der Nachlassverwalter sei seinerzeit wegen Veruntreuung von bis zu 500.000 Euro angeklagt worden, seine Frau und sein Anwalt seien in die Angelegenheit verwickelt gewesen.
Die Berliner Morgenpost schreibt weiter: „Würde das Urteil rechtskräftig, würden der 43-jährige Richter und der 53 Jahre alte Oberstaatsanwalt aus dem Justizdienst entlassen. „Das ist ein hartes Schicksal“, bemerkte Dielitz dazu. Andererseits dürfe man nicht das Leid der Betroffenen außer Acht lassen, das ihnen mit der Untersuchungshaft angetan worden sei. Es wird erwartet, dass die Anwälte der Verurteilten in Revision gehen und sich dann der Bundesgerichtshof noch einmal mit dem Sachverhalt beschäftigt“.
Mitglieder des Frankfurter Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VGR) wollen in der Region Rheinland-Pfalz im Januar einen Arbeitskreis gründen, wo Justizgeschädigte zu Wort kommen sollen. Die Informationsveranstaltung des VGR am 23.11.2009 in Haßloch fand so große Resonanz, dass viele Anwesende an diesem Abend bereits Mitglied im Verein geworden sind. Andere haben sich telefonisch gemeldet und ihre Mitarbeit angekündigt. Der Arbeitskreis will sich insbesondere mit dem § 339 StGB Strafgesetzbuch) Rechtsbeugung befassen. Viele Ideen wurden bereits bei dem ersten Treffen geboren, die in dem 1. Arbeitskreis noch ausführlich besprochen werden müssen.
Wer im Arbeitskreis „Gegen Rechtsmissbrauch“ mitarbeiten will, sollte sich daher vorher bei den beiden Organisatorinnen Cordula Butz-Cronauer Tel.Nr. 06232/854001 oder Karin Hurrle, Tel.Nr. 06324/981504 anmelden.
Quelle
Weiter heißt es in der Berliner Morgenpost: „Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Ein Richter erhielt dafür zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall sei einmalig in Brandenburgs Justizgeschichte heißt es weiter in der Berliner Morgenpost.
Mit seiner Entscheidung sei das Landgericht der Staatsanwaltschaft gefolgt, nach deren Überzeugung die Angeklagten mit den Haftbefehlen „ein Exempel statuieren“ wollten. Die Verteidigung habe Freisprüche beantragt, ist weiter in dem Presseartikel der Berliner Morgenpost zu lesen. In seiner Urteilsverkündung habe allerdings der Vorsitzende Richter der 4. Strafkammer, Andreas Dielitz, unmissverständlich klar gemacht, dass die Juristen seinerzeit gleich mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen und teilweise willkürlich gehandelt hätten. Obendrein hätten sie sich über Zuständigkeiten hinweggesetzt.
Die Haftbefehle seien ergangen gegen einen Nachlassverwalter, dessen Frau und einen Rechtsanwalt. Erst nach acht Tagen seien die Betroffenen auf Intervention eines Staatsanwaltes in Frankfurt an der Oder wieder auf freien Fuß gekommen. Der Nachlassverwalter sei seinerzeit wegen Veruntreuung von bis zu 500.000 Euro angeklagt worden, seine Frau und sein Anwalt seien in die Angelegenheit verwickelt gewesen.
Die Berliner Morgenpost schreibt weiter: „Würde das Urteil rechtskräftig, würden der 43-jährige Richter und der 53 Jahre alte Oberstaatsanwalt aus dem Justizdienst entlassen. „Das ist ein hartes Schicksal“, bemerkte Dielitz dazu. Andererseits dürfe man nicht das Leid der Betroffenen außer Acht lassen, das ihnen mit der Untersuchungshaft angetan worden sei. Es wird erwartet, dass die Anwälte der Verurteilten in Revision gehen und sich dann der Bundesgerichtshof noch einmal mit dem Sachverhalt beschäftigt“.
Mitglieder des Frankfurter Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VGR) wollen in der Region Rheinland-Pfalz im Januar einen Arbeitskreis gründen, wo Justizgeschädigte zu Wort kommen sollen. Die Informationsveranstaltung des VGR am 23.11.2009 in Haßloch fand so große Resonanz, dass viele Anwesende an diesem Abend bereits Mitglied im Verein geworden sind. Andere haben sich telefonisch gemeldet und ihre Mitarbeit angekündigt. Der Arbeitskreis will sich insbesondere mit dem § 339 StGB Strafgesetzbuch) Rechtsbeugung befassen. Viele Ideen wurden bereits bei dem ersten Treffen geboren, die in dem 1. Arbeitskreis noch ausführlich besprochen werden müssen.
Wer im Arbeitskreis „Gegen Rechtsmissbrauch“ mitarbeiten will, sollte sich daher vorher bei den beiden Organisatorinnen Cordula Butz-Cronauer Tel.Nr. 06232/854001 oder Karin Hurrle, Tel.Nr. 06324/981504 anmelden.
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