Staatsanwältin plädiert für Bewährung
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Staatsanwältin plädiert für Bewährung
Eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung hat Oberstaatsanwältin Anette Schoreit-Bartner im Prozess um zweifache Vergewaltigung gefordert.
Was die Staatsanwältin als besonders rücksichtlos empfindet: Der Vater soll die Mutter nach der Trennung in einem Fall sogar vor den Augen des zweijährigen Sohnes zu Sex gezwungen haben.
Der 32 Jahre alte Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Sohnes soll er sich im Jahr 2009 mehrfach in die Wohnung der Frau gedrängt, sie ins Schlafzimmer gestoßen und vergewaltigt haben.
Er habe lediglich seinen Sohn besuchen wollen, widerspricht der Angeklagte der Darstellung des mutmaßlichen Opfers.
Die 31-Jährige hatte auf das Drängen einer Bekannten Anzeige erstattet. „Ich wollte einfach, dass es aufhört“, sprach sie vor Gericht von der Aufdringlichkeit des Ex-Freundes, der sie nicht in Ruhe gelassen habe. Sie habe es auch für ihre zwei Kinder getan, die zu Zeugen sexueller Übergriffe geworden sein sollen.
Aussage steht gegen Aussage – wie so oft in Vergewaltigungsprozessen. Taugen die Angaben des Opfers, um konkrete Gewalttaten festzustellen? Ein Polizeibeamter spricht als Zeuge vor Gericht von einer schwierigen Vernehmung, die Vorsitzende Richterin nach Befragung der 31-Jährigen von Widersprüchen in ihren verschiedenen Aussagen, die es schwer machten, konkrete Feststellungen zum Tatgeschehen zu treffen.
Schon vor Prozessbeginn sei die Beweislage aufgrund der Aktenlage schwierig gewesen, erklärte nun Oberstaatsanwältin Schoreit-Bartner in ihrem Plädoyer. Doch sieht sie nach Ende der Beweisaufnahme die aus ihrer Sicht überzeugenden Argumente der Anklage bestätigt.
Was ist sexuelle Gewalt? Das frage sich auch das Opfer, das in einem ambivalenten Verhältnis zum Angeklagten stehe. Er habe gegen ihren Willen gehandelt. Hat er den Sex erzwungen? „Ich meine, ja“, sagt die Oberstaatsanwältin. Sie hält die Vergewaltigungen aufgrund der Aussagen der 31-Jährigen für erwiesen. Der Angeklagte habe sich Zutritt zur Wohnung verschafft, sie ins Schlafzimmer gedrängt, aufs Bett geschubst und gedroht, sie solle sich nicht so anstellen. „Sie sah keinen anderen Ausweg, als die sexuellen Übergriffe über sich ergehen zu lassen, damit es so schnell und geräuschlos wie möglich zu Ende ist.“ Aus Angst vor Schlägen, da er sie schon früher geschlagen habe. Auch hätten die Kinder nichts mitbekommen sollen. Ein Irrtum. Im zweiten Fall soll der zweijährige Sohn gar ans Bett gekommen sein.
Die Taten liegen lange zurück, eine Wiederholungsgefahr sieht die Staatsanwältin bei dem bisher nicht vorbestraften Mann nicht. Daher spricht sie sich für Bewährung aus.
Der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig wird am 20. März fortgesetzt.
Quelle
Oberstaatsanwältin Anette Schoreit-Bartner,woher kenne ich nur diesen Namen?
Ahja von Luzi seinen Fall, der Name ist doch im Film aufgetaucht.
Nun da hat sich aber die Oberstaatsanwältin damals nicht ein Bein ausgerissen.
Politischeweisung § 146 GVG!
Was die Staatsanwältin als besonders rücksichtlos empfindet: Der Vater soll die Mutter nach der Trennung in einem Fall sogar vor den Augen des zweijährigen Sohnes zu Sex gezwungen haben.
Der 32 Jahre alte Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Sohnes soll er sich im Jahr 2009 mehrfach in die Wohnung der Frau gedrängt, sie ins Schlafzimmer gestoßen und vergewaltigt haben.
Er habe lediglich seinen Sohn besuchen wollen, widerspricht der Angeklagte der Darstellung des mutmaßlichen Opfers.
Die 31-Jährige hatte auf das Drängen einer Bekannten Anzeige erstattet. „Ich wollte einfach, dass es aufhört“, sprach sie vor Gericht von der Aufdringlichkeit des Ex-Freundes, der sie nicht in Ruhe gelassen habe. Sie habe es auch für ihre zwei Kinder getan, die zu Zeugen sexueller Übergriffe geworden sein sollen.
Aussage steht gegen Aussage – wie so oft in Vergewaltigungsprozessen. Taugen die Angaben des Opfers, um konkrete Gewalttaten festzustellen? Ein Polizeibeamter spricht als Zeuge vor Gericht von einer schwierigen Vernehmung, die Vorsitzende Richterin nach Befragung der 31-Jährigen von Widersprüchen in ihren verschiedenen Aussagen, die es schwer machten, konkrete Feststellungen zum Tatgeschehen zu treffen.
Schon vor Prozessbeginn sei die Beweislage aufgrund der Aktenlage schwierig gewesen, erklärte nun Oberstaatsanwältin Schoreit-Bartner in ihrem Plädoyer. Doch sieht sie nach Ende der Beweisaufnahme die aus ihrer Sicht überzeugenden Argumente der Anklage bestätigt.
Was ist sexuelle Gewalt? Das frage sich auch das Opfer, das in einem ambivalenten Verhältnis zum Angeklagten stehe. Er habe gegen ihren Willen gehandelt. Hat er den Sex erzwungen? „Ich meine, ja“, sagt die Oberstaatsanwältin. Sie hält die Vergewaltigungen aufgrund der Aussagen der 31-Jährigen für erwiesen. Der Angeklagte habe sich Zutritt zur Wohnung verschafft, sie ins Schlafzimmer gedrängt, aufs Bett geschubst und gedroht, sie solle sich nicht so anstellen. „Sie sah keinen anderen Ausweg, als die sexuellen Übergriffe über sich ergehen zu lassen, damit es so schnell und geräuschlos wie möglich zu Ende ist.“ Aus Angst vor Schlägen, da er sie schon früher geschlagen habe. Auch hätten die Kinder nichts mitbekommen sollen. Ein Irrtum. Im zweiten Fall soll der zweijährige Sohn gar ans Bett gekommen sein.
Die Taten liegen lange zurück, eine Wiederholungsgefahr sieht die Staatsanwältin bei dem bisher nicht vorbestraften Mann nicht. Daher spricht sie sich für Bewährung aus.
Der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig wird am 20. März fortgesetzt.
Quelle
Oberstaatsanwältin Anette Schoreit-Bartner,woher kenne ich nur diesen Namen?
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