BS Justiz plant nächsten Mordanschlag
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BS Justiz plant nächsten Mordanschlag
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Hochgeladen von 38news am 22.07.2011
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Luziefer-bs1- Admin
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„Kriminelle“ Staatsanwälte
Die Rolle der Staatsanwälte in diesem unserem Lande ist vielen deutschen Bürgern nicht klar. 99 Prozent aller Deutschen halten Staatsanwälte für Garanten von Recht und Gesetz. Für Hüter des Rechtsstaats. Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen Richtern, die alsdann Recht sprechen. Das Ganze läuft unter dem Begriff „Legalitätsprinzip“. Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich.
So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche „Standards“ ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit „kriminelles“, d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von „oben“ geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfol-gung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist, reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in gottgleicher Position. Staatsan-wälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungs-kriminalität. Er fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte. Der Anwalt des Staates - ganz urdeutscher Untertan - kehrt auf Weisung selbst schwerste Verge-hen höchster Staatsvertreter unter den schmutzigen Justizteppich. Im juristischen Windschatten von Polit-Tätern wie Rau tummeln sich befreundete Gangster in Nadelstreifen á la Neuber. Der Schutz krimineller Politiker und ihrer Entourage führt zur Missachtung von Recht und Gesetz. Das ist zwar nur allzu menschlich, hat mit einem Rechtsstaat jedoch nicht einmal mehr im An-satz etwas zu tun. Das illegale Verhalten lokaler Staatsanwaltschaften führt so geradezu zwangs-läufig auch zu schwersten Schäden im In- und Ausland. Der VW-Skandal zeigt dies beispielhaft.
Die Vorgänge um VW werden derweil immer grotesker. Die WELT berichtet, Eigenbelege von Führungskräften aus dem Jahre 1996 seien vernichtet worden. Ob sich MP Wulff das von ihm geforderte „Ausmisten“ derart kriminell vorgestellt hat? Die WELT berichtet zudem, IG Metall-Vorstand Schunk habe 1998 an einer „Spaßreise“ nach Brasilien teilgenommen. Nach § 93 Ak-tiengesetz ist der Vorstand, der seine „Pflichten verletzt, zum Ersatz des Schadens verpflichtet“. § 116 AktG gilt deckungsgleich für den Aufsichtsrat. Damals war Piech VW-Chef. Schunk war Mitglied des Aufsichtsrates. Piech hat in den 13 Jahren seines Wirkens den Konzern an die Wand gefahren. Strategisch, finanziell und moralisch. Aufsichtsräte wie Schunk und Volkert halfen ihm dabei. In den USA säßen nicht nur diese VW-Organe längst in Untersuchungshaft.
In Deutschland war die zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig bis vor kurzem bemüht, die kriminellen Vorgänge im Landeskonzern VW aktiv zu vertuschen. Dort, wo Hitler die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, vertuscht die Justiz sogar eine IG Metall-Pogromveranstaltung auf einem ehemaligen KZ-Gelände! Seit Jahren sitzen die Strafverfolger auf Bergen belastenden VW-Materials - und warten auf die Verjährung. Die Klärung der Betrugsvorgänge überließ man der VW-Revision! Die ist in die Betrugsabläufe und deren Vertuschung seit Jahren aktiv einge-bunden. Auf Anfrage verwies VW stets auf die „Bearbeitung“ durch die Braunschweiger Justiz. Ein kriminelles Ping-Pong-Spiel. Strafanzeigen gegen Mitglieder des Vorstandes und des Auf-sichtsrates kehrte man unter den kriminellen Teppich: „Sollte der Gegenstand (3 Leitzordner, 1 grüner Heftrücken) nach Ablauf der Frist (1 Monat) nicht abgeholt worden sein, gehe ich davon aus, dass Sie auf die Rückgabe verzichten und mit der Vernichtung oder einer anderweitigen Verwendung einverstanden sind“. Hochachtungsvoll Kirchhoff Staatsanwalt. Unter anderem aus Material, das Braunschweiger Strafverfolger vernichten wollten, entstand „Schwarzbuch VW“.
Der Deutsche Richterbund hat recht: Mit „kriminellen“ Staatsanwälten ist kein Staat zu machen!
Peine, den 21. Februar 2006 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
Quelle
So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche „Standards“ ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit „kriminelles“, d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von „oben“ geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfol-gung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist, reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in gottgleicher Position. Staatsan-wälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungs-kriminalität. Er fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte. Der Anwalt des Staates - ganz urdeutscher Untertan - kehrt auf Weisung selbst schwerste Verge-hen höchster Staatsvertreter unter den schmutzigen Justizteppich. Im juristischen Windschatten von Polit-Tätern wie Rau tummeln sich befreundete Gangster in Nadelstreifen á la Neuber. Der Schutz krimineller Politiker und ihrer Entourage führt zur Missachtung von Recht und Gesetz. Das ist zwar nur allzu menschlich, hat mit einem Rechtsstaat jedoch nicht einmal mehr im An-satz etwas zu tun. Das illegale Verhalten lokaler Staatsanwaltschaften führt so geradezu zwangs-läufig auch zu schwersten Schäden im In- und Ausland. Der VW-Skandal zeigt dies beispielhaft.
Die Vorgänge um VW werden derweil immer grotesker. Die WELT berichtet, Eigenbelege von Führungskräften aus dem Jahre 1996 seien vernichtet worden. Ob sich MP Wulff das von ihm geforderte „Ausmisten“ derart kriminell vorgestellt hat? Die WELT berichtet zudem, IG Metall-Vorstand Schunk habe 1998 an einer „Spaßreise“ nach Brasilien teilgenommen. Nach § 93 Ak-tiengesetz ist der Vorstand, der seine „Pflichten verletzt, zum Ersatz des Schadens verpflichtet“. § 116 AktG gilt deckungsgleich für den Aufsichtsrat. Damals war Piech VW-Chef. Schunk war Mitglied des Aufsichtsrates. Piech hat in den 13 Jahren seines Wirkens den Konzern an die Wand gefahren. Strategisch, finanziell und moralisch. Aufsichtsräte wie Schunk und Volkert halfen ihm dabei. In den USA säßen nicht nur diese VW-Organe längst in Untersuchungshaft.
In Deutschland war die zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig bis vor kurzem bemüht, die kriminellen Vorgänge im Landeskonzern VW aktiv zu vertuschen. Dort, wo Hitler die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, vertuscht die Justiz sogar eine IG Metall-Pogromveranstaltung auf einem ehemaligen KZ-Gelände! Seit Jahren sitzen die Strafverfolger auf Bergen belastenden VW-Materials - und warten auf die Verjährung. Die Klärung der Betrugsvorgänge überließ man der VW-Revision! Die ist in die Betrugsabläufe und deren Vertuschung seit Jahren aktiv einge-bunden. Auf Anfrage verwies VW stets auf die „Bearbeitung“ durch die Braunschweiger Justiz. Ein kriminelles Ping-Pong-Spiel. Strafanzeigen gegen Mitglieder des Vorstandes und des Auf-sichtsrates kehrte man unter den kriminellen Teppich: „Sollte der Gegenstand (3 Leitzordner, 1 grüner Heftrücken) nach Ablauf der Frist (1 Monat) nicht abgeholt worden sein, gehe ich davon aus, dass Sie auf die Rückgabe verzichten und mit der Vernichtung oder einer anderweitigen Verwendung einverstanden sind“. Hochachtungsvoll Kirchhoff Staatsanwalt. Unter anderem aus Material, das Braunschweiger Strafverfolger vernichten wollten, entstand „Schwarzbuch VW“.
Der Deutsche Richterbund hat recht: Mit „kriminellen“ Staatsanwälten ist kein Staat zu machen!
Peine, den 21. Februar 2006 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
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Die gefährlichste kriminelle Vereinigung
Das ist die Justiz, besonders die Staatsanwaltschaft. Diese Leute fördern Gesetzesverstöße aller Art und decken Kriminelle. Richtig aktiv werden die Angehörigen der Justiz nur, wenn sie Angst bekommen, dass ihre Korruption publik wird. Wie bösartig die Justiz ist, erfährt man gewöhnlich auf folgende Weise:
1) Man wird Opfer einer Straftat, z.B. Betrug, Sachbeschädigung, Einbruch, Körperverletzung, und zeigt den Schaden an. Daraufhin wird das Opfer zur Vernehmung bestellt und es wird ihm zu verstehen gegeben, es solle Polizei und Justiz nicht mit seinen Lappalien belästigen. Nach ein paar Monaten bekommt das Opfer von den Justizbehörden einen Computer-Ausdruck: Alle Möglichkeiten der Ermittlung seien ergebnislos ausgeschöpft worden; das Verfahren werde eingestellt. Fragt das Opfer die Zeugen, erfährt es, dass sich Staatsanwaltschaft und Polizei keine Mühe gemacht haben.
2) Die Kriminellen merken nach einiger Zeit, dass sie ungehemmt kriminell sein dürfen, und legen zu. Beim nächsten Angriff sammelt das Opfer selbst Beweise, stellt den Täter fest und übergibt das Material der Polizei. Polizei und Staatsanwaltschaft empfinden dies als Angriff auf sich. Die eigenen Ermittlungen des Opfers zeigen, dass es die segensreiche Tätigkeit der Behörden durchschaut hat. Folglich leitet die Staatsanwaltschaft Strafverfahren gegen das Opfer ein, meist wegen falscher Verdächtigung und Beleidigung. Das Verfahren gegen den Täter wird eingestellt.
3) Den Kriminellen wird klar, dass sie unter dem Schutz der Justiz stehen. Sie greifen das Opfer immer häufiger, dreister und härter an. Wenn das Opfer Anzeige erstattet, werden die Ermittlungen "eingestellt"; in Wirklichkeit werden sie sogar unterdrückt. Wenn sich das Opfer gegen die Kriminellen wehrt, wird es mit Verfahren wegen Körperverletzung überzogen. Als Zeugen treten die Kriminellen auf.
Am Sonntag, 12.5.2002, kurz vor 1 Uhr war es wieder einmal so weit: Ich hörte ein Rumpeln am Regenrohr und ein zischendes Geräusch, das entsteht, wenn die Videokamera abgerissen und das Videokabel nach außen gezogen wird. Sekunden später wurde das Glas in der oberen Hälfte der Haustür zerschlagen. Ich griff nach der AF-Kamera, rannte zur Haustür und öffnete. Davor standen drei Betrunkene, zwei Männer und eine Frau, die ich noch nie gesehen hatte. Einer der Männer holte gerade zum nächsten Schlag aus und brüllte: "Komm raus du Sau!" Die beiden anderen Betrunkenen schauten zu. Der Schläger nahm mich wahr und griff an. Dabei entstand dieses Foto:
Dieser Mann ist ein hemmungsloser Gewalttäter. Voraussichtlich wird ihn die Justiz auch auf andere Menschen loslassen.
In solchen Situationen muss ich mein Leben riskieren. Von der Staatsanwaltschaft ist nichts zu erhoffen. Wenn ich den Täter nicht identifiziere, kann er seine Gewalttaten fortsetzen.
Nach dem Foto versperrten mir die drei Betrunkenen den Rückweg. Die Videokamera lag auf dem Boden. Der Haupttäter hob sie auf. Ich nahm sie ihm weg und warf sie samt Kabel auf das private Grundstück hinter meinem Haus. Während ich rückwärts lief und mich die betrunkenen Männer verfolgten, sah ich, wie die Frau über den Zaun am Grundstück stieg. Die Videokamera verschwand. Danach schloss sich die Frau den Männern an: "Gib die Kamera her!" Sie wollte auch die AF-Kamera.
Ich lief zum Marktplatz, weil ich hoffte, dort würde eine der Gastwirtschaften noch offen sein. Ich hätte dann hineinlaufen und die Polizei anrufen können. Der Gastwirtschaften aber waren alle schon zu. Ich rannte über einen Umweg zu meinem Haus zurück, holte aber nicht genug Vorsprung heraus, um die Haustür öffnen zu können. Die Täter waren fünfzehn bis fünfundzwanzig Jahre jünger als ich.
Vor meiner Haustür ging der Haupttäter wieder auf mich los. Er äußerte, er würde immer wieder kommen und mein Haus immer stärker beschädigen. Wenn er mich noch einmal auf dem Fahrrad sähe und er säße im Auto, würde er mich töten.
Ich lief wiederum rückwärts in Richtung Marktplatz. Auf dem Marktplatz zog die Frau in Richtung Ritterstraße ab. Ich hatte die ganze Zeit "Holen Sie die Polizei" gerufen. Jetzt rannte ich in Schleifen durch die Amöneburger Oberstadt und schrie immer lauter "Hilfe" und "Holen Sie die Polizei". Etliche ehrbare Bürgerinnen und Bürger waren wach geworden und schauten zu. Niemand holte die Polizei. "Ja schrei nur", sagte der Schläger.
Vor einem Haus in der Dr.Max-Ehrenpfordt-Straße tauchte die Frau wieder auf. Sie hatte doppelte männliche Verstärkung mitgebracht. Ein Mann mit Baseball-Mütze und Nicki-Lauda-Gesicht kam mit einem Baseball-Schläger. Der andere Mann, groß und mit schwarzen Haaren, zeigte keine Waffe. Die beiden Männer kannten mich offenbar und schlugen mich nicht. Sie halfen mir aber auch nicht. Immerhin wurde der Haupttäter abgelenkt. Ich konnte zu meinem Haus laufen und die Tür hinter mir schließen. Ich rief sofort die Polizei an. Es dauerte 30 Sekunden. In der Zeit trat der Haupttäter die untere Hälfte der Haustür ein. Er brüllte: "Er hat ein Bild von mir. Es ist sein einziger Beweis. Ich muss das Bild haben." und "Endlich können wir die Sau fertig machen."
Meine Haustür ist aus Drahtglas. Ein Tritt reicht nicht um durchzukommen. Der Haupttäter trat und schlug immer wieder. In die untere Hälfte hatte er schon ein Loch gemacht. Ich machte die Tür kurz auf und schlug ihn zurück. Danach griff er nicht mehr an. Er brüllte noch Beleidigungen und zog mit der Frau bergabwärts ab.
Dafür drückte sein Kumpan gegen die Haustür. Ich konnte sie nicht mehr einklinken. Der Kumpan aber verlor beim Drücken Zeit. Als ich hörte, er war allein, ging ich raus und sorgte, dass er blieb, bis die Polizei kam.
Dem Fahrer des Streifenwagens mache ich keinen Vorwurf. Er hat fünfzehn Minuten für die Strecke von Stadtallendorf bis nach Amöneburg gebraucht. Neuer Rekord. Seine Kollegen benötigen mehr als zwanzig Minuten. Vor meinem Anruf bei der Polizei aber war ich eine halbe Stunde durch Amöneburg gelaufen und hatte um Hilfe geschrien. Die Hauptschuld dafür, dass solche Dinge möglich sind, trägt die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg. Situationen wie am 12.5.2002 habe ich schon im Dutzend erlebt. Immer hat die Justiz die Kriminellen gedeckt.
So sah meine Hand aus, als die Polizei endlich hier war.
Und es geht weiter. Schon am 17.5.2002 wurde auch die zweite Videokamera abgerissen. Die Laterne, die nachts den Hauseingang beleuchtet, wurde eingeschlagen und drei Fenster im Grundgeschoss wurden zerkratzt. Die Randale geschah im Hellen. Ich war vier Stunden weg und kam zurück, bevor es dunkel war. Fünf Nachbarhäuser sind nicht mehr als 20m entfernt. Alle wissen, Kriminelle haben von der Polizei wenig und von der Justiz nichts zu befürchten.
31.5.2002: Trotz Foto und identifiziertem Kumpan behaupten die Behörden, sie hätten den Haupttäter noch nicht ermitteln können.
10.6.2002: Inzwischen habe ich den Täter ermittelt. Er ist Einheimischer. Viele Leute in der Amöneburger Oberstadt kennen ihn. "Das sind Terrorbrüder. Sagen Sie nicht, dass Sie den Namen von mir haben. Die schlagen mir in einer Nacht alles kurz und klein. Dann bin ich erledigt." sagt einer der Zeugen. In der Tat hat der Haupttäter Brüder. Ein anderer Zeuge sagt: "Natürlich kenne ich den. Wenn ich ihn verrate, kriege ich einen drauf." "Von wem?" frage ich. "Von vielen." sagt er. Noch ein anderer Zeuge bittet mich: "Können Sie mich da raushalten?" Nichtsdestoweniger haben mir etliche Amöneburger den Namen genannt. Mit der Polizei reden will keiner. Der Schläger terrorisiert seit mindestens zwanzig Jahren andere Menschen. Er hat lange bei seinen Eltern im Zentrum der Oberstadt gelebt und soll sich oft bei Fronhausen aufgehalten haben. Er erscheint hier immer wieder, betrinkt sich, prügelt und randaliert. Als ich die Polizei in Stadtallendorf anrufe um meine Ergebnisse mitzuteilen, werde ich auf den 14.6.2002 verwiesen. Dann habe der ermittelnde Beamte Dienst.
12.6.2002: Ein gewisser O.Haupt, derzeit Bürgermeister Amöneburgs, hat mir erklärt, Kriminalität sei ein "privates Problem" des Opfers. Ich könne die Vorfälle der Polizei anzeigen. Aber er sage mir jetzt schon, dass bei den Ermittlungen aller Wahrscheinlichkeit nach nichts herauskommen werde. Steuern und Abgaben, mit denen O.Haupt alimentiert wird, sind selbstverständlich keine Privatsache. (Für alle, die sich unter O.Haupt nichts vorstellen können: Er wirkt wie Rudolf Scharping, der zur CDU übergetreten ist.)
Nachtrag: O.Haupt wurde am 15.12.2002 unter Umständen, die für ihn und seine Partei höchst blamabel sind, abgewählt.
14.6.2002: Die Polizei hat den Schläger immer noch nicht ermittelt. Der zuständige Beamte hat seinen "verdienten Jahresurlaub" genommen. Sein Vertreter vertröstet mich auf den 24.6.2002. Ich mache die Polizei auf Ausschreitungen aufmerksam, die in der folgenden Nacht zu erwarten sind. "Das ist uns bekannt." sagt der Vertreter. "Die Veranstaltung wird bestreift."
Ein paar Stunden nach meinem Anruf. So sieht der Schutz aus, den Justiz und Polizei vor Randalierern gewähren. Meine Haustür um 23 Uhr. Der Täter, ein Motorradfahrer, hat ein Bild von sich hinterlassen.
Als ich 110 anrufe, muss ich fünf Minuten warten, bis jemand den Hörer abnimmt. Die Verhältnisse bei der Polizei sind schauderhaft. Verantwortlich für Strafsachen ist indessen die Justiz.
Quelle
1) Man wird Opfer einer Straftat, z.B. Betrug, Sachbeschädigung, Einbruch, Körperverletzung, und zeigt den Schaden an. Daraufhin wird das Opfer zur Vernehmung bestellt und es wird ihm zu verstehen gegeben, es solle Polizei und Justiz nicht mit seinen Lappalien belästigen. Nach ein paar Monaten bekommt das Opfer von den Justizbehörden einen Computer-Ausdruck: Alle Möglichkeiten der Ermittlung seien ergebnislos ausgeschöpft worden; das Verfahren werde eingestellt. Fragt das Opfer die Zeugen, erfährt es, dass sich Staatsanwaltschaft und Polizei keine Mühe gemacht haben.
2) Die Kriminellen merken nach einiger Zeit, dass sie ungehemmt kriminell sein dürfen, und legen zu. Beim nächsten Angriff sammelt das Opfer selbst Beweise, stellt den Täter fest und übergibt das Material der Polizei. Polizei und Staatsanwaltschaft empfinden dies als Angriff auf sich. Die eigenen Ermittlungen des Opfers zeigen, dass es die segensreiche Tätigkeit der Behörden durchschaut hat. Folglich leitet die Staatsanwaltschaft Strafverfahren gegen das Opfer ein, meist wegen falscher Verdächtigung und Beleidigung. Das Verfahren gegen den Täter wird eingestellt.
3) Den Kriminellen wird klar, dass sie unter dem Schutz der Justiz stehen. Sie greifen das Opfer immer häufiger, dreister und härter an. Wenn das Opfer Anzeige erstattet, werden die Ermittlungen "eingestellt"; in Wirklichkeit werden sie sogar unterdrückt. Wenn sich das Opfer gegen die Kriminellen wehrt, wird es mit Verfahren wegen Körperverletzung überzogen. Als Zeugen treten die Kriminellen auf.
Am Sonntag, 12.5.2002, kurz vor 1 Uhr war es wieder einmal so weit: Ich hörte ein Rumpeln am Regenrohr und ein zischendes Geräusch, das entsteht, wenn die Videokamera abgerissen und das Videokabel nach außen gezogen wird. Sekunden später wurde das Glas in der oberen Hälfte der Haustür zerschlagen. Ich griff nach der AF-Kamera, rannte zur Haustür und öffnete. Davor standen drei Betrunkene, zwei Männer und eine Frau, die ich noch nie gesehen hatte. Einer der Männer holte gerade zum nächsten Schlag aus und brüllte: "Komm raus du Sau!" Die beiden anderen Betrunkenen schauten zu. Der Schläger nahm mich wahr und griff an. Dabei entstand dieses Foto:
Dieser Mann ist ein hemmungsloser Gewalttäter. Voraussichtlich wird ihn die Justiz auch auf andere Menschen loslassen.
In solchen Situationen muss ich mein Leben riskieren. Von der Staatsanwaltschaft ist nichts zu erhoffen. Wenn ich den Täter nicht identifiziere, kann er seine Gewalttaten fortsetzen.
Nach dem Foto versperrten mir die drei Betrunkenen den Rückweg. Die Videokamera lag auf dem Boden. Der Haupttäter hob sie auf. Ich nahm sie ihm weg und warf sie samt Kabel auf das private Grundstück hinter meinem Haus. Während ich rückwärts lief und mich die betrunkenen Männer verfolgten, sah ich, wie die Frau über den Zaun am Grundstück stieg. Die Videokamera verschwand. Danach schloss sich die Frau den Männern an: "Gib die Kamera her!" Sie wollte auch die AF-Kamera.
Ich lief zum Marktplatz, weil ich hoffte, dort würde eine der Gastwirtschaften noch offen sein. Ich hätte dann hineinlaufen und die Polizei anrufen können. Der Gastwirtschaften aber waren alle schon zu. Ich rannte über einen Umweg zu meinem Haus zurück, holte aber nicht genug Vorsprung heraus, um die Haustür öffnen zu können. Die Täter waren fünfzehn bis fünfundzwanzig Jahre jünger als ich.
Vor meiner Haustür ging der Haupttäter wieder auf mich los. Er äußerte, er würde immer wieder kommen und mein Haus immer stärker beschädigen. Wenn er mich noch einmal auf dem Fahrrad sähe und er säße im Auto, würde er mich töten.
Ich lief wiederum rückwärts in Richtung Marktplatz. Auf dem Marktplatz zog die Frau in Richtung Ritterstraße ab. Ich hatte die ganze Zeit "Holen Sie die Polizei" gerufen. Jetzt rannte ich in Schleifen durch die Amöneburger Oberstadt und schrie immer lauter "Hilfe" und "Holen Sie die Polizei". Etliche ehrbare Bürgerinnen und Bürger waren wach geworden und schauten zu. Niemand holte die Polizei. "Ja schrei nur", sagte der Schläger.
Vor einem Haus in der Dr.Max-Ehrenpfordt-Straße tauchte die Frau wieder auf. Sie hatte doppelte männliche Verstärkung mitgebracht. Ein Mann mit Baseball-Mütze und Nicki-Lauda-Gesicht kam mit einem Baseball-Schläger. Der andere Mann, groß und mit schwarzen Haaren, zeigte keine Waffe. Die beiden Männer kannten mich offenbar und schlugen mich nicht. Sie halfen mir aber auch nicht. Immerhin wurde der Haupttäter abgelenkt. Ich konnte zu meinem Haus laufen und die Tür hinter mir schließen. Ich rief sofort die Polizei an. Es dauerte 30 Sekunden. In der Zeit trat der Haupttäter die untere Hälfte der Haustür ein. Er brüllte: "Er hat ein Bild von mir. Es ist sein einziger Beweis. Ich muss das Bild haben." und "Endlich können wir die Sau fertig machen."
Meine Haustür ist aus Drahtglas. Ein Tritt reicht nicht um durchzukommen. Der Haupttäter trat und schlug immer wieder. In die untere Hälfte hatte er schon ein Loch gemacht. Ich machte die Tür kurz auf und schlug ihn zurück. Danach griff er nicht mehr an. Er brüllte noch Beleidigungen und zog mit der Frau bergabwärts ab.
Dafür drückte sein Kumpan gegen die Haustür. Ich konnte sie nicht mehr einklinken. Der Kumpan aber verlor beim Drücken Zeit. Als ich hörte, er war allein, ging ich raus und sorgte, dass er blieb, bis die Polizei kam.
Dem Fahrer des Streifenwagens mache ich keinen Vorwurf. Er hat fünfzehn Minuten für die Strecke von Stadtallendorf bis nach Amöneburg gebraucht. Neuer Rekord. Seine Kollegen benötigen mehr als zwanzig Minuten. Vor meinem Anruf bei der Polizei aber war ich eine halbe Stunde durch Amöneburg gelaufen und hatte um Hilfe geschrien. Die Hauptschuld dafür, dass solche Dinge möglich sind, trägt die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg. Situationen wie am 12.5.2002 habe ich schon im Dutzend erlebt. Immer hat die Justiz die Kriminellen gedeckt.
So sah meine Hand aus, als die Polizei endlich hier war.
Und es geht weiter. Schon am 17.5.2002 wurde auch die zweite Videokamera abgerissen. Die Laterne, die nachts den Hauseingang beleuchtet, wurde eingeschlagen und drei Fenster im Grundgeschoss wurden zerkratzt. Die Randale geschah im Hellen. Ich war vier Stunden weg und kam zurück, bevor es dunkel war. Fünf Nachbarhäuser sind nicht mehr als 20m entfernt. Alle wissen, Kriminelle haben von der Polizei wenig und von der Justiz nichts zu befürchten.
31.5.2002: Trotz Foto und identifiziertem Kumpan behaupten die Behörden, sie hätten den Haupttäter noch nicht ermitteln können.
10.6.2002: Inzwischen habe ich den Täter ermittelt. Er ist Einheimischer. Viele Leute in der Amöneburger Oberstadt kennen ihn. "Das sind Terrorbrüder. Sagen Sie nicht, dass Sie den Namen von mir haben. Die schlagen mir in einer Nacht alles kurz und klein. Dann bin ich erledigt." sagt einer der Zeugen. In der Tat hat der Haupttäter Brüder. Ein anderer Zeuge sagt: "Natürlich kenne ich den. Wenn ich ihn verrate, kriege ich einen drauf." "Von wem?" frage ich. "Von vielen." sagt er. Noch ein anderer Zeuge bittet mich: "Können Sie mich da raushalten?" Nichtsdestoweniger haben mir etliche Amöneburger den Namen genannt. Mit der Polizei reden will keiner. Der Schläger terrorisiert seit mindestens zwanzig Jahren andere Menschen. Er hat lange bei seinen Eltern im Zentrum der Oberstadt gelebt und soll sich oft bei Fronhausen aufgehalten haben. Er erscheint hier immer wieder, betrinkt sich, prügelt und randaliert. Als ich die Polizei in Stadtallendorf anrufe um meine Ergebnisse mitzuteilen, werde ich auf den 14.6.2002 verwiesen. Dann habe der ermittelnde Beamte Dienst.
12.6.2002: Ein gewisser O.Haupt, derzeit Bürgermeister Amöneburgs, hat mir erklärt, Kriminalität sei ein "privates Problem" des Opfers. Ich könne die Vorfälle der Polizei anzeigen. Aber er sage mir jetzt schon, dass bei den Ermittlungen aller Wahrscheinlichkeit nach nichts herauskommen werde. Steuern und Abgaben, mit denen O.Haupt alimentiert wird, sind selbstverständlich keine Privatsache. (Für alle, die sich unter O.Haupt nichts vorstellen können: Er wirkt wie Rudolf Scharping, der zur CDU übergetreten ist.)
Nachtrag: O.Haupt wurde am 15.12.2002 unter Umständen, die für ihn und seine Partei höchst blamabel sind, abgewählt.
14.6.2002: Die Polizei hat den Schläger immer noch nicht ermittelt. Der zuständige Beamte hat seinen "verdienten Jahresurlaub" genommen. Sein Vertreter vertröstet mich auf den 24.6.2002. Ich mache die Polizei auf Ausschreitungen aufmerksam, die in der folgenden Nacht zu erwarten sind. "Das ist uns bekannt." sagt der Vertreter. "Die Veranstaltung wird bestreift."
Ein paar Stunden nach meinem Anruf. So sieht der Schutz aus, den Justiz und Polizei vor Randalierern gewähren. Meine Haustür um 23 Uhr. Der Täter, ein Motorradfahrer, hat ein Bild von sich hinterlassen.
Als ich 110 anrufe, muss ich fünf Minuten warten, bis jemand den Hörer abnimmt. Die Verhältnisse bei der Polizei sind schauderhaft. Verantwortlich für Strafsachen ist indessen die Justiz.
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Hans-Joachim Selenz über “Wildwest auf der Chefetage
Hans-Joachim Selenz über “Wildwest auf der Chefetage”, Kriminelle in der Justiz und seine frühere Freundschaft mit Gerhard Schröder
>Teile des Topmanagements deutscher Weltfirmen sieht man in die Nähe mafi öser Strukturen gerückt. Noch vor einigen Monaten hätten die wenigsten unserer Landsleute dieses für möglich gehalten. Ein Name wie Hartz bekommt einen ganz neuen Klang. Man
fühlt sich fast wie in einer Bananenrepublik.[…]
In der Vergangenheit gab es schon immer Manager, die als Insider der »Szene« auf diese kriminellen Entwicklungen aufmerksam gemacht haben, was für diese Zeitzeugen bis dato aber eher ein Spießrutenlaufen bedeutete. Nur wenige deutsche Staatsanwälte
haben hinsichtlich krimineller Strukturen in deutschen Unternehmen bislang seriös ermittelt – dazu später mehr.[…]
Als Ankläger krimineller Vorgänge auf deutschen Chefetagen stand man unversehens einer Phalanx von Gegnern gegenüber, die alle nur ein Ziel hatten: das Ansehen der Republik zu wahren. Ehe man sich versah, war man als Ankläger zum Besserwisser, Querkopf oder gar Querulanten abqualifiziert und von den »konstruktiven« Kräften quasi als »notorischer Nestbeschmutzer« enttarnt.[…]
Dieser Begriff wurde auch mir immer wieder gerne angehängt. Ich muss gestehen, dass mich diese Bezeichnung persönlich nie wirklich berührte. Misslich war dieses Image allerdings wegen seiner öffentlichen Wirkung und des daher fehlenden Drucks auf eine Justiz im Tiefschlaf. Welcher rechtschaffene deutsche Bürger wusste bisher, dass korrekte Staatsanwälte und Richter, die es – Gott sei Dank – immer noch gibt, einige ihrer Kollegen ausdrücklich als »kriminell« bezeichnen? Dass mit kriminellen Staatsanwälten kein Staat zu machen ist, dürfte auch Otto Normalverbraucher inzwischen einleuchten. Und so dümpelt die Berliner Republik mehr oder weniger ziellos vor sich hin. Recht und Gesetz könnten Orientierung geben, aber auch nur dann, wenn sie befolgt und Brüche und Übertretungen konsequent geahndet würden.
Sechs lange Jahre mussten vergehen, ehe ich diese Wildwest-Geschichte aus der zerfallenden Deutschland AG – nun vor einem vollständig veränderten Hintergrund – erzählen kann. Und ich erzähle sie so, wie ich sie erlebt habe, stütze mich dabei auf meine Tagebuchnotizen. Mitten aus dem Leben gegriffen, eine Geschichte aus dem ganz »normalen deutschen Managerleben«. Diese Geschichte handelt von Lügen, Intrigen, Erpressung und Rechtsbrüchen – dem ganz »normalen« Politikeralltag in diesem unserem Lande.
Durch die Einblicke in die Grauzone zwischen Politik und Wirtschaft, die mir in meiner Position als Vorstandsvorsitzender unfreiwillig zuteil wurden, habe ich meine neue Bestimmung als Wirtschaftsaufklärer und unabhängiger Anwalt des Rechtsstaats gefunden.[…]
Die nun abgeschlossene Geschichte hat eine berühmte Hauptperson – Kanzler Gerhard Schröder. In den Jahren 1997–1999 verband uns eine fast freundschaftliche Kooperation. Mir ging es um die Eigenständigkeit eines höchst erfolgreichen Stahlunternehmens,ihm um seine Profilierung als politischer Wirtschaftsexperte. Ich war nützlich für ihn und arbeitete gern mit ihm zusammen. Er setzte alle seine Potenziale ein.[…]
Die Vorgeschichte von Gerhard Schröders Kanzlerschaft spielt im Milieu der rechtsfreien Räume, die sich zwischen Wirtschaft und Politik auftun – nicht erst seit gestern. Wer sich als Kanzler bewähren will, muss offenbar erst einmal den wahren Herren »in diesem unserem Lande« Machtgrenzen aufgezeigt haben. Des Kanzlers Fähigkeit, in der Not zur Höchstform aufzulaufen und eine drohende Niederlage auf überraschende und zugleich einfache Weise zu wenden – davon handelt diese Geschichte.< Quelle: www.hans-joachim-selenz.de
(Hervorhebungen von uns)
Das Buch von Selenz “Wildwest auf der Chefetage - Schröders Kampf um Salzgitter und die Kanzlerschaft” ist als Paperback im Verlag BUCH&media erschienen (ISBN: 3-86520-140-7, 148 S.) und kann ohne Lieferkosten zum Preis von 14,90 € über Amazon bestellt werden.
Was Selenz über die Justiz im Allgemeinen und Staatsanwälte im Besonderen schreibt, kann und muss tatsächlich unterstrichen werden.
Wer es noch nicht selbst erlebt hat, macht sich keine Vorstellung davon, wie verkommen, verlogen, korrupt und kriminell es in der Justiz zugehen kann.
Hätte sich Selenz etwa bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt umgesehen, sein Urteil über eine Justiz, die von parteiisch agierenden Parteianhängern und Parteifunktionären durchsetzt ist, in der Lüge, Rechtsbruch und Rechtsbeugung alltäglichster Alltag ist, in der das Krähenprinzip bestimmender ist als jedes Gesetz, wäre mit Sicherheit nicht milder ausgefallen.
Quelle
>Teile des Topmanagements deutscher Weltfirmen sieht man in die Nähe mafi öser Strukturen gerückt. Noch vor einigen Monaten hätten die wenigsten unserer Landsleute dieses für möglich gehalten. Ein Name wie Hartz bekommt einen ganz neuen Klang. Man
fühlt sich fast wie in einer Bananenrepublik.[…]
In der Vergangenheit gab es schon immer Manager, die als Insider der »Szene« auf diese kriminellen Entwicklungen aufmerksam gemacht haben, was für diese Zeitzeugen bis dato aber eher ein Spießrutenlaufen bedeutete. Nur wenige deutsche Staatsanwälte
haben hinsichtlich krimineller Strukturen in deutschen Unternehmen bislang seriös ermittelt – dazu später mehr.[…]
Als Ankläger krimineller Vorgänge auf deutschen Chefetagen stand man unversehens einer Phalanx von Gegnern gegenüber, die alle nur ein Ziel hatten: das Ansehen der Republik zu wahren. Ehe man sich versah, war man als Ankläger zum Besserwisser, Querkopf oder gar Querulanten abqualifiziert und von den »konstruktiven« Kräften quasi als »notorischer Nestbeschmutzer« enttarnt.[…]
Dieser Begriff wurde auch mir immer wieder gerne angehängt. Ich muss gestehen, dass mich diese Bezeichnung persönlich nie wirklich berührte. Misslich war dieses Image allerdings wegen seiner öffentlichen Wirkung und des daher fehlenden Drucks auf eine Justiz im Tiefschlaf. Welcher rechtschaffene deutsche Bürger wusste bisher, dass korrekte Staatsanwälte und Richter, die es – Gott sei Dank – immer noch gibt, einige ihrer Kollegen ausdrücklich als »kriminell« bezeichnen? Dass mit kriminellen Staatsanwälten kein Staat zu machen ist, dürfte auch Otto Normalverbraucher inzwischen einleuchten. Und so dümpelt die Berliner Republik mehr oder weniger ziellos vor sich hin. Recht und Gesetz könnten Orientierung geben, aber auch nur dann, wenn sie befolgt und Brüche und Übertretungen konsequent geahndet würden.
Sechs lange Jahre mussten vergehen, ehe ich diese Wildwest-Geschichte aus der zerfallenden Deutschland AG – nun vor einem vollständig veränderten Hintergrund – erzählen kann. Und ich erzähle sie so, wie ich sie erlebt habe, stütze mich dabei auf meine Tagebuchnotizen. Mitten aus dem Leben gegriffen, eine Geschichte aus dem ganz »normalen deutschen Managerleben«. Diese Geschichte handelt von Lügen, Intrigen, Erpressung und Rechtsbrüchen – dem ganz »normalen« Politikeralltag in diesem unserem Lande.
Durch die Einblicke in die Grauzone zwischen Politik und Wirtschaft, die mir in meiner Position als Vorstandsvorsitzender unfreiwillig zuteil wurden, habe ich meine neue Bestimmung als Wirtschaftsaufklärer und unabhängiger Anwalt des Rechtsstaats gefunden.[…]
Die nun abgeschlossene Geschichte hat eine berühmte Hauptperson – Kanzler Gerhard Schröder. In den Jahren 1997–1999 verband uns eine fast freundschaftliche Kooperation. Mir ging es um die Eigenständigkeit eines höchst erfolgreichen Stahlunternehmens,ihm um seine Profilierung als politischer Wirtschaftsexperte. Ich war nützlich für ihn und arbeitete gern mit ihm zusammen. Er setzte alle seine Potenziale ein.[…]
Die Vorgeschichte von Gerhard Schröders Kanzlerschaft spielt im Milieu der rechtsfreien Räume, die sich zwischen Wirtschaft und Politik auftun – nicht erst seit gestern. Wer sich als Kanzler bewähren will, muss offenbar erst einmal den wahren Herren »in diesem unserem Lande« Machtgrenzen aufgezeigt haben. Des Kanzlers Fähigkeit, in der Not zur Höchstform aufzulaufen und eine drohende Niederlage auf überraschende und zugleich einfache Weise zu wenden – davon handelt diese Geschichte.< Quelle: www.hans-joachim-selenz.de
(Hervorhebungen von uns)
Das Buch von Selenz “Wildwest auf der Chefetage - Schröders Kampf um Salzgitter und die Kanzlerschaft” ist als Paperback im Verlag BUCH&media erschienen (ISBN: 3-86520-140-7, 148 S.) und kann ohne Lieferkosten zum Preis von 14,90 € über Amazon bestellt werden.
Was Selenz über die Justiz im Allgemeinen und Staatsanwälte im Besonderen schreibt, kann und muss tatsächlich unterstrichen werden.
Wer es noch nicht selbst erlebt hat, macht sich keine Vorstellung davon, wie verkommen, verlogen, korrupt und kriminell es in der Justiz zugehen kann.
Hätte sich Selenz etwa bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt umgesehen, sein Urteil über eine Justiz, die von parteiisch agierenden Parteianhängern und Parteifunktionären durchsetzt ist, in der Lüge, Rechtsbruch und Rechtsbeugung alltäglichster Alltag ist, in der das Krähenprinzip bestimmender ist als jedes Gesetz, wäre mit Sicherheit nicht milder ausgefallen.
Quelle
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Das Recht - und wie es gehandhabt wird
Die Ausführungen von Professor Selenz werden durch einen in der Süddeutschen Zeitung vom 9. April erschienenen Kommentar von Frank Fahsel vollumfänglich gestützt: »Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht »kriminell« nennen kann.
Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.....In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ›meinesgleichen.‹« [1]
Herr v. Pierer und die Staatsanwälte - Von Prof. Hans-Joachim Selenz
Angela Merkel trennt sich von ihrem Berater Heinrich v. Pierer. Langsam wird es sogar der Kanzlerin peinlich. Der Ex-Siemens-Chef hat - inzwischen schriftlich belegt - schon früh von den schwarzen Kassen gewußt. Wie sollte es auch anders sein? Da verschwinden 1,4 Mrd. € und der Chef kriegt nichts mit? An so etwas glauben in Deutschland bestenfalls der Osterhase und der Weihnachtsmann und natürlich der Staatsanwalt. Der muss es glauben. Er hat keine andere Wahl. Sein Glaube wird durch Eingebungen der Politik gespeist. Deutsche Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Das heißt, sie müssen unseren Politikern glauben. Und sei deren ›Wahrheit‹ noch so unsinnig. Tun sie es nicht, drohen Versetzung oder das Ende der Karriere: EdeKa, so der Fachausdruck für das traurige Schicksal gesetzestreuer deutscher Staatsanwälte. Der Leiter der Staatsanwaltschaft München, Schmidt-Sommerfeld, beeilt sich daher, abzuwiegeln. Von Pierer habe vor diesem Hintergrund zwar grob fahrlässig gehandelt, so zu lesen in der Süddeutschen Zeitung; sein Verhalten sei indessen nur zivilrechtlich relevant, nicht aber strafrechtlich. Bei Untreue existiere kein Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. Hier brauche es schon Absicht, so der Münchner Anwalt des Staates. Nur: die Grenze zwischen der sogenannten ›bewußten Fahrlässigkeit‹ (bei Untreue straflos) und dem ›bedingten Vorsatz‹ (bei Untreue strafbar) ist fließend.
Der BGH hält bereits diese Form des Vorsatzes bei der Verwirklichung des Straftatbestandes der Untreue (§ 266 StGB) für ausreichend. Danach handelt strafbar, wer »die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäfte eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetz, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfte oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt.« Es genügt der bedingte Vorsatz (dolus eventualis), die schwächste Form des Vorsatzes. Um des angestrebten Zieles willen findet sich der Täter mit dem Risiko der Tatbestandsverwirklichung ab. Nach der Schuldtheorie - heute im Strafrecht grundsätzlich unbestritten - reicht für den Vorsatz schon die Kenntnis der Umstände, die den Pflichtverstoß begründen. Das Bewußtsein, etwas Unrechtes zu tun, ist nicht erforderlich; es genügt das ›Für-möglich-halten‹ (vgl. auch Habilitationsvortrag von Dr. Mark Deiters, ZIS, Heft 4, 2006, S. 152 – 160).
Was liegt bei Siemens vor? Briefe des ehemaligen Siemens-Korruptionswächters Schäfer vom Mai und April 2004 an v. Pierer - zur Kenntnis. Darin geht es um schwarze Kassen, eine völlig ineffiziente Aufsicht und Schmiergeldzahlungen als Unternehmensstrategie. Von Pierer wurde auch vor dem Einschreiten der amerikanischen Börsenaufsicht SEC gewarnt. Jetzt wird bekannt, daß er bereits 1998 persönlich aktiv eingeschaltet war. 10 Mio. $ Schmiergeld wurden trotz des Protestes von Mitarbeitern gezahlt. Diese sollten sich angeblich wie Soldaten von Siemens verhalten. Der oberste Siemens-General war also nicht nur bestens informiert, sondern sogar an der Korruptionsfront aktiv. Aktiv wurde er auch gleich zu Beginn des Siemens-Skandals bei der Politik. Von Pierer besuchte dazu Bayerns Innenminister Beckstein, Anfang Dezember 2006.
Nahezu zeitgleich hatte ich eine bemerkenswerte Begegnung mit einem Schweizer Staatsanwalt. Bei einem Vortrag am 3. Dezember 2006 in Zürich lobte ich die Staatsanwälte in München für ihren Einsatz im Fall Siemens (Selenz Kommentar 23.11.2006 ›Siemens ist überall!‹). Ich verglich ihren Mut mit den VW-Aktivitäten ihrer Kollegen in Braunschweig. Denen wird - nicht nur aus Sicht korrekter Kollegen - ganz offen Strafvereitelung im Amt vorgeworfen. Mein Tischnachbar, für ›Rechtshilfe und Geldwäscherei‹ zuständig, raubte mir jedoch sofort den letzten Glauben an eine auch nur im Ansatz korrekte Arbeit seiner deutschen Kollegen. Man sei in Liechtenstein und in der Schweiz über Schwarzgeldbelege von Siemens geradezu gestolpert. Hinweise an die Kollegen in München, tätig zu werden, seien dort aber stets verhallt. Im Herbst 2006 habe man die Unterlagen schließlich zusammengepackt und sie den Kollegen an der Isar auf den Schreibtisch geknallt - mit der ultimativen Aufforderung verbunden: »Das sind eure Ganoven - kümmert euch endlich darum«. Das altdeutsche Bermuda-Dreieck aus Wirtschaftskriminalität, Polit-Filz und Untertanen-Justiz stinkt mittlerweile weit über unsere Grenzen hinaus. Und das nicht nur im Fall v. Pierer/Siemens.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz, Peine, den 19. April 2008¸ www.hans-joachim-selenz.de
Schon am 21. 2. 2006 war auf der homepage von Professor Selenz folgendes zu lesen:
Kriminelle‹ Staatsanwälte - ›Criminal‹ Prosecutors/State-Attorneys
Die Rolle der Staatsanwälte in diesem unserem Lande ist vielen deutschen Bürgern nicht klar. 99 % aller Deutschen halten Staatsanwälte für Garanten von Recht und Gesetz. Für Hüter des Rechtsstaats. Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen Richtern, die alsdann Recht sprechen. Das Ganze läuft unter dem Begriff ›Legalitätsprinzip‹. Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich. So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche ›Standards‹ ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit ›kriminelles‹, d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von ›oben‹ geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist, reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in gottgleicher Position. Staatsanwälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungskriminalität. Er fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte. Der Anwalt des Staates - ganz urdeutscher Untertan - kehrt auf Weisung selbst schwerste Vergehen höchster Staatsvertreter unter den schmutzigen Justizteppich. Im juristischen Windschatten von Polittätern wie Johannes Rau [von 1999 bis 2004 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland] tummeln sich befreundete Gangster in Nadelstreifen à la Neuber. Der Schutz krimineller Politiker und ihrer Entourage führt zur Mißachtung von Recht und Gesetz. Das ist zwar nur allzu menschlich, hat mit einem Rechtsstaat jedoch nicht einmal mehr im Ansatz etwas zu tun. Das illegale Verhalten lokaler Staatsanwaltschaften führt so geradezu zwangsläufig auch zu schwersten Schäden im In- und Ausland.
1 Frank Fahsel, Fellbach [bei Stuttgart], in der Süddeutschen Zeitung, 9.4.2008
Quelle: Nation & Europa 5/2008
Quelle
Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.....In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ›meinesgleichen.‹« [1]
Herr v. Pierer und die Staatsanwälte - Von Prof. Hans-Joachim Selenz
Angela Merkel trennt sich von ihrem Berater Heinrich v. Pierer. Langsam wird es sogar der Kanzlerin peinlich. Der Ex-Siemens-Chef hat - inzwischen schriftlich belegt - schon früh von den schwarzen Kassen gewußt. Wie sollte es auch anders sein? Da verschwinden 1,4 Mrd. € und der Chef kriegt nichts mit? An so etwas glauben in Deutschland bestenfalls der Osterhase und der Weihnachtsmann und natürlich der Staatsanwalt. Der muss es glauben. Er hat keine andere Wahl. Sein Glaube wird durch Eingebungen der Politik gespeist. Deutsche Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Das heißt, sie müssen unseren Politikern glauben. Und sei deren ›Wahrheit‹ noch so unsinnig. Tun sie es nicht, drohen Versetzung oder das Ende der Karriere: EdeKa, so der Fachausdruck für das traurige Schicksal gesetzestreuer deutscher Staatsanwälte. Der Leiter der Staatsanwaltschaft München, Schmidt-Sommerfeld, beeilt sich daher, abzuwiegeln. Von Pierer habe vor diesem Hintergrund zwar grob fahrlässig gehandelt, so zu lesen in der Süddeutschen Zeitung; sein Verhalten sei indessen nur zivilrechtlich relevant, nicht aber strafrechtlich. Bei Untreue existiere kein Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. Hier brauche es schon Absicht, so der Münchner Anwalt des Staates. Nur: die Grenze zwischen der sogenannten ›bewußten Fahrlässigkeit‹ (bei Untreue straflos) und dem ›bedingten Vorsatz‹ (bei Untreue strafbar) ist fließend.
Der BGH hält bereits diese Form des Vorsatzes bei der Verwirklichung des Straftatbestandes der Untreue (§ 266 StGB) für ausreichend. Danach handelt strafbar, wer »die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäfte eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetz, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfte oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt.« Es genügt der bedingte Vorsatz (dolus eventualis), die schwächste Form des Vorsatzes. Um des angestrebten Zieles willen findet sich der Täter mit dem Risiko der Tatbestandsverwirklichung ab. Nach der Schuldtheorie - heute im Strafrecht grundsätzlich unbestritten - reicht für den Vorsatz schon die Kenntnis der Umstände, die den Pflichtverstoß begründen. Das Bewußtsein, etwas Unrechtes zu tun, ist nicht erforderlich; es genügt das ›Für-möglich-halten‹ (vgl. auch Habilitationsvortrag von Dr. Mark Deiters, ZIS, Heft 4, 2006, S. 152 – 160).
Was liegt bei Siemens vor? Briefe des ehemaligen Siemens-Korruptionswächters Schäfer vom Mai und April 2004 an v. Pierer - zur Kenntnis. Darin geht es um schwarze Kassen, eine völlig ineffiziente Aufsicht und Schmiergeldzahlungen als Unternehmensstrategie. Von Pierer wurde auch vor dem Einschreiten der amerikanischen Börsenaufsicht SEC gewarnt. Jetzt wird bekannt, daß er bereits 1998 persönlich aktiv eingeschaltet war. 10 Mio. $ Schmiergeld wurden trotz des Protestes von Mitarbeitern gezahlt. Diese sollten sich angeblich wie Soldaten von Siemens verhalten. Der oberste Siemens-General war also nicht nur bestens informiert, sondern sogar an der Korruptionsfront aktiv. Aktiv wurde er auch gleich zu Beginn des Siemens-Skandals bei der Politik. Von Pierer besuchte dazu Bayerns Innenminister Beckstein, Anfang Dezember 2006.
Nahezu zeitgleich hatte ich eine bemerkenswerte Begegnung mit einem Schweizer Staatsanwalt. Bei einem Vortrag am 3. Dezember 2006 in Zürich lobte ich die Staatsanwälte in München für ihren Einsatz im Fall Siemens (Selenz Kommentar 23.11.2006 ›Siemens ist überall!‹). Ich verglich ihren Mut mit den VW-Aktivitäten ihrer Kollegen in Braunschweig. Denen wird - nicht nur aus Sicht korrekter Kollegen - ganz offen Strafvereitelung im Amt vorgeworfen. Mein Tischnachbar, für ›Rechtshilfe und Geldwäscherei‹ zuständig, raubte mir jedoch sofort den letzten Glauben an eine auch nur im Ansatz korrekte Arbeit seiner deutschen Kollegen. Man sei in Liechtenstein und in der Schweiz über Schwarzgeldbelege von Siemens geradezu gestolpert. Hinweise an die Kollegen in München, tätig zu werden, seien dort aber stets verhallt. Im Herbst 2006 habe man die Unterlagen schließlich zusammengepackt und sie den Kollegen an der Isar auf den Schreibtisch geknallt - mit der ultimativen Aufforderung verbunden: »Das sind eure Ganoven - kümmert euch endlich darum«. Das altdeutsche Bermuda-Dreieck aus Wirtschaftskriminalität, Polit-Filz und Untertanen-Justiz stinkt mittlerweile weit über unsere Grenzen hinaus. Und das nicht nur im Fall v. Pierer/Siemens.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz, Peine, den 19. April 2008¸ www.hans-joachim-selenz.de
Schon am 21. 2. 2006 war auf der homepage von Professor Selenz folgendes zu lesen:
Kriminelle‹ Staatsanwälte - ›Criminal‹ Prosecutors/State-Attorneys
Die Rolle der Staatsanwälte in diesem unserem Lande ist vielen deutschen Bürgern nicht klar. 99 % aller Deutschen halten Staatsanwälte für Garanten von Recht und Gesetz. Für Hüter des Rechtsstaats. Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen Richtern, die alsdann Recht sprechen. Das Ganze läuft unter dem Begriff ›Legalitätsprinzip‹. Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich. So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche ›Standards‹ ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit ›kriminelles‹, d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von ›oben‹ geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist, reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in gottgleicher Position. Staatsanwälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungskriminalität. Er fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte. Der Anwalt des Staates - ganz urdeutscher Untertan - kehrt auf Weisung selbst schwerste Vergehen höchster Staatsvertreter unter den schmutzigen Justizteppich. Im juristischen Windschatten von Polittätern wie Johannes Rau [von 1999 bis 2004 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland] tummeln sich befreundete Gangster in Nadelstreifen à la Neuber. Der Schutz krimineller Politiker und ihrer Entourage führt zur Mißachtung von Recht und Gesetz. Das ist zwar nur allzu menschlich, hat mit einem Rechtsstaat jedoch nicht einmal mehr im Ansatz etwas zu tun. Das illegale Verhalten lokaler Staatsanwaltschaften führt so geradezu zwangsläufig auch zu schwersten Schäden im In- und Ausland.
1 Frank Fahsel, Fellbach [bei Stuttgart], in der Süddeutschen Zeitung, 9.4.2008
Quelle: Nation & Europa 5/2008
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Richter Frank Fahsel: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”
Ist, wer Richter oder Staatsanwälte kriminell schimpft, selbst ein Krimineller - oder eher ein Spinner? Kann sein, muss aber nicht sein.
Versteckt in einem unscheinbaren Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 war ein bemerkenswertes Statement zu lesen.
Frank Fahsel schrieb dort:
>”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”.<
Er schreibt weiter:
>Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.<
Nun gut, ähnliches konnte man schon früher auf justizkritischen Seiten wie justizskandale.de und auch auf odenwald-geschichten.de lesen.
Der kleine, feine Unterschied ist der: Frank Fahsel ist selbst Jurist, mehr noch, er war Richter am Landesgericht Stuttgart.
Mit seinem Leserbrief wird er zum Zeugen gegen “seinesgleichen”.
Am Ende schreibt er:
>Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.<
>Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…]
Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…]
Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.<
Wer die hier als “brisant” ausgewiesenen Artikel liest, sie handeln alle von der südhessischen Justiz - Beweismittelvernichtung im Mordfall Kaffenberger - Die “entbehrliche” Vernehmung: Ein exemplarischer Justizfall? - Die erstaunlichen Rechtsauffassungen von Oberstaatsanwältin Gallandi - mag selbst entscheiden, ob die erwähnten juristischen “Helden” “kriminell” genannt werden können.
Kriminell beim Beugen und Brechen des Rechts, kriminell beim Vereiteln von Strafe für Protegierte, kriminell beim Verfolgen Unschuldiger, was mit blanker Behördenwillkür beginnen kann, kriminell beim Unterdrücken, beim Zerstören oder Fälschen von Urkunden …
Es gibt eine ganze Palette von Straftatbeständen, die typisch für eine korrupte Justiz sind. Das muss Fahsel vor Augen gestanden haben, als er sein Verdikt gegen den eigenen (Juristen-) Stand schleuderte.
Die von Fahsel kommentierte SZ-Reportage - Justiz-Affären in Sachsen: Eingeholt vom alten Schrecken - ist noch in voller Länge online abrufbar und lesbar.
In der Tat muss man Christiane Kohl und auch der Süddeutschen danken, dass sie über die sächsischen Justizaffären noch nicht den Mantel des Schweigen legen.
Man sollte diese Reportage lesen, um zu verstehen, wie die Justiz vielfach funktioniert - und zwar nicht nur in Sachsen.
Dass innerhalb der Justiz Kriminalität in ihren typischen Facetten gedeiht, hat verschiedene Gründe. Der wichtigste Grund ist dieser: Es gibt für die Justiz keine wirksame Kontrollinstanz. Sie soll sich selbst kontrollieren, das aber funktioniert nicht, es funktioniert nirgendwo.
Wirklich wirksam sind nur externe Kontrollinstanzen. Hier gibt Hans-Joachim Selenz einen wichtigen Rat:
>Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission.
Die kann es nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik.
Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGH offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.<
[Links und Hervorhebungen von uns]
Soweit die Vorwürfe belegbar sind, sollten korrupte bzw. kriminelle Richter und Staatsanwälte namentlich im Web genannt werden.
Wer zu deren Opfer wird, wer von ihnen seiner Rechte beraubt wurde, stellt dann womöglich fest, dass er nicht der einzige war.
Zuletzt noch ein TV-Tipp: Heute abend, um 22:45 Uhr wird im ERSTEN bei Sandra Maischberger die Frage gestellt: “Wer schützt uns vor der Justiz?”
Als Gäste sind auch zwei Justizopfer geladen: Monika de Montgazon und Jens Schlegel.
Quelle
Versteckt in einem unscheinbaren Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 war ein bemerkenswertes Statement zu lesen.
Frank Fahsel schrieb dort:
>”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”.<
Er schreibt weiter:
>Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.<
Nun gut, ähnliches konnte man schon früher auf justizkritischen Seiten wie justizskandale.de und auch auf odenwald-geschichten.de lesen.
Der kleine, feine Unterschied ist der: Frank Fahsel ist selbst Jurist, mehr noch, er war Richter am Landesgericht Stuttgart.
Mit seinem Leserbrief wird er zum Zeugen gegen “seinesgleichen”.
Am Ende schreibt er:
>Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.<
>Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…]
Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…]
Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.<
Wer die hier als “brisant” ausgewiesenen Artikel liest, sie handeln alle von der südhessischen Justiz - Beweismittelvernichtung im Mordfall Kaffenberger - Die “entbehrliche” Vernehmung: Ein exemplarischer Justizfall? - Die erstaunlichen Rechtsauffassungen von Oberstaatsanwältin Gallandi - mag selbst entscheiden, ob die erwähnten juristischen “Helden” “kriminell” genannt werden können.
Kriminell beim Beugen und Brechen des Rechts, kriminell beim Vereiteln von Strafe für Protegierte, kriminell beim Verfolgen Unschuldiger, was mit blanker Behördenwillkür beginnen kann, kriminell beim Unterdrücken, beim Zerstören oder Fälschen von Urkunden …
Es gibt eine ganze Palette von Straftatbeständen, die typisch für eine korrupte Justiz sind. Das muss Fahsel vor Augen gestanden haben, als er sein Verdikt gegen den eigenen (Juristen-) Stand schleuderte.
Die von Fahsel kommentierte SZ-Reportage - Justiz-Affären in Sachsen: Eingeholt vom alten Schrecken - ist noch in voller Länge online abrufbar und lesbar.
In der Tat muss man Christiane Kohl und auch der Süddeutschen danken, dass sie über die sächsischen Justizaffären noch nicht den Mantel des Schweigen legen.
Man sollte diese Reportage lesen, um zu verstehen, wie die Justiz vielfach funktioniert - und zwar nicht nur in Sachsen.
Dass innerhalb der Justiz Kriminalität in ihren typischen Facetten gedeiht, hat verschiedene Gründe. Der wichtigste Grund ist dieser: Es gibt für die Justiz keine wirksame Kontrollinstanz. Sie soll sich selbst kontrollieren, das aber funktioniert nicht, es funktioniert nirgendwo.
Wirklich wirksam sind nur externe Kontrollinstanzen. Hier gibt Hans-Joachim Selenz einen wichtigen Rat:
>Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission.
Die kann es nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik.
Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGH offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.<
[Links und Hervorhebungen von uns]
Soweit die Vorwürfe belegbar sind, sollten korrupte bzw. kriminelle Richter und Staatsanwälte namentlich im Web genannt werden.
Wer zu deren Opfer wird, wer von ihnen seiner Rechte beraubt wurde, stellt dann womöglich fest, dass er nicht der einzige war.
Zuletzt noch ein TV-Tipp: Heute abend, um 22:45 Uhr wird im ERSTEN bei Sandra Maischberger die Frage gestellt: “Wer schützt uns vor der Justiz?”
Als Gäste sind auch zwei Justizopfer geladen: Monika de Montgazon und Jens Schlegel.
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Fälschung der Eingangsbestätigung für Gerichtspost
Die inzwischen an vermutlich allen BRdvD-Gerichten und Staatsanwaltschaften installierten kriminellen Organisationen haben schon im Vorfeld von Gerichtsverfahren gesetzwidrige und eigentlich auch nach den Gesetzen in der Bundesrepublik strafbare Methoden der Prozessbeeinflussung und des Prozessbetruges entwickelt, die in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannt sind. Der Bürger kommt in der Regel nur selten in den Genuss krimineller Behandlung durch Richter und Staatsanwälte, weil er schon den ersten solchen Angriffen unterliegt. Wird er anwaltlich vertreten, werden ihm alle "bedenklichen" Handlungen von dessen Juristenkollegen natürlich verschwiegen und er erfährt nie, wie man ihn genau betrogen hat. Er fühlt es nur und ist verbittert.
Zur Aufdeckung eines Justizverbrechens nach dem anderen gehört deshalb nicht nur Standfestigkeit, Bereitschaft zum Lernen und der unumkehrbare Wille, mit unwiderlegbaren Beweisen und Dokumenten so viele Juristen als möglich für eine, auch spätere Strafverfolgung zu erfassen.
Und so wird in diesem Kapitel vorgestellt, dass sich die Justizkriminellen auch schon erdreisten, die Eingangsdaten von Gerichtspost so zu verfälschen, dass ihnen vor vordatierten gerichtlichen Entscheidungen ein scheinbar gegebener Zeitraum verbleibt.
Für die Verteidigungsstrategie von Reichsdeutschen ist es ganz wichtig, die bei der Verfahrensführung beobachteten Straftaten des Tatrichters möglichst genau zu erfassen. Dann besteht nämlich die Möglichkeit, ihn selbst in den Zeugenstand zu laden.
Dadurch muss er aus dem Verfahren ausscheiden, was natürlich deshalb nicht schade ist, weil er sowieso eine Verurteilung geplant hat.
Die nachfolgend bewiesenen Urkundenfälschungen in einem vorgetäuschten Steuerstrafverfahren werden deshalb ausführlich vorgestellt, weil dazu ein entsprechender Beweisantrag für die Verteidigung folgt, der bestimmte Auslassungen für die Verteidigungsstrategie aufzeigt, nach der erst zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt in einer Zeugenvernehmung der Abschuss des kriminellen Tatrichters, der solche Fälschungen nutzt, vorbereitet wird. Bei der Verweigerung des Zeugenaufrufes durch den Tatrichter selbst ist dann in der Revision die Falle zugeschnappt!
Und nun folgt der Beweis für die Eingangsdatumsfälschung am AG Braunschweig:
Am Sonnabend, den 10.09.2005, wurde per Einschreiben/Rückschein ein Verteidigungsschriftsatz vom 09.10.2005 mit den 37 Punkten als Anlage zur Anklageschrift abgeschickt.
Am 10.09.2005 wurde an der gleichen Postaufgabestelle in Clausthal schon eine Stunde vorher für das AG Köln ein Einschreiben/Rückschein aufgegeben. Dieses Einschreiben war mit Bestätigung auf dem Rückschein am Montag, den 12.10.2005, in Köln, etwa 350 km entfernt von der Postaufgabe, eingegangen.
Urkundsbeweis: Einlieferungsbelege bei Post in Clausthal
Der Rückschein vom AG Braunschweig wurde in einer für Gerichtsbestätigungen, vornehm ausgedrückt, mindestens unüblichen Form zurückgeschickt. Ihm fehlt nämlich die Eingangsbestätigung:
Urkundsbeweis: Empfangsbestätigung fehlt!
Es bestand sofort der Verdacht, dass das exakte Ankunftsdatum einer Verteidigungsschrift am AG Braunschweig verschleiert werden sollte, was nur dann Sinn macht, wenn man den umfangreichen Vortrag dadurch als nicht beachtlich hinstellt, wenn man mit einem noch vordatierten gerichtlichen Entscheid das Antrags-, Beweis- und Vortragsrecht auszuhebeln versuchte, weil noch schnell ein Pflichtverteidiger bestellt werden und nur dieser angehört werden sollte.
Die diesbezügliche umfangreiche Recherche und Korrespondenz mit dem Vorstand der Deutschen Post, Dr. Zumwinkel, hat den Verdacht erhärtet, weil dieser die Beantwortung der ihm dazu gestellten Fragen vermied.
1. Wann und wie wurde die Sendung dem AG Braunschweig angedient?
2. Wann wurde die Postsendung mit Einschreiben und Rückschein vom AG BS entgegen genommen?
3. Wie ist es möglich, dass der Rückschein diese Daten nicht enthält?
4. Wurde dem AG BS der Rückschein mit ausgeliefert, damit dieses den Annahmetermin selbst bestimmen konnte?
5. Ist es möglich, dass das AG BS Annahme- und Eingangstermine so beliebig manipulieren kann?
6. Wie ist das Verfahren der Postzustellung für Einschreibensendungen beim AG Braunschweig geregelt?
7. Wer ist der zuständige und verantwortliche Postzusteller für diesen Vorgang gewesen?
Und dann kam vom AG Braunschweig plötzlich ein zweiter Rückschein, der einen Datumseingang vom 13.10.2005 vortäuschte.
Urkundsbeweis: Eingangsdatumsfälschung ohne Postsendungskennung
Der Aussteller dieser Eingangsdatumsfälschung war aber nachweislich im Besitz des originalen Rückscheins, als er den Beleg fälschte. Das beweist man dadurch, dass man zur Feststellung solcher Manipulationen ständig die Rücksendeanschrift variiert und daher dann anhand der gleichen Adressierung sofort nachweisen kann, dass diese für die Datumsfälschung abgeschrieben wurde.
Urkundsbeweis: Selbst adressierter Rückschein
Urkundsbeweis: Gefälschter Beleg mit noch vorhandenem Klebschutz!
Die Deutsche Post deckte im Antwortschreiben durch Verweigerung der Auskünfte zu obigen Fragen die Fälschungen, welche nur mit ihrer Hilfe überhaupt möglich sind. Allerdings kann man im Internet seine Einschreibensendungen inzwischen verfolgen. Und dort waren die folgenden erstaunlichen Mitteilungen zu finden:
Urkundsbeweis: Eingangsbestätigung zum 13.10.2005 an das Postfach!
In Kenntnis der geschaffenen Beweislage wurde erstmals am 02.04.2006 Strafanzeige gegen die Richter am LG Braunschweig Dreyer, Dr. Broihan und Allert - s. VW-Verfahren - wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und von Prozessbetrug gestellt, weil diese in einem Überraschungsbeschluss vom 09.03.2006 den Nachweis einer durch den Tatrichter Blanck am AG Braunschweig genutzten Urkundenfälschung - wie üblich in solchen Situationen - nicht beachtet haben. Allerdings ist es in der BRdvD ratsam, seine abschließenden Beweise zunächst zurück zu halten, weil die Staatsanwaltschaften niemals gegen Richter ermitteln werden, so dass der Nachweis unwiderlegbarer Unstimmigkeiten jedenfalls für die weiteren Maßnahmen ausreichen
Der StA Brunke von der Staatsanwaltschaft Braunschweig wies erwartungsgemäß die Anzeige mit der Behauptung zurück, die Verteidigungsschrift sei erst am 13.10.2005 zu den Akten gelangt.
Der StA Brunke ist auch der BRdvD-Jurist, welcher mit einem gefälschten Durchsuchungsbeschluss die Erfassungsstelle für Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtmissbrauch geleitet hat. Man sieht also, dass einmal rechtsbeugende und strafvereitelnde Juristen in der Bundesrepublik, ohne zur Rechenschaft gezogen worden zu sein, wie abgezogene Handgranaten unbeeindruckt von schriftlich vorgegebenen Gesetzen eine dann fortwährende tödliche Bedrohung für Rechtsbegehrende werden. Das Volk wird sich dieser Straftäter zu gegebener Zeit erinnern und annehmen.
In der ersten und vorerst letzten Hauptverhandlung am 21.11.2006 wurden weitere Einzelheiten der Urkundenfälschung unter Beteiligung und Wissen des Tatrichters Blanck vorgelegt und Antrag auf Zeugenaufruf sowie Strafanzeige/Strafantrag vorgelegt.
Trotz klarer Beweislage hat die auch schon sattsam als nicht rechtstreu bekannte Staatsanwältin Schaper an der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit einem Schreiben vom 18.12.2006 ohne die Aufnahme einer Beweiserhebung selbst in Kenntnis, dass solche in der Hauptverhandlung zur Einsicht vorgelegt wurden, die Aufnahme von Ermittlungen erneut abgelehnt.
Sie konnte leider keine Urkundenfälschungen in dem Steuerstrafverfahren erkennen!
Die StA Schaper hat auch maßgeblich dafür gesorgt, dass wegen einer vorgeblichen Beleidigung des Juristen Hundt am AG Goslar und AG Clausthal Zellerfeld mit erstaunlichen 125 % -Arbeitsleistung laut beider, ungültiger Geschäftsverteilungspläne durch die Bezeichnungen "krimineller Rechtsbeuger, Grundbuchfälschers und Mitglied einer kriminellen Vereinigung im Oberharz, womit das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld gemeint war" ohne Beweisaufnahme ein Unschuldiger verurteilt wurde.
Eine vorherige Rücksprache oder Akteneinsicht wurde natürlich nicht vorgenommen. Die Einstellungsbescheide enden dann bekanntlich regelmäßig mit der Vortäuschung, dass eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft etwas bewirken könnte - und dieser behauptet dann verkürzend ohne Sachverhaltserörterung, dass er keine Fehler in der Bearbeitung seiner Untergebenen erkennen kann und gaukelt vor, dass ein Klageerzwingungsverfahren möglich sei.
Nach der gleichen Methode beenden die Präsidenten der Gerichte im Wege der vorgegaukelten Dienstaufsicht jegliche Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter, so dass man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass man politisch nicht mehr klar denkende oder überhaupt nicht geistig aufnahmefähige Menschen absichtlich für diese Aufgabenbereiche mit höheren Vergütungen angestellt hat.
Für Klageerzwingungsverfahren wurden in der BRdvD die Hürden durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zusätzlich so überhöht, dass solche Verfahren immer schon durch Richter zum Schutz ihrer Kollegen im Vorfeld abgewiesen werden. Dabei wird dann auch der Anwalt, den man dafür braucht und vielleicht gewinnt, vorsorglich schon massiv mit dem Standesrecht bedroht, wie vorliegende Schriftsätze bei Justizopferinitiativen beweisen können.
Für die Verteidigungsstrategie von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches ist es wichtig, sich immer zu vergegenwärtigen, dass es in der BRdvD längst kein verlässliches Recht mehr gibt und Verbrecher die (Un)Rechtsprechung übernommen haben. Solche (Un)Rechtsprechung kann allerdings niemals rechtskräftig werden, nie Vertrauensschutz oder Verjährungseinwände beanspruchen.
Es ist also angesagt, niemals gegen die nachgewiesene kriminelle Organisation der BRdvD-Juristen aufzugeben und seine Beweise immer und immer wieder anzubringen, damit im Deutschen Reich eine notwendige Wiederaufnahme und Strafverfolgung durch den Nachweis des Vorsatzes bei Tätern erleichtert wird.
Sicher ist, dass sich die Straftäter in Richterroben und Staatsanwaltkutten dann einer ständig steigenden Wut der Bevölkerung gegenübersehen werden und eines Tages für ihre Verbrechen noch teuer bezahlen müssen.
Weiße Rosen und "Wir sind das Volk"-Rufe in Gerichtssälen zeigen bereits, dass sich die Geduld der Menschen in der BRdvD einem rapiden Ende nähert!
Die Verbreitung der Kenntnis über die nachgewiesenen, zunehmenden Straftaten an Gerichten und in Staatsanwaltschaften wird die BRdvD von innen zermürben, weil sich niemand freiwillig zu Unrecht das Eigentum nehmen oder sich für Dinge verurteilen lässt, die den tatsächlichen Sachverhalten diametral entgegen gesetzt sind.
Das BRdvD-Problem ist : Das von ihr einmal bewirkte Unrecht gebiert immer neues Unrecht!
JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal
Postfach 1222
D - 38 670 Clausthal-Zellerfeld
Telephon: 05323 7001 ( Anrufbeantworter! )
Telefax: 05323 2004 ( nach Anmeldung! )
e-Mail: teredo@gmx.info
Quelle
Erstaunlich was man alles findet von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft.
Zur Aufdeckung eines Justizverbrechens nach dem anderen gehört deshalb nicht nur Standfestigkeit, Bereitschaft zum Lernen und der unumkehrbare Wille, mit unwiderlegbaren Beweisen und Dokumenten so viele Juristen als möglich für eine, auch spätere Strafverfolgung zu erfassen.
Und so wird in diesem Kapitel vorgestellt, dass sich die Justizkriminellen auch schon erdreisten, die Eingangsdaten von Gerichtspost so zu verfälschen, dass ihnen vor vordatierten gerichtlichen Entscheidungen ein scheinbar gegebener Zeitraum verbleibt.
Für die Verteidigungsstrategie von Reichsdeutschen ist es ganz wichtig, die bei der Verfahrensführung beobachteten Straftaten des Tatrichters möglichst genau zu erfassen. Dann besteht nämlich die Möglichkeit, ihn selbst in den Zeugenstand zu laden.
Dadurch muss er aus dem Verfahren ausscheiden, was natürlich deshalb nicht schade ist, weil er sowieso eine Verurteilung geplant hat.
Die nachfolgend bewiesenen Urkundenfälschungen in einem vorgetäuschten Steuerstrafverfahren werden deshalb ausführlich vorgestellt, weil dazu ein entsprechender Beweisantrag für die Verteidigung folgt, der bestimmte Auslassungen für die Verteidigungsstrategie aufzeigt, nach der erst zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt in einer Zeugenvernehmung der Abschuss des kriminellen Tatrichters, der solche Fälschungen nutzt, vorbereitet wird. Bei der Verweigerung des Zeugenaufrufes durch den Tatrichter selbst ist dann in der Revision die Falle zugeschnappt!
Und nun folgt der Beweis für die Eingangsdatumsfälschung am AG Braunschweig:
Am Sonnabend, den 10.09.2005, wurde per Einschreiben/Rückschein ein Verteidigungsschriftsatz vom 09.10.2005 mit den 37 Punkten als Anlage zur Anklageschrift abgeschickt.
Am 10.09.2005 wurde an der gleichen Postaufgabestelle in Clausthal schon eine Stunde vorher für das AG Köln ein Einschreiben/Rückschein aufgegeben. Dieses Einschreiben war mit Bestätigung auf dem Rückschein am Montag, den 12.10.2005, in Köln, etwa 350 km entfernt von der Postaufgabe, eingegangen.
Urkundsbeweis: Einlieferungsbelege bei Post in Clausthal
Der Rückschein vom AG Braunschweig wurde in einer für Gerichtsbestätigungen, vornehm ausgedrückt, mindestens unüblichen Form zurückgeschickt. Ihm fehlt nämlich die Eingangsbestätigung:
Urkundsbeweis: Empfangsbestätigung fehlt!
Es bestand sofort der Verdacht, dass das exakte Ankunftsdatum einer Verteidigungsschrift am AG Braunschweig verschleiert werden sollte, was nur dann Sinn macht, wenn man den umfangreichen Vortrag dadurch als nicht beachtlich hinstellt, wenn man mit einem noch vordatierten gerichtlichen Entscheid das Antrags-, Beweis- und Vortragsrecht auszuhebeln versuchte, weil noch schnell ein Pflichtverteidiger bestellt werden und nur dieser angehört werden sollte.
Die diesbezügliche umfangreiche Recherche und Korrespondenz mit dem Vorstand der Deutschen Post, Dr. Zumwinkel, hat den Verdacht erhärtet, weil dieser die Beantwortung der ihm dazu gestellten Fragen vermied.
1. Wann und wie wurde die Sendung dem AG Braunschweig angedient?
2. Wann wurde die Postsendung mit Einschreiben und Rückschein vom AG BS entgegen genommen?
3. Wie ist es möglich, dass der Rückschein diese Daten nicht enthält?
4. Wurde dem AG BS der Rückschein mit ausgeliefert, damit dieses den Annahmetermin selbst bestimmen konnte?
5. Ist es möglich, dass das AG BS Annahme- und Eingangstermine so beliebig manipulieren kann?
6. Wie ist das Verfahren der Postzustellung für Einschreibensendungen beim AG Braunschweig geregelt?
7. Wer ist der zuständige und verantwortliche Postzusteller für diesen Vorgang gewesen?
Und dann kam vom AG Braunschweig plötzlich ein zweiter Rückschein, der einen Datumseingang vom 13.10.2005 vortäuschte.
Urkundsbeweis: Eingangsdatumsfälschung ohne Postsendungskennung
Der Aussteller dieser Eingangsdatumsfälschung war aber nachweislich im Besitz des originalen Rückscheins, als er den Beleg fälschte. Das beweist man dadurch, dass man zur Feststellung solcher Manipulationen ständig die Rücksendeanschrift variiert und daher dann anhand der gleichen Adressierung sofort nachweisen kann, dass diese für die Datumsfälschung abgeschrieben wurde.
Urkundsbeweis: Selbst adressierter Rückschein
Urkundsbeweis: Gefälschter Beleg mit noch vorhandenem Klebschutz!
Die Deutsche Post deckte im Antwortschreiben durch Verweigerung der Auskünfte zu obigen Fragen die Fälschungen, welche nur mit ihrer Hilfe überhaupt möglich sind. Allerdings kann man im Internet seine Einschreibensendungen inzwischen verfolgen. Und dort waren die folgenden erstaunlichen Mitteilungen zu finden:
Urkundsbeweis: Eingangsbestätigung zum 13.10.2005 an das Postfach!
In Kenntnis der geschaffenen Beweislage wurde erstmals am 02.04.2006 Strafanzeige gegen die Richter am LG Braunschweig Dreyer, Dr. Broihan und Allert - s. VW-Verfahren - wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und von Prozessbetrug gestellt, weil diese in einem Überraschungsbeschluss vom 09.03.2006 den Nachweis einer durch den Tatrichter Blanck am AG Braunschweig genutzten Urkundenfälschung - wie üblich in solchen Situationen - nicht beachtet haben. Allerdings ist es in der BRdvD ratsam, seine abschließenden Beweise zunächst zurück zu halten, weil die Staatsanwaltschaften niemals gegen Richter ermitteln werden, so dass der Nachweis unwiderlegbarer Unstimmigkeiten jedenfalls für die weiteren Maßnahmen ausreichen
Der StA Brunke von der Staatsanwaltschaft Braunschweig wies erwartungsgemäß die Anzeige mit der Behauptung zurück, die Verteidigungsschrift sei erst am 13.10.2005 zu den Akten gelangt.
Der StA Brunke ist auch der BRdvD-Jurist, welcher mit einem gefälschten Durchsuchungsbeschluss die Erfassungsstelle für Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtmissbrauch geleitet hat. Man sieht also, dass einmal rechtsbeugende und strafvereitelnde Juristen in der Bundesrepublik, ohne zur Rechenschaft gezogen worden zu sein, wie abgezogene Handgranaten unbeeindruckt von schriftlich vorgegebenen Gesetzen eine dann fortwährende tödliche Bedrohung für Rechtsbegehrende werden. Das Volk wird sich dieser Straftäter zu gegebener Zeit erinnern und annehmen.
In der ersten und vorerst letzten Hauptverhandlung am 21.11.2006 wurden weitere Einzelheiten der Urkundenfälschung unter Beteiligung und Wissen des Tatrichters Blanck vorgelegt und Antrag auf Zeugenaufruf sowie Strafanzeige/Strafantrag vorgelegt.
Trotz klarer Beweislage hat die auch schon sattsam als nicht rechtstreu bekannte Staatsanwältin Schaper an der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit einem Schreiben vom 18.12.2006 ohne die Aufnahme einer Beweiserhebung selbst in Kenntnis, dass solche in der Hauptverhandlung zur Einsicht vorgelegt wurden, die Aufnahme von Ermittlungen erneut abgelehnt.
Sie konnte leider keine Urkundenfälschungen in dem Steuerstrafverfahren erkennen!
Die StA Schaper hat auch maßgeblich dafür gesorgt, dass wegen einer vorgeblichen Beleidigung des Juristen Hundt am AG Goslar und AG Clausthal Zellerfeld mit erstaunlichen 125 % -Arbeitsleistung laut beider, ungültiger Geschäftsverteilungspläne durch die Bezeichnungen "krimineller Rechtsbeuger, Grundbuchfälschers und Mitglied einer kriminellen Vereinigung im Oberharz, womit das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld gemeint war" ohne Beweisaufnahme ein Unschuldiger verurteilt wurde.
Eine vorherige Rücksprache oder Akteneinsicht wurde natürlich nicht vorgenommen. Die Einstellungsbescheide enden dann bekanntlich regelmäßig mit der Vortäuschung, dass eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft etwas bewirken könnte - und dieser behauptet dann verkürzend ohne Sachverhaltserörterung, dass er keine Fehler in der Bearbeitung seiner Untergebenen erkennen kann und gaukelt vor, dass ein Klageerzwingungsverfahren möglich sei.
Nach der gleichen Methode beenden die Präsidenten der Gerichte im Wege der vorgegaukelten Dienstaufsicht jegliche Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter, so dass man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass man politisch nicht mehr klar denkende oder überhaupt nicht geistig aufnahmefähige Menschen absichtlich für diese Aufgabenbereiche mit höheren Vergütungen angestellt hat.
Für Klageerzwingungsverfahren wurden in der BRdvD die Hürden durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zusätzlich so überhöht, dass solche Verfahren immer schon durch Richter zum Schutz ihrer Kollegen im Vorfeld abgewiesen werden. Dabei wird dann auch der Anwalt, den man dafür braucht und vielleicht gewinnt, vorsorglich schon massiv mit dem Standesrecht bedroht, wie vorliegende Schriftsätze bei Justizopferinitiativen beweisen können.
Für die Verteidigungsstrategie von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches ist es wichtig, sich immer zu vergegenwärtigen, dass es in der BRdvD längst kein verlässliches Recht mehr gibt und Verbrecher die (Un)Rechtsprechung übernommen haben. Solche (Un)Rechtsprechung kann allerdings niemals rechtskräftig werden, nie Vertrauensschutz oder Verjährungseinwände beanspruchen.
Es ist also angesagt, niemals gegen die nachgewiesene kriminelle Organisation der BRdvD-Juristen aufzugeben und seine Beweise immer und immer wieder anzubringen, damit im Deutschen Reich eine notwendige Wiederaufnahme und Strafverfolgung durch den Nachweis des Vorsatzes bei Tätern erleichtert wird.
Sicher ist, dass sich die Straftäter in Richterroben und Staatsanwaltkutten dann einer ständig steigenden Wut der Bevölkerung gegenübersehen werden und eines Tages für ihre Verbrechen noch teuer bezahlen müssen.
Weiße Rosen und "Wir sind das Volk"-Rufe in Gerichtssälen zeigen bereits, dass sich die Geduld der Menschen in der BRdvD einem rapiden Ende nähert!
Die Verbreitung der Kenntnis über die nachgewiesenen, zunehmenden Straftaten an Gerichten und in Staatsanwaltschaften wird die BRdvD von innen zermürben, weil sich niemand freiwillig zu Unrecht das Eigentum nehmen oder sich für Dinge verurteilen lässt, die den tatsächlichen Sachverhalten diametral entgegen gesetzt sind.
Das BRdvD-Problem ist : Das von ihr einmal bewirkte Unrecht gebiert immer neues Unrecht!
JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal
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Quelle
Erstaunlich was man alles findet von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft.
Luziefer-bs1- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6588
Anmeldedatum : 01.04.11
Alter : 60
Ort : Braunschweig
Staatsanwältin und Rechtsanwältin a.D. packt aus
Staatsanwältin und Rechtsanwältin a.D. packt aus
Hochgeladen von volksbetrugpunktnet am 02.01.2011
Der Fall Regina Bornstein
(Staatsanwältin und Rechtsanwältin a.D.)
Stuttgart/Flensburg 06.08.2010
Redaktionsbeitrag "les Art"
Seit einigen Tagen geistert ein erneuter Fall von Bundesdeutscher
Justizrepressalie und --Rechtsbeugung durch das Netz, wobei Frau Regina
Bornstein im TV-Auftritt unter youtube in aller Deutlichkeit den Grund
Ihrer Entlassungen, benennt.
Da die Meldungen sich überschlagen, haben wir von „les Art" heute, am
06.08.2010 um 13.25 mit Frau Bornstein telefonieren können und können
bestätigen, Frau Regina Bornstein ist noch am Leben, wenn auch am
Telefon verständlicherweise sehr zurückhaltend, vorsichtig und leicht
verängstigt wirkend.
Wir von „les Art" haben Frau Bornstein unsere journalistische
Begleitung angeboten und Sie gebeten, bei uns reinzuschauen und dann
selbst zu entscheiden. Wir wollten keine Beeinflussung von Frau
Bornstein vornehmen und haben auch kein tiefergehendes Gespräch geführt,
sondern Frau Bornstein gebeten, von sich aus auf uns zuzukommen, wenn
Sie glaubt, hier mitwirken zu können.
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Der Fall Regina Bornstein
(Staatsanwältin und Rechtsanwältin a.D.)
Stuttgart/Flensburg 06.08.2010
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Seit einigen Tagen geistert ein erneuter Fall von Bundesdeutscher
Justizrepressalie und --Rechtsbeugung durch das Netz, wobei Frau Regina
Bornstein im TV-Auftritt unter youtube in aller Deutlichkeit den Grund
Ihrer Entlassungen, benennt.
Da die Meldungen sich überschlagen, haben wir von „les Art" heute, am
06.08.2010 um 13.25 mit Frau Bornstein telefonieren können und können
bestätigen, Frau Regina Bornstein ist noch am Leben, wenn auch am
Telefon verständlicherweise sehr zurückhaltend, vorsichtig und leicht
verängstigt wirkend.
Wir von „les Art" haben Frau Bornstein unsere journalistische
Begleitung angeboten und Sie gebeten, bei uns reinzuschauen und dann
selbst zu entscheiden. Wir wollten keine Beeinflussung von Frau
Bornstein vornehmen und haben auch kein tiefergehendes Gespräch geführt,
sondern Frau Bornstein gebeten, von sich aus auf uns zuzukommen, wenn
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Luziefer-bs1- Admin
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Ort : Braunschweig
Ex-Staatsanwältin erklärt die Korruption und die Absprachen im eigenen Amt.
Ex-Staatsanwältin erklärt die Korruption und die Absprachen im eigenen Amt.
Hochgeladen von bundeskommissar am 04.08.2010
http://www.Endzeiter.yolasite.com/
http://www.Regina-Bornstein.de
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