Bundesverfassungsgericht entscheidet über Prozess-Absprachen
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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Prozess-Absprachen
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag, ob Absprachen im Strafprozess mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wahrscheinlich wird der Zweite Senat zumindest bessere Kontrollen der sogenannten Deals verlangen. Denn in der mündlichen Verhandlung des Gerichts im November hatte sich herausgestellt, dass die Richter an Amts-und Landgerichten die gesetzlichen Vorgaben für die Absprachen häufig ignorieren.
Konkret muss das oberste deutsche Gericht über drei Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilungen entscheiden, die per Vereinbarung zwischen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern zustande gekommen waren (Az.: 2 BvR 2628/10). In einem Fall geht es um einen Polizisten, der wegen schweren Raubes verurteilt wurde. Vor die Wahl gestellt zwischen einer Haftstrafe von vier Jahren ohne Geständnis und einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren mit Geständnis, gab der Mann die Vorwürfe pauschal zu. Später widerrief er das Geständnis: Er habe es nur gegeben, weil das Gericht ihn unter Druck gesetzt habe.
Der Düsseldorfer Kriminologe Karsten Altenhain hatte in der mündlichen Verhandlung Studienergebnisse vorgestellt, wonach mehr als die Hälfte der Richter ihre Deals überwiegend rein informell absprächen, um weitere Formvorschriften wie ein Protokoll zu umgehen. Die häufig falschen Geständnisse würden nicht überprüft, verbotene Straferlasse in Aussicht gestellt. "Das schreit nach schärferen Kontrollen", kommentierte der Verfassungsrichter Herbert Landau, der das Verfahren als Berichterstatter vorbereitet hat.
Nachteile für geständige Täter
Landau befürchtet zudem, dass ausgehandelte Strafen zu gering ausfallen. Das benachteilige Angeklagte, die ein Geständnis ohne Deal ablegten. In der mündlichen Verhandlung ging es auch um praktische Konsequenzen, sollten die Richter derartige Übereinkünfte ganz verbieten.
Absprachen gibt es seit Jahrzehnten, doch sind sie unter Fachleuten umstritten. 20 Prozent der Strafverfahren an Amts- und Landgerichten werden Altenhain zufolge mit einem Deal beendet. Ein Angeklagter legt ein Geständnis ab und bekommt der Studie zufolge im Gegenzug eine bis zu 30 Prozent mildere Strafe. Besonders häufig wird das Mittel in Wirtschaftsverfahren und bei Drogendelikten angewandt, um langwierige Prozesse zu vermeiden.
Der BGH hatte Absprachen 1997 grundsätzlich gebilligt, seit 2009 sind sie gesetzlich geregelt. Die entsprechende Regelung ist in den Augen von zwei Drittel der in der Untersuchung befragten Juristen jedoch nicht praxistauglich. Juristen wie Generalbundesanwalt Harald Range und BGH-Präsident Klaus Tolksdorf bewerteten vor dem Bundesverfassungsgericht Deals sogar als äußerst kritisch. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte ebenfalls Missentwicklungen beklagt.
Quelle
Konkret muss das oberste deutsche Gericht über drei Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilungen entscheiden, die per Vereinbarung zwischen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern zustande gekommen waren (Az.: 2 BvR 2628/10). In einem Fall geht es um einen Polizisten, der wegen schweren Raubes verurteilt wurde. Vor die Wahl gestellt zwischen einer Haftstrafe von vier Jahren ohne Geständnis und einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren mit Geständnis, gab der Mann die Vorwürfe pauschal zu. Später widerrief er das Geständnis: Er habe es nur gegeben, weil das Gericht ihn unter Druck gesetzt habe.
Der Düsseldorfer Kriminologe Karsten Altenhain hatte in der mündlichen Verhandlung Studienergebnisse vorgestellt, wonach mehr als die Hälfte der Richter ihre Deals überwiegend rein informell absprächen, um weitere Formvorschriften wie ein Protokoll zu umgehen. Die häufig falschen Geständnisse würden nicht überprüft, verbotene Straferlasse in Aussicht gestellt. "Das schreit nach schärferen Kontrollen", kommentierte der Verfassungsrichter Herbert Landau, der das Verfahren als Berichterstatter vorbereitet hat.
Nachteile für geständige Täter
Landau befürchtet zudem, dass ausgehandelte Strafen zu gering ausfallen. Das benachteilige Angeklagte, die ein Geständnis ohne Deal ablegten. In der mündlichen Verhandlung ging es auch um praktische Konsequenzen, sollten die Richter derartige Übereinkünfte ganz verbieten.
Absprachen gibt es seit Jahrzehnten, doch sind sie unter Fachleuten umstritten. 20 Prozent der Strafverfahren an Amts- und Landgerichten werden Altenhain zufolge mit einem Deal beendet. Ein Angeklagter legt ein Geständnis ab und bekommt der Studie zufolge im Gegenzug eine bis zu 30 Prozent mildere Strafe. Besonders häufig wird das Mittel in Wirtschaftsverfahren und bei Drogendelikten angewandt, um langwierige Prozesse zu vermeiden.
Der BGH hatte Absprachen 1997 grundsätzlich gebilligt, seit 2009 sind sie gesetzlich geregelt. Die entsprechende Regelung ist in den Augen von zwei Drittel der in der Untersuchung befragten Juristen jedoch nicht praxistauglich. Juristen wie Generalbundesanwalt Harald Range und BGH-Präsident Klaus Tolksdorf bewerteten vor dem Bundesverfassungsgericht Deals sogar als äußerst kritisch. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte ebenfalls Missentwicklungen beklagt.
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Andy- Admin
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Verfassungsgericht zu Deals im Strafprozess: Blamage für die Justiz
Das Verfassungsgericht hat den sogenannten Deal im Strafprozess gebilligt - und zugleich ein für weite Teile der Justiz blamables Urteil gefällt. Die Karlsruher Richter halten Gerichten aller Instanzen vor, es mit dem Gesetz viel zu locker genommen zu haben - und schärfen die Regeln.
Karlsruhe - Alle waren sie zufrieden: der Generalbundesanwalt, Vertreter des Bundesjustizministeriums, der Vorsitzende des Richterbunds, der Vertreter der Strafverteidiger. Und die Freude war wohl nicht einmal geheuchelt - obwohl das Urteil des Verfassungsgerichts für weite Teile der Justiz, von den Amtsgerichten bis hinauf zum Bundesgerichtshof, eine böse Blamage war.
Denn selten haben die Verfassungsrichter ein Gesetz gebilligt, und doch ein solch vernichtendes Urteil gefällt, wie jetzt zum sogenannten Deal im Strafprozess. In Ordnung ist nämlich nur das Gesetz - nicht aber die in der Justiz vielfach verbreitete und kritisierte Praxis, die gesetzlichen Vorgaben zu ignorieren.
Eigentlich soll im Strafprozess die Wahrheit erforscht und - im Fall der Verurteilung - eine der Schuld angemessene Strafe verhängt werden. Dass sich im Strafverfahren das Gericht, die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte nebst seinen Verteidigern darauf verständigen, für ein Geständnis einen vorher avisierten Strafrabatt einzuräumen, ist aus Sicht der Verfassungsrichter zwar nicht ideal, mit Blick auf die hohe Belastung der Justiz aber vertretbar, solange es in einem gewissen Rahmen bleibt.
Eine Studie entlarvte die illegale Praxis
Und diesen Rahmen hat der Gesetzgeber, das haben die Verfassungsrichter nun betont, durchaus sinnvoll gesetzt. Allein: Die Justiz hielt sich oftmals gar nicht daran, sondern schuf sich ihre eigenen Regeln, ja, dealte munter und ohne Rücksicht auf rechtliche Verluste am Gesetz vorbei.
Die Verfassungsrichter konnten das dokumentieren: Sie hatten eine empirische Studie in Auftrag gegeben, um "sich eingehender mit der alltäglichen strafprozessualen Praxis zu beschäftigen", wie Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte.
Mehr als die Hälfte der dabei befragten Richter, Staatsanwälte und Verteidiger gaben offen zu, sich in den meisten Fällen "informell" abgesprochen zu haben. Sie hielten also die vom Gesetz vorgeschriebenen Transparenz- und Dokumentationsvorschriften nicht ein, oder sprachen Dinge ab, die eigentlich außen vor hätten bleiben müssen.
Teil eines Deals darf zum Beispiel nicht die Frage sein, ob es Raub war oder Diebstahl, die anzuwendende Strafnorm ist nicht verhandelbar. Verboten sind auch die vor allem in großen Wirtschaftsstrafsachen beliebten "Gesamtlösungen" - dass also gleich mit vereinbart wird, weitere anhängige Ermittlungsverfahren einzustellen.
Solche informellen Absprachen, das stellte nun das Verfassungsgericht ein für alle Mal fest, sind unzulässig und verstoßen gegen das Grundgesetz. Dass informell illegal ist, hätte dabei eigentlich schon vorher jedem klar sein müssen: Da die Ausübung hoheitlicher Gewalt einer "strikten Bindung" an Gesetz und Recht unterliegt, stellten die Verfassungsrichter fast schon sarkastisch fest, "bedurfte die Absicht des Gesetzgebers, nur solche Verständigungen zuzulassen, die sich innerhalb des vom Gesetz gezogenen Rahmens bewegen, keiner weiteren ausdrücklichen Hervorhebung".
Informell ist illegal
Auch dass diese Vorschriften immer wieder als "praxisuntauglich" kritisiert worden seien, um ihre Umgehung zu rechtfertigen, ändere daran nichts. Nach dem Grundgesetz sei es nun einmal so, betonten die Verfassungsrichter erkennbar schmallippig, dass "das Recht die Praxis bestimmt und nicht die Praxis das Recht".
Doch wenn sich die Akteure schon bisher nicht an das Gesetz hielten, warum sollten sie es jetzt nach einem Spruch des Verfassungsgerichts tun? Den Richtern war dieses Dilemma offenkundig bewusst - und sie haben dafür auch Lösungen gefunden. Zum einen ist ihre Mahnung, sich künftig streng an das Gesetz zu halten, mehr als ein bloßer Appell. Richter, Staatsanwälte und auch Verteidiger können sich künftig nicht mehr herausreden, sie hätten informelle Absprachen für zulässig gehalten - informell ist illegal.
Staatsanwälte, darauf wiesen die Verfassungsrichter nun ebenfalls ausdrücklich hin, sind verpflichtet, in solchen Fällen Revision einzulegen. Und darüber hätten wiederum auch die Generalstaatsanwälte zu wachen. Auch der Bundesgerichtshof darf Rügen über informelle Absprachen nicht mehr mit der Begründung zur Seite wischen, dass das Urteil nicht auf diesem Fehler beruhe. Die Verfassungsrichter verlangen, dass jedenfalls im Regelfall das im Zuge einer informellen Absprache zustande gekommene Strafurteil aufzuheben ist.
Und solche illegalen Absprachen lassen sich künftig auch nicht einfach unter der Decke halten - und wenn, dann nur mit hohem Risiko: Denn nach dem Gesetz sind die Richter verpflichtet, förmlich zu attestieren, dass es keine weiteren Absprachen gegeben hat. Ist dieses sogenannte Negativattest falsch, könnten, auch darauf wiesen die Verfassungsrichter ausdrücklich hin, die Richter wegen Falschbeurkundung im Amt selbst strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Schließlich entließen die Verfassungsrichter auch den Gesetzgeber nicht aus der Pflicht: dieser habe eine fortwährende Überwachungspflicht - und sollte er feststellen, dass es weiterhin gehäuft zu Verstößen kommt, müsse er "der Fehlentwicklung durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken". Denn dann, so die Verfassungsrichter, trete trotz des gutgemeinten Gesetzes "ein verfassungswidriger Zustand ein".
Quelle
Karlsruhe - Alle waren sie zufrieden: der Generalbundesanwalt, Vertreter des Bundesjustizministeriums, der Vorsitzende des Richterbunds, der Vertreter der Strafverteidiger. Und die Freude war wohl nicht einmal geheuchelt - obwohl das Urteil des Verfassungsgerichts für weite Teile der Justiz, von den Amtsgerichten bis hinauf zum Bundesgerichtshof, eine böse Blamage war.
Denn selten haben die Verfassungsrichter ein Gesetz gebilligt, und doch ein solch vernichtendes Urteil gefällt, wie jetzt zum sogenannten Deal im Strafprozess. In Ordnung ist nämlich nur das Gesetz - nicht aber die in der Justiz vielfach verbreitete und kritisierte Praxis, die gesetzlichen Vorgaben zu ignorieren.
Eigentlich soll im Strafprozess die Wahrheit erforscht und - im Fall der Verurteilung - eine der Schuld angemessene Strafe verhängt werden. Dass sich im Strafverfahren das Gericht, die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte nebst seinen Verteidigern darauf verständigen, für ein Geständnis einen vorher avisierten Strafrabatt einzuräumen, ist aus Sicht der Verfassungsrichter zwar nicht ideal, mit Blick auf die hohe Belastung der Justiz aber vertretbar, solange es in einem gewissen Rahmen bleibt.
Eine Studie entlarvte die illegale Praxis
Und diesen Rahmen hat der Gesetzgeber, das haben die Verfassungsrichter nun betont, durchaus sinnvoll gesetzt. Allein: Die Justiz hielt sich oftmals gar nicht daran, sondern schuf sich ihre eigenen Regeln, ja, dealte munter und ohne Rücksicht auf rechtliche Verluste am Gesetz vorbei.
Die Verfassungsrichter konnten das dokumentieren: Sie hatten eine empirische Studie in Auftrag gegeben, um "sich eingehender mit der alltäglichen strafprozessualen Praxis zu beschäftigen", wie Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte.
Mehr als die Hälfte der dabei befragten Richter, Staatsanwälte und Verteidiger gaben offen zu, sich in den meisten Fällen "informell" abgesprochen zu haben. Sie hielten also die vom Gesetz vorgeschriebenen Transparenz- und Dokumentationsvorschriften nicht ein, oder sprachen Dinge ab, die eigentlich außen vor hätten bleiben müssen.
Teil eines Deals darf zum Beispiel nicht die Frage sein, ob es Raub war oder Diebstahl, die anzuwendende Strafnorm ist nicht verhandelbar. Verboten sind auch die vor allem in großen Wirtschaftsstrafsachen beliebten "Gesamtlösungen" - dass also gleich mit vereinbart wird, weitere anhängige Ermittlungsverfahren einzustellen.
Solche informellen Absprachen, das stellte nun das Verfassungsgericht ein für alle Mal fest, sind unzulässig und verstoßen gegen das Grundgesetz. Dass informell illegal ist, hätte dabei eigentlich schon vorher jedem klar sein müssen: Da die Ausübung hoheitlicher Gewalt einer "strikten Bindung" an Gesetz und Recht unterliegt, stellten die Verfassungsrichter fast schon sarkastisch fest, "bedurfte die Absicht des Gesetzgebers, nur solche Verständigungen zuzulassen, die sich innerhalb des vom Gesetz gezogenen Rahmens bewegen, keiner weiteren ausdrücklichen Hervorhebung".
Informell ist illegal
Auch dass diese Vorschriften immer wieder als "praxisuntauglich" kritisiert worden seien, um ihre Umgehung zu rechtfertigen, ändere daran nichts. Nach dem Grundgesetz sei es nun einmal so, betonten die Verfassungsrichter erkennbar schmallippig, dass "das Recht die Praxis bestimmt und nicht die Praxis das Recht".
Doch wenn sich die Akteure schon bisher nicht an das Gesetz hielten, warum sollten sie es jetzt nach einem Spruch des Verfassungsgerichts tun? Den Richtern war dieses Dilemma offenkundig bewusst - und sie haben dafür auch Lösungen gefunden. Zum einen ist ihre Mahnung, sich künftig streng an das Gesetz zu halten, mehr als ein bloßer Appell. Richter, Staatsanwälte und auch Verteidiger können sich künftig nicht mehr herausreden, sie hätten informelle Absprachen für zulässig gehalten - informell ist illegal.
Staatsanwälte, darauf wiesen die Verfassungsrichter nun ebenfalls ausdrücklich hin, sind verpflichtet, in solchen Fällen Revision einzulegen. Und darüber hätten wiederum auch die Generalstaatsanwälte zu wachen. Auch der Bundesgerichtshof darf Rügen über informelle Absprachen nicht mehr mit der Begründung zur Seite wischen, dass das Urteil nicht auf diesem Fehler beruhe. Die Verfassungsrichter verlangen, dass jedenfalls im Regelfall das im Zuge einer informellen Absprache zustande gekommene Strafurteil aufzuheben ist.
Und solche illegalen Absprachen lassen sich künftig auch nicht einfach unter der Decke halten - und wenn, dann nur mit hohem Risiko: Denn nach dem Gesetz sind die Richter verpflichtet, förmlich zu attestieren, dass es keine weiteren Absprachen gegeben hat. Ist dieses sogenannte Negativattest falsch, könnten, auch darauf wiesen die Verfassungsrichter ausdrücklich hin, die Richter wegen Falschbeurkundung im Amt selbst strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Schließlich entließen die Verfassungsrichter auch den Gesetzgeber nicht aus der Pflicht: dieser habe eine fortwährende Überwachungspflicht - und sollte er feststellen, dass es weiterhin gehäuft zu Verstößen kommt, müsse er "der Fehlentwicklung durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken". Denn dann, so die Verfassungsrichter, trete trotz des gutgemeinten Gesetzes "ein verfassungswidriger Zustand ein".
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