Richter am LG-Baden-Baden erklärt eine öffentliche Entscheidung des OLG-Karlsruhe als Geheimsache
Seite 1 von 1
Richter am LG-Baden-Baden erklärt eine öffentliche Entscheidung des OLG-Karlsruhe als Geheimsache
Richter am LG-Baden-Baden erklärt eine öffentliche Entscheidung des OLG-Karlsruhe als Geheimsache, deklariert diese als vertraulich und untersagt jegliche Veröffentlichung, 24.03.2011
...Das bedeutet: Gerichtsentscheidungen unterliegen keinem urheberrechtlichen Schutz; sie dürfen – jedenfalls in anonymisierter Form – frei veröffentlicht und diskutiert werden. Allerdings scheint es auch Richter zu geben, die es gerne anders hätten…
Im schönen Baden-Baden etwa. Am dortigen Landgericht muss jetzt eine Strafsache verhandelt werden, die bereits in die Ehrenrunde geht. Das übergeordnete Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 2. Februar 2011 ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden zu Gunsten des Angeklagten wegen Rechtsfehlern aufgehoben und angeordnet, dass eine andere Strafkammer erneut über die Sache zu entscheiden hat.
Der Spruch des Oberlandesgerichts Karlsruhe gehört zu den eingangs erwähnten Gerichtsentscheidungen. Es steht jedermann frei, der das Aktenzeichen kennt, beim Gericht eine Abschrift anzufordern. Oder, wenn er anderswie davon erfährt, das Urteil zu veröffentlichen. Oder eben gerade nicht – wenn es nach dem nun zuständigen Vorsitzenden der Strafkammer geht. Dieser versendet nämlich Schreiben, in denen er die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe als vertraulich deklariert und untersagt, diese zu veröffentlichen, nicht einmal in Auszügen.
Wohlgemerkt, der betreffende Richter am Landgericht hat das Urteil, das er als vertraulich deklariert und nicht veröffentlicht sehen will, noch nicht einmal selbst verfasst. Vielmehr stammt diese Entscheidung von ihm übergeordneten Richtern am Oberlandesgericht. Wie die Juristen am Oberlandesgericht es finden, dass ihre goldenen Worte von einem Kollegen der unteren Instanz aktiv der Öffentlichkeit entzogen werden, ist nicht bekannt.
Wirklich pikant an dem Veröffentlichungsverbot des Richters am Landgericht ist allerdings, dass sich der Fall, den er unter der Decke halten will, gerade um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit dreht.
Quelle
...Das bedeutet: Gerichtsentscheidungen unterliegen keinem urheberrechtlichen Schutz; sie dürfen – jedenfalls in anonymisierter Form – frei veröffentlicht und diskutiert werden. Allerdings scheint es auch Richter zu geben, die es gerne anders hätten…
Im schönen Baden-Baden etwa. Am dortigen Landgericht muss jetzt eine Strafsache verhandelt werden, die bereits in die Ehrenrunde geht. Das übergeordnete Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 2. Februar 2011 ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden zu Gunsten des Angeklagten wegen Rechtsfehlern aufgehoben und angeordnet, dass eine andere Strafkammer erneut über die Sache zu entscheiden hat.
Der Spruch des Oberlandesgerichts Karlsruhe gehört zu den eingangs erwähnten Gerichtsentscheidungen. Es steht jedermann frei, der das Aktenzeichen kennt, beim Gericht eine Abschrift anzufordern. Oder, wenn er anderswie davon erfährt, das Urteil zu veröffentlichen. Oder eben gerade nicht – wenn es nach dem nun zuständigen Vorsitzenden der Strafkammer geht. Dieser versendet nämlich Schreiben, in denen er die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe als vertraulich deklariert und untersagt, diese zu veröffentlichen, nicht einmal in Auszügen.
Wohlgemerkt, der betreffende Richter am Landgericht hat das Urteil, das er als vertraulich deklariert und nicht veröffentlicht sehen will, noch nicht einmal selbst verfasst. Vielmehr stammt diese Entscheidung von ihm übergeordneten Richtern am Oberlandesgericht. Wie die Juristen am Oberlandesgericht es finden, dass ihre goldenen Worte von einem Kollegen der unteren Instanz aktiv der Öffentlichkeit entzogen werden, ist nicht bekannt.
Wirklich pikant an dem Veröffentlichungsverbot des Richters am Landgericht ist allerdings, dass sich der Fall, den er unter der Decke halten will, gerade um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit dreht.
Quelle
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Ähnliche Themen
» Rechtslage: Justiz Baden-Württemberg — IZMR und VG Karlsruhe 14.02.2012
» Marie von Baden
» Baden am Himmelfahrtstag
» Marie von Baden
» Baden am Himmelfahrtstag
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mo März 18, 2024 6:23 am von checker
» Einfach erklärt - Funktionsweiße, Fehlersuche und Tuning. Bürstenloser Nabenmotor
Mo März 18, 2024 6:15 am von checker
» Akne Filme Dr. Pimple Pooper
Sa März 02, 2024 4:50 am von Andy
» R.I.P. Manni
Sa Dez 30, 2023 6:31 am von checker
» R.i.P. Manfred Wüstefeld
So Dez 10, 2023 9:07 am von checker
» R.I.P. Holger
Fr Nov 03, 2023 9:33 pm von Andy
» R.I.P Rudolf HAASE
Do Sep 21, 2023 5:55 am von Andy
» PAROOKAVILLE 2023 | Finch
Do Aug 03, 2023 1:58 am von Andy
» Festivalfilm - ROCKHARZ 2023
Do Aug 03, 2023 1:55 am von Andy