Gericht entscheidet: Wette aufs Wetter ist kein Glücksspiel
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Gericht entscheidet: Wette aufs Wetter ist kein Glücksspiel
Da lohnt sich ein Regentanz: Geld zurück, wenn es in drei Wochen regnet. Damit will ein Möbelhaus Kunden zum Kauf animieren. Glücksspiel, findet eine Behörde. Kein Glücksspiel, entscheidet ein hohes Gericht.
Das Möbelhaus Mahler darf seine Kunden mit einer Wette auf das Wetter zum Einkauf locken. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte Vorbehalte gegen die Aktion, es vermutete ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied am Montag, dass es sich dabei nicht um ein Glücksspiel handelt, und gab damit dem Möbelhaus aus Bopfingen Recht.
Die Aktion soll so ablaufen: Wer innerhalb des Aktionszeitraums für mindestens 100 Euro einkauft, kann sich das Geld später erstatten lassen. Nämlich dann, wenn es am Mittag eines festgelegten Stichtags drei Wochen nach dem Kauf am Stuttgarter Flughafen regnet. Mindestens drei Millimeter pro Quadratmeter müssen es zwischen 12 und 13 Uhr sein. Eine Werbeaktion, die in ähnlichen Varianten verbreitet ist: So konnte man sein Geld zurück bekommen, wenn es an Weihnachten weiß wurde oder Deutschland Fußball-Weltmeister geworden wäre.
Kein Entgelt bei Wetter-Wette
Möbel Mahler hatte vor dem Start der Aktion von den Behörden kein grünes Licht bekommen. Deshalb klagte das Unternehmen und bekam nun in Baden-Württemberg schon in zweiter Instanz Recht.
Wie das Gericht am Montag mitteilte, definiert das klassische Glücksspiel, dass für eine Gewinnchance Geld gezahlt werden muss. Bei der Wetter-Wette zahle der Kunde aber das Entgelt nicht für die Teilnahme am Gewinnspiel, sondern für die Ware, die er im Gegenzug bekomme.
Das Regierungspräsidium will prüfen, ob es in Revision geht. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befassen. Das Möbelhaus wird die Aktion nicht starten, ehe das Urteil rechtskräftig ist.
Quelle
Sehr makaber, aber liegt daran das gewisse Kreise noch nichts von Wetter Ingenierung gehört haben.Damit wäre es sogar ein manipuliertes Glücksspiel.
Aber davon ab darf man ja auch mit Essen,Luft, Wasser Spekulieren, was wiederum eine Art Glücksspiel ist.
Das Möbelhaus Mahler darf seine Kunden mit einer Wette auf das Wetter zum Einkauf locken. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte Vorbehalte gegen die Aktion, es vermutete ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied am Montag, dass es sich dabei nicht um ein Glücksspiel handelt, und gab damit dem Möbelhaus aus Bopfingen Recht.
Die Aktion soll so ablaufen: Wer innerhalb des Aktionszeitraums für mindestens 100 Euro einkauft, kann sich das Geld später erstatten lassen. Nämlich dann, wenn es am Mittag eines festgelegten Stichtags drei Wochen nach dem Kauf am Stuttgarter Flughafen regnet. Mindestens drei Millimeter pro Quadratmeter müssen es zwischen 12 und 13 Uhr sein. Eine Werbeaktion, die in ähnlichen Varianten verbreitet ist: So konnte man sein Geld zurück bekommen, wenn es an Weihnachten weiß wurde oder Deutschland Fußball-Weltmeister geworden wäre.
Kein Entgelt bei Wetter-Wette
Möbel Mahler hatte vor dem Start der Aktion von den Behörden kein grünes Licht bekommen. Deshalb klagte das Unternehmen und bekam nun in Baden-Württemberg schon in zweiter Instanz Recht.
Wie das Gericht am Montag mitteilte, definiert das klassische Glücksspiel, dass für eine Gewinnchance Geld gezahlt werden muss. Bei der Wetter-Wette zahle der Kunde aber das Entgelt nicht für die Teilnahme am Gewinnspiel, sondern für die Ware, die er im Gegenzug bekomme.
Das Regierungspräsidium will prüfen, ob es in Revision geht. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befassen. Das Möbelhaus wird die Aktion nicht starten, ehe das Urteil rechtskräftig ist.
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Sehr makaber, aber liegt daran das gewisse Kreise noch nichts von Wetter Ingenierung gehört haben.Damit wäre es sogar ein manipuliertes Glücksspiel.
Aber davon ab darf man ja auch mit Essen,Luft, Wasser Spekulieren, was wiederum eine Art Glücksspiel ist.
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