Karlsruher Rechtsurteil: Teilerfolg für Mappus im Streit um E-Mail-Löschung
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Karlsruher Rechtsurteil: Teilerfolg für Mappus im Streit um E-Mail-Löschung
Baden-Württembergs Landesregierung darf nicht auf E-Mails des Ex-Regierungschefs Stefan Mappus zugreifen und muss die Sicherungskopien der Mails löschen. Das entschied nun ein Verwaltungsgericht.
Die baden-württembergische Landesregierung darf alte E-Mail-Kopien von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus nicht aufbewahren und auf Verfehlungen des CDU-Politikers hin auswerten. Das Land müsse die 2012 entdeckten Dateien löschen und dürfe sie nicht auf unrichtige Angaben oder Rechtsverstöße des ehemaligen Regierungschefs hin überprüfen, entschied das Karlsruher Verwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Allein dem Landesarchiv stehe es noch frei, die Nachrichten des ehemaligen Landesvaters als Archivgut aufzubewahren.
Die E-Mails, um die Mappus mit der grün-roten Landesregierung vor Gericht gestritten hatte, stammen aus der Zeit zwischen dem Amtsantritt des CDU-Politikers als Ministerpräsident im Februar 2010 und dem Herbst 2010. Bei Reparaturarbeiten an Mappus' elektronischem Kalender im Herbst 2010 hatte ein Mitarbeiter eine Sicherungskopie des E-Mail-Postfachs angefertigt. Die Kopie war später in Vergessenheit geraten und im Gegensatz zum Original-Postfach auch nach dem Regierungswechsel in Stuttgart im Jahr 2011 nicht gelöscht worden.
Die kopierten Daten tauchten erst wieder auf, als die Staatsanwaltschaft im August vergangenen Jahres Mappus' ehemaligen Dienstcomputer überprüfte. Die Ermittler hatten sich seine alten Geräte vorgenommen, weil sie gegen ihn im Zusammenhang mit der EnBW-Affäre wegen des Verdachts der Untreue im Amt ermitteln. Unter Federführung von Mappus hatte das Land 2010 dem französischen Stromkonzern EdF für 4,7 Milliarden Euro einen 45-Prozent-Anteil des Energieversorgers EnBW abgekauft, ohne Landtag und weite Teile seines Kabinetts zu informieren.
Mappus wollte Datensatz vernichten lassen
Mappus hatte das Staatsministerium aufgefordert, den aufgetauchten Datensatz zu löschen. Die Landesregierung aber hatte das abgelehnt, weil sich darauf ihrer Ansicht nach aufschlussreiche Nachrichten befinden könnten. Die Landesregierung erhoffte sich etwa Hinweise auf die Geschehnisse im Vorfeld des umstrittenen EnBW-Geschäfts.
Zudem fällt mit dem "schwarzen Donnerstag" vom September 2010 noch ein brisantes Ereignis in den betreffenden Zeitraum. An jenem Donnerstag waren über hundert Demonstranten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 aufgrund eines harten Polizeieinsatzes verletzt worden.
Die Richter in Karlsruhe aber gaben nun Mappus Recht und entschieden, dass Dateien, die ausschließlich zur Datensicherung angefertigt worden waren, auch "nur für diesen Zweck genutzt werden" dürfen. Eine weitere Auswertung durch die Landesregierung sei damit ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Quelle
Die baden-württembergische Landesregierung darf alte E-Mail-Kopien von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus nicht aufbewahren und auf Verfehlungen des CDU-Politikers hin auswerten. Das Land müsse die 2012 entdeckten Dateien löschen und dürfe sie nicht auf unrichtige Angaben oder Rechtsverstöße des ehemaligen Regierungschefs hin überprüfen, entschied das Karlsruher Verwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Allein dem Landesarchiv stehe es noch frei, die Nachrichten des ehemaligen Landesvaters als Archivgut aufzubewahren.
Die E-Mails, um die Mappus mit der grün-roten Landesregierung vor Gericht gestritten hatte, stammen aus der Zeit zwischen dem Amtsantritt des CDU-Politikers als Ministerpräsident im Februar 2010 und dem Herbst 2010. Bei Reparaturarbeiten an Mappus' elektronischem Kalender im Herbst 2010 hatte ein Mitarbeiter eine Sicherungskopie des E-Mail-Postfachs angefertigt. Die Kopie war später in Vergessenheit geraten und im Gegensatz zum Original-Postfach auch nach dem Regierungswechsel in Stuttgart im Jahr 2011 nicht gelöscht worden.
Die kopierten Daten tauchten erst wieder auf, als die Staatsanwaltschaft im August vergangenen Jahres Mappus' ehemaligen Dienstcomputer überprüfte. Die Ermittler hatten sich seine alten Geräte vorgenommen, weil sie gegen ihn im Zusammenhang mit der EnBW-Affäre wegen des Verdachts der Untreue im Amt ermitteln. Unter Federführung von Mappus hatte das Land 2010 dem französischen Stromkonzern EdF für 4,7 Milliarden Euro einen 45-Prozent-Anteil des Energieversorgers EnBW abgekauft, ohne Landtag und weite Teile seines Kabinetts zu informieren.
Mappus wollte Datensatz vernichten lassen
Mappus hatte das Staatsministerium aufgefordert, den aufgetauchten Datensatz zu löschen. Die Landesregierung aber hatte das abgelehnt, weil sich darauf ihrer Ansicht nach aufschlussreiche Nachrichten befinden könnten. Die Landesregierung erhoffte sich etwa Hinweise auf die Geschehnisse im Vorfeld des umstrittenen EnBW-Geschäfts.
Zudem fällt mit dem "schwarzen Donnerstag" vom September 2010 noch ein brisantes Ereignis in den betreffenden Zeitraum. An jenem Donnerstag waren über hundert Demonstranten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 aufgrund eines harten Polizeieinsatzes verletzt worden.
Die Richter in Karlsruhe aber gaben nun Mappus Recht und entschieden, dass Dateien, die ausschließlich zur Datensicherung angefertigt worden waren, auch "nur für diesen Zweck genutzt werden" dürfen. Eine weitere Auswertung durch die Landesregierung sei damit ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
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