Buchverlag Suhrkamp wird Aktiengesellschaft
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Buchverlag Suhrkamp wird Aktiengesellschaft
Suhrkamp-Anteilseigner Barlach verliert an Einfluss: Ein Gericht hat den Insolvenzplan gebilligt, mit dem der Verlag in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Insolvenzplan für den traditionsreichen Verlag zugelassen. Damit wird der Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, teilte Suhrkamp mit.
Die Entscheidung bedeutet eine Niederlage für Miteigentümer Hans Barlach, der 39 Prozent an der KG hält und mit Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz (59 Prozent) zerstritten ist. Denn er verliert damit weitreichende Mitspracherechte.
Für die erste Phase der geplanten Suhrkamp AG wurden als Aufsichtsratsmitglieder der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum, Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger und Marie Warburg, die Frau des früheren Kulturstaatsministers Michael Naumann, benannt.
Barlach hatte den Insolvenzantrag massiv kritisiert. Seiner Ansicht nach hat die Geschäftsführung um Unseld-Berkéwicz die Zahlungsunfähigkeit absichtlich herbeigeführt, um ihn aus dem Verlag zu drängen. Das Landgericht Frankfurt gab Barlach darin kürzlich recht und warf Unseld-Berkéwicz vor, "grob treuwidrig" gehandelt zu haben.
Millionenzahlung in der Schweiz
Der 58-jährige Barlach muss zudem einen Millionenbetrag wegen des Kaufs seiner Suhrkamp-Anteile zahlen. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne verurteilte ihn zur Zahlung von umgerechnet 5,4 Millionen Euro Schulden an den Schweizer Unternehmer Andreas Reinhart. Barlach will der Forderung nach Angaben seines Schweizer Anwalts Carl Ulrich Mayer nachkommen. "Wir sind mit Herrn Reinhart im Gespräch und bereiten die Zahlung vor", sagte Mayer. Auf Barlachs Engagement bei Suhrkamp habe die Entscheidung aber keine Auswirkung.
Der Enkel des Bildhauers Ernst Barlach hatte über eine Aktiengesellschaft von Reinhart Suhrkamp-Anteile für 10,8 Millionen Schweizer Franken gekauft. Fast die Hälfte des Geldes blieb er damals schuldig. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hatte ihn deshalb schon im Mai verpflichtet, das ausstehende Geld plus 7,5 Prozent Zinsen seit 2009 an Reinhart zu zahlen.
Das Bundesgericht wies jetzt Barlachs Beschwerde gegen diese Entscheidung zurück. Sie ist damit rechtskräftig. Inzwischen haben sich die Schulden auf umgerechnet 5,4 Millionen Euro summiert.
Quelle
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Insolvenzplan für den traditionsreichen Verlag zugelassen. Damit wird der Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, teilte Suhrkamp mit.
Die Entscheidung bedeutet eine Niederlage für Miteigentümer Hans Barlach, der 39 Prozent an der KG hält und mit Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz (59 Prozent) zerstritten ist. Denn er verliert damit weitreichende Mitspracherechte.
Für die erste Phase der geplanten Suhrkamp AG wurden als Aufsichtsratsmitglieder der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum, Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger und Marie Warburg, die Frau des früheren Kulturstaatsministers Michael Naumann, benannt.
Barlach hatte den Insolvenzantrag massiv kritisiert. Seiner Ansicht nach hat die Geschäftsführung um Unseld-Berkéwicz die Zahlungsunfähigkeit absichtlich herbeigeführt, um ihn aus dem Verlag zu drängen. Das Landgericht Frankfurt gab Barlach darin kürzlich recht und warf Unseld-Berkéwicz vor, "grob treuwidrig" gehandelt zu haben.
Millionenzahlung in der Schweiz
Der 58-jährige Barlach muss zudem einen Millionenbetrag wegen des Kaufs seiner Suhrkamp-Anteile zahlen. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne verurteilte ihn zur Zahlung von umgerechnet 5,4 Millionen Euro Schulden an den Schweizer Unternehmer Andreas Reinhart. Barlach will der Forderung nach Angaben seines Schweizer Anwalts Carl Ulrich Mayer nachkommen. "Wir sind mit Herrn Reinhart im Gespräch und bereiten die Zahlung vor", sagte Mayer. Auf Barlachs Engagement bei Suhrkamp habe die Entscheidung aber keine Auswirkung.
Der Enkel des Bildhauers Ernst Barlach hatte über eine Aktiengesellschaft von Reinhart Suhrkamp-Anteile für 10,8 Millionen Schweizer Franken gekauft. Fast die Hälfte des Geldes blieb er damals schuldig. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hatte ihn deshalb schon im Mai verpflichtet, das ausstehende Geld plus 7,5 Prozent Zinsen seit 2009 an Reinhart zu zahlen.
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