Testfahrer klagen gegen VW: Keine Einigung vor Gericht
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Testfahrer klagen gegen VW: Keine Einigung vor Gericht
VW und Audi müssen sich gegen Vorwürfe der Mitarbeiter-Beschäftigung mittels Scheinwerkverträgen zur Wehr setzen. Vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht scheiterte gestern der Versuch einer Einigung zwischen den Unternehmen und zehn Testfahrern vom VW-Prüfgelände in Ehra-Lessien. Am 13. Februar wird der Prozess fortgesetzt.
Die Testfahrer sind über die Fremdfirmen Fahrzeugversuch Volke und TVS auf dem Prüfgelände beschäftigt und wollen sich bei VW und Audi einklagen. Nach Ansicht ihres Anwalts Rolf Geffken sind die Kläger komplett in den Betrieb auf dem Testgelände eingegliedert und erhalten Anweisungen von Vorgesetzten der Marken VW und Audi - was im Rahmen eines Werkvertrags nicht erlaubt wäre.
„Die gesamte Arbeit ist prozessorientiert“, sagte Geffken. Dies widerspreche dem Sinn eines Werkvertrags. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, dann hätte zwischen den Testfahrern und VW/Audi ein Arbeitsverhältnis bestanden - es würde sich also um Scheinwerkverträge oder unerlaubte Leiharbeit handeln. In einer Mitteilung des Unternehmens hieß es gestern: „Volkswagen vergibt im Rahmen der Fahrzeugentwicklung auch Aufträge für Erprobungsfahrten an Partnerfirmen. Den Vorwurf, in diesem Zusammenhang gebe es Scheinwerkverträge, weisen wir klar zurück.“
Audi und VW müssen bis Ende November auf die Vorwürfe eingehen. Details zu den Verträgen mit den Fremdfirmen wollten die Anwälte der Unternehmen gestern unter Verweis auf die „Wettbewerbssituation“ nicht offenlegen. Der Vertreter von Audi betonte: „Es gibt eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.“ Die Firmen hätten also das Recht, Leiharbeiter zu entsenden. Auch in diesem Fall gäbe es allerdings Klärungsbedarf, so die Richterin. Sollte es sich bei den Testfahrern um Leiharbeiter handeln, hätten sie eventuell Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die VW-Stammmitarbeiter.
Anwalt Geffken rechnet mit einem langen Verfahren: „Ich denke, man spielt auf Zeit.“
Quelle
Die Testfahrer sind über die Fremdfirmen Fahrzeugversuch Volke und TVS auf dem Prüfgelände beschäftigt und wollen sich bei VW und Audi einklagen. Nach Ansicht ihres Anwalts Rolf Geffken sind die Kläger komplett in den Betrieb auf dem Testgelände eingegliedert und erhalten Anweisungen von Vorgesetzten der Marken VW und Audi - was im Rahmen eines Werkvertrags nicht erlaubt wäre.
„Die gesamte Arbeit ist prozessorientiert“, sagte Geffken. Dies widerspreche dem Sinn eines Werkvertrags. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, dann hätte zwischen den Testfahrern und VW/Audi ein Arbeitsverhältnis bestanden - es würde sich also um Scheinwerkverträge oder unerlaubte Leiharbeit handeln. In einer Mitteilung des Unternehmens hieß es gestern: „Volkswagen vergibt im Rahmen der Fahrzeugentwicklung auch Aufträge für Erprobungsfahrten an Partnerfirmen. Den Vorwurf, in diesem Zusammenhang gebe es Scheinwerkverträge, weisen wir klar zurück.“
Audi und VW müssen bis Ende November auf die Vorwürfe eingehen. Details zu den Verträgen mit den Fremdfirmen wollten die Anwälte der Unternehmen gestern unter Verweis auf die „Wettbewerbssituation“ nicht offenlegen. Der Vertreter von Audi betonte: „Es gibt eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.“ Die Firmen hätten also das Recht, Leiharbeiter zu entsenden. Auch in diesem Fall gäbe es allerdings Klärungsbedarf, so die Richterin. Sollte es sich bei den Testfahrern um Leiharbeiter handeln, hätten sie eventuell Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die VW-Stammmitarbeiter.
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