Zunahme der Keuchhusten-Erkrankungen
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Zunahme der Keuchhusten-Erkrankungen
In Niedersachsen ist die Zahl der Keuchhusten-Fälle besonders drastisch gestiegen
In Niedersachsen ist eine deutliche Zunahme der Keuchhusten-Erkrankungen zu beobachten, so die aktuelle Pressemitteilung der Barmer GEK. Die Krankenkasse hat nach eigenen Angaben „von 2006 bis 2012 bundesweit einen Anstieg der Fallzahlen von rund 6.000 auf 9.000 Betroffene, also um 50 Prozent verzeichnet“ und „in Niedersachsen ist die Zahl der Erkrankten von 500 auf 909 sogar um 80 Prozent angestiegen.“ Obwohl das Angebot einer kostenlosen Impfung bestehe, sei die Infektionskrankheit auf dem Vormarsch.
Die eigentliche Kinderkrankheit wird den Angaben der niedersächsischen Landesgeschäftsführerin der Barmer GEK, Heike Sander, zufolge zunehmend auch bei Erwachsenen diagnostiziert. Bei ihnen sei die Krankheit - anders als bei Kindern – allerdings nur selten von den keuchenden Hustenanfällen begleitet, die der Erkrankung ursprünglich ihren Namen gaben. Stattdessen werden die Betroffenen „meist von einem lang anhaltenden, nicht abklingenden Husten gequält“ und manchmal treten insbesondere im Anfangsstadium der Erkrankung Schnupfen und grippeähnliche Symptome auf, berichtet die Barmer GEK.
Da Fieber eher selten und wenn nur mit mäßigen Temperaturen bei den erwachsenen Keuchhusten-Patienten zu beobachten ist, gehen die Betroffenen laut Angaben der Barmer GEK Landesgeschäftsführerin oftmals nicht sofort zum Hausarzt, was nicht nur die richtige Diagnose erschwere, sondern auch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Betroffenen und deren Umfeld mit sich bringe. Die an Keuchhusten erkrankten Erwachsenen sind hoch ansteckend – insbesondere für kleine Kinder und Säuglinge, berichtet die Barmer GEK. Bei ihnen könne die Krankheit, anders als bei Erwachsenen, sogar tödlich verlaufen. Daher empfehle „die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts nicht nur entsprechende Schutzimpfungen im Kleinkind- und Vorschulalter, sondern auch die Auffrischung des Impfschutzes bei Erwachsenen“, erläuterte Heike Sander. Dies gelte insbesondere für alle, die engen Kontakt mit einem Säugling haben - also Eltern, Geschwister und Großeltern. (fp)
Quelle
In Niedersachsen ist eine deutliche Zunahme der Keuchhusten-Erkrankungen zu beobachten, so die aktuelle Pressemitteilung der Barmer GEK. Die Krankenkasse hat nach eigenen Angaben „von 2006 bis 2012 bundesweit einen Anstieg der Fallzahlen von rund 6.000 auf 9.000 Betroffene, also um 50 Prozent verzeichnet“ und „in Niedersachsen ist die Zahl der Erkrankten von 500 auf 909 sogar um 80 Prozent angestiegen.“ Obwohl das Angebot einer kostenlosen Impfung bestehe, sei die Infektionskrankheit auf dem Vormarsch.
Die eigentliche Kinderkrankheit wird den Angaben der niedersächsischen Landesgeschäftsführerin der Barmer GEK, Heike Sander, zufolge zunehmend auch bei Erwachsenen diagnostiziert. Bei ihnen sei die Krankheit - anders als bei Kindern – allerdings nur selten von den keuchenden Hustenanfällen begleitet, die der Erkrankung ursprünglich ihren Namen gaben. Stattdessen werden die Betroffenen „meist von einem lang anhaltenden, nicht abklingenden Husten gequält“ und manchmal treten insbesondere im Anfangsstadium der Erkrankung Schnupfen und grippeähnliche Symptome auf, berichtet die Barmer GEK.
Da Fieber eher selten und wenn nur mit mäßigen Temperaturen bei den erwachsenen Keuchhusten-Patienten zu beobachten ist, gehen die Betroffenen laut Angaben der Barmer GEK Landesgeschäftsführerin oftmals nicht sofort zum Hausarzt, was nicht nur die richtige Diagnose erschwere, sondern auch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Betroffenen und deren Umfeld mit sich bringe. Die an Keuchhusten erkrankten Erwachsenen sind hoch ansteckend – insbesondere für kleine Kinder und Säuglinge, berichtet die Barmer GEK. Bei ihnen könne die Krankheit, anders als bei Erwachsenen, sogar tödlich verlaufen. Daher empfehle „die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts nicht nur entsprechende Schutzimpfungen im Kleinkind- und Vorschulalter, sondern auch die Auffrischung des Impfschutzes bei Erwachsenen“, erläuterte Heike Sander. Dies gelte insbesondere für alle, die engen Kontakt mit einem Säugling haben - also Eltern, Geschwister und Großeltern. (fp)
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