Herzogtum Braunschweig
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Herzogtum Braunschweig
Das Herzogtum Braunschweig wurde 1814 nach dem Wiener Kongress in der Nachfolge des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel begründet. Seine Wurzeln liegen im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, das 1235 durch Aufteilung des sächsischen Stammesherzogtums der Welfen entstand. Nach der Novemberrevolution in Braunschweig von 1918 wandelte es sich in den Freistaat Braunschweig um.
Landeshauptstadt Braunschweig
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt Herzog
Dynastie Welfen
Bestehen 1235/1814-1918
Fläche 3672,2 km²
Einwohner 494.339 (1910)
Bevölkerungsdichte 134 Einwohner/km²
Entstanden aus Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel
Aufgegangen in Freistaat Braunschweig
Hymne
Stimmen im Bundesrat 2 Stimmen
Kfz-Kennzeichen B
→ Hauptartikel: Heinrich der Löwe
Begründer des Anspruchs Braunschweigs als Herrschaftsbereich war Heinrich der Löwe aus dem Haus der Welfen. Dieser hatte 1142 die Stadt Braunschweig sowie das Herzogtum Sachsen als Lehen erhalten und letzteres in den darauf folgenden Jahren im Rahmen einer intensiven Ostkolonisation stark vergrößert. Zum Zentrum seines Herrschaftsbereiches wählte er die Stadt Braunschweig, die er zu seiner Residenzstadt umbauen ließ. Nachdem Heinrich der Löwe 1154 auch zum Herzog von Bayern ernannt worden war, galt er als einer der mächtigsten Fürsten im Heiligen Römischen Reich. Als sich der Konflikt zwischen Heinrich und dem Kaiser Barbarossa immer mehr zuspitzte, wurde 1180 schließlich die Reichsacht über Heinrich verhängt. Im Anschluss an die darauf folgende Reichsheerfahrt gegen Heinrich den Löwen blieben Heinrich nur die Städte Braunschweig und Lüneburg sowie einige kleinere ererbte Eigengüter (Allodialbesitz).
→ Hauptartikel: Herzogtum Braunschweig-Lüneburg
Erst dem Enkel Heinrichs des Löwen, Otto dem Kind, gelang zum Teil eine Wiederherstellung des verlorenen Einflusses. Im Zuge der staufisch-welfischen Aussöhnung übertrug er 1235 seine Eigentümer auf Kaiser Friedrich II.. Im Gegenzug wurde aus den übertragenen Gütern sowie weiteren großen Reichsgebieten das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg gegründet und Otto damit belehnt.
Bereits 1269 wurde das Herzogtum jedoch in einzelne Fürstentümer geteilt. Im südlichen Teil des Herzogtums entstand zunächst das Fürstentum Braunschweig mit Besitzungen rund um Braunschweig, Wolfenbüttel, Einbeck und Göttingen. Im nördlichen Teil des Herzogtums entstand das Fürstentum Lüneburg mit Besitzungen im Raum Lüneburg. Beide Fürstentümer bildeten aber weiterhin das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, welches damit reichsrechtlich ungeteilt fortbestand. Kennzeichen des Fortbestehens war auch, dass alle Fürsten und männlichen Prinzen der verschiedenen Linien den Titel „Herzog zu Braunschweig und Lüneburg“ führten. In der weiteren Geschichte kam es innerhalb des Herzogtums und seiner Teilfürstentümer noch zu mehreren Teilungen, aus denen 1291 auch das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel hervorging. Dieses blieb weitgehend unverändert bestehen und wurde zum Vorgängerstaat des Herzogtums Braunschweig. Die anderen Fürstentümer schlossen sich schrittweise wieder zusammen, bis 1692 das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg entstand, bekannter als Kurfürstentum Hannover.
→ Hauptartikel: Königreich Westphalen
Zerschlagen wurden alle diese Fürstentümer durch die napoleonischen Kriegszüge gegen Preußen und den anschließenden Frieden von Tilsit. Per Dekret gründete Napoléon Bonaparte das Königreich Westphalen, dem unter anderem die verschiedenen Braunschweiger und Hannoveraner Besitzungen untergeordnet wurden. Erst nach der Niederlage des napoleonischen Frankreich wurde auf dem Wiener Kongress diese Aufteilung rückgängig gemacht. So wurde am 8. Juni 1815 zunächst der Deutsche Bund als Nachfolgeorganisation des Heiligen Römischen Reiches gegründet. Mitgliedstaaten waren unter anderen das Königreich Hannover und das Herzogtum Braunschweig.
1813 wurde Herzog Friedrich Wilhelm restituiert. Nach dem Wiener Kongress wurde das Herzogtum Braunschweig 1814 in den alten Grenzen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel errichtet.
Nach dem Tod Friedrich Wilhelms folgte ihm 1815 der elfjährige Karl II. als Herzog von Braunschweig. In Braunschweig herrschte nach der Missernte 1830 Arbeitslosigkeit, Hunger und große Unzufriedenheit. Karl II. hatte die Bevölkerung durch seinen ungeschickten Regierungsstil und sein absolutistisches Gehabe gegen sich aufgebracht, was in einen Volksaufstand mündete: Der oben erwähnte „Graue Hof“ wurde 1830 von Kleinbürgern, Handwerkern und Arbeitern gestürmt und eingeäschert, Karl II. blieb nur die Flucht in die Schweiz – im Gepäck Kunstwerke von unschätzbarem Wert. In Braunschweig konnten Recht und Ordnung derweil nur durch die von Ratsherr Wilhelm Bode gegründete Bürgerwehr aufrechterhalten werden. Herzog Karl II. wurde in Abwesenheit für regierungsunfähig erklärt.
Die Regentschaft wurde seinem jüngeren Bruder Wilhelm (dem zunächst letzten Mitglied der Welfischen Linie) übertragen. Am 12. Oktober 1832 wurde die Neue Landschaftsordnung erlassen, eine erbmonarchistische repräsentative Staatsverfassung mit einer Kammer und einem festen Etat des regierenden Fürsten von 230.900 Talern. Unter diesem unverheiratet regierenden Herrscher durchlebte Braunschweig eine Neutralitätsphase als kleiner Staat, der weder Österreich noch Preußen verbündet war. Das Land bildete mit Hannover 1834 als Zollunion den Steuerverein, schloss sich aber schon 1841 dem Deutschen Zollverein an. Mit der Reichsgründung 1871 wurde das Herzogtum ein Bundesstaat des Deutschen Kaiserreichs.
Nach dem Tod Wilhelms, der keinen legitimen Erben hinterließ, übernahm zunächst der Vorsitzende des Regentschaftsrates Hermann Graf von Görtz-Wrisberg die Regierungsgeschäfte, bis nach einem Bundesratsbeschluß am 2. November 1885 auf Bestreben Preußens nicht ein Welfe aus dem Haus Hannover (Ernst August, Duke of Cumberland war eigentlich dafür ausersehen gewesen), sondern Prinz Albrecht von Preußen als Regent eingesetzt wurde.
Nach dem Tod Albrechts im Jahr 1906 übernahm erneut der Präsident des Regentschaftsrates, Albert von Otto, die Regierungsgeschäfte. Am 5. Juni 1907 erhielt Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg nach entsprechendem Bundesratsbeschluß die braunschweigische Regentschaft zugesprochen. Dies blieb so bis zum 1. November 1913, dem Tag des Einzugs des letzten Braunschweigischen Herzogspaares, Ernst August und seiner Gemahlin Viktoria Luise, in die Stadt.
Inzwischen war es – ausgelöst durch die Hochzeit am 24. Mai 1913 zwischen Viktoria Luise, der Tochter Kaiser Wilhelms II., und Prinz Ernst August von Hannover – zur Aussöhnung zwischen Welfen und Hohenzollern gekommen. So bestieg mit Herzog Ernst August am 1. November 1913 noch einmal ein Welfe den braunschweigischen Thron. Ernst August dankte 1918 am Ende des Ersten Weltkrieges in der Novemberrevolution ab, damit endete das Herzogtum Braunschweig. Zunächst entstand eine „sozialistische Republik“. Am 6. Januar 1922 erhielt Braunschweig dann als Freistaat Braunschweig eine neue demokratische Verfassung.
Das Herzogtum Braunschweig wurde auf Beschluss des Wiener Kongresses in den alten Grenzen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel und des Fürstentums Blankenburg errichtet.
Es bestand aus mehreren, nicht zusammenhängenden Teilen: das Gebiet zwischen Aller und Harz mit Braunschweig, das Gebiet zwischen Harz und Weser mit Holzminden, Blankenburg am Harz mit seiner Umgebung, das Amt Calvörde (eingeschlossen von der Provinz Sachsen), das Amt Thedinghausen zwischen Bremen und Verden gelegen, der Flecken Bodenburg mit dem Dorf Oestrum (Amt Gandersheim), das nördlich von Goslar gelegene Dorf Ostharingen (Amt Lutter am Barenberge), das südlich von Peine gelegene und zum Amt Vechelde gehörende Dorf Oelsburg.
Das Herzogtum bestand ab 1. Januar 1833 aus den folgenden Kreisen[2]:
Braunschweig (Stadt Braunschweig, Ämter Riddagshausen und Vechelde),
Wolfenbüttel (Stadt Wolfenbüttel, Ämter Wolfenbüttel, Salder, Schöppenstedt und Harzburg),
Helmstedt (Ämter Helmstedt, Schöningen, Königslutter, Vorsfelde und Calvörde),
Gandersheim (Ämter Seesen, Gandersheim, Lutter am Barenberge und Greene),
Holzminden (Ämter Holzminden, Stadtoldendorf, Ottenstein und Thedinghausen) und
Blankenburg (Ämter Blankenburg, Hasselfelde und Walkenried)
Alle sechs Kreisdirektoren bildeten gemeinsam eine Landes-Direktion, an deren Beratungen die Vorstände der Magistrate von Braunschweig und Wolfenbüttel teilnahm. Die beiden Städte nahmen also eine Sonderrolle ein. Ebenso war die Landesdirektion Braunschweig eine herausragende Stellung ein, da sie alle nicht eindeutig zuzuordnenden Akten der Vorgängerorganisationen aufnahm und die „Secretariats-, Registratur- und Kanzlei-Geschäfte der Landesdirections“ übernahm.[2]
Das Herzogtum zählte
1871: 311.764 Einwohner
1880: 349.367 Einwohner
1890: 403.773 Einwohner
1900: 464.333 Einwohner
1905: 485.655 Einwohner
1910: 494.339 Einwohner.
Quelle -Literatur & Einzwelnachweise
Landeshauptstadt Braunschweig
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt Herzog
Dynastie Welfen
Bestehen 1235/1814-1918
Fläche 3672,2 km²
Einwohner 494.339 (1910)
Bevölkerungsdichte 134 Einwohner/km²
Entstanden aus Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel
Aufgegangen in Freistaat Braunschweig
Hymne
Stimmen im Bundesrat 2 Stimmen
Kfz-Kennzeichen B
→ Hauptartikel: Heinrich der Löwe
Begründer des Anspruchs Braunschweigs als Herrschaftsbereich war Heinrich der Löwe aus dem Haus der Welfen. Dieser hatte 1142 die Stadt Braunschweig sowie das Herzogtum Sachsen als Lehen erhalten und letzteres in den darauf folgenden Jahren im Rahmen einer intensiven Ostkolonisation stark vergrößert. Zum Zentrum seines Herrschaftsbereiches wählte er die Stadt Braunschweig, die er zu seiner Residenzstadt umbauen ließ. Nachdem Heinrich der Löwe 1154 auch zum Herzog von Bayern ernannt worden war, galt er als einer der mächtigsten Fürsten im Heiligen Römischen Reich. Als sich der Konflikt zwischen Heinrich und dem Kaiser Barbarossa immer mehr zuspitzte, wurde 1180 schließlich die Reichsacht über Heinrich verhängt. Im Anschluss an die darauf folgende Reichsheerfahrt gegen Heinrich den Löwen blieben Heinrich nur die Städte Braunschweig und Lüneburg sowie einige kleinere ererbte Eigengüter (Allodialbesitz).
→ Hauptartikel: Herzogtum Braunschweig-Lüneburg
Erst dem Enkel Heinrichs des Löwen, Otto dem Kind, gelang zum Teil eine Wiederherstellung des verlorenen Einflusses. Im Zuge der staufisch-welfischen Aussöhnung übertrug er 1235 seine Eigentümer auf Kaiser Friedrich II.. Im Gegenzug wurde aus den übertragenen Gütern sowie weiteren großen Reichsgebieten das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg gegründet und Otto damit belehnt.
Bereits 1269 wurde das Herzogtum jedoch in einzelne Fürstentümer geteilt. Im südlichen Teil des Herzogtums entstand zunächst das Fürstentum Braunschweig mit Besitzungen rund um Braunschweig, Wolfenbüttel, Einbeck und Göttingen. Im nördlichen Teil des Herzogtums entstand das Fürstentum Lüneburg mit Besitzungen im Raum Lüneburg. Beide Fürstentümer bildeten aber weiterhin das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, welches damit reichsrechtlich ungeteilt fortbestand. Kennzeichen des Fortbestehens war auch, dass alle Fürsten und männlichen Prinzen der verschiedenen Linien den Titel „Herzog zu Braunschweig und Lüneburg“ führten. In der weiteren Geschichte kam es innerhalb des Herzogtums und seiner Teilfürstentümer noch zu mehreren Teilungen, aus denen 1291 auch das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel hervorging. Dieses blieb weitgehend unverändert bestehen und wurde zum Vorgängerstaat des Herzogtums Braunschweig. Die anderen Fürstentümer schlossen sich schrittweise wieder zusammen, bis 1692 das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg entstand, bekannter als Kurfürstentum Hannover.
→ Hauptartikel: Königreich Westphalen
Zerschlagen wurden alle diese Fürstentümer durch die napoleonischen Kriegszüge gegen Preußen und den anschließenden Frieden von Tilsit. Per Dekret gründete Napoléon Bonaparte das Königreich Westphalen, dem unter anderem die verschiedenen Braunschweiger und Hannoveraner Besitzungen untergeordnet wurden. Erst nach der Niederlage des napoleonischen Frankreich wurde auf dem Wiener Kongress diese Aufteilung rückgängig gemacht. So wurde am 8. Juni 1815 zunächst der Deutsche Bund als Nachfolgeorganisation des Heiligen Römischen Reiches gegründet. Mitgliedstaaten waren unter anderen das Königreich Hannover und das Herzogtum Braunschweig.
1813 wurde Herzog Friedrich Wilhelm restituiert. Nach dem Wiener Kongress wurde das Herzogtum Braunschweig 1814 in den alten Grenzen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel errichtet.
Nach dem Tod Friedrich Wilhelms folgte ihm 1815 der elfjährige Karl II. als Herzog von Braunschweig. In Braunschweig herrschte nach der Missernte 1830 Arbeitslosigkeit, Hunger und große Unzufriedenheit. Karl II. hatte die Bevölkerung durch seinen ungeschickten Regierungsstil und sein absolutistisches Gehabe gegen sich aufgebracht, was in einen Volksaufstand mündete: Der oben erwähnte „Graue Hof“ wurde 1830 von Kleinbürgern, Handwerkern und Arbeitern gestürmt und eingeäschert, Karl II. blieb nur die Flucht in die Schweiz – im Gepäck Kunstwerke von unschätzbarem Wert. In Braunschweig konnten Recht und Ordnung derweil nur durch die von Ratsherr Wilhelm Bode gegründete Bürgerwehr aufrechterhalten werden. Herzog Karl II. wurde in Abwesenheit für regierungsunfähig erklärt.
Die Regentschaft wurde seinem jüngeren Bruder Wilhelm (dem zunächst letzten Mitglied der Welfischen Linie) übertragen. Am 12. Oktober 1832 wurde die Neue Landschaftsordnung erlassen, eine erbmonarchistische repräsentative Staatsverfassung mit einer Kammer und einem festen Etat des regierenden Fürsten von 230.900 Talern. Unter diesem unverheiratet regierenden Herrscher durchlebte Braunschweig eine Neutralitätsphase als kleiner Staat, der weder Österreich noch Preußen verbündet war. Das Land bildete mit Hannover 1834 als Zollunion den Steuerverein, schloss sich aber schon 1841 dem Deutschen Zollverein an. Mit der Reichsgründung 1871 wurde das Herzogtum ein Bundesstaat des Deutschen Kaiserreichs.
Nach dem Tod Wilhelms, der keinen legitimen Erben hinterließ, übernahm zunächst der Vorsitzende des Regentschaftsrates Hermann Graf von Görtz-Wrisberg die Regierungsgeschäfte, bis nach einem Bundesratsbeschluß am 2. November 1885 auf Bestreben Preußens nicht ein Welfe aus dem Haus Hannover (Ernst August, Duke of Cumberland war eigentlich dafür ausersehen gewesen), sondern Prinz Albrecht von Preußen als Regent eingesetzt wurde.
Nach dem Tod Albrechts im Jahr 1906 übernahm erneut der Präsident des Regentschaftsrates, Albert von Otto, die Regierungsgeschäfte. Am 5. Juni 1907 erhielt Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg nach entsprechendem Bundesratsbeschluß die braunschweigische Regentschaft zugesprochen. Dies blieb so bis zum 1. November 1913, dem Tag des Einzugs des letzten Braunschweigischen Herzogspaares, Ernst August und seiner Gemahlin Viktoria Luise, in die Stadt.
Inzwischen war es – ausgelöst durch die Hochzeit am 24. Mai 1913 zwischen Viktoria Luise, der Tochter Kaiser Wilhelms II., und Prinz Ernst August von Hannover – zur Aussöhnung zwischen Welfen und Hohenzollern gekommen. So bestieg mit Herzog Ernst August am 1. November 1913 noch einmal ein Welfe den braunschweigischen Thron. Ernst August dankte 1918 am Ende des Ersten Weltkrieges in der Novemberrevolution ab, damit endete das Herzogtum Braunschweig. Zunächst entstand eine „sozialistische Republik“. Am 6. Januar 1922 erhielt Braunschweig dann als Freistaat Braunschweig eine neue demokratische Verfassung.
Das Herzogtum Braunschweig wurde auf Beschluss des Wiener Kongresses in den alten Grenzen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel und des Fürstentums Blankenburg errichtet.
Es bestand aus mehreren, nicht zusammenhängenden Teilen: das Gebiet zwischen Aller und Harz mit Braunschweig, das Gebiet zwischen Harz und Weser mit Holzminden, Blankenburg am Harz mit seiner Umgebung, das Amt Calvörde (eingeschlossen von der Provinz Sachsen), das Amt Thedinghausen zwischen Bremen und Verden gelegen, der Flecken Bodenburg mit dem Dorf Oestrum (Amt Gandersheim), das nördlich von Goslar gelegene Dorf Ostharingen (Amt Lutter am Barenberge), das südlich von Peine gelegene und zum Amt Vechelde gehörende Dorf Oelsburg.
Das Herzogtum bestand ab 1. Januar 1833 aus den folgenden Kreisen[2]:
Braunschweig (Stadt Braunschweig, Ämter Riddagshausen und Vechelde),
Wolfenbüttel (Stadt Wolfenbüttel, Ämter Wolfenbüttel, Salder, Schöppenstedt und Harzburg),
Helmstedt (Ämter Helmstedt, Schöningen, Königslutter, Vorsfelde und Calvörde),
Gandersheim (Ämter Seesen, Gandersheim, Lutter am Barenberge und Greene),
Holzminden (Ämter Holzminden, Stadtoldendorf, Ottenstein und Thedinghausen) und
Blankenburg (Ämter Blankenburg, Hasselfelde und Walkenried)
Alle sechs Kreisdirektoren bildeten gemeinsam eine Landes-Direktion, an deren Beratungen die Vorstände der Magistrate von Braunschweig und Wolfenbüttel teilnahm. Die beiden Städte nahmen also eine Sonderrolle ein. Ebenso war die Landesdirektion Braunschweig eine herausragende Stellung ein, da sie alle nicht eindeutig zuzuordnenden Akten der Vorgängerorganisationen aufnahm und die „Secretariats-, Registratur- und Kanzlei-Geschäfte der Landesdirections“ übernahm.[2]
Das Herzogtum zählte
1871: 311.764 Einwohner
1880: 349.367 Einwohner
1890: 403.773 Einwohner
1900: 464.333 Einwohner
1905: 485.655 Einwohner
1910: 494.339 Einwohner.
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