Geblitzt mit 172 km/h. Urteil? Freispruch!
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Geblitzt mit 172 km/h. Urteil? Freispruch!
Ein Richter in Mons (Provinz Hennegau) hat einen Raser in Berufung freigesprochen, den die Polizei mit 172 km/h geblitzt hatte. Zuvor hatte ein Polizeirichter den Raser zu einem Fahrverbot und zu einer Geldstrafe verdonnert. Die Begründung für den Freispruch: Der Mann wurde an Bord eines Firmenwagens bei der Geschwindigkeitsübertretung erwischt.
Ein Polizeirichter hatte den Raser zu einem Fahrverbot von 20 Tagen und zu einem Bußgeld in Höhe von 440 € verurteilt. Der Autofahrer akzeptierte diese Strafe nicht und ging mit Hilfe eines Anwalts, der sich auf Verkehrsangelegenheiten spezialisiert hat, in Berufung.
Anwalt Christophe Redko erklärte seinen Einsatz für den Raser mit der Tatsache, dass jeder vor dem Gesetz gleich sei: „Normalerweise muss eine Verkehrsübertretung dem Verkehrssünder innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden. Manchmal wird dieser Zeitraum überschritten, zum Beispiel dann, wenn das geblitzte Fahrzeug nicht das Eigentum des Fahrers ist, sondern eines Unternehmens. Die Frage ist dann: Ist das noch ehrlich? Jeder ist doch gleich vor Gericht?“
Redko sieht sich auch durch eine jüngst gefällte Verfügung des Verfassungshofs in Brüssel bestärkt: „Im Prinzip hat ein Protokoll eines Polizeibeamten besondere Beweiskraft. Wenn die Polizei sagt, etwas ist so gewesen, dann ist es so gewesen. Doch nach Ansicht des Verfassungshofs verliert ein solches Strafmandat seine Beweiskraft, wenn es zuerst zu einer Leasinggesellschaft geschickt wird und danach erst zum Fahrer. Dann ist das Strafmandat nur noch eine ‚protokollarische Mitteilung‘.“
Der Anwalt geht davon aus, dass das Berufungsurteil von Mons Tür und Tor für Fahrer von Firmenwagen öffnet. Die Staatsanwaltschaft von Mons wird gegen das Berufungsurteil in Kassation gehen.
Quelle
Ein Polizeirichter hatte den Raser zu einem Fahrverbot von 20 Tagen und zu einem Bußgeld in Höhe von 440 € verurteilt. Der Autofahrer akzeptierte diese Strafe nicht und ging mit Hilfe eines Anwalts, der sich auf Verkehrsangelegenheiten spezialisiert hat, in Berufung.
Anwalt Christophe Redko erklärte seinen Einsatz für den Raser mit der Tatsache, dass jeder vor dem Gesetz gleich sei: „Normalerweise muss eine Verkehrsübertretung dem Verkehrssünder innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden. Manchmal wird dieser Zeitraum überschritten, zum Beispiel dann, wenn das geblitzte Fahrzeug nicht das Eigentum des Fahrers ist, sondern eines Unternehmens. Die Frage ist dann: Ist das noch ehrlich? Jeder ist doch gleich vor Gericht?“
Redko sieht sich auch durch eine jüngst gefällte Verfügung des Verfassungshofs in Brüssel bestärkt: „Im Prinzip hat ein Protokoll eines Polizeibeamten besondere Beweiskraft. Wenn die Polizei sagt, etwas ist so gewesen, dann ist es so gewesen. Doch nach Ansicht des Verfassungshofs verliert ein solches Strafmandat seine Beweiskraft, wenn es zuerst zu einer Leasinggesellschaft geschickt wird und danach erst zum Fahrer. Dann ist das Strafmandat nur noch eine ‚protokollarische Mitteilung‘.“
Der Anwalt geht davon aus, dass das Berufungsurteil von Mons Tür und Tor für Fahrer von Firmenwagen öffnet. Die Staatsanwaltschaft von Mons wird gegen das Berufungsurteil in Kassation gehen.
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