Freispruch im Prozess um Gewaltexzess in Obdachlosenheim
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Freispruch im Prozess um Gewaltexzess in Obdachlosenheim
Vom Vorwurf des versuchten Totschlags hat das Schwurgericht einen 40 Jahre alten Bewohner der Obdachlosenunterkunft An der Horst freigesprochen.
Durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt lag im vergangenen Oktober ein 44 Jahre alter Bewohner der Unterkunft auf dem Vordach unter seinem Zimmerfenster – ein Verbrechen, das womöglich ungesühnt bleibt. Dem 40-Jahre alten Zimmernachbarn, den das Opfer nach der Tat vage belastet hatte, ist die Bluttat nach Meinung aller am Prozess Beteiligter jedenfalls nicht nachzuweisen. Keine Tatort-Spuren deuten auf seine Täterschaft hin. Augenzeugen gibt es nicht. Und auch die wechselnden Aussagen des alkoholkranken Opfers seien nicht geeignet, einen Tatnachweis zu führen, begründete Ralf-Michael Polomski, Vorsitzender der 9. großen Strafkammer des Landgerichts, den Freispruch, für den auch Staatsanwalt, Opfer-Vertreter und Verteidiger plädiert hatten. Nach dem Gewaltexzess hatte der Beschuldigte knapp sechs Wochen in Untersuchungshaft gesessen. Dafür steht ihm laut Polomski eine Entschädigung von mindestens 25 Euro für jeden erlittenen Hafttag zu.
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Durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt lag im vergangenen Oktober ein 44 Jahre alter Bewohner der Unterkunft auf dem Vordach unter seinem Zimmerfenster – ein Verbrechen, das womöglich ungesühnt bleibt. Dem 40-Jahre alten Zimmernachbarn, den das Opfer nach der Tat vage belastet hatte, ist die Bluttat nach Meinung aller am Prozess Beteiligter jedenfalls nicht nachzuweisen. Keine Tatort-Spuren deuten auf seine Täterschaft hin. Augenzeugen gibt es nicht. Und auch die wechselnden Aussagen des alkoholkranken Opfers seien nicht geeignet, einen Tatnachweis zu führen, begründete Ralf-Michael Polomski, Vorsitzender der 9. großen Strafkammer des Landgerichts, den Freispruch, für den auch Staatsanwalt, Opfer-Vertreter und Verteidiger plädiert hatten. Nach dem Gewaltexzess hatte der Beschuldigte knapp sechs Wochen in Untersuchungshaft gesessen. Dafür steht ihm laut Polomski eine Entschädigung von mindestens 25 Euro für jeden erlittenen Hafttag zu.
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