VW-Affäre: Freispruch für Volkerts Ex-Geliebte
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VW-Affäre: Freispruch für Volkerts Ex-Geliebte
Für Adriana Barros (47) hat sich der Weg nach Wolfsburg gelohnt: Die Ex-Geliebte des früheren VW-Betriebsratschefs Klaus Volkert wurde gestern vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Die Zahlungen von VW an die Brasilianerin waren zwar unrechtmäßig, doch dass Barros dies wusste, konnte ihr laut Urteil des Amtsgerichts nicht nachgewiesen werden.
„Es bleiben ernsthafte Zweifel daran, dass die Angeklagte genug von den internen Abläufen bei Volkswagen wusste, um eine Rechtswidrigkeit des Handelns von Herrn Hartz zu erkennen“, sagte Richter Holger Kuhlmann.
Barros war vorgeworfen worden, von VW 250.000 Euro ohne Gegenleistung kassiert zu haben. Außerdem soll VW auf Anweisung des damaligen Personalvorstandes Peter Hartz private Flüge und Hotelrechnungen der Brasilianerin für 100.000 Euro bezahlt haben. Daran zweifelte das Gericht nicht. „Die Geschichte der VW-Affäre muss nicht umgeschrieben werden“, so der Richter.
Die Staatsanwaltschaft blieb aber den Beweis schuldig, dass Barros wusste, dass die Zahlungen unrechtmäßig waren. „Auch uns geht es so, dass es uns schwer fällt, alles zu glauben, was die Angeklagte erzählt. Aber das ist nicht entscheidend“, so der Richter. Volkert hatte die Aussagen seiner früheren Geliebten teilweise gestützt. Barros hatte betont, sie habe für VW Filme gedreht und sei dafür bezahlt worden. Bei den Reisen zu Treffen mit dem Geliebten sei sie davon ausgegangen, dass Volkert bezahlte.
Der Staatsanwalt erklärte, er werde das Urteil nicht akzeptieren. „Man wird sehen, wie die zweite Halbzeit ausgeht“, so Staatsanwalt Daniel Facca.
htz
Die Schmiergeldaffäre bei Volkswagen
Die VW-Affäre um Schmiergelder, Lustreisen für Betriebsräte, Partys und Bordellbesuche auf Firmenkosten kam im Juni 2005 ans Licht. Eine Chronologie der Ereignisse:
25. Juni 2005: Erste Berichte über eine Schmiergeld-Affäre bei VW tauchen auf. Hauptpersonen sollen Ex-Skoda-Personalchef Helmuth Schuster sowie VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer sein.
28. Juni 2005: Volkswagen erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Schuster. Auch gegen Gebauer ermittelt die Justiz.
30. Juni 2005: Betriebsratschef Klaus Volkert tritt zurück.
5. Juli 2005: Medien berichten erstmals, der VW-Vorstand habe dem Betriebsrat teure Luxusreisen ins Ausland zugeschanzt. Dafür seien Betriebsräte bereit gewesen, Vorstandsbeschlüsse mitzutragen. VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz weist die Vorwürfe zurück.
28. Juli 2005: VW stellt Strafantrag wegen des Verdachts der Begünstigung von Betriebsräten.
31. Juli 2005: Gebauer erklärt, er habe für Betriebsräte auf VW-Kosten Besuche in Nobelhotels und Nachtclubs organisiert. Er habe im Auftrag des Vorstands gehandelt.
5. August 2005: Der VW-Aufsichtsrat nimmt den Rücktritt von Hartz an.
15. November 2006: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt Anklage gegen Hartz wegen Untreue in 44 Fällen.
25. Januar 2007: Hartz bestätigt vor Gericht, den früheren Betriebsratschef Volkert „gekauft“ zu haben. Hartz wird zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt - 576 000 Euro.
22. Februar 2008: Das Braunschweiger Landgericht verurteilt Volkert wegen Beihilfe und Anstiftung zu Untreue und Betriebsratsbegünstigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Gebauer wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
2. September 2011: Volkert wird etwa ein Jahr und neun Monate nach dem Antritt seiner Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen.
27. März 2012: Vor dem Wolfsburger Amtsgericht beginnt der Prozess gegen die Geliebte Volkerts, die Brasilianerin Adriana Barros. Ihr wird Beihilfe zur Untreue in 26 Fällen vorgeworfen.
dpa/lni
Quelle
„Es bleiben ernsthafte Zweifel daran, dass die Angeklagte genug von den internen Abläufen bei Volkswagen wusste, um eine Rechtswidrigkeit des Handelns von Herrn Hartz zu erkennen“, sagte Richter Holger Kuhlmann.
Barros war vorgeworfen worden, von VW 250.000 Euro ohne Gegenleistung kassiert zu haben. Außerdem soll VW auf Anweisung des damaligen Personalvorstandes Peter Hartz private Flüge und Hotelrechnungen der Brasilianerin für 100.000 Euro bezahlt haben. Daran zweifelte das Gericht nicht. „Die Geschichte der VW-Affäre muss nicht umgeschrieben werden“, so der Richter.
Die Staatsanwaltschaft blieb aber den Beweis schuldig, dass Barros wusste, dass die Zahlungen unrechtmäßig waren. „Auch uns geht es so, dass es uns schwer fällt, alles zu glauben, was die Angeklagte erzählt. Aber das ist nicht entscheidend“, so der Richter. Volkert hatte die Aussagen seiner früheren Geliebten teilweise gestützt. Barros hatte betont, sie habe für VW Filme gedreht und sei dafür bezahlt worden. Bei den Reisen zu Treffen mit dem Geliebten sei sie davon ausgegangen, dass Volkert bezahlte.
Der Staatsanwalt erklärte, er werde das Urteil nicht akzeptieren. „Man wird sehen, wie die zweite Halbzeit ausgeht“, so Staatsanwalt Daniel Facca.
htz
Die Schmiergeldaffäre bei Volkswagen
Die VW-Affäre um Schmiergelder, Lustreisen für Betriebsräte, Partys und Bordellbesuche auf Firmenkosten kam im Juni 2005 ans Licht. Eine Chronologie der Ereignisse:
25. Juni 2005: Erste Berichte über eine Schmiergeld-Affäre bei VW tauchen auf. Hauptpersonen sollen Ex-Skoda-Personalchef Helmuth Schuster sowie VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer sein.
28. Juni 2005: Volkswagen erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Schuster. Auch gegen Gebauer ermittelt die Justiz.
30. Juni 2005: Betriebsratschef Klaus Volkert tritt zurück.
5. Juli 2005: Medien berichten erstmals, der VW-Vorstand habe dem Betriebsrat teure Luxusreisen ins Ausland zugeschanzt. Dafür seien Betriebsräte bereit gewesen, Vorstandsbeschlüsse mitzutragen. VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz weist die Vorwürfe zurück.
28. Juli 2005: VW stellt Strafantrag wegen des Verdachts der Begünstigung von Betriebsräten.
31. Juli 2005: Gebauer erklärt, er habe für Betriebsräte auf VW-Kosten Besuche in Nobelhotels und Nachtclubs organisiert. Er habe im Auftrag des Vorstands gehandelt.
5. August 2005: Der VW-Aufsichtsrat nimmt den Rücktritt von Hartz an.
15. November 2006: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt Anklage gegen Hartz wegen Untreue in 44 Fällen.
25. Januar 2007: Hartz bestätigt vor Gericht, den früheren Betriebsratschef Volkert „gekauft“ zu haben. Hartz wird zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt - 576 000 Euro.
22. Februar 2008: Das Braunschweiger Landgericht verurteilt Volkert wegen Beihilfe und Anstiftung zu Untreue und Betriebsratsbegünstigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Gebauer wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
2. September 2011: Volkert wird etwa ein Jahr und neun Monate nach dem Antritt seiner Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen.
27. März 2012: Vor dem Wolfsburger Amtsgericht beginnt der Prozess gegen die Geliebte Volkerts, die Brasilianerin Adriana Barros. Ihr wird Beihilfe zur Untreue in 26 Fällen vorgeworfen.
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