Belgische Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg
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Belgische Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg
Nachdem das Deutsche Reich den Zweiten Weltkrieg verloren hatte, plante Belgien ab 1945, Gebietsteile entlang der deutsch-belgischen Grenze zu annektieren. Dies wurde neben Geldzahlungen und dem Überlassen von Arbeitskräften als eine Möglichkeit der Kriegsreparation in Betracht gezogen. Mitte April 1949 gab Belgien überraschend einen Verzicht auf die meisten der beanspruchten Gebiete bekannt.[1]
Karte der Gebietsänderungen
Tatsächliche Abtretungen
Am 1. April 1949 (vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland) kam es zur zeitweiligen Ausgliederung von Grenzgebieten aus dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und von Rheinland-Pfalz nach Belgien. Diese umfassten folgende Gebiete:
den Aachener Ortsteil Bildchen (eine kleine Siedlung westlich von Aachen).
einige Teile des Dorfes Leykaul sowie mehrere Bauernhöfe des Monschauer Ortsteils Kalterherberg.
den Ort Losheim, Gemeinde Hellenthal.
den Ort Losheimergraben.
den Ort Hemmeres, Gemeinde Winterspelt in Rheinland-Pfalz.
Ursprünglich waren auch mehrere deutsche Exklaven, umschlossen von belgischem Gebiet, geplant. Diese Exklaven bestehen heute noch, da die Trasse der Vennbahn offiziell belgisches Staatsgebiet ist und die westlich davon gelegenen Orte somit vom deutschen Staatsgebiet abschneidet. Es handelt sich um:
Ruitzhof
Mützenich
das Gehöft Rückschlag nahe Konzen.
der westliche Teil des Ortes Lammersdorf bei Simmerath.
Teile von Roetgen
Des Weiteren handelt es sich um mehrere Forstgebiete im Bereich zwischen dem belgischen Elsenborn und der deutschen Gemeinde Kalterherberg.
Die Einwohner dieser Gebiete sollten trotz der Grenzänderungen vorläufig deutsche Staatsangehörige bleiben.
Belgien war nach dem Krieg schrittweise von den territorialen Forderungen zurückgetreten. Nach dem alliierten Beschluss vom 26. März 1949 sollten einige Ortschaften und die von Belgien besonders geforderte Vennbahn übergeben werden.[2] Am 15. April 1949, dem Karfreitag, zeichnete sich in Belgien jedoch ein Meinungswandel ab. Die belgische Regierung erklärte offiziell, dass sie auf den Großteil der ihr zugesprochenen Ortschaften verzichte. Dieser Verzicht war aber angeblich nicht die Folge des fortdauernden Protestes der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, sondern eine Einsicht in die Unwirtschaftlichkeit der Grenzkorrektur durch Belgien. Da die Vennbahn nach belgischer Einschätzung über Jahre hinweg enorme Mittel zum Aufbau verschlingen würde, verzichtete man auf die Übernahme der anliegenden Ortschaften in die Militärverwaltung. Außerdem wurde von der Regierung in der belgischen Öffentlichkeit keine Mehrheit für diese Maßnahmen gesehen.[2]
Die Rückgabe der annektierten Gebiete an Deutschland erfolgte am 28. August 1958 aufgrund eines am 24. September 1956 geschlossenen deutsch-belgischen Grenzvertrages (BGBl. 1958 II S. 262). Ausgenommen von der Rückgabe blieben die Orte Losheimergraben und der westliche Teil der Gemeinde Leykaul sowie einige Forstgebiete. Diese Gebiete blieben bei Belgien, ebenso die 1940 okkupierten und an das Deutsche Reich angegliederten Gebiete von Eupen und Malmedy, die zuvor Staatsgebiet des deutschen Kaiserreichs gewesen und im Zuge des Versailler Vertrages an Belgien gegangen waren.
Im Januar 2008 erwog der beigeordnete belgische Bezirkskommissar Marcel Lejoly, dass der inzwischen geplante Abbau der Schienen der Vennbahn „internationale Konsequenzen“ nach sich ziehen könnte.[3] Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Gebiete an Deutschland zurückzugeben seien. Jedoch erklärten sowohl das belgische Außenministerium als auch das Auswärtige Amt in Deutschland, dass die Grenzen abschließend vertraglich geregelt seien und somit keine Änderung stattfinden werde. Der deutsch-belgische Grenzvertrag von 1956, auf den sich das Auswärtige Amt beruft, enthält aber keinen Hinweis, was geschehen soll, wenn die im Vertrag erwähnten Bahnanlagen nicht mehr existieren. Die Option auf den Bahnverkehr ist zudem nicht aufgegeben worden, der auf der Strecke geplante Radweg verhindert das nicht.[4]
Siehe auch
Luxemburgische Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg
Niederländische Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Karte der Gebietsänderungen
Tatsächliche Abtretungen
Am 1. April 1949 (vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland) kam es zur zeitweiligen Ausgliederung von Grenzgebieten aus dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und von Rheinland-Pfalz nach Belgien. Diese umfassten folgende Gebiete:
den Aachener Ortsteil Bildchen (eine kleine Siedlung westlich von Aachen).
einige Teile des Dorfes Leykaul sowie mehrere Bauernhöfe des Monschauer Ortsteils Kalterherberg.
den Ort Losheim, Gemeinde Hellenthal.
den Ort Losheimergraben.
den Ort Hemmeres, Gemeinde Winterspelt in Rheinland-Pfalz.
Ursprünglich waren auch mehrere deutsche Exklaven, umschlossen von belgischem Gebiet, geplant. Diese Exklaven bestehen heute noch, da die Trasse der Vennbahn offiziell belgisches Staatsgebiet ist und die westlich davon gelegenen Orte somit vom deutschen Staatsgebiet abschneidet. Es handelt sich um:
Ruitzhof
Mützenich
das Gehöft Rückschlag nahe Konzen.
der westliche Teil des Ortes Lammersdorf bei Simmerath.
Teile von Roetgen
Des Weiteren handelt es sich um mehrere Forstgebiete im Bereich zwischen dem belgischen Elsenborn und der deutschen Gemeinde Kalterherberg.
Die Einwohner dieser Gebiete sollten trotz der Grenzänderungen vorläufig deutsche Staatsangehörige bleiben.
Belgien war nach dem Krieg schrittweise von den territorialen Forderungen zurückgetreten. Nach dem alliierten Beschluss vom 26. März 1949 sollten einige Ortschaften und die von Belgien besonders geforderte Vennbahn übergeben werden.[2] Am 15. April 1949, dem Karfreitag, zeichnete sich in Belgien jedoch ein Meinungswandel ab. Die belgische Regierung erklärte offiziell, dass sie auf den Großteil der ihr zugesprochenen Ortschaften verzichte. Dieser Verzicht war aber angeblich nicht die Folge des fortdauernden Protestes der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, sondern eine Einsicht in die Unwirtschaftlichkeit der Grenzkorrektur durch Belgien. Da die Vennbahn nach belgischer Einschätzung über Jahre hinweg enorme Mittel zum Aufbau verschlingen würde, verzichtete man auf die Übernahme der anliegenden Ortschaften in die Militärverwaltung. Außerdem wurde von der Regierung in der belgischen Öffentlichkeit keine Mehrheit für diese Maßnahmen gesehen.[2]
Die Rückgabe der annektierten Gebiete an Deutschland erfolgte am 28. August 1958 aufgrund eines am 24. September 1956 geschlossenen deutsch-belgischen Grenzvertrages (BGBl. 1958 II S. 262). Ausgenommen von der Rückgabe blieben die Orte Losheimergraben und der westliche Teil der Gemeinde Leykaul sowie einige Forstgebiete. Diese Gebiete blieben bei Belgien, ebenso die 1940 okkupierten und an das Deutsche Reich angegliederten Gebiete von Eupen und Malmedy, die zuvor Staatsgebiet des deutschen Kaiserreichs gewesen und im Zuge des Versailler Vertrages an Belgien gegangen waren.
Im Januar 2008 erwog der beigeordnete belgische Bezirkskommissar Marcel Lejoly, dass der inzwischen geplante Abbau der Schienen der Vennbahn „internationale Konsequenzen“ nach sich ziehen könnte.[3] Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Gebiete an Deutschland zurückzugeben seien. Jedoch erklärten sowohl das belgische Außenministerium als auch das Auswärtige Amt in Deutschland, dass die Grenzen abschließend vertraglich geregelt seien und somit keine Änderung stattfinden werde. Der deutsch-belgische Grenzvertrag von 1956, auf den sich das Auswärtige Amt beruft, enthält aber keinen Hinweis, was geschehen soll, wenn die im Vertrag erwähnten Bahnanlagen nicht mehr existieren. Die Option auf den Bahnverkehr ist zudem nicht aufgegeben worden, der auf der Strecke geplante Radweg verhindert das nicht.[4]
Siehe auch
Luxemburgische Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg
Niederländische Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg
Quelle - literatur & Einzelnachweise
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