Die Deutsche Tribüne
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Die Deutsche Tribüne
Die Deutsche Tribüne war eine vom 1. Juli 1831 bis zum 21. März 1832 herausgegebene und an allen Wochentagen angedachte Tageszeitung. Sie wird zu den bedeutendsten freiheitlichen Oppositionszeitungen gezählt, die während der Restaurationszeit sowie zu Beginn des Vormärz erschienen. Zuerst war das Blatt in München ansässig. Mit Umzug der Redaktion verlagerte sich der Standort zum Jahreswechsel 1831/32 nach Homburg.
Einband der gesammelten Deutschen Tribüne für das Jahr 1832, Original im Stadtarchiv Homburg
Johann Georg August Wirth, der Herausgeber und Hauptredakteur, trug die Verantwortung. Der Kaufmann Friedrich Sonntag (1790–1870) gab benötigte Geldmittel zur Gründung. Friedrich Ludwig Lindner arbeitete in der Redaktion zu Anfang mit. Georg Fein füllte Lindners Stelle nach dessen Abgang aus. Christian Scharpff redigierte zum Ende hin mit. Neben den redaktionellen Autoren schrieben Schriftsteller und weitere Personen Beiträge. Die Zeitung berichtete über Ereignisse im europäischen Ausland, über den Deutschen Bund und einzelne deutsche Staaten. Das Blatt thematisierte besonders Vorgänge im Königreich Bayern.
Die Deutsche Tribüne schmähte in streitbarem Tonfall regierungsnahe Zeitschriften. Scharfe Antwort bekam die Zeitung in gleicher Weise zurück. Einleitende Artikel räsonierten über Maßnahmen der Obrigkeit, was Aufmerksamkeit erregte. Vorgehen gegen Vertrieb, Herstellung und Mitarbeiter durch Bayern als auch weiterer Mitglieder des Deutschen Bundes behinderten die Deutschen Tribüne. Aufgrund der verletzten „Würde des Bundes“ und weiterer Vorwürfe sowie der in Bayern übergangenen Vorzensur kam es Anfang März 1832 zum Verbot.
Wirth initiierte den „Deutschen Vaterlandsverein zur Unterstützung der freien Presse“ (Deutscher Preß- und Vaterlandsverein) mit. Am 3. Februar 1832 erschien in der Deutschen Tribüne der Artikel „Deutschlands Pflichten“, worin Wirth zum ideellen als auch materiellen Beitrag aufrief. Da die Zeitung den Werdegang des Vereins begleitete, wird sie als Vereins- und im weiteren Sinne als Parteizeitung betrachtet. Das zeitgleiche Verbot des Blatts sowie des Vereins im Zuge eines allgemeinen Vereinsverbots führten im Volk zu Anteilnahme. Der Freispruch Wirths und die daraus sich andeutende Ungerechtigkeit des Vereinsverbots begünstigten das Hambacher Fest.
Wirth plante zeit seines Lebens, zuletzt 1848, die Deutsche Tribüne erneut herauszugeben, ohne dass er dieses Vorhaben je umsetzte.
Einfluss der Restauration auf die Presse
Napoleon Bonapartes Ära ging mit der Niederlage in den Befreiungskriegen zu Ende. Die Sieger teilten auf dem Wiener Kongress 1814 bis 1815 Mitteleuropa auf und zogen neue Grenzen. Der Deutsche Bund, als zusammengesetzter Staat, trat in die Nachfolge des Alten Reichs ein.[1] Die europäischen Monarchen strebten eine absolutistische Regierungsform an;[2] sie wollten souverän gegenüber Ihresgleichen sein und möglichst unumschränkt, soweit es ihnen die jeweilige Verfassung erlaubte, über die breiten Volksschichten der Ständegesellschaft herrschen.[1] Die Restauration bedeutete nicht ein Wiederherstellen der kleinen Territorien. Dennoch sicherten staatliche Hegemonialinteressen den Erhalt der Kleinstaaten im deutschen Sprachraum.[1] Die nationalstaatliche Einigung, die Frankreich, England oder Spanien bereits vollzogen hatten, blieb dem deutschen Volk noch versagt.[3] Sowohl diejenigen, die Volkssouveränität forderten, als auch ihre Gegner auf der Seite der Fürsten strebten in Deutschland den Einheitsstaat an.[1] Die Monarchen beabsichtigten mit der Deutschen Bundesakte die Vereinheitlichung von Gesetzen im Jahr 1815. Die Oberhäupter kamen jedoch nur in Einzelmaßnahmen zu einer Einigung, weil Interessengegensätze bundeseinheitliche Regelungen verhinderten.[4] Das Harmonisieren der Pressegesetze war davon ebenso betroffen. Den Rahmen für die Presse regelte die Bundesakte unter Artikel 18 d.[5]
Die restaurativen Verhältnisse der mitunter als Ära oder System Metternich bezeichneten Zeit,[6] ab 1815 bedingten einen Rückzug des Volkes durch politisch motivierte Enttäuschung.[7] Das Verhalten der Bürger war zumeist „rechtschaffen“, also bieder, um nicht in Konflikt mit der Obrigkeit zu geraten.[7] Zensur entzog der Bürgerschaft das Wort; Überwachung begangen durch Spitzel war alltäglich.[8] Sachsen-Weimar-Eisenachs Herzog Karl August führte demgegenüber 1817 ein liberales Pressegesetz ein, das er bis 1820 beibehielt, und bot damit weitgehende „Pressefreiheit“.[9] Im Schutz des Herzogtums stieg Ludwig Wielands Oppositionsblatt oder Weimarische Zeitung zur vielbeachteten Schrift auf.[10] Die von Friedrich Justin Bertuch verlegte radikal-freiheitliche Zeitung mischte sich in die politischen Kämpfe um deutsche Verfassungen ein und stand deswegen im Konflikt mit Hof, Regierung und Gesellschaft des klassischen Weimars.[11][12] Mit dem Blatt verbreiteten sich aufklärerische Gedanken aus der Universitätsstadt Jena.[13][14] Träger des Unmuts an den politischen Verhältnissen waren beispielsweise die um 1811 von Friedrich Ludwig Jahn begründeten Turnbewegung und die sich in Urburschenschaften organisierenden Studenten.[15] Die Studenten waren zahlreiche Teilnehmer an den Befreiungskriegen wie im Lützowschen Freikorps.[16] Sie verbreiteten nun ihrem Ideal folgend den Lebensentwurf von „Freiheit, Ehre, Vaterland“. Ihre Unzufriedenheit fand 1817 Ausdruck beim Wartburgfest und damit politische Beachtung.[14] Von damals 8.500 deutschen Studenten versammelten sich etwa 450 Burschen und forderten nebst dem ersten Grundsatz: „Ein Deutschland ist; soll sein und bleiben!“, die Pressefreiheit.[16][13][15]
Dem aufbegehrenden Treffen folgte die Unterdrückung der als Demagogen (Volksverführer) bezeichneten Jugend und Professoren.[17][18] Der Frankfurter Bundestag erließ Bestimmungen gegen die sogenannten „revolutionären Umtriebe“ am 20. September 1819,[19] die nach Meinung des deutschen Historikers Thomas Nipperdey „in einem mehr als fragwürdigen Eilverfahren“ zustande kamen.[20] Die als Karlsbader Beschlüsse bekannten Gesetze verkehrten die 1815 erklärten Absichten aus Artikel 18 d ins Gegenteil.[5] Metternich hatte seinem Staatsverständnis nach daran Anteil.[15] Das Vorgehen gegen „Ultraliberale“ wurde durch die Beschlüsse rechtlich anerkannt.[21] Für die Presse bedeutete dies Vorzensur. Dies galt für alle Schriften, die als tägliche Blätter oder heftweise erschienen und weniger als 20 Bögen (320 Seiten) im Druck aufwiesen.[22][5][23] Der Bund erlaubte sich, mit dem sechsten Paragraphen des Bundes-Pressegesetzes selbst tätig zu werden, wenn die „Würde des Bundes“ angegriffen sei.[22] Der Bund richtete als Beobachtungsstätte die „Bundestagskommission in Preßangelegenheiten“ ein.[5] Die Einzelstaaten behielten sich jedoch weiterhin vor, die Zensur – je nach Verfassung – verschieden zu handhaben.[24] Die Beschlüsse von Karlsbad galten zunächst fünf Jahre. 1824 verlängerten die Deutschen Staaten das Abkommen unbefristete.[5] Außer Kraft gesetzt wurde das Gesetzeswerk während der Deutschen Revolution 1848/49.[25] Die Regierenden verabschiedeten auch in anderen europäischen Ländern beschränkende Gesetze. So beschränkte England im selben Jahr mit den Six Acts die Presse– und Versammlungsfreiheit. Ein Jahr später nahm Frankreich die Vorzensur ins Gesetzeswerk wieder auf. Weiterhin verbot der französische Staat kritische Zeitungen. Zudem ermöglichten die französischen Gesetze die vorbeugende Gefangennahme von sogenannten „Verschwörern“ für drei Monate.[26]
Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 garantierte zwar „Freyheit der Meinungen“, niedergesetzt in Titel IV § 11, jedoch waren für die Presse „gesetzliche Beschränkungen gegen den Mißbrauch“ durch die III. Verfassungsbeilage eingearbeitet.[27] Zensur beschränkte „politische“ und „periodische“ Schriften, wobei das Wort „politisch“ zunächst so ausgelegt wurde, dass es lediglich für andere Staaten und auswärtige Politik galt.[5] Für den deutschen Medienwissenschaftler Jürgen Wilke verband sich mit dem Amtsantritt des bayerischen Königs Ludwig I. 1825 ein „gedeihliches Klima“ für die Presse.[28] Innenpolitische Themen blieben von Vorzensur befreit. Der Regent strebte gegenüber dem Deutschen Bund und den Ständen eine eigenständige Politik an. Die französische Julirevolution von 1830 als auch der Novemberaufstand im sogenannten Kongresspolen begeisterten die Oppositionellen. Die Lebensmittelpreise stiegen in der Zeit zwischen 1829 und 1832 um mehr als ein Drittel. Zu Unmut führten zusätzlich Mauten, Zoll- und Steuerabgaben. Das Verhältnis zwischen Presse und Staat verschlechterte sich. Die Freiheit, die Ludwig I. der Presse eingeräumt hatte, galt ihm nun als gefährlich. Sitzplatzzugewinne der Oppositionellen in der Zweiten Kammer der Bayerischen Ständeversammlung bei den Neuwahlen im Dezember 1830 führten zu Begeisterung, aber auch zu Tumulten, wie an der Münchner Universität. Das Geschehen wurde staatsseitig als Unruhen aufgefasst und Ludwig I. fand darin den Anlass zur Umsetzung von Maßnahmen, die die Pressezensur am 28. Januar 1831 verschärften. Im Streit mit der Opposition in der Zweiten Kammer musste die Regierung einlenken; sie nahm die Presseverordnung am 12. Juni des gleichen Jahres zurück.[5][29][30]
1816 trat das Kaisertum Österreich im Vertrag von München den „Rheinkreis“ an das Königreich Bayern ab.[31] Dieser Teil der linksrheinischen Region war während des Wiener Kongresses Österreich zugeschlagen worden.[32] Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahre 1789 beinhaltete auch die Pressefreiheit. Jedoch wurde sie in der Folgezeit der Französische Revolution eingeschränkt. Unter napoleonischer Herrschaft kamen weitere Erläße mit einschränkenden Maßnahmen hinzu. Mit dem Dekret vom 5. Februar 1810 benötigten alle Drucker eine staatliche Erlaubnis und mussten vereidigt sein. Zudem wurde mit dem Dekret die Vorzensur wieder eingeführt und politisch unangepasste Zeitungen konnten beschlagnahmt werden.[33] Die während der napoleonischen Ära im Rheinbund eingeführten Verfassungsrechte konnte die neue Obrigkeit aus Bayern nicht vollständig aufheben. Das durch den code civil geprägte Recht blieb in Teilen erhalten.[34] Nach Rechtsauffassung der bayerischen Obrigkeit waren Rechtsvorschriften aus napoleonischer Zeit im „Rheinkreis“ gültig. Liberale Oppositionellen bezweifelten die Gültigkeit, da diese entgegen der französischen Gesetzgebung der Revolutionszeit ohne Mitwirken und Befürworten durch Volksvertreter zustande gekommen waren.[35]
Allgemein verfügten die Behörden über verschiedene Zwangsmittel gegen Zeitungen – die Regierung lancierte Artikel in Zeitschriften, um die öffentliche Meinung im eigenen Sinn zu beeinflussen. Gegenartikel, um missbilligte Zeitschriften in Verruf zu bringen, ließen die Regenten über Mittelsmänner einfließen. Urheber von Schriften mussten Herkunftsangaben machen. Des Weiteren erfolgten Beschlagnahmungen von Zeitungen und Flugblättern. Für Kontrollen setzten die Zensoren ungünstige Zeiten an und führten die Arbeit langsam aus, um die Aktualität zu beeinträchtigen. Die Behörden griffen in den Vertrieb ein, verweigerten Druckern die notwendige Erlaubnis und verurteilten Journalisten zu Geld- und Gefängnisstrafen. Die Ausweisung missliebiger Schriftsteller außer Landes war ein weiteres Mittel.[Anm 1][27] Die zensierten Schriften hatten für die Kosten der Zensur aufzukommen. Das Königreich Preußen setzte hierzu am 1. Januar 1825 eine Vorschrift in Kraft. Zum Unterlaufen der Zensurvorschriften pendelten die Zeitungen zwischen verschiedenen Staaten. Aufbegehrende Aussagen versteckten Autoren und Redakteure immer besser. Psychologen wie Sigmund Freud beschäftigten sich später mit der Vorgehensweise.[22]
Die Zeitung „Inland“ als Vorbote
Zeitgenössische Zeichnung des Herausgebers Johann Georg August Wirth
Johann Georg August Wirth erlangte vor dem Erscheinen der Deutschen Tribüne Bekanntheit.[36][37] Er trat während seines 1817 begonnen Studiums der Rechtswissenschaften mehreren Studentenverbindungen bei und engagierte sich gemäß seinen Idealen. Zuerst folgte er der mit dem Studium eingeschlagenen Berufswahl,[38] begann aber im Jahr 1831 seine journalistische Tätigkeit mit der Herausgabe des „Kosmopoliten“ in Bayreuth. Das kurzlebige Blatt führte in der ersten Ausgabe vom 4. Januar das Thema Pressefreiheit mit gleichnamig betiteltem Artikel auf.[39][36]
Im März 1831 fand Wirth eine Stelle bei der 1827 in München gegründeten Literarisch-artistischen Anstalt der Cotta’sche Verlagsbuchhandlung für lithographische Vervielfältigung und Kupferdruck, nebst Buch-, Kunst- und Landkartenhandel.[37][40] Die renommierte regierungsnahe Stuttgarter Buchhandlung verlegte in der Zweigstelle die Zeitungen Das Ausland und Das Inland.[37][41] Johann Friedrich Cottas Geschäftsführer war Friedrich Sonntag.[42] Wirth wurde als Redakteur für das Inland beschäftigt.[37] Wegen Streitigkeiten bezüglich des Inhalts wünschte König Ludwig I. im April 1831, dass Cotta als Verleger von Wirth Abstand nehmen solle; Das Blatt habe in alter Ausrichtung zu erscheinen.[43] Indem Cotta die Herausgabe des Inlands am 30. Juni 1831 beendete, kam er der ministeriellen Schließung zuvor.[44] Die Deutsche Tribüne erschien einen Tag später.[45] Im Inland bewarb Wirth die neue Zeitung. Leser erfuhren vorab von der Ausrichtung im Sinne einer „Wiedergeburt Deutschlands“ unter strikter Verfolgung des „constitutionellen Principes“. Wirth wollte die freie Presse; zensierte Artikel aus anderen deutschen Staaten sollten unzensiert lesbar sein.[45]
Wirths redaktionelle Arbeit beim Inland umfasste etwa einhundert Ausgaben.[44] Der Redakteur erhielt während dieser Zeit Kontakte zu Abgeordneten der Ständeversammlung in Bayern.[46] Die Sitzungsperiode der fünften Zweiten Kammer reichte vom 20. Februar bis zum 29. Dezember 1831.[47] Die Zeitung berichtete ausführlich über Themen und Beschlüsse,[43] da diese von gesellschaftlichem Interesse waren. Die sechste bayerische Zweite Kammer trat erst drei Jahre später 1834 erneut zusammen.[47] Nach der Ansicht des deutschen Historikers Manfred Treml habe sich die regierungsnahe Zeitschrift Inland unter Wirth zu „einem der führenden Oppositionsblätter“ entwickelt. Wirths politisches Profil habe sich in konstitutionell-liberaler Ausrichtung geschärft.[44]
Sonntag beteiligte sich als Geldgeber im vorab an der Deutschen Tribüne.[45] Cotta hatte keine Einwände gegen die Beteiligung. Allerdings bestand er auf eine Bitte: alles zu unterlassen, was ihn in die Nähe mit Wirths Werk rückte.[48] Dennoch glaubten zeitgenössische Beobachter wie auch König Ludwig I., dass zwischen Wirth und Cotta Verbindung bestünde, trotz gegenteiliger Beteurung.[45] Die Vermutung fußte auch auf dem Zirkulieren von Vorbestellungslisten. Sonntag führte darin die Deutsche Tribüne neben anderen Produkten der Literarisch-artistischen Anstalt auf, um – wie er sagte – seinen Bekanntenkreis für das Blatt zu interessieren. Cotta beklagte sich darüber im Briefwechsel bei seinem Geschäftsführer.[48]
So hier unterbrechen wir,wer weiterlesen möchte,hier der Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Trib%C3%BCne
Einband der gesammelten Deutschen Tribüne für das Jahr 1832, Original im Stadtarchiv Homburg
Johann Georg August Wirth, der Herausgeber und Hauptredakteur, trug die Verantwortung. Der Kaufmann Friedrich Sonntag (1790–1870) gab benötigte Geldmittel zur Gründung. Friedrich Ludwig Lindner arbeitete in der Redaktion zu Anfang mit. Georg Fein füllte Lindners Stelle nach dessen Abgang aus. Christian Scharpff redigierte zum Ende hin mit. Neben den redaktionellen Autoren schrieben Schriftsteller und weitere Personen Beiträge. Die Zeitung berichtete über Ereignisse im europäischen Ausland, über den Deutschen Bund und einzelne deutsche Staaten. Das Blatt thematisierte besonders Vorgänge im Königreich Bayern.
Die Deutsche Tribüne schmähte in streitbarem Tonfall regierungsnahe Zeitschriften. Scharfe Antwort bekam die Zeitung in gleicher Weise zurück. Einleitende Artikel räsonierten über Maßnahmen der Obrigkeit, was Aufmerksamkeit erregte. Vorgehen gegen Vertrieb, Herstellung und Mitarbeiter durch Bayern als auch weiterer Mitglieder des Deutschen Bundes behinderten die Deutschen Tribüne. Aufgrund der verletzten „Würde des Bundes“ und weiterer Vorwürfe sowie der in Bayern übergangenen Vorzensur kam es Anfang März 1832 zum Verbot.
Wirth initiierte den „Deutschen Vaterlandsverein zur Unterstützung der freien Presse“ (Deutscher Preß- und Vaterlandsverein) mit. Am 3. Februar 1832 erschien in der Deutschen Tribüne der Artikel „Deutschlands Pflichten“, worin Wirth zum ideellen als auch materiellen Beitrag aufrief. Da die Zeitung den Werdegang des Vereins begleitete, wird sie als Vereins- und im weiteren Sinne als Parteizeitung betrachtet. Das zeitgleiche Verbot des Blatts sowie des Vereins im Zuge eines allgemeinen Vereinsverbots führten im Volk zu Anteilnahme. Der Freispruch Wirths und die daraus sich andeutende Ungerechtigkeit des Vereinsverbots begünstigten das Hambacher Fest.
Wirth plante zeit seines Lebens, zuletzt 1848, die Deutsche Tribüne erneut herauszugeben, ohne dass er dieses Vorhaben je umsetzte.
Einfluss der Restauration auf die Presse
Napoleon Bonapartes Ära ging mit der Niederlage in den Befreiungskriegen zu Ende. Die Sieger teilten auf dem Wiener Kongress 1814 bis 1815 Mitteleuropa auf und zogen neue Grenzen. Der Deutsche Bund, als zusammengesetzter Staat, trat in die Nachfolge des Alten Reichs ein.[1] Die europäischen Monarchen strebten eine absolutistische Regierungsform an;[2] sie wollten souverän gegenüber Ihresgleichen sein und möglichst unumschränkt, soweit es ihnen die jeweilige Verfassung erlaubte, über die breiten Volksschichten der Ständegesellschaft herrschen.[1] Die Restauration bedeutete nicht ein Wiederherstellen der kleinen Territorien. Dennoch sicherten staatliche Hegemonialinteressen den Erhalt der Kleinstaaten im deutschen Sprachraum.[1] Die nationalstaatliche Einigung, die Frankreich, England oder Spanien bereits vollzogen hatten, blieb dem deutschen Volk noch versagt.[3] Sowohl diejenigen, die Volkssouveränität forderten, als auch ihre Gegner auf der Seite der Fürsten strebten in Deutschland den Einheitsstaat an.[1] Die Monarchen beabsichtigten mit der Deutschen Bundesakte die Vereinheitlichung von Gesetzen im Jahr 1815. Die Oberhäupter kamen jedoch nur in Einzelmaßnahmen zu einer Einigung, weil Interessengegensätze bundeseinheitliche Regelungen verhinderten.[4] Das Harmonisieren der Pressegesetze war davon ebenso betroffen. Den Rahmen für die Presse regelte die Bundesakte unter Artikel 18 d.[5]
Die restaurativen Verhältnisse der mitunter als Ära oder System Metternich bezeichneten Zeit,[6] ab 1815 bedingten einen Rückzug des Volkes durch politisch motivierte Enttäuschung.[7] Das Verhalten der Bürger war zumeist „rechtschaffen“, also bieder, um nicht in Konflikt mit der Obrigkeit zu geraten.[7] Zensur entzog der Bürgerschaft das Wort; Überwachung begangen durch Spitzel war alltäglich.[8] Sachsen-Weimar-Eisenachs Herzog Karl August führte demgegenüber 1817 ein liberales Pressegesetz ein, das er bis 1820 beibehielt, und bot damit weitgehende „Pressefreiheit“.[9] Im Schutz des Herzogtums stieg Ludwig Wielands Oppositionsblatt oder Weimarische Zeitung zur vielbeachteten Schrift auf.[10] Die von Friedrich Justin Bertuch verlegte radikal-freiheitliche Zeitung mischte sich in die politischen Kämpfe um deutsche Verfassungen ein und stand deswegen im Konflikt mit Hof, Regierung und Gesellschaft des klassischen Weimars.[11][12] Mit dem Blatt verbreiteten sich aufklärerische Gedanken aus der Universitätsstadt Jena.[13][14] Träger des Unmuts an den politischen Verhältnissen waren beispielsweise die um 1811 von Friedrich Ludwig Jahn begründeten Turnbewegung und die sich in Urburschenschaften organisierenden Studenten.[15] Die Studenten waren zahlreiche Teilnehmer an den Befreiungskriegen wie im Lützowschen Freikorps.[16] Sie verbreiteten nun ihrem Ideal folgend den Lebensentwurf von „Freiheit, Ehre, Vaterland“. Ihre Unzufriedenheit fand 1817 Ausdruck beim Wartburgfest und damit politische Beachtung.[14] Von damals 8.500 deutschen Studenten versammelten sich etwa 450 Burschen und forderten nebst dem ersten Grundsatz: „Ein Deutschland ist; soll sein und bleiben!“, die Pressefreiheit.[16][13][15]
Dem aufbegehrenden Treffen folgte die Unterdrückung der als Demagogen (Volksverführer) bezeichneten Jugend und Professoren.[17][18] Der Frankfurter Bundestag erließ Bestimmungen gegen die sogenannten „revolutionären Umtriebe“ am 20. September 1819,[19] die nach Meinung des deutschen Historikers Thomas Nipperdey „in einem mehr als fragwürdigen Eilverfahren“ zustande kamen.[20] Die als Karlsbader Beschlüsse bekannten Gesetze verkehrten die 1815 erklärten Absichten aus Artikel 18 d ins Gegenteil.[5] Metternich hatte seinem Staatsverständnis nach daran Anteil.[15] Das Vorgehen gegen „Ultraliberale“ wurde durch die Beschlüsse rechtlich anerkannt.[21] Für die Presse bedeutete dies Vorzensur. Dies galt für alle Schriften, die als tägliche Blätter oder heftweise erschienen und weniger als 20 Bögen (320 Seiten) im Druck aufwiesen.[22][5][23] Der Bund erlaubte sich, mit dem sechsten Paragraphen des Bundes-Pressegesetzes selbst tätig zu werden, wenn die „Würde des Bundes“ angegriffen sei.[22] Der Bund richtete als Beobachtungsstätte die „Bundestagskommission in Preßangelegenheiten“ ein.[5] Die Einzelstaaten behielten sich jedoch weiterhin vor, die Zensur – je nach Verfassung – verschieden zu handhaben.[24] Die Beschlüsse von Karlsbad galten zunächst fünf Jahre. 1824 verlängerten die Deutschen Staaten das Abkommen unbefristete.[5] Außer Kraft gesetzt wurde das Gesetzeswerk während der Deutschen Revolution 1848/49.[25] Die Regierenden verabschiedeten auch in anderen europäischen Ländern beschränkende Gesetze. So beschränkte England im selben Jahr mit den Six Acts die Presse– und Versammlungsfreiheit. Ein Jahr später nahm Frankreich die Vorzensur ins Gesetzeswerk wieder auf. Weiterhin verbot der französische Staat kritische Zeitungen. Zudem ermöglichten die französischen Gesetze die vorbeugende Gefangennahme von sogenannten „Verschwörern“ für drei Monate.[26]
Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 garantierte zwar „Freyheit der Meinungen“, niedergesetzt in Titel IV § 11, jedoch waren für die Presse „gesetzliche Beschränkungen gegen den Mißbrauch“ durch die III. Verfassungsbeilage eingearbeitet.[27] Zensur beschränkte „politische“ und „periodische“ Schriften, wobei das Wort „politisch“ zunächst so ausgelegt wurde, dass es lediglich für andere Staaten und auswärtige Politik galt.[5] Für den deutschen Medienwissenschaftler Jürgen Wilke verband sich mit dem Amtsantritt des bayerischen Königs Ludwig I. 1825 ein „gedeihliches Klima“ für die Presse.[28] Innenpolitische Themen blieben von Vorzensur befreit. Der Regent strebte gegenüber dem Deutschen Bund und den Ständen eine eigenständige Politik an. Die französische Julirevolution von 1830 als auch der Novemberaufstand im sogenannten Kongresspolen begeisterten die Oppositionellen. Die Lebensmittelpreise stiegen in der Zeit zwischen 1829 und 1832 um mehr als ein Drittel. Zu Unmut führten zusätzlich Mauten, Zoll- und Steuerabgaben. Das Verhältnis zwischen Presse und Staat verschlechterte sich. Die Freiheit, die Ludwig I. der Presse eingeräumt hatte, galt ihm nun als gefährlich. Sitzplatzzugewinne der Oppositionellen in der Zweiten Kammer der Bayerischen Ständeversammlung bei den Neuwahlen im Dezember 1830 führten zu Begeisterung, aber auch zu Tumulten, wie an der Münchner Universität. Das Geschehen wurde staatsseitig als Unruhen aufgefasst und Ludwig I. fand darin den Anlass zur Umsetzung von Maßnahmen, die die Pressezensur am 28. Januar 1831 verschärften. Im Streit mit der Opposition in der Zweiten Kammer musste die Regierung einlenken; sie nahm die Presseverordnung am 12. Juni des gleichen Jahres zurück.[5][29][30]
1816 trat das Kaisertum Österreich im Vertrag von München den „Rheinkreis“ an das Königreich Bayern ab.[31] Dieser Teil der linksrheinischen Region war während des Wiener Kongresses Österreich zugeschlagen worden.[32] Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahre 1789 beinhaltete auch die Pressefreiheit. Jedoch wurde sie in der Folgezeit der Französische Revolution eingeschränkt. Unter napoleonischer Herrschaft kamen weitere Erläße mit einschränkenden Maßnahmen hinzu. Mit dem Dekret vom 5. Februar 1810 benötigten alle Drucker eine staatliche Erlaubnis und mussten vereidigt sein. Zudem wurde mit dem Dekret die Vorzensur wieder eingeführt und politisch unangepasste Zeitungen konnten beschlagnahmt werden.[33] Die während der napoleonischen Ära im Rheinbund eingeführten Verfassungsrechte konnte die neue Obrigkeit aus Bayern nicht vollständig aufheben. Das durch den code civil geprägte Recht blieb in Teilen erhalten.[34] Nach Rechtsauffassung der bayerischen Obrigkeit waren Rechtsvorschriften aus napoleonischer Zeit im „Rheinkreis“ gültig. Liberale Oppositionellen bezweifelten die Gültigkeit, da diese entgegen der französischen Gesetzgebung der Revolutionszeit ohne Mitwirken und Befürworten durch Volksvertreter zustande gekommen waren.[35]
Allgemein verfügten die Behörden über verschiedene Zwangsmittel gegen Zeitungen – die Regierung lancierte Artikel in Zeitschriften, um die öffentliche Meinung im eigenen Sinn zu beeinflussen. Gegenartikel, um missbilligte Zeitschriften in Verruf zu bringen, ließen die Regenten über Mittelsmänner einfließen. Urheber von Schriften mussten Herkunftsangaben machen. Des Weiteren erfolgten Beschlagnahmungen von Zeitungen und Flugblättern. Für Kontrollen setzten die Zensoren ungünstige Zeiten an und führten die Arbeit langsam aus, um die Aktualität zu beeinträchtigen. Die Behörden griffen in den Vertrieb ein, verweigerten Druckern die notwendige Erlaubnis und verurteilten Journalisten zu Geld- und Gefängnisstrafen. Die Ausweisung missliebiger Schriftsteller außer Landes war ein weiteres Mittel.[Anm 1][27] Die zensierten Schriften hatten für die Kosten der Zensur aufzukommen. Das Königreich Preußen setzte hierzu am 1. Januar 1825 eine Vorschrift in Kraft. Zum Unterlaufen der Zensurvorschriften pendelten die Zeitungen zwischen verschiedenen Staaten. Aufbegehrende Aussagen versteckten Autoren und Redakteure immer besser. Psychologen wie Sigmund Freud beschäftigten sich später mit der Vorgehensweise.[22]
Die Zeitung „Inland“ als Vorbote
Zeitgenössische Zeichnung des Herausgebers Johann Georg August Wirth
Johann Georg August Wirth erlangte vor dem Erscheinen der Deutschen Tribüne Bekanntheit.[36][37] Er trat während seines 1817 begonnen Studiums der Rechtswissenschaften mehreren Studentenverbindungen bei und engagierte sich gemäß seinen Idealen. Zuerst folgte er der mit dem Studium eingeschlagenen Berufswahl,[38] begann aber im Jahr 1831 seine journalistische Tätigkeit mit der Herausgabe des „Kosmopoliten“ in Bayreuth. Das kurzlebige Blatt führte in der ersten Ausgabe vom 4. Januar das Thema Pressefreiheit mit gleichnamig betiteltem Artikel auf.[39][36]
Im März 1831 fand Wirth eine Stelle bei der 1827 in München gegründeten Literarisch-artistischen Anstalt der Cotta’sche Verlagsbuchhandlung für lithographische Vervielfältigung und Kupferdruck, nebst Buch-, Kunst- und Landkartenhandel.[37][40] Die renommierte regierungsnahe Stuttgarter Buchhandlung verlegte in der Zweigstelle die Zeitungen Das Ausland und Das Inland.[37][41] Johann Friedrich Cottas Geschäftsführer war Friedrich Sonntag.[42] Wirth wurde als Redakteur für das Inland beschäftigt.[37] Wegen Streitigkeiten bezüglich des Inhalts wünschte König Ludwig I. im April 1831, dass Cotta als Verleger von Wirth Abstand nehmen solle; Das Blatt habe in alter Ausrichtung zu erscheinen.[43] Indem Cotta die Herausgabe des Inlands am 30. Juni 1831 beendete, kam er der ministeriellen Schließung zuvor.[44] Die Deutsche Tribüne erschien einen Tag später.[45] Im Inland bewarb Wirth die neue Zeitung. Leser erfuhren vorab von der Ausrichtung im Sinne einer „Wiedergeburt Deutschlands“ unter strikter Verfolgung des „constitutionellen Principes“. Wirth wollte die freie Presse; zensierte Artikel aus anderen deutschen Staaten sollten unzensiert lesbar sein.[45]
Wirths redaktionelle Arbeit beim Inland umfasste etwa einhundert Ausgaben.[44] Der Redakteur erhielt während dieser Zeit Kontakte zu Abgeordneten der Ständeversammlung in Bayern.[46] Die Sitzungsperiode der fünften Zweiten Kammer reichte vom 20. Februar bis zum 29. Dezember 1831.[47] Die Zeitung berichtete ausführlich über Themen und Beschlüsse,[43] da diese von gesellschaftlichem Interesse waren. Die sechste bayerische Zweite Kammer trat erst drei Jahre später 1834 erneut zusammen.[47] Nach der Ansicht des deutschen Historikers Manfred Treml habe sich die regierungsnahe Zeitschrift Inland unter Wirth zu „einem der führenden Oppositionsblätter“ entwickelt. Wirths politisches Profil habe sich in konstitutionell-liberaler Ausrichtung geschärft.[44]
Sonntag beteiligte sich als Geldgeber im vorab an der Deutschen Tribüne.[45] Cotta hatte keine Einwände gegen die Beteiligung. Allerdings bestand er auf eine Bitte: alles zu unterlassen, was ihn in die Nähe mit Wirths Werk rückte.[48] Dennoch glaubten zeitgenössische Beobachter wie auch König Ludwig I., dass zwischen Wirth und Cotta Verbindung bestünde, trotz gegenteiliger Beteurung.[45] Die Vermutung fußte auch auf dem Zirkulieren von Vorbestellungslisten. Sonntag führte darin die Deutsche Tribüne neben anderen Produkten der Literarisch-artistischen Anstalt auf, um – wie er sagte – seinen Bekanntenkreis für das Blatt zu interessieren. Cotta beklagte sich darüber im Briefwechsel bei seinem Geschäftsführer.[48]
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