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Oswald Pohl

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Beitrag  Andy Fr Nov 27, 2015 8:35 pm

Oswald Ludwig Pohl (* 30. Juni 1892 in Duisburg; † 7. Juni 1951 in Landsberg) war ein deutscher SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS. Pohl war als Leiter des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes (WVHA) maßgeblich an der Durchführung des Holocausts beteiligt. Als Kriegsverbrecher wurde Pohl während der Nürnberger Prozesse zum Tode verurteilt und 1951 hingerichtet.

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Oswald Pohl während der Nürnberger Prozesse.

Herkunft und Karriere

Oswald Pohl wurde als Sohn des Werkzeugmeisters Hermann Otto Emil Pohl und dessen Frau Auguste Seifert in Duisburg geboren. Pohl besuchte das Gymnasium und legte das Abitur 1912 ab. Ab Anfang April 1912 schlug Pohl eine Verwaltungslaufbahn bei der Kaiserlichen Marine ein.[1]

Während seiner Teilnahme am Ersten Weltkrieg als Schiffsoffizier wurde er 1914 mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet. Nach Kriegsende schloss sich Pohl kurzzeitig einem Freikorps an.[2] Pohl verblieb bei der Marine und gehörte auch der neu gegründeten Reichsmarine an. Ende Januar 1934 schied er aus dem Marinedienst als Marine-Stabszahlmeister und im Rang eines Oberleutnants zur See aus.[3]

Pohl schloss sich bereits 1922 und nach dem zwischenzeitlichen Parteienverbot 1926 erneut der NSDAP (Mitgliedsnr. 30.842) an. Der Sturmabteilung (SA) war er bereits 1925 beigetreten. Von 1925 bis 1927 war er NSDAP-Ortsgruppenleiter und zeitweise auch als SA-Führer in Swinemünde tätig. Anschließend betätigte sich Pohl beim Aufbau und der Führung von Kieler SA-Marine-Abteilungen. Zudem bekleidete er in Kiel Leitungspositionen bei der Hitlerjugend (HJ) und war dort ab 1933 Stadtverordneter.[3]

Durch sein organisatorisches Talent fiel Pohl dem Reichsführer SS Heinrich Himmler auf, der nun versuchte, ihn von der SA abzuwerben. Am 9. September 1933 wurde er zum SS-Oberführer ernannt.[1] Anfang Februar 1934 wechselte Pohl schließlich von der SA zur SS (SS-Nr. 147.614), wurde im Stab RFSS eingesetzt und stieg dort schnell zum Verwaltungschef des SS-Hauptamtes auf. Am 1. Juni 1935 folgte die Ernennung zum SS-Brigadeführer.[1] Schon seit 1936 bemühte sich Pohl, aus der Zwangsarbeit von Häftlingen wirtschaftlichen Nutzen für die SS zu ziehen. 1936 wurde er Mitglied im Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes.[4] 1938 wurde er Leiter der SS-Betriebe und Vorsitzender des Verwaltungsrates des Deutschen Roten Kreuzes.[2] Ende Januar 1937 wurde Pohl weiter zum SS-Gruppenführer befördert.[1] Im April 1939 wurde Pohls Dienststelle Der Verwaltungschef der SS in das SS-Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft umgewandelt. Zusätzlich wurde Pohl zum Leiter des Hauptamts Haushalt und Bauten im Reichsinnenministerium im Range eines Ministerialdirektors ernannt und übernahm dort in Personalunion das Amt II (Bauten).[3] Pohl war ab Ende der 1930er Jahre Mitglied des Freundeskreises Reichsführer SS und wurde durch Himmler mit der Verwaltungsleitung des Lebensborn e.V. beauftragt.

Nachdem er sich von seiner ersten Frau im März 1940 hatte scheiden lassen, heiratete er am 12. Dezember 1942 Eleonore von Brüning (geb. Holtz).[3] Sie war die Witwe von Ernst Rüdiger von Brüning, Sohn von Adolf von Brüning, eines Mitbegründers der Farbwerke Hoechst (ab 1925 Teil der I.G. Farben). Pohl wurde Stiefvater von Eleonores Töchtern. Später kam eine eigene, geistig behinderte[5] Tochter hinzu.
Verantwortungsbereich

Das Jahr 1942 brachte für Pohl zwei wesentliche Wendepunkte in seinem politischen Leben. Zum einen wurde er im April zum SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS ernannt.[1] Zum anderen übernahm Pohl ab Februar 1942 die Leitung des neugeschaffenen SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes und leitete dort zugleich die Amtsgruppe W (Wirtschaftliche Unternehmen). Diese Funktionen übte Pohl bis zum Kriegsende aus. Pohl führte in dieser Position ab Juli 1943 die Dienstbezeichnung „Verwaltungschef der Reichsführung SS“.[3]

Durch dieses Amt erlangte Pohl eine Schlüsselstellung im Holocaust-Gefüge, da ihm nun auch die „Generalinspektion Konzentrationslagerwesen“, also die Konzentrationslager (KZ) als solche, unterstellt wurden. Im Sommer 1942 ersetzte Pohl fast ein Drittel aller KZ-Kommandanten. Pohl beabsichtigte, die Arbeitskraft der KZ-Häftlinge verstärkt für die Rüstungsproduktion zu nutzen. In einem Befehl vom 30. April 1942 ordnete er an:

„Der Lagerkommandant allein ist verantwortlich für den Einsatz der Arbeitskräfte. Dieser Arbeitseinsatz muß im wahren Sinne des Wortes erschöpfend sein, um ein Höchstmaß an Leistung zu erzielen. […] Die Arbeitszeit ist an keine Grenzen gebunden. […] Zeitraubende Anmärsche und Mittagspausen nur zu Essenszwecken sind verboten.[6]“

Diese Anordnung führte zu einer gewaltigen Expansion von Nebenlagern, verschlechterte die Lebensbedingungen der Häftlinge und erhöhte ihre Sterberate. Die Produktivität wurde nur wenig gesteigert[7] und mit dem Leben vieler Zwangsarbeiter teuer erkauft, im Sinne des Prinzips der Vernichtung durch Arbeit. 1943 gründete er die Ostindustrie GmbH als Instrument zum Raub jüdischer Vermögenswerte und zur weiteren Ausbeutung der Zwangsarbeiter.[2] Von Juli 1942 bis zum März 1943 war er Mitglied des nationalsozialistischen Reichstages.[8] Pohl, der für Reinhard Heydrich in den Reichstag nachgerückt war, musste sein Reichstagsmandat aufgeben. Hintergrund waren seine leitenden wirtschaftlichen Tätigkeiten, die nicht mit einem Reichstagsmandat vereinbar waren.[3]

Pohl griff ebenfalls ein, als die gewaltige Vernichtungsaktion ins Stocken geriet, bei der rund 350.000 von 458.000 ungarischen Juden sofort nach ihrer Ankunft im KZ Auschwitz-Birkenau durch Giftgas ermordet wurden. Die ersten Transportzüge erreichten Auschwitz am 15. April 1944. Im Mai 1944 wurden die drei Kommandanten des KZ Auschwitz I, des KZ Auschwitz III Monowitz und des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau ihrer Ämter enthoben und durch andere ersetzt. Oswald Pohl, der ein halbes Jahr zuvor Rudolf Höß als Chef des Amtes D1 in die Zentrale seiner Behörde geholt hatte, schickte diesen vom Mai 1944 bis Juli 1944 als Standortältesten nach Auschwitz, um die reibungslose Durchführung der Vernichtungsaktion zu organisieren.

Verantwortlich war Pohl auch für die Verwertung der bei solchen Aktionen anfallenden Güter wie Kleidung, Schmuck und Gold. Erhalten ist ein Schreiben an Heinrich Himmler mit einer Bestandsliste von über 100.000 Uhren sowie tausenden von Füllfederhaltern und dergleichen, die zur Tarnung als „jüdisches Hehlergut“ ausgewiesen wurden.[9]

Pohl war Träger des Goldenen Parteiabzeichens der NSDAP.[3] Zudem war er Empfänger des Deutschen Kreuzes in Silber und erhielt am 10. Oktober 1944 das Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern.

Gefangennahme

Oswald Pohl wurde am 27. Mai 1946 bei Verden (Aller) aufgespürt und zum War Crime Head Quarter in Bad Nenndorf transportiert. Pohl klagte in einem ausführlichen Privatbrief vom 1. Juni 1948, er habe dort ständig Handfesseln tragen müssen, er sei von Posten getreten und verprügelt worden und habe dabei zwei Zähne eingebüßt. Der Verhörer habe sich darüber empört gezeigt und weitere Misshandlungen unterbunden. Kurz darauf sei er nach Nürnberg transportiert worden und habe dort bis Dezember mehr als 50 Verhöre über sich ergehen lassen müssen; körperlichen Misshandlungen sei er dort nicht ausgesetzt gewesen. Weiter beklagte Pohl sich im genannten Schreiben, es sei ihm bei der abschließenden Zusammenstellung seiner Aussagen zu einem Affidavit verwehrt geblieben, einige seiner früher gemachten eigenen Aussagen zu korrigieren.[10] Diese seine eigene Darstellung relativiert später verbreitete Gerüchte über extreme Folterungen und erzwungene Geständnisse.
Prozess

Im Prozess Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS, der als Fall IV der Nürnberger Nachfolgeprozesse vom 13. Januar bis 3. November 1947 durchgeführt wurde, stand Oswald Pohl als Hauptbeschuldigter im Mittelpunkt. Ihm und den 17 Mitangeklagten wurden die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen vorgeworfen. Pohl wurde zum Tode verurteilt.[3] Gegen drei weitere Angeklagte wurde ebenfalls die Todesstrafe verhängt (Georg Lörner, Franz Eirenschmalz, Karl Sommer), doch wurden diese später begnadigt.

Pohl warf der Anklagebehörde vor, von jüdischen Vertretern dominiert und von Rachsucht und blindem Hass erfüllt gewesen zu sein. Pohl bestritt nicht seine Mitwisserschaft am Holocaust. Auf seine eigene Initiative hin sei jedoch kein einziger Jude deportiert oder vernichtet worden. Er sei nur stellvertretend verurteilt worden, weil andere sich durch Selbstmord dem Verfahren entzogen oder sich – als Kronzeuge ihn belastend – durch Verrat freigekauft hätten. Er habe 33 Jahre lang seinem Vaterland makellos gedient und sei sich keines Verbrechens bewusst. Der Verteidigungsstrategie, Pohl als unschuldigen Verwaltungsfachmann und überlasteten Behördenleiter darzustellen, der im Bewusstsein, seine Pflichten erfüllen zu müssen, gehandelt habe, folgte das Gericht nicht, sondern verurteilte ihn als überzeugten Weltanschauungstäter und einen der Hauptverantwortlichen für die mörderischen Zustände in den Konzentrationslagern.[11]
Reaktion der Öffentlichkeit

Diese einseitige Sichtweise Pohls wurde von vielen Zeitgenossen übernommen: Das Urteil wurde wie andere Teile der Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen vielfach als „Siegerjustiz“ gewertet und sogar als „Schandurteil“ bezeichnet.

Pohl bekannte sich unter Betreuung des Landsberger Anstaltsgeistlichen Karl Morgenschweis zum katholischen Glauben.[12] Morgenschweis organisierte auch die Publikation von Pohls Traktat Credo – Mein Weg zu Gott., in dem dieser seine angebliche Läuterung und Hinwendung zum Glauben beschrieb.[13] Pohl gewann in seiner selbstgewählten Rolle als „Märtyrer“ weitere Unterstützer. Zum Skandal kam es jedoch, als der Papst ihm in Unkenntnis der Sachlage den erbetenen „Apostolischen Segen“ aussprechen ließ. Die Forderungen nach einem Schlussstrich rissen nicht ab; nach einem Ausspruch von Robert Kempner lag Deutschland damals im „Gnadenfieber“. Am 9. Januar 1951 begab sich eine Abordnung des Deutschen Bundestages zu dem amerikanischen Hohen Kommissar John Jay McCloy: Bundestagspräsident Hermann Ehlers (CDU), Peter Altmeier (CDU, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz), Carlo Schmid (SPD) sowie Walter Strauß (CDU, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz). Ihre Bitte um Amnestie blieb erfolglos.

Aus der Mitteilung von John Jay McCloy an die Presse am 31. Januar 1951:

„Es wurde festgestellt, dass Oswald Pohl persönlich für die Verwaltung der Lager die Verantwortung trug. Die Vernichtung der Juden im Lager Auschwitz, die Zerstörung des Warschauer Ghettos sowie die Ausplünderung der Juden im Osten im Rahmen der bekannten ‚Aktion Reinhardt‘ sind einige der Verbrechen, deren sich diese Organisation schuldig gemacht hat. Dem Urteil zufolge stand Pohl nicht nur an der Spitze dieses Verwaltungsapparats, sondern er leitete und überwachte persönlich die Zerstörung des Warschauer Ghettos, und er selbst wählte Gefangene für ärztliche Experimente aus. Begreiflicherweise konnte ich in diesem Falle keine Berechtigung für einen Gnadenerweis finden. Auch der Beratende Ausschuss hat keine Abwandlung des Urteils empfohlen.“

Oswald Pohl wurde am 7. Juni 1951 hingerichtet.[2]

50 Jahre nach der Hinrichtung, im Jahre 2001, ließ die Anstaltsleitung der JVA Landsberg die Grabkreuze auf dem Spöttinger Friedhof, auf dem unter anderen Pohl bestattet ist, überholen, mit einem Kupferdach versehen und sorgte für einen einheitlichen Blumenschmuck. Aufgrund starker Proteste wurde der Friedhof 2003 entwidmet und die Namensschilder von den Gräbern entfernt.
Deutungen

Der Prozess gegen Pohl und das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt verfehlte seine beabsichtigte Wirkung zumindest teilweise. Der Prozess führte weder den Angeklagten selbst noch weite Teile der Öffentlichkeit zu der Einsicht, dass Handlanger und Schreibtischtäter kaum weniger Schuld auf sich geladen hatten als etwa die Mörder vor Ort in Auschwitz.[14] Immerhin wurde die Mitwirkung von Verwaltungsspitzen, ohne deren Dienste ein Terrorregime nicht handlungsfähig wäre,[15] durch die Nürnberger Nachfolgeprozesse erstmals strafrechtlich geahndet und damit ein warnendes Zeichen für die Zukunft gesetzt.

Siehe auch

Liste der Generale der Waffen-SS

Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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