Extrahaushalte oder Sondervermögen des Bundes und der Länder
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Extrahaushalte oder Sondervermögen des Bundes und der Länder
Extrahaushalte oder Sondervermögen des Bundes und der Länder sind rechtlich unselbstständige abgesonderte Teile des Bundes- oder Landesvermögens, die getrennt vom übrigen Vermögen verwaltet werden.[1] In den meisten Fällen verwalten sie kein Vermögen, sondern hauptsächlich Schulden. Nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 werden die Schulden jedoch dem Staatssektor zugerechnet. Daher hat die Bildung eines Sondervermögens keinen Einfluss auf Maßzahlen wie die Defizitquote.
Zu den Sondervermögen des Bundes gehören:
Bundeseisenbahnvermögen (seit 1. Januar 1994)[2]
Deutscher Binnenschifffahrtsfonds (seit 1999)[3]
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (seit 1998)[4]
ERP-Sondervermögen (seit 1953)[5]
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (seit 2008); er besitzt eine eigene Kreditermächtigung und darf bis zu 90 Milliarden Euro aufnehmen
Investitions- und Tilgungsfonds (seit 2009) [6], ein Sondervermögen zur Konjunkturbelebung, das im Zuge der Finanzkrise ab 2007 geschaffen wurde und der bis zu 25 Milliarden Euro aufnehmen darf
Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau (2007–2015)
Versorgungsrücklage des Bundes (seit 1982; VersRücklG Abschnitt 1)
Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit
Versorgungsfonds des Bundes (VersRücklG Abschnitt 2)
Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz, seit 2009)
Energie- und Klimafonds (seit 1. Januar 2011)
Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (seit 31. Dezember 2010)
Gesetzliche Grundlage zur Bildung von Sondervermögen ist § 48 Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz).
Zu den ehemaligen Sondervermögen des Bundes gehören:
Deutsche Bundesbahn (bis 31. Dezember 1993, im Bundeseisenbahnvermögen aufgegangen)[7]
Deutsche Bundespost (seit 1989 drei Teilsondervermögen, 1994 in die Aktiengesellschaften Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG übergegangen)[8]
Deutsche Reichsbahn (bis 31. Dezember 1993, im Bundeseisenbahnvermögen aufgegangen)[7]
Erblastentilgungsfonds (1995–2015)[9]; in ihn wurden die Altschulden der ehemaligen DDR, die Schulden der Treuhandanstalt und ein Teil der Altschulden der ostdeutschen kommunalen Wohnungswirtschaft eingestellt
Fonds Deutsche Einheit (bis 2004, Verbindlichkeiten in den allgemeinen Bundeshaushalt integriert)
Quelle
Zu den Sondervermögen des Bundes gehören:
Bundeseisenbahnvermögen (seit 1. Januar 1994)[2]
Deutscher Binnenschifffahrtsfonds (seit 1999)[3]
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (seit 1998)[4]
ERP-Sondervermögen (seit 1953)[5]
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (seit 2008); er besitzt eine eigene Kreditermächtigung und darf bis zu 90 Milliarden Euro aufnehmen
Investitions- und Tilgungsfonds (seit 2009) [6], ein Sondervermögen zur Konjunkturbelebung, das im Zuge der Finanzkrise ab 2007 geschaffen wurde und der bis zu 25 Milliarden Euro aufnehmen darf
Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau (2007–2015)
Versorgungsrücklage des Bundes (seit 1982; VersRücklG Abschnitt 1)
Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit
Versorgungsfonds des Bundes (VersRücklG Abschnitt 2)
Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz, seit 2009)
Energie- und Klimafonds (seit 1. Januar 2011)
Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (seit 31. Dezember 2010)
Gesetzliche Grundlage zur Bildung von Sondervermögen ist § 48 Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz).
Zu den ehemaligen Sondervermögen des Bundes gehören:
Deutsche Bundesbahn (bis 31. Dezember 1993, im Bundeseisenbahnvermögen aufgegangen)[7]
Deutsche Bundespost (seit 1989 drei Teilsondervermögen, 1994 in die Aktiengesellschaften Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG übergegangen)[8]
Deutsche Reichsbahn (bis 31. Dezember 1993, im Bundeseisenbahnvermögen aufgegangen)[7]
Erblastentilgungsfonds (1995–2015)[9]; in ihn wurden die Altschulden der ehemaligen DDR, die Schulden der Treuhandanstalt und ein Teil der Altschulden der ostdeutschen kommunalen Wohnungswirtschaft eingestellt
Fonds Deutsche Einheit (bis 2004, Verbindlichkeiten in den allgemeinen Bundeshaushalt integriert)
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