Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD)
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Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD)
Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen. § 3 (1) lautete: Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest. Zunächst wurden junge Männer (vor ihrem Wehrdienst) für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt. Der Reichsarbeitsdienst war ein Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland und ein Teil der Erziehung im Nationalsozialismus. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 und dem daraufhin an die Waffen-SS übergebenen Kommando über das Ersatzheer wurde dem RAD die 6-wöchige militärische Grundausbildung am Gewehr übertragen, um die Ausbildungszeit bei der Truppe zu verkürzen.
Hausflagge des RAD mit Symbol
Staatssekretär Konstantin Hierl schreitet auf dem Tempelhofer Feld die Front des RAD ab. Maifeier Berlin, 1. Mai 1934
RAD beim Straßenbau, 1936
RAD-Parade: „Der große Aufmarsch der 38.000 Arbeitsdienstmänner vor dem Führer auf dem Zeppelinfeld“, „Reichsparteitag der Arbeit“. Männer des RAD mit geschultertem Spaten vor Hitler im Auto, 6.–13. Sep. 1937
Idee und Gründung
Keine neue Erscheinung der Zeit des Nationalsozialismus ist die Idee einer „Frauendienstpflicht“; diese wurde in Deutschland seitens der bürgerlichen Frauenbewegung schon vor dem Ersten Weltkrieg diskutiert.[1]
Die Idee eines nationalen Pflichtarbeitsdienstes hatten die nationalsozialistischen Machthaber aus Bulgarien übernommen, das bereits 1920 einen Pflichtdienst eingeführt hatte, zu dem pro Jahr 30 % der Bevölkerung herangezogen wurden, um gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Das bulgarische Beispiel war in Deutschland in konservativen und auch in linken Kreisen beachtet worden; besonders die Effekte ‚staatsbürgerliche Erziehung‘ und ‚körperliche Ertüchtigung‘ fanden Anklang.
In Deutschland führte die Regierung Brüning I im Sommer 1931 einen „Freiwilligen Arbeitsdienst“ (FAD) ein, der zum Abbau der hohen, durch die Weltwirtschaftskrise bedingten Arbeitslosigkeit beitragen sollte. Die Maßnahme hatte wenig Effekt; die entstandenen Lager wurden zum Teil als paramilitärische Ausbildungslager für republikfeindliche Kräfte missbraucht.
Die Rechtsparteien, darunter die NSDAP, hatten seit Beginn der Wirtschaftskrise immer wieder eine Arbeitsdienstpflicht gefordert; der FAD war somit nicht zuletzt ein Zugeständnis an die Rechte.[2]
Durch die Notverordnung vom 5. Juni 1931 wurde die Förderung des FAD zur Aufgabe der (1927 gegründeten) Reichsanstalt für Arbeit. Da mit der gleichen Verordnung empfindliche Leistungskürzungen und ein Ausschluss vor allem von Jugendlichen unter 21 Jahren verbunden waren, galt die „Freiwilligkeit“ des FAD von Anfang an nur für jene, die es sich leisten konnten, ihn abzulehnen. Förderungswürdig waren im Rahmen des FAD gemeinnützige und zusätzliche Arbeiten, die nicht über den Weg von Notstandsarbeiten – einem anderen Beschäftigungsprogramm – bereitgestellt werden konnten. Im Vordergrund standen Arbeiten, die der Bodenverbesserung, der Herrichtung von Siedlungs- und Kleingartenland, der örtlichen Verkehrsverbesserung und der Hebung der Volksgesundheit dienten. Träger der Arbeit konnten nur Körperschaften des öffentlichen Rechts und solche Vereinigungen oder Stiftungen sein, die gemeinnützige Ziele verfolgten. Die Beschäftigungsdauer lag für die meisten der geförderten Personen unter zehn Wochen. Vor 1933 war die Hälfte unter 21 Jahre alt; 1932 wurde der FAD für Frauen geöffnet. Nicht einmal ein Viertel der Dienstleistenden war in ihrer rechtlichen Stellung dem freien Lohnarbeitsverhältnis vergleichbar; mehr als 75 % waren von sämtlichen Normen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts ausgenommen (eine Entrechtung der Arbeiter).[3]
Genau betrachtet, gab es zum Beispiel schon vor der Machtergreifung Hitlers in der fränkischen Stadt Coburg ein von der dort bereits NSDAP-regierten Kommune organisiertes, verstaatlichtes Lager des „Freiwilligen Arbeitsdienstes“, den Freiwilligen Arbeitsdienst der Stadt Coburg. Männliche Jugendliche wurden im Januar 1932 in einem Barackenlager im Wüstenahorner Wald zwecks „vorübergehender Beschäftigung und Erziehung“ kaserniert. Oberster Leitsatz: „Keine Wohlfahrtsunterstützung ohne Arbeit“. Der Bezug von Sozialleistungen wurde somit direkt an die Notlage der Betroffenen geknüpft, sich widerstandslos und strafbedroht zu öffentlicher Arbeit zwingen lassen zu müssen.
Im Falle Coburgs floss ein Teil der Beträge an vom Stadtrat bestimmte bedürftige Personen; das übrige wurde einem Sparkonto gutgeschrieben. 60 Mann im Durchschnitt waren dann der Regel nach ein halbes Jahr im Lager. Dort gab es militärische Rangordnung, Wachdienste, Märsche, Exerzierübungen und paramilitärischen Drill. Dienstverweigerung hatte die Entlassung zur Folge. Die NS-Propaganda machte den Coburger Arbeitsdienst als Idee der Partei reichsweit bekannt. Viele Kommunalpolitiker anderer Gemeinden kamen zu einem Informationsbesuch. Im September 1932 folgte allerdings die Eingliederung dieses durch die Kommune paramilitärisch geleiteten Arbeits-Camps in den Freiwilligen Arbeitsdienst des Reiches, da dieser zu 90 % bezuschusst wurde. Die Rechnung ging für die Partei gut auf, da das Coburger Arbeitslager sogar half, das städtische Sozialsystem mit zu finanzieren. Später galt es als der Prototyp für die Reichsarbeitslager des Dritten Reiches.[4][5]
Adolf Hitler, gerade zum Reichskanzler ernannt, verkündete am 1. Februar 1933 in seiner ersten Rundfunkansprache, der Gedanke der Arbeitsdienstpflicht sei ein „Grundpfeiler“ seines Regierungsprogramms. Sein Beauftragter Konstantin Hierl legte am 1. März 1933 ein Konzept vor, das „ohne Verzug“ die Überführung des staatlich geförderten Freiwilligen Arbeitsdienstes in einen „staatlichen Arbeitsdienst auf freiwilliger Grundlage“ vorsah. Den Unterschied für ihn enthüllte die Formulierung, diesen FAD nunmehr als eine „gesonderte Reichsorganisation von ähnlicher Struktur wie die Reichswehr“ auszubauen. Auch die Behördenstrukturen sollten ähnlich wie die der Reichswehr sein: Es seien die Aufgaben und dienstlichen Befugnisse des Staatssekretärs für den Arbeitsdienst so zu regeln, „daß sie sinngemäß denen des Chefs der Heeresleitung in seinem dienstlichen Verhältnis zum Reichswehrminister entsprechen.“[5]
Es war von Beginn an das Ziel, eine Arbeitsdienstpflicht einzuführen. Dass es nicht schon 1933 dazu kam, war außenpolitischer Rücksichtnahme geschuldet, da die durch eine Arbeitsdienstpflicht zu erwartenden Einberufungen eine Größenordnung ergeben hätten, die durchaus auch für militärische Zwecke hätte nutzbar gemacht werden können. Daher kam es zur Intervention der in Genf tagenden Abrüstungskonferenz, der von deutscher Seite zunächst Rechnung getragen wurde. Zunächst wurde der Arbeitsdienst nur nach eigenen Vorstellungen allgemein umgestaltet.[6]
Eines der klaren Ziele war die Umgehung von militärischen Beschränkungen des Versailler Vertrages.[7] Naheliegende Vermutungen oder gar Berichte, in den RAD-Lagern würde eine militärische Ausbildung stattfinden, wurden per Anweisung zensiert. Das Thüringische Innenministerium schrieb am 3. August 1933 an die Stadt-, Gemeindevorstände und Kreisgendarmeriestationen: „Die Polizeiverwaltungen werden angewiesen, in den für die Öffentlichkeit bestimmten Berichten wie überhaupt in amtlichen Verlautbarungen alles zu unterlassen, woraus entnommen werden könnte, als ob in den Arbeitsdienstlagern eine militärische Ausbildung stattfände.“[8]
Im Rahmen des Gleichschaltungsprozesses seit März 1933 häuften sich dann Übergriffe gegen Arbeitsdienstlager anderer Träger. Hierbei tat sich insbesondere die SA als Hilfspolizei in der Ausführung hervor; oft war sie auch Anstifter der gewaltsamen Einverleibungen. Von solchen Ausschreitungen waren neben Einrichtungen der Sozialdemokraten auch evangelische und katholische Organisationen betroffen.[9]
Die Gleichschaltung aller Arbeitsdienst-Träger verlief bis August 1933 vielgestaltig. Die anfänglichen Gewaltaktionen hatten „Selbstgleichschaltungen“ und „freiwillige“ Anschlüsse zur Folge. Dem folgten rechtliche Schritte, die den erreichten Status quo nachträglich legitimierten und ausweiteten. Diese Gleichschaltung des FAD 1933/34 mit ihrem Umbau von einer staatlich geförderten zu einer staatlichen, paramilitärischen Einrichtung war die eigentlich bedeutende Zäsur in der Geschichte der Arbeitsdienste weltweit. Die später folgende gesetzliche Reichsarbeitsdienstpflicht, die 1935 kam, ähnelte dagegen äußerlich noch der Arbeitspflicht in anderen Staaten.[10]
Nach der Machtübernahme des NS-Regimes wurde Franz Seldte, ehemaliger Führer des Stahlhelm-Verbandes, zum Reichsarbeitsminister bestellt und ihm Konstantin Hierl als Staatssekretär beigeordnet. Im Rahmen der ministeriellen Aufgaben erhielt Hierl zugleich den Auftrag, einen freiwilligen Arbeitsdienst zu bilden. Hierl, der seine und die Unabhängigkeit des Arbeitsdienstes anstrebte, die ihm im Reichsarbeitsministerium verwehrt war, suchte die Organisation einem anderen Ministerium anzugliedern, wo sich seine Vorstellungen verwirklichen ließen. Das gelang 1934 bei Wilhelm Frick, dem Reichsinnenminister, der ihm freie Hand ließ. Mit diesem Wechsel erhielt Hierl zunächst den Titel „Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst“, ehe er mit der Umwandlung des freiwilligen Dienstes in einen Pflichtdienst durch das am 26. Juni 1935 erlassene Gesetz für den Reichsarbeitsdienst zum „Reichsarbeitsführer“ ernannt wurde. Ihrer Dienstpflicht hatten von nun an alle männlichen Jugendlichen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr bis spätestens zur Vollendung des 25. nachzukommen. Für die weibliche Jugend war eine gesonderte Regelung vorgesehen; die gesetzliche Einführung ihrer Dienstpflicht erfolgte erst 1939. Das Gesetz sprach stets von „allen“ Jugendlichen, doch es enthielt bezeichnende Ausnahmen: Nach § 7 sollte ausgeschlossen werden, „wer nichtarischer Abstammung ist oder mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet ist.“ Sollte es Einzelfälle mit „wehrwürdigen Nichtariern“ geben, dürften diese jedoch „keinesfalls als Vorgesetzte eingesetzt werden …“[5]
Arbeitsdienstführer Hierl merkte 1935 zum FAD-Mann an: „Dieser von uns geschmiedete Typ des Arbeitsmannes ist das Ergebnis einer Verschmelzung von den drei Grundelementen: des Soldatentums, Bauerntums und Arbeitertums.“ Die genannte Reihenfolge und die völlige Verschiedenartigkeit der Berufsbilder erscheinen heute bemerkenswert oder entlarvend. Man kann die drei Begriffe als NS-Synonyme für Disziplin, Ertrag aus „Blut und Boden“ und Pflichtbewusstsein betrachten.[9]
Schon im Juni 1933, eine Woche nachdem eine Milliarde Reichsmark allgemein für das Arbeitsbeschaffungsprogramm des Staatssekretärs Fritz Reinhardt angekündigt worden war, einigten sich Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, der Hitler-Vertraute Hermann Göring und Reichswehrminister Werner von Blomberg auf den strikt geheim gehaltenen Haushaltsrahmen für die Aufrüstung der Wehrmacht: 35 Milliarden Reichsmark, verteilt über acht Jahre, wobei vier Jahre für den Aufbau der Verteidigungskapazität genutzt werden sollten und weitere vier Jahre für die Schaffung einer Offensivarmee. Arbeitsmarktpolitik und Rüstung standen seit der Machtergreifung in enger Beziehung zueinander. Die Aufrüstung stellte in ihrer Größenordnung (sowie Langfristigkeit und strategischen Bedeutung) alles in den Schatten, was in Sachen Arbeitslosigkeitsbekämpfung jemals diskutiert worden war.[11] Zwischen 1933 und 1939 wandte der NS-Staat rund 60 Milliarden Reichsmark für militärische Belange auf, dagegen allgemein nur 7–8 Milliarden Reichsmark für zivile Zwecke.[12] Beim RAD stand von Anfang an der militärische Zweck der Kriegsvorbereitung im Vordergrund.[13]
Reichseinheitlich erhielten Arbeitsdienstleistende bis zum Kriegsende für ihre schwere körperliche Arbeit z. B. im Straßenbau und Siedlungsbau sowie im Steinbruch 21 Reichsmark pro Woche. Das entsprach dem Hilfsarbeiterlohn für Berufsanfänger zu Beginn der 1930er Jahre. Davon wurden aber nur 0,50 RM täglich ausgezahlt; das war die Hälfte des den Soldaten zustehenden Wehrsolds. Das übrige Geld wurde für Essen, Lagerunterkunft, Heizung, Bekleidung und Versicherungen einbehalten. Das Geld stammte aus den Projekten, bei denen der RAD eingesetzt war.
Funktion
Alte Aula Universität Berlin, vom RAD zum Studium übergehende Studenten werden feierlich verpflichtet, Ansprache: Generalarbeitsführer Wilhelm Decker, 11. Nov. 1936
Innerhalb des nationalsozialistischen Systems erfüllte der Reichsarbeitsdienst mehrere Aufgaben. Den offiziellen Zweck nannte § 1 des Gesetzes über den Reichsarbeitsdienst:
„Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.“
– Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935[14]
Der RAD verfolgte mehrere Ziele. 1. Ein Hauptziel war die Disziplinierung der jungen Generation, deren Angehörige während der Weltwirtschaftskrise oft jahrelang arbeitslos gewesen waren. Dem entsprach die paramilitärische Struktur des RAD. Konstantin Hierl prägte schon 1934 den sehr bezeichnenden Begriff „Soldat der Arbeit“ für die Arbeitsdienstleistenden.[15] 2. war der RAD ein Versuch, die nationalsozialistische Ideologie der Volksgemeinschaft in die Praxis umzusetzen. Konstantin Hierl hob diesen Aspekt in seinen Reden besonders hervor: "Es gibt kein besseres Mittel, die soziale Zerklüftung, den Klassenhass und den Klassenhochmut zu überwinden, als wenn der Sohn des Fabrikdirektors und der junge Fabrikarbeiter, der junge Akademiker und der Bauernknecht im gleichen Rock, bei gleicher Kost den gleichen Dienst tun als Ehrendienst für das ihnen allen gemeinsame Volk und Vaterland." [16] 3. Die wirtschaftliche Bedeutung des Arbeitsdienstes war demgegenüber wegen mangelnder Arbeitsproduktivität gering.[17] 4. schließlich übernahm der RAD seit 1938 zunehmend Hilfsdienste für die Wehrmacht.
Danach war der RAD in seinen Anfängen ein Teil des nationalsozialistischen Erziehungssystems. Die Ableistung der Arbeitsdienstpflicht war Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium.[18] Studienbewerber, die aus gesundheitlichen Gründen als nicht arbeitsdiensttauglich gemustert worden waren, mussten einen „Studentischen Ausgleichsdienst“ ableisten, der organisatorisch bei der Reichsstudentenführung angesiedelt war.
Ein Nebeneffekt war, dass zuvor arbeitslose RAD-Angehörige nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erfasst wurden.
§ 14 des Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 legte fest, dass die Zugehörigkeit zum RAD „kein Arbeits- oder Dienstverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und des § 11 der Fürsorgepflichtverordnung“ begründete. Damit galten arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften über den Arbeitsschutz, das Betriebsräte- und Arbeitsgerichtsgesetz sowie das Recht auf Unterstützung im Falle einer Erkrankung nicht für den Reichsarbeitsdienst. Offenbar war ein Ziel, Jugendliche untertariflich und so billig wie möglich hohe Arbeitsleistungen erbringen zu lassen, noch dazu unter Zwang und einschüchternder militärischer Disziplin.[5]
Der RAD überhöhte Arbeit zum „Ehrendienst“ an der „Volksgemeinschaft“. Besonders brisant und ideologisch paradox wurde dieser Anspruch dann, wenn an Projekten und Baustellen, an denen der RAD arbeitete, auch Zwangsarbeiter, Strafgefangene oder Häftlinge aus Arbeitserziehungslagern, mithin „Gemeinschaftsfremde“, eingesetzt wurden.[19]
Weiteres dazu im Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsarbeitsdienst
Hausflagge des RAD mit Symbol
Staatssekretär Konstantin Hierl schreitet auf dem Tempelhofer Feld die Front des RAD ab. Maifeier Berlin, 1. Mai 1934
RAD beim Straßenbau, 1936
RAD-Parade: „Der große Aufmarsch der 38.000 Arbeitsdienstmänner vor dem Führer auf dem Zeppelinfeld“, „Reichsparteitag der Arbeit“. Männer des RAD mit geschultertem Spaten vor Hitler im Auto, 6.–13. Sep. 1937
Idee und Gründung
Keine neue Erscheinung der Zeit des Nationalsozialismus ist die Idee einer „Frauendienstpflicht“; diese wurde in Deutschland seitens der bürgerlichen Frauenbewegung schon vor dem Ersten Weltkrieg diskutiert.[1]
Die Idee eines nationalen Pflichtarbeitsdienstes hatten die nationalsozialistischen Machthaber aus Bulgarien übernommen, das bereits 1920 einen Pflichtdienst eingeführt hatte, zu dem pro Jahr 30 % der Bevölkerung herangezogen wurden, um gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Das bulgarische Beispiel war in Deutschland in konservativen und auch in linken Kreisen beachtet worden; besonders die Effekte ‚staatsbürgerliche Erziehung‘ und ‚körperliche Ertüchtigung‘ fanden Anklang.
In Deutschland führte die Regierung Brüning I im Sommer 1931 einen „Freiwilligen Arbeitsdienst“ (FAD) ein, der zum Abbau der hohen, durch die Weltwirtschaftskrise bedingten Arbeitslosigkeit beitragen sollte. Die Maßnahme hatte wenig Effekt; die entstandenen Lager wurden zum Teil als paramilitärische Ausbildungslager für republikfeindliche Kräfte missbraucht.
Die Rechtsparteien, darunter die NSDAP, hatten seit Beginn der Wirtschaftskrise immer wieder eine Arbeitsdienstpflicht gefordert; der FAD war somit nicht zuletzt ein Zugeständnis an die Rechte.[2]
Durch die Notverordnung vom 5. Juni 1931 wurde die Förderung des FAD zur Aufgabe der (1927 gegründeten) Reichsanstalt für Arbeit. Da mit der gleichen Verordnung empfindliche Leistungskürzungen und ein Ausschluss vor allem von Jugendlichen unter 21 Jahren verbunden waren, galt die „Freiwilligkeit“ des FAD von Anfang an nur für jene, die es sich leisten konnten, ihn abzulehnen. Förderungswürdig waren im Rahmen des FAD gemeinnützige und zusätzliche Arbeiten, die nicht über den Weg von Notstandsarbeiten – einem anderen Beschäftigungsprogramm – bereitgestellt werden konnten. Im Vordergrund standen Arbeiten, die der Bodenverbesserung, der Herrichtung von Siedlungs- und Kleingartenland, der örtlichen Verkehrsverbesserung und der Hebung der Volksgesundheit dienten. Träger der Arbeit konnten nur Körperschaften des öffentlichen Rechts und solche Vereinigungen oder Stiftungen sein, die gemeinnützige Ziele verfolgten. Die Beschäftigungsdauer lag für die meisten der geförderten Personen unter zehn Wochen. Vor 1933 war die Hälfte unter 21 Jahre alt; 1932 wurde der FAD für Frauen geöffnet. Nicht einmal ein Viertel der Dienstleistenden war in ihrer rechtlichen Stellung dem freien Lohnarbeitsverhältnis vergleichbar; mehr als 75 % waren von sämtlichen Normen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts ausgenommen (eine Entrechtung der Arbeiter).[3]
Genau betrachtet, gab es zum Beispiel schon vor der Machtergreifung Hitlers in der fränkischen Stadt Coburg ein von der dort bereits NSDAP-regierten Kommune organisiertes, verstaatlichtes Lager des „Freiwilligen Arbeitsdienstes“, den Freiwilligen Arbeitsdienst der Stadt Coburg. Männliche Jugendliche wurden im Januar 1932 in einem Barackenlager im Wüstenahorner Wald zwecks „vorübergehender Beschäftigung und Erziehung“ kaserniert. Oberster Leitsatz: „Keine Wohlfahrtsunterstützung ohne Arbeit“. Der Bezug von Sozialleistungen wurde somit direkt an die Notlage der Betroffenen geknüpft, sich widerstandslos und strafbedroht zu öffentlicher Arbeit zwingen lassen zu müssen.
Im Falle Coburgs floss ein Teil der Beträge an vom Stadtrat bestimmte bedürftige Personen; das übrige wurde einem Sparkonto gutgeschrieben. 60 Mann im Durchschnitt waren dann der Regel nach ein halbes Jahr im Lager. Dort gab es militärische Rangordnung, Wachdienste, Märsche, Exerzierübungen und paramilitärischen Drill. Dienstverweigerung hatte die Entlassung zur Folge. Die NS-Propaganda machte den Coburger Arbeitsdienst als Idee der Partei reichsweit bekannt. Viele Kommunalpolitiker anderer Gemeinden kamen zu einem Informationsbesuch. Im September 1932 folgte allerdings die Eingliederung dieses durch die Kommune paramilitärisch geleiteten Arbeits-Camps in den Freiwilligen Arbeitsdienst des Reiches, da dieser zu 90 % bezuschusst wurde. Die Rechnung ging für die Partei gut auf, da das Coburger Arbeitslager sogar half, das städtische Sozialsystem mit zu finanzieren. Später galt es als der Prototyp für die Reichsarbeitslager des Dritten Reiches.[4][5]
Adolf Hitler, gerade zum Reichskanzler ernannt, verkündete am 1. Februar 1933 in seiner ersten Rundfunkansprache, der Gedanke der Arbeitsdienstpflicht sei ein „Grundpfeiler“ seines Regierungsprogramms. Sein Beauftragter Konstantin Hierl legte am 1. März 1933 ein Konzept vor, das „ohne Verzug“ die Überführung des staatlich geförderten Freiwilligen Arbeitsdienstes in einen „staatlichen Arbeitsdienst auf freiwilliger Grundlage“ vorsah. Den Unterschied für ihn enthüllte die Formulierung, diesen FAD nunmehr als eine „gesonderte Reichsorganisation von ähnlicher Struktur wie die Reichswehr“ auszubauen. Auch die Behördenstrukturen sollten ähnlich wie die der Reichswehr sein: Es seien die Aufgaben und dienstlichen Befugnisse des Staatssekretärs für den Arbeitsdienst so zu regeln, „daß sie sinngemäß denen des Chefs der Heeresleitung in seinem dienstlichen Verhältnis zum Reichswehrminister entsprechen.“[5]
Es war von Beginn an das Ziel, eine Arbeitsdienstpflicht einzuführen. Dass es nicht schon 1933 dazu kam, war außenpolitischer Rücksichtnahme geschuldet, da die durch eine Arbeitsdienstpflicht zu erwartenden Einberufungen eine Größenordnung ergeben hätten, die durchaus auch für militärische Zwecke hätte nutzbar gemacht werden können. Daher kam es zur Intervention der in Genf tagenden Abrüstungskonferenz, der von deutscher Seite zunächst Rechnung getragen wurde. Zunächst wurde der Arbeitsdienst nur nach eigenen Vorstellungen allgemein umgestaltet.[6]
Eines der klaren Ziele war die Umgehung von militärischen Beschränkungen des Versailler Vertrages.[7] Naheliegende Vermutungen oder gar Berichte, in den RAD-Lagern würde eine militärische Ausbildung stattfinden, wurden per Anweisung zensiert. Das Thüringische Innenministerium schrieb am 3. August 1933 an die Stadt-, Gemeindevorstände und Kreisgendarmeriestationen: „Die Polizeiverwaltungen werden angewiesen, in den für die Öffentlichkeit bestimmten Berichten wie überhaupt in amtlichen Verlautbarungen alles zu unterlassen, woraus entnommen werden könnte, als ob in den Arbeitsdienstlagern eine militärische Ausbildung stattfände.“[8]
Im Rahmen des Gleichschaltungsprozesses seit März 1933 häuften sich dann Übergriffe gegen Arbeitsdienstlager anderer Träger. Hierbei tat sich insbesondere die SA als Hilfspolizei in der Ausführung hervor; oft war sie auch Anstifter der gewaltsamen Einverleibungen. Von solchen Ausschreitungen waren neben Einrichtungen der Sozialdemokraten auch evangelische und katholische Organisationen betroffen.[9]
Die Gleichschaltung aller Arbeitsdienst-Träger verlief bis August 1933 vielgestaltig. Die anfänglichen Gewaltaktionen hatten „Selbstgleichschaltungen“ und „freiwillige“ Anschlüsse zur Folge. Dem folgten rechtliche Schritte, die den erreichten Status quo nachträglich legitimierten und ausweiteten. Diese Gleichschaltung des FAD 1933/34 mit ihrem Umbau von einer staatlich geförderten zu einer staatlichen, paramilitärischen Einrichtung war die eigentlich bedeutende Zäsur in der Geschichte der Arbeitsdienste weltweit. Die später folgende gesetzliche Reichsarbeitsdienstpflicht, die 1935 kam, ähnelte dagegen äußerlich noch der Arbeitspflicht in anderen Staaten.[10]
Nach der Machtübernahme des NS-Regimes wurde Franz Seldte, ehemaliger Führer des Stahlhelm-Verbandes, zum Reichsarbeitsminister bestellt und ihm Konstantin Hierl als Staatssekretär beigeordnet. Im Rahmen der ministeriellen Aufgaben erhielt Hierl zugleich den Auftrag, einen freiwilligen Arbeitsdienst zu bilden. Hierl, der seine und die Unabhängigkeit des Arbeitsdienstes anstrebte, die ihm im Reichsarbeitsministerium verwehrt war, suchte die Organisation einem anderen Ministerium anzugliedern, wo sich seine Vorstellungen verwirklichen ließen. Das gelang 1934 bei Wilhelm Frick, dem Reichsinnenminister, der ihm freie Hand ließ. Mit diesem Wechsel erhielt Hierl zunächst den Titel „Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst“, ehe er mit der Umwandlung des freiwilligen Dienstes in einen Pflichtdienst durch das am 26. Juni 1935 erlassene Gesetz für den Reichsarbeitsdienst zum „Reichsarbeitsführer“ ernannt wurde. Ihrer Dienstpflicht hatten von nun an alle männlichen Jugendlichen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr bis spätestens zur Vollendung des 25. nachzukommen. Für die weibliche Jugend war eine gesonderte Regelung vorgesehen; die gesetzliche Einführung ihrer Dienstpflicht erfolgte erst 1939. Das Gesetz sprach stets von „allen“ Jugendlichen, doch es enthielt bezeichnende Ausnahmen: Nach § 7 sollte ausgeschlossen werden, „wer nichtarischer Abstammung ist oder mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet ist.“ Sollte es Einzelfälle mit „wehrwürdigen Nichtariern“ geben, dürften diese jedoch „keinesfalls als Vorgesetzte eingesetzt werden …“[5]
Arbeitsdienstführer Hierl merkte 1935 zum FAD-Mann an: „Dieser von uns geschmiedete Typ des Arbeitsmannes ist das Ergebnis einer Verschmelzung von den drei Grundelementen: des Soldatentums, Bauerntums und Arbeitertums.“ Die genannte Reihenfolge und die völlige Verschiedenartigkeit der Berufsbilder erscheinen heute bemerkenswert oder entlarvend. Man kann die drei Begriffe als NS-Synonyme für Disziplin, Ertrag aus „Blut und Boden“ und Pflichtbewusstsein betrachten.[9]
Schon im Juni 1933, eine Woche nachdem eine Milliarde Reichsmark allgemein für das Arbeitsbeschaffungsprogramm des Staatssekretärs Fritz Reinhardt angekündigt worden war, einigten sich Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, der Hitler-Vertraute Hermann Göring und Reichswehrminister Werner von Blomberg auf den strikt geheim gehaltenen Haushaltsrahmen für die Aufrüstung der Wehrmacht: 35 Milliarden Reichsmark, verteilt über acht Jahre, wobei vier Jahre für den Aufbau der Verteidigungskapazität genutzt werden sollten und weitere vier Jahre für die Schaffung einer Offensivarmee. Arbeitsmarktpolitik und Rüstung standen seit der Machtergreifung in enger Beziehung zueinander. Die Aufrüstung stellte in ihrer Größenordnung (sowie Langfristigkeit und strategischen Bedeutung) alles in den Schatten, was in Sachen Arbeitslosigkeitsbekämpfung jemals diskutiert worden war.[11] Zwischen 1933 und 1939 wandte der NS-Staat rund 60 Milliarden Reichsmark für militärische Belange auf, dagegen allgemein nur 7–8 Milliarden Reichsmark für zivile Zwecke.[12] Beim RAD stand von Anfang an der militärische Zweck der Kriegsvorbereitung im Vordergrund.[13]
Reichseinheitlich erhielten Arbeitsdienstleistende bis zum Kriegsende für ihre schwere körperliche Arbeit z. B. im Straßenbau und Siedlungsbau sowie im Steinbruch 21 Reichsmark pro Woche. Das entsprach dem Hilfsarbeiterlohn für Berufsanfänger zu Beginn der 1930er Jahre. Davon wurden aber nur 0,50 RM täglich ausgezahlt; das war die Hälfte des den Soldaten zustehenden Wehrsolds. Das übrige Geld wurde für Essen, Lagerunterkunft, Heizung, Bekleidung und Versicherungen einbehalten. Das Geld stammte aus den Projekten, bei denen der RAD eingesetzt war.
Funktion
Alte Aula Universität Berlin, vom RAD zum Studium übergehende Studenten werden feierlich verpflichtet, Ansprache: Generalarbeitsführer Wilhelm Decker, 11. Nov. 1936
Innerhalb des nationalsozialistischen Systems erfüllte der Reichsarbeitsdienst mehrere Aufgaben. Den offiziellen Zweck nannte § 1 des Gesetzes über den Reichsarbeitsdienst:
„Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.“
– Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935[14]
Der RAD verfolgte mehrere Ziele. 1. Ein Hauptziel war die Disziplinierung der jungen Generation, deren Angehörige während der Weltwirtschaftskrise oft jahrelang arbeitslos gewesen waren. Dem entsprach die paramilitärische Struktur des RAD. Konstantin Hierl prägte schon 1934 den sehr bezeichnenden Begriff „Soldat der Arbeit“ für die Arbeitsdienstleistenden.[15] 2. war der RAD ein Versuch, die nationalsozialistische Ideologie der Volksgemeinschaft in die Praxis umzusetzen. Konstantin Hierl hob diesen Aspekt in seinen Reden besonders hervor: "Es gibt kein besseres Mittel, die soziale Zerklüftung, den Klassenhass und den Klassenhochmut zu überwinden, als wenn der Sohn des Fabrikdirektors und der junge Fabrikarbeiter, der junge Akademiker und der Bauernknecht im gleichen Rock, bei gleicher Kost den gleichen Dienst tun als Ehrendienst für das ihnen allen gemeinsame Volk und Vaterland." [16] 3. Die wirtschaftliche Bedeutung des Arbeitsdienstes war demgegenüber wegen mangelnder Arbeitsproduktivität gering.[17] 4. schließlich übernahm der RAD seit 1938 zunehmend Hilfsdienste für die Wehrmacht.
Danach war der RAD in seinen Anfängen ein Teil des nationalsozialistischen Erziehungssystems. Die Ableistung der Arbeitsdienstpflicht war Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium.[18] Studienbewerber, die aus gesundheitlichen Gründen als nicht arbeitsdiensttauglich gemustert worden waren, mussten einen „Studentischen Ausgleichsdienst“ ableisten, der organisatorisch bei der Reichsstudentenführung angesiedelt war.
Ein Nebeneffekt war, dass zuvor arbeitslose RAD-Angehörige nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erfasst wurden.
§ 14 des Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 legte fest, dass die Zugehörigkeit zum RAD „kein Arbeits- oder Dienstverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und des § 11 der Fürsorgepflichtverordnung“ begründete. Damit galten arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften über den Arbeitsschutz, das Betriebsräte- und Arbeitsgerichtsgesetz sowie das Recht auf Unterstützung im Falle einer Erkrankung nicht für den Reichsarbeitsdienst. Offenbar war ein Ziel, Jugendliche untertariflich und so billig wie möglich hohe Arbeitsleistungen erbringen zu lassen, noch dazu unter Zwang und einschüchternder militärischer Disziplin.[5]
Der RAD überhöhte Arbeit zum „Ehrendienst“ an der „Volksgemeinschaft“. Besonders brisant und ideologisch paradox wurde dieser Anspruch dann, wenn an Projekten und Baustellen, an denen der RAD arbeitete, auch Zwangsarbeiter, Strafgefangene oder Häftlinge aus Arbeitserziehungslagern, mithin „Gemeinschaftsfremde“, eingesetzt wurden.[19]
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