Die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (abgekürzt AWG)
Seite 1 von 1
Die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (abgekürzt AWG)
Für viele Bildungsbürger vielleicht etwas neu,aber auch im Westen gab und gibt es sowas zbs. Neue Heimat, Wiederaufbau, Nibelungen und wie sie alle heißen mögen.
Wo Industrie ist muss auch gewohnt werden, einige Großsiedlungen verkommen zwar inzwischen, aber damit muss man halt leben so gut es geht.
Gleiches gab es schon in der Zeit der industriellen Revolution im im dritten Reich und ist eigentlich nicht so neu,wie einige denken.
Dazu folgendes:
Eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (abgekürzt AWG) war in der DDR der Zusammenschluss von Beschäftigten in Betrieben und Institutionen zu einer sozialistischen Genossenschaft, mit dem Zweck der Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Wohnungen als genossenschaftliches Eigentum. Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften wurden unter anderem mit zinslosen Krediten staatlich gefördert. Die Mitglieder erbrachten Arbeitsleistungen und erwarben Genossenschaftsanteile.
AWG-Wohnungen in Brandenburg, 1959
Wohnblock der AWG „Aufbau“ Apolda, errichtet 1955
Genossenschaftsbauten von 1909 in Apolda
Mamos-Modellbausatz um 1970.
Bereits in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts bemühten sich Gewerkschafter und Sozialdemokraten um die Verbesserung der Wohnverhältnisse der Arbeiterfamilien. Es bildeten sich in größeren und kleineren Städten des Deutschen Reiches Wohnungsbaugenossenschaften, die durch Anlegen von Spargroschen zahlreicher Mitglieder die Startsumme zum Bau von Arbeiterwohnungen zusammenbrachten. Durch Unterstützung von SPD-Bürgermeistern oder wenigstens starken SPD-Fraktionen in den jeweiligen Stadträten, durch die Aufnahme von Krediten und Gewährung von Subventionen konnten erste Projekte realisiert werden.
Nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Protesten im Juni 1953[1] wurde auf Beschluss des Ministerrats der DDR vom 10. Dezember 1953[2] die „Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften“[3] über die Zulassung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften als freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitern, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz zum genossenschaftlichen Bau und Erhalt von Wohnungen erlassen.[4][5]
Der Staat unterstützte die Genossenschaften durch unentgeltliche Bereitstellung von Bauland[6], Übernahme der Erschließungsarbeiten und zinslose Kredite in Höhe von bis zu 85 % der Baukosten. Am 04. März 1954 verabschiedete der Ministerrat der DDR hierzu die Verordnung über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaues[7] sowie ein Musterstatut für eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft[8]. Die Reglungen wurden entsprechend vom Magistrat im Ostteil Berlins übernommen. In einer Anordnung vom 22. Oktober 1954 wurde Bildung eines speziellen Prüfungsverbandes für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften beschlossen.[9]
Zu den ersten Genossenschaften zählte die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft des volkseigenen Betriebes Transformatoren- und Röntgenwerk in Dresden (kurz AWG TuR - heute Sächsische Wohnungsgenossenschaft Dresden eG, gegründet am 24. März 1954[10][11]) sowie die AWG der Warnowwerft in Rostock[12] (heute Wohnungsgenossenschaft Warnow Rostock-Warnemünde e.G., gegründet am 4. April 1954[13]).
Die Verteilung der Wohnungen erfolgte differenziert nach Familiengröße, Reihenfolge des Eintritts, Wohnsituation und persönlichen Erfordernissen der Mitglieder, aber auch nach deren Leistungen am Arbeitsplatz und dessen gesellschaftliche Mitarbeit.[14] Da die AWG zumeist nach Betriebseinheiten organisiert und formiert waren, bestand ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Arbeitsplatz und Erhalt einer Wohnung.
1988 gab es in der DDR etwa eine Million AWG-Wohnungen. 1990 wurden die AWG-Statuten dem Genossenschaftsrecht der Bundesrepublik angepasst, die Genossenschaften blieben erhalten. Die tatsächlich vor 1990 errichteten Gebäude werden seither als Altneubau geführt.
Die Trennung vor Eigentümerschaft an Grund und Boden[6] und dem darauf errichteten Gebäuden führt dazu, dass nach der Wende mit Hilfe des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes und des Altschuldenhilfe-Gesetzes Bundesdeutsches Recht hergestellt werden musste.
Einige in Wikipedia behandelte AWG mit ihrer Geschichte sind Wohnungsbaugenossenschaft „Glück Auf“ Gera, Wohnungsbaugenossenschaft „Aufbau“ Strausberg, Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg.
Quelle
Wo Industrie ist muss auch gewohnt werden, einige Großsiedlungen verkommen zwar inzwischen, aber damit muss man halt leben so gut es geht.
Gleiches gab es schon in der Zeit der industriellen Revolution im im dritten Reich und ist eigentlich nicht so neu,wie einige denken.
Dazu folgendes:
Eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (abgekürzt AWG) war in der DDR der Zusammenschluss von Beschäftigten in Betrieben und Institutionen zu einer sozialistischen Genossenschaft, mit dem Zweck der Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Wohnungen als genossenschaftliches Eigentum. Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften wurden unter anderem mit zinslosen Krediten staatlich gefördert. Die Mitglieder erbrachten Arbeitsleistungen und erwarben Genossenschaftsanteile.
AWG-Wohnungen in Brandenburg, 1959
Wohnblock der AWG „Aufbau“ Apolda, errichtet 1955
Genossenschaftsbauten von 1909 in Apolda
Mamos-Modellbausatz um 1970.
Bereits in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts bemühten sich Gewerkschafter und Sozialdemokraten um die Verbesserung der Wohnverhältnisse der Arbeiterfamilien. Es bildeten sich in größeren und kleineren Städten des Deutschen Reiches Wohnungsbaugenossenschaften, die durch Anlegen von Spargroschen zahlreicher Mitglieder die Startsumme zum Bau von Arbeiterwohnungen zusammenbrachten. Durch Unterstützung von SPD-Bürgermeistern oder wenigstens starken SPD-Fraktionen in den jeweiligen Stadträten, durch die Aufnahme von Krediten und Gewährung von Subventionen konnten erste Projekte realisiert werden.
Nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Protesten im Juni 1953[1] wurde auf Beschluss des Ministerrats der DDR vom 10. Dezember 1953[2] die „Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften“[3] über die Zulassung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften als freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitern, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz zum genossenschaftlichen Bau und Erhalt von Wohnungen erlassen.[4][5]
Der Staat unterstützte die Genossenschaften durch unentgeltliche Bereitstellung von Bauland[6], Übernahme der Erschließungsarbeiten und zinslose Kredite in Höhe von bis zu 85 % der Baukosten. Am 04. März 1954 verabschiedete der Ministerrat der DDR hierzu die Verordnung über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaues[7] sowie ein Musterstatut für eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft[8]. Die Reglungen wurden entsprechend vom Magistrat im Ostteil Berlins übernommen. In einer Anordnung vom 22. Oktober 1954 wurde Bildung eines speziellen Prüfungsverbandes für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften beschlossen.[9]
Zu den ersten Genossenschaften zählte die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft des volkseigenen Betriebes Transformatoren- und Röntgenwerk in Dresden (kurz AWG TuR - heute Sächsische Wohnungsgenossenschaft Dresden eG, gegründet am 24. März 1954[10][11]) sowie die AWG der Warnowwerft in Rostock[12] (heute Wohnungsgenossenschaft Warnow Rostock-Warnemünde e.G., gegründet am 4. April 1954[13]).
Die Verteilung der Wohnungen erfolgte differenziert nach Familiengröße, Reihenfolge des Eintritts, Wohnsituation und persönlichen Erfordernissen der Mitglieder, aber auch nach deren Leistungen am Arbeitsplatz und dessen gesellschaftliche Mitarbeit.[14] Da die AWG zumeist nach Betriebseinheiten organisiert und formiert waren, bestand ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Arbeitsplatz und Erhalt einer Wohnung.
1988 gab es in der DDR etwa eine Million AWG-Wohnungen. 1990 wurden die AWG-Statuten dem Genossenschaftsrecht der Bundesrepublik angepasst, die Genossenschaften blieben erhalten. Die tatsächlich vor 1990 errichteten Gebäude werden seither als Altneubau geführt.
Die Trennung vor Eigentümerschaft an Grund und Boden[6] und dem darauf errichteten Gebäuden führt dazu, dass nach der Wende mit Hilfe des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes und des Altschuldenhilfe-Gesetzes Bundesdeutsches Recht hergestellt werden musste.
Einige in Wikipedia behandelte AWG mit ihrer Geschichte sind Wohnungsbaugenossenschaft „Glück Auf“ Gera, Wohnungsbaugenossenschaft „Aufbau“ Strausberg, Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg.
Quelle
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49603
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Ähnliche Themen
» Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD)
» Holden Special Vehicles (abgekürzt HSV)
» Klöckner & Co SE (häufig als KlöCo abgekürzt)
» Holden Special Vehicles (abgekürzt HSV)
» Klöckner & Co SE (häufig als KlöCo abgekürzt)
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Heute um 4:25 am von Andy
» END OF GREEN
Heute um 4:21 am von Andy
» zozyblue
Heute um 4:18 am von Andy
» MAGNUM
Heute um 4:14 am von Andy
» Natasha Bedingfield
Heute um 4:12 am von Andy
» ... TRAKTOR ...
Heute um 4:10 am von Andy
» = Azillis =
Heute um 4:07 am von Andy
» Alice Cooper
Heute um 4:04 am von Andy
» Art of Trance
Heute um 4:02 am von Andy