Thyssen: Durchbruch in der EU gegen Sozialdumping
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Thyssen: Durchbruch in der EU gegen Sozialdumping
Die belgische EU-Kommissarin Marianne Thyssen (Foto) kann nach zwei Jahren Vorbereitung endlich einen Durchbruch im Kampf gegen Sozialdumping vorstellen. Ab 2020 verdienen ein Bauarbeiter oder ein LKW-Fahrer aus osteuropäischen EU-Ländern den gleichen Lohn wie ein belgischer Kollege, wenn sie in unserem Land arbeiten. Damit soll der Streit um „Detachieren“ und „Entsenden“ beendet werden.
Für die flämische Christdemokratin Marianne Thyssen (CD&V/EVP) ist der Durchbruch im Kampf gegen Sozialdumping in der Europäischen Union ein „Meilenstein“, denn niemand hatte wohl gedacht, dass ihr das gelingen werde. Doch die EU-Kommissarin für Arbeit und Soziales sorgte für eine Regelung, die EU-weit, speziell aber auch in Belgien nicht unterschätzt werden sollte.
Der europaweite freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen hat vielen einen Vorteil gebracht, doch er hat auch eine dunkle Seite, denn er ermöglicht eine ungeahnte Form von Sozialdumping. Vor allem Belgien sorgt mit seinen überdurchschnittlich hohen Lohn- und Gehaltskosten für eine enorme Anziehungskraft für billige Arbeitskräfte aus dem (EU-)Ausland.
Alleine im Jahr 2016 arbeiteten schätzungsweise 214.000 Arbeitnehmer aus EU-Ländern in Belgien, in denen die Einkommen deutlich niedriger liegen, vor allem aus Osteuropa - etwa die Hälfte davon ist in der hiesigen Bauwirtschaft tätig. Gerade in diesem Bereich, aber auch im Transportsektor, sorgt dies noch immer für wirtschaftlichen Schaden. Rund 20.000 Bauarbeiter haben in den letzten fünf Jahren in unserem Land ihren Job verloren, weil Osteuropäer deren Arbeit günstiger erledigten. Wenn Billiglohnarbeiter aus der Europäischen Union in anderen EU-Ländern permanent beschäftigt sind, nennt man das allgemeinhin „Entsenden“ oder „Detachieren“.
Diese Begriffe sorge seit Jahren für wirtschaftliche Spannungen in Westeuropa, z.B. in Belgien, Frankreich, Großbritannien oder in den Niederlanden. Dieser Missbrauch der sozialen Möglichkeiten führt hier zu Arbeitsplatzverlusten und nicht zuletzt auch zu einem negativen Image für die EU bis hin zu ausländerfeindlicher Haltung (siehe Brexit in Großbritannien). In den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern wird dies jedoch als wettbewerbsfördernde Umstände angesehen und mit Händen und Füßen verteidigt. Beide „Welten“ ringen seit langem um eine akzeptable Lösung.
Was ändert sich ab 2020?
Das Abkommen zum „Entsenden“ von Arbeitskräften, dass EU-Kommissarin Thyssen mit dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament aushandelte, sieht vor, dass „detachierte“ Arbeitnehmer aus einem EU-Land in ein anderes vom ersten Tag ihrer Aktivitäten an den gleichen Lohn erhalten müssen, wie ihre inländischen und lokalen Kollegen.
Laut Thyssen übersteigt dies in einigen Sektorendeutlich den Faktor Mindestlohn. Das ist z.B. der Fall im Baufach. Hier müssen alle Bedingungen berücksichtigt werden, die die Tarifabkommen zwischen den Sozialpartnern vorsehen. In Belgien wären dies Kompensationen während den Bauferien im Winter, allerhand Prämien, Urlaubsgeld sowie ein 13. Monatsgehalt.
Eine „Detachierung“ ist ab 2020 auch zeitlich begrenzt. Ab dann darf kein Arbeitnehmer in der EU mehr länger als 12 Monate am Stück in ein anderes Land der Europäischen Union entsendet werden, um einen Auftrag zu erfüllen.
Quelle
Für die flämische Christdemokratin Marianne Thyssen (CD&V/EVP) ist der Durchbruch im Kampf gegen Sozialdumping in der Europäischen Union ein „Meilenstein“, denn niemand hatte wohl gedacht, dass ihr das gelingen werde. Doch die EU-Kommissarin für Arbeit und Soziales sorgte für eine Regelung, die EU-weit, speziell aber auch in Belgien nicht unterschätzt werden sollte.
Der europaweite freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen hat vielen einen Vorteil gebracht, doch er hat auch eine dunkle Seite, denn er ermöglicht eine ungeahnte Form von Sozialdumping. Vor allem Belgien sorgt mit seinen überdurchschnittlich hohen Lohn- und Gehaltskosten für eine enorme Anziehungskraft für billige Arbeitskräfte aus dem (EU-)Ausland.
Alleine im Jahr 2016 arbeiteten schätzungsweise 214.000 Arbeitnehmer aus EU-Ländern in Belgien, in denen die Einkommen deutlich niedriger liegen, vor allem aus Osteuropa - etwa die Hälfte davon ist in der hiesigen Bauwirtschaft tätig. Gerade in diesem Bereich, aber auch im Transportsektor, sorgt dies noch immer für wirtschaftlichen Schaden. Rund 20.000 Bauarbeiter haben in den letzten fünf Jahren in unserem Land ihren Job verloren, weil Osteuropäer deren Arbeit günstiger erledigten. Wenn Billiglohnarbeiter aus der Europäischen Union in anderen EU-Ländern permanent beschäftigt sind, nennt man das allgemeinhin „Entsenden“ oder „Detachieren“.
Diese Begriffe sorge seit Jahren für wirtschaftliche Spannungen in Westeuropa, z.B. in Belgien, Frankreich, Großbritannien oder in den Niederlanden. Dieser Missbrauch der sozialen Möglichkeiten führt hier zu Arbeitsplatzverlusten und nicht zuletzt auch zu einem negativen Image für die EU bis hin zu ausländerfeindlicher Haltung (siehe Brexit in Großbritannien). In den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern wird dies jedoch als wettbewerbsfördernde Umstände angesehen und mit Händen und Füßen verteidigt. Beide „Welten“ ringen seit langem um eine akzeptable Lösung.
Was ändert sich ab 2020?
Das Abkommen zum „Entsenden“ von Arbeitskräften, dass EU-Kommissarin Thyssen mit dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament aushandelte, sieht vor, dass „detachierte“ Arbeitnehmer aus einem EU-Land in ein anderes vom ersten Tag ihrer Aktivitäten an den gleichen Lohn erhalten müssen, wie ihre inländischen und lokalen Kollegen.
Laut Thyssen übersteigt dies in einigen Sektorendeutlich den Faktor Mindestlohn. Das ist z.B. der Fall im Baufach. Hier müssen alle Bedingungen berücksichtigt werden, die die Tarifabkommen zwischen den Sozialpartnern vorsehen. In Belgien wären dies Kompensationen während den Bauferien im Winter, allerhand Prämien, Urlaubsgeld sowie ein 13. Monatsgehalt.
Eine „Detachierung“ ist ab 2020 auch zeitlich begrenzt. Ab dann darf kein Arbeitnehmer in der EU mehr länger als 12 Monate am Stück in ein anderes Land der Europäischen Union entsendet werden, um einen Auftrag zu erfüllen.
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