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Hartz-IV-Empfänger vor Kürzung der Leistungen geschützt

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Beitrag  Luziefer-bs1 Fr Apr 15, 2011 11:29 pm

Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge sind laut Bundessozialgericht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen oder ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde (Az: B 4 AS 20/09 R). Über die Folgen von Verstößen muss die Behörde konkret und verständlich informieren (Az: B 4 AS 30/09 R).

Daher immer ganz vorsichtig mit der sogenannten Eingliederungsvereinbarung.
Entweder bei einen Anwalt prüfen lassen,oder fragt hier bei uns im Forum nach.Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag und ist der erst einmal Rechtskräftig hilft auch kein jammern mehr.Sollte der sogenannte Eingliederungsvertrag per Verwaltungsakt zugeschickt werden,kann man diesen wieder aufheben mit § 44 VwVfG !

Very Happy
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