Hells Angels-Anhänger freigesprochen
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Hells Angels-Anhänger freigesprochen
Im März 2010 wurde das Haus des Hells Angels-Anhängers Karl-Heinz B., genannt Kalli, von Einsatzkräften des Sondereinsatzkommandos (SEK) gestürmt. Als das SEK die Wohnungstür aufbrechen wollte, eröffnete der Rocker das Feuer auf dieselbige. Auf der anderen Seite wurde einer der Polizeibeamten tödlich getroffen und sackte zusammen. Karl-Heinz B. wurde im Februar diesen Jahres vom Landgericht Koblenz zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.
Doch heute entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen die Entscheidung und sprach den Hells Angel-Anhänger frei. Er habe in Putativnotwehr gehandelt, meint das Gericht. Gegen ihn hätten ernstzunehmende Morddrohungen der Bandidos, der Erzfeinde der Hells Angels, vorgelegen. Was klingt wie ein schlecht gemeinter Scherz, gewährt nun einem vermeintlichen Totschläger die Freiheit.
Putativnotwehr ist ein Begriff des Strafrechts und meint, dass der Täter davon ausging, in einer Notwehrsituation zu sein. Karl-Heinz B. hätte nicht wissen können, dass die Polizei gerade sein Haus stürmte. Er rechnete mit Gefahr auf sein Leben.
Dass die Polizei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes mit großer Bestürzung reagierte, verwundert wohl niemanden. Karl-Heinz B. hat einen Polizisten in Ausübung seiner Pflicht getötet. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) spricht von einer Entscheidung, die nicht im Namen des Volkes sein kann. „Dieses Urteil sendet ein schlimmes Signal an die Polizei und die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, unsere Polizistinnen und Polizisten fühlen sich einmal mehr zum Abschuss freigegeben", erklärte der Vorsitzende der DPolG, Rainer Wendt, heute in einer Pressemitteilung. Der Bundesgerichtshof beschwöre mit seinem Urteilsspruch eine neue Spirale der Gewalt zwischen Rockerbanden und der Polizei herauf, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Wie steht ihr zu dem Thema? Denkt ihr, die Entscheidung des Gerichts war richtig und sowas gehört nun mal zum Rechtsstaat dazu oder meint ihr, dass der Hells Angel-Rocker hinter Gitter gehört, weil er fahrlässig und brutal gehandelt hat?
Quelle
Das sehen andere aber anders,Notwehr ist und bleibt Notwehr,egal von wem man bedroht wird.
Doch heute entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen die Entscheidung und sprach den Hells Angel-Anhänger frei. Er habe in Putativnotwehr gehandelt, meint das Gericht. Gegen ihn hätten ernstzunehmende Morddrohungen der Bandidos, der Erzfeinde der Hells Angels, vorgelegen. Was klingt wie ein schlecht gemeinter Scherz, gewährt nun einem vermeintlichen Totschläger die Freiheit.
Putativnotwehr ist ein Begriff des Strafrechts und meint, dass der Täter davon ausging, in einer Notwehrsituation zu sein. Karl-Heinz B. hätte nicht wissen können, dass die Polizei gerade sein Haus stürmte. Er rechnete mit Gefahr auf sein Leben.
Dass die Polizei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes mit großer Bestürzung reagierte, verwundert wohl niemanden. Karl-Heinz B. hat einen Polizisten in Ausübung seiner Pflicht getötet. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) spricht von einer Entscheidung, die nicht im Namen des Volkes sein kann. „Dieses Urteil sendet ein schlimmes Signal an die Polizei und die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, unsere Polizistinnen und Polizisten fühlen sich einmal mehr zum Abschuss freigegeben", erklärte der Vorsitzende der DPolG, Rainer Wendt, heute in einer Pressemitteilung. Der Bundesgerichtshof beschwöre mit seinem Urteilsspruch eine neue Spirale der Gewalt zwischen Rockerbanden und der Polizei herauf, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Wie steht ihr zu dem Thema? Denkt ihr, die Entscheidung des Gerichts war richtig und sowas gehört nun mal zum Rechtsstaat dazu oder meint ihr, dass der Hells Angel-Rocker hinter Gitter gehört, weil er fahrlässig und brutal gehandelt hat?
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Hells Angel freigesprochen
Karlsruhe - Eineinhalb Jahre nach der Tötung eines Polizisten in Rheinland-Pfalz hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil wegen Totschlags aufgehoben und das angeklagte Mitglied des Rockerclubs Hells Angels freigesprochen. Der Mann habe irrtümlich eine Notwehrlage angenommen und deshalb letztlich straflos gehandelt, betonte der BGH in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die Gewerkschaft der Polizei sprach von einem 'fatalen Signal'. Der nun freigesprochene Rocker hatte im März 2010 mit einer Pistole zwei Schüsse durch die geschlossene Haustür seines Wohnhauses abgegeben. Er vermutete dahinter ein Mitglied des rivalisierenden Rockerclubs Bandidos, von dem er sich bedroht fühlte. Die Kugel traf jedoch einen 42 Jahre alten Polizisten und verletzte ihn tödlich.
Der Schütze wurde daraufhin vom Landgericht Koblenz wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter vertraten die Ansicht, der Rocker habe zwar irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen, er habe aber auch unter diesen Voraussetzungen nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen. Dem widersprach nun der BGH. Im Augenblick - irrtümlich angenommener - Lebensgefahr sei dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen. dapd, dpa
Quelle
Der Schütze wurde daraufhin vom Landgericht Koblenz wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter vertraten die Ansicht, der Rocker habe zwar irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen, er habe aber auch unter diesen Voraussetzungen nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen. Dem widersprach nun der BGH. Im Augenblick - irrtümlich angenommener - Lebensgefahr sei dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen. dapd, dpa
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Hells Angels Mitglied vom Bundesgerichtshof freigesprochen
Ein Mitglied des Motorradclubs der “Hells Angels” wurde am heutigen Donnerstag von den bisherigen Vorwürfen des Totschlags freigesprochen Damit hob der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Koblenz vom Februar auf, dass den Mann zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt hatte (spreadnews berichtete).
Zur Urteilsbegründung des BGH hieß es: Der Mann habe in irrtümlicher Notwehr gehandelt, was einer wirklichen Notwehrlage gleich kommt.
Er sei aufgrund der Umstände von höchster Lebensgefahr ausgegangen und dadurch sei es ihm “nicht zuzumuten” gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen, um seine “Kampfposition” zu schwächen. Dem Angeklagten sei nicht einmal fahrlässige Tötung anzulasten. Durch Verkettung unglücklicher Umstände sei es zum Tod eines Polizeibeamten gekommen.
Zum Tathergang: Das Mitglied der “Hells Angels” hatte zuvor eine Morddrohung erhalten und war zu dem Schluss gelangt, dass es sich bei den “Absendern” um Mitglieder des verfeindeten Motorradclubs der “Bandidos” handeln müsse, die in dem Schreiben anddrohten ihn und seine Verlobte zu töten.
Als an jenem Tag ein Sondereinsatzkommando der Polizei aufgrund eines Durchsuchungsbefehls die Wohnungstür aufbrach, ging der “Hells Angel” davon aus, es handele sich um Mitglieder des verfeindeten Clubs und kam zu der Überzeugung, dass er sich, ebenso wie seine Lebensgefährtin in Todesgefahr befände.
Da die Beamten seiner Aussage zufolge auf den Zuruf: “Verpisst euch!” nicht reagiert und sich auch nicht als Polizeibeamte identifiziert hätten, schoss der Mann durch die geschlossene Tür und verletzte einen der am Einsatz beteiligten Polizisten tödlich. Obwohl der Beamte eine schusssichere Weste trug, drang die Kugel am Armausschnitt der Weste ein und tötete den Polizisten.
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Zur Urteilsbegründung des BGH hieß es: Der Mann habe in irrtümlicher Notwehr gehandelt, was einer wirklichen Notwehrlage gleich kommt.
Er sei aufgrund der Umstände von höchster Lebensgefahr ausgegangen und dadurch sei es ihm “nicht zuzumuten” gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen, um seine “Kampfposition” zu schwächen. Dem Angeklagten sei nicht einmal fahrlässige Tötung anzulasten. Durch Verkettung unglücklicher Umstände sei es zum Tod eines Polizeibeamten gekommen.
Zum Tathergang: Das Mitglied der “Hells Angels” hatte zuvor eine Morddrohung erhalten und war zu dem Schluss gelangt, dass es sich bei den “Absendern” um Mitglieder des verfeindeten Motorradclubs der “Bandidos” handeln müsse, die in dem Schreiben anddrohten ihn und seine Verlobte zu töten.
Als an jenem Tag ein Sondereinsatzkommando der Polizei aufgrund eines Durchsuchungsbefehls die Wohnungstür aufbrach, ging der “Hells Angel” davon aus, es handele sich um Mitglieder des verfeindeten Clubs und kam zu der Überzeugung, dass er sich, ebenso wie seine Lebensgefährtin in Todesgefahr befände.
Da die Beamten seiner Aussage zufolge auf den Zuruf: “Verpisst euch!” nicht reagiert und sich auch nicht als Polizeibeamte identifiziert hätten, schoss der Mann durch die geschlossene Tür und verletzte einen der am Einsatz beteiligten Polizisten tödlich. Obwohl der Beamte eine schusssichere Weste trug, drang die Kugel am Armausschnitt der Weste ein und tötete den Polizisten.
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