Bahndam des Todes bekommt vorerst keine Schranke
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Bahndam des Todes bekommt vorerst keine Schranke
Am unfallträchtigen Bahnübergang in Braunschweig-Kralenriede wird es laut Bahn erst 2015 Schranken geben - erst müssten private Grundstücke gekauft werden.
Drei Tote gab es seit Anfang 2011 am Bahnübergang Kralenriede. Der gefährliche Bahnübergang soll mit einer Halbschranke sicherer gestaltet werden. Allerdings rechnet die Bahn damit, dass wegen des langwierigen Planfeststellungsverfahrens das Bauvorhaben nicht vor 2015 gestartet werden kann. Katja Dartsch befragte dazu Bahn-Pressesprecher Egbert Meyer-Lovis.
Herr Meyer-Lovis: Gibt es nicht doch eine Möglichkeit, das Planfeststellungsverfahren zu verkürzen oder zu umgehen?
Die Deutsche Bahn AG prüft alle Möglichkeiten, gemäß der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Beschleunigung der Baumaßnahmen zu erreichen. Hierzu gehört auch, ob wir Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Gehwegbereich vorziehen können und einen weiteren Zwischenzustand herstellen können. Eine genaue Zeitschiene können wir aber erst nach einem Gespräch mit dem Eisenbahn-Bundesamt erstellen.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Nach Auskunft des Amtes sieht das Gesetz drei verschiedene Verfahrensmöglichkeiten zur Planfeststellung vor: Neben dem Planfeststellungsverfahren gibt es noch die Planfeststellung und den Planverzicht bei Vorhaben von unwesentlicher Bedeutung (siehe Fakten). Was spricht gegen einen Planverzicht?
Gegen den Planverzicht spricht, dass im Bereich des Einmündungsbereichs und des wohl neuen Geh-/Radweges auf der anderen Straßenseite des Steinriedendamms private Grundstücke erworben werden müssen. Damit werden die Rechte anderer beeinflusst.
Sollte es möglich sein, dass die Stadt bereits jetzt sehr schnell vor Durchführung der Baumaßnahme diesen Grunderwerb tätigen kann, würde die Zustimmung des heutigen Eigentümers zu den Planungen entfallen.
Es spricht aber auch dagegen, dass die Einmündung der Kehrbeeke vergrößert werden muss – sogenannte Schleppkurvenherstellung zur Vermeidung eines Rückstaus auf den Bahnübergang durch wartende Fahrzeuge. Es soll dem oben genannten zusätzlichen Geh-/Radweg geben, das bedeutet, dass es eine zusätzliche Flächenversiegelung gibt und somit naturschutztechnische Belange berührt werden.
Wird die Bahn es denn zumindest versuchen und einen Antrag auf ein vereinfachtes Verfahren bzw. Planverzicht stellen?
Aus den oben genannten Gründen kommt der Planverzicht nicht in Frage, das „vereinfachte“ Verfahren der Plangenehmigung statt Planfeststellung wurde aber bei unserer Zeitschiene bereits berücksichtigt.
Das Eisenbahn-Bundesamt teilte uns mit, dass es im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Verfahrensart wählen wird, die den geringsten zeitlichen und inhaltlichen Aufwand bedeutet. Weiter teilt das Amt mit, das die Vorhabensträger (in diesem Fall Bahn, Bund und Stadt) für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren sorgen können, indem sie etwa Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorlegt oder die Zustimmungserklärungen privater Rechtsträger. Zitat: „So kann die Verfahrensdauer im Einzelfall ganz erheblich verkürzt werden.“ Sind solche Schritte geplant, um das Verfahren nach Möglichkeit abzukürzen?
Ja, das ist vorgesehen. Mit der Stadtverwaltung wurde dazu auch bereits abgesprochen, wie die Zustimmung der Stadt zu einer der möglichen Planungsvarianten zu erwirken ist. Das könnte wohl nicht durch die Stadtverwaltung erfolgen, sondern die Planungsvarianten müssen im Bauausschuss vorgestellt werden. Es hängt maßgeblich von der Zustimmung dieses Ausschusses zu einer der Planungsvarianten ab: Der Ausschuss muss sich auf eine gemeinsame Variante einigen. Hier obliegt es der Stadt beziehungsweise dem Rat!
Laut Eisenbahn-Bundesamt ist bislang kein Antrag für den Bahnübergang Kralenriede eingegangen. Wann sollen die Unterlagen eingereicht werden?
Einem solchen Antrag sind alle vollständigen Planungsunterlagen einschließlich aller Zustimmungen beizulegen. Wir müssen also erst eine Planung auf der nun vorhandenen Vermessung erstellen.
Dazu sind auch Aussagen über die Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang und an der Kreuzung erforderlich. Die Verkehrszählungen dazu sollen von der Stadt durchgeführt werden, uns wurde gesagt, dass diese nun Ende April erfolgen sollen und uns dann im Mai zur Verfügung stehen.
Damit würden dann alle Unterlagen, die benötigt werden, um von der Stadt eine Variantenentscheidung zu erhalten, erstellt. Nach Entscheidung für eine Variante werden die weiteren Zustimmungen – Träger öffentlicher Belange: Umwelt, Polizei und so weiter – eingeholt und dann kann erst der Antrag gestellt werden.
Die Beschrankung des Bahnübergangs wird rund eine Million Euro kosten. Ist der Finanzierungsplan inzwischen fertig?
Nein, es gibt nur Grobschätzungen, für eine Kostenschätzung ist die Planung/Variantenausarbeitung als Grundlage erforderlich.
Die BIBS-Fraktion will im Bauausschuss in der kommenden Woche beantragen, dass bis zum Einbau der Schranken eine „Girlandensicherung“ erfolgt – also Bahnmitarbeiter mit einer faltbaren Schranke den Bahnübergang sichern, die wie eine Girlande aussieht. Eine solche Sicherung gab es im vergangenen Jahr für einige Tage, als die Signalanlage repariert wurde. Ist dies aus Sicht der Bahn eine Möglichkeit, für mehr Sicherheit zu sorgen?
Nein. Dazu haben wir uns bereits mehrfach geäußert. Es steht der Stadt jedoch frei, selbst eine Art abgewandelten „Schülerlotsen“ einzusetzen, der Fußgänger/Radfahrer darauf hinweist, dass die Sicherungsanlage einen kommenden Zug ankündigt!
Quelle
Drei Tote gab es seit Anfang 2011 am Bahnübergang Kralenriede. Der gefährliche Bahnübergang soll mit einer Halbschranke sicherer gestaltet werden. Allerdings rechnet die Bahn damit, dass wegen des langwierigen Planfeststellungsverfahrens das Bauvorhaben nicht vor 2015 gestartet werden kann. Katja Dartsch befragte dazu Bahn-Pressesprecher Egbert Meyer-Lovis.
Herr Meyer-Lovis: Gibt es nicht doch eine Möglichkeit, das Planfeststellungsverfahren zu verkürzen oder zu umgehen?
Die Deutsche Bahn AG prüft alle Möglichkeiten, gemäß der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Beschleunigung der Baumaßnahmen zu erreichen. Hierzu gehört auch, ob wir Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Gehwegbereich vorziehen können und einen weiteren Zwischenzustand herstellen können. Eine genaue Zeitschiene können wir aber erst nach einem Gespräch mit dem Eisenbahn-Bundesamt erstellen.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Nach Auskunft des Amtes sieht das Gesetz drei verschiedene Verfahrensmöglichkeiten zur Planfeststellung vor: Neben dem Planfeststellungsverfahren gibt es noch die Planfeststellung und den Planverzicht bei Vorhaben von unwesentlicher Bedeutung (siehe Fakten). Was spricht gegen einen Planverzicht?
Gegen den Planverzicht spricht, dass im Bereich des Einmündungsbereichs und des wohl neuen Geh-/Radweges auf der anderen Straßenseite des Steinriedendamms private Grundstücke erworben werden müssen. Damit werden die Rechte anderer beeinflusst.
Sollte es möglich sein, dass die Stadt bereits jetzt sehr schnell vor Durchführung der Baumaßnahme diesen Grunderwerb tätigen kann, würde die Zustimmung des heutigen Eigentümers zu den Planungen entfallen.
Es spricht aber auch dagegen, dass die Einmündung der Kehrbeeke vergrößert werden muss – sogenannte Schleppkurvenherstellung zur Vermeidung eines Rückstaus auf den Bahnübergang durch wartende Fahrzeuge. Es soll dem oben genannten zusätzlichen Geh-/Radweg geben, das bedeutet, dass es eine zusätzliche Flächenversiegelung gibt und somit naturschutztechnische Belange berührt werden.
Wird die Bahn es denn zumindest versuchen und einen Antrag auf ein vereinfachtes Verfahren bzw. Planverzicht stellen?
Aus den oben genannten Gründen kommt der Planverzicht nicht in Frage, das „vereinfachte“ Verfahren der Plangenehmigung statt Planfeststellung wurde aber bei unserer Zeitschiene bereits berücksichtigt.
Das Eisenbahn-Bundesamt teilte uns mit, dass es im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Verfahrensart wählen wird, die den geringsten zeitlichen und inhaltlichen Aufwand bedeutet. Weiter teilt das Amt mit, das die Vorhabensträger (in diesem Fall Bahn, Bund und Stadt) für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren sorgen können, indem sie etwa Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorlegt oder die Zustimmungserklärungen privater Rechtsträger. Zitat: „So kann die Verfahrensdauer im Einzelfall ganz erheblich verkürzt werden.“ Sind solche Schritte geplant, um das Verfahren nach Möglichkeit abzukürzen?
Ja, das ist vorgesehen. Mit der Stadtverwaltung wurde dazu auch bereits abgesprochen, wie die Zustimmung der Stadt zu einer der möglichen Planungsvarianten zu erwirken ist. Das könnte wohl nicht durch die Stadtverwaltung erfolgen, sondern die Planungsvarianten müssen im Bauausschuss vorgestellt werden. Es hängt maßgeblich von der Zustimmung dieses Ausschusses zu einer der Planungsvarianten ab: Der Ausschuss muss sich auf eine gemeinsame Variante einigen. Hier obliegt es der Stadt beziehungsweise dem Rat!
Laut Eisenbahn-Bundesamt ist bislang kein Antrag für den Bahnübergang Kralenriede eingegangen. Wann sollen die Unterlagen eingereicht werden?
Einem solchen Antrag sind alle vollständigen Planungsunterlagen einschließlich aller Zustimmungen beizulegen. Wir müssen also erst eine Planung auf der nun vorhandenen Vermessung erstellen.
Dazu sind auch Aussagen über die Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang und an der Kreuzung erforderlich. Die Verkehrszählungen dazu sollen von der Stadt durchgeführt werden, uns wurde gesagt, dass diese nun Ende April erfolgen sollen und uns dann im Mai zur Verfügung stehen.
Damit würden dann alle Unterlagen, die benötigt werden, um von der Stadt eine Variantenentscheidung zu erhalten, erstellt. Nach Entscheidung für eine Variante werden die weiteren Zustimmungen – Träger öffentlicher Belange: Umwelt, Polizei und so weiter – eingeholt und dann kann erst der Antrag gestellt werden.
Die Beschrankung des Bahnübergangs wird rund eine Million Euro kosten. Ist der Finanzierungsplan inzwischen fertig?
Nein, es gibt nur Grobschätzungen, für eine Kostenschätzung ist die Planung/Variantenausarbeitung als Grundlage erforderlich.
Die BIBS-Fraktion will im Bauausschuss in der kommenden Woche beantragen, dass bis zum Einbau der Schranken eine „Girlandensicherung“ erfolgt – also Bahnmitarbeiter mit einer faltbaren Schranke den Bahnübergang sichern, die wie eine Girlande aussieht. Eine solche Sicherung gab es im vergangenen Jahr für einige Tage, als die Signalanlage repariert wurde. Ist dies aus Sicht der Bahn eine Möglichkeit, für mehr Sicherheit zu sorgen?
Nein. Dazu haben wir uns bereits mehrfach geäußert. Es steht der Stadt jedoch frei, selbst eine Art abgewandelten „Schülerlotsen“ einzusetzen, der Fußgänger/Radfahrer darauf hinweist, dass die Sicherungsanlage einen kommenden Zug ankündigt!
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