Arbeitslosengeld I unter Existenzminimum: 75.000 Erwerbslose benötigen zusätzlich Hartz IV
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Arbeitslosengeld I unter Existenzminimum: 75.000 Erwerbslose benötigen zusätzlich Hartz IV
Viele Empfänger von Arbeitslosengeld sind auf Zuschüsse angewiesen, da die Zahlungen der Bundesagentur nicht ausreichen. Zwar ist die Quote der Aufstocker leicht gesunken, doch noch immer sind knapp zehn Prozent der Jobsuchenden betroffen. Der Wohlfahrtsverband sieht in der Arbeitslosenversicherung Unzulänglichkeiten und spricht von "sozialer Deklassierung".
Jeder zehnte Jobsuchende, der Arbeitslosengeld I bezieht, ist zusätzlich auf Hartz IV angewiesen. Im November 2011 waren dies nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) 75.000 Arbeitslose. Dies geht aus Statistiken der Behörde hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern von der Koalition Reformen in der Arbeitslosenversicherung.
Die Parallelbezieher erhielten laut den BA-Zahlen im Schnitt aus der Arbeitslosenversicherung 511,79 Euro im Monat. Weil das zu wenig war, um ihr Existenzminimum sichern zu können, stockten sie ihr Arbeitslosengeld I zusätzlich mit durchschnittlich 318,05 Euro an Hartz-IV-Leistungen aus der staatlichen Grundsicherung auf. Bei diesen Aufstockern handele es sich "überwiegend um geringqualifizierte Beschäftigte, die aus eher gering entlohnten Arbeitsverhältnissen kommen", sagte eine BA-Sprecherin.
Wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor Verlust seines Arbeitsplatzes mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, besitzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I. Es wird in der Regel zwölf Monate ausbezahlt, Langzeitarbeitslose erhalten danach Hartz IV. Die BA-Statistik zeigt, dass die Ansprüche der Parallelbezieher weit unter dem durchschnittlichen Arbeitslosengeld liegen: Dieses belief sich im Januar 2012 auf 825 Euro.
Bezieher von Arbeitslosengeld, die ergänzend Hartz IV erhalten, werden zusammen mit ihren Familienangehörigen nicht von den Arbeitsagenturen betreut, sondern von den Jobcentern, die ausschließlich für Hartz-IV-Empfänger zuständig sind. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, hält dies für eine "soziale Deklassierung".
Damit werde "die Lebensleistung dieser Menschen mit Füßen getreten. Sie haben Vollzeit, etwa als Wachmann oder Floristin, gearbeitet und müssen sich nun der unwürdigen Hartz-IV-Prozedur unterziehen", sagte er. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), forderte die Regierung auf, künftig zu verhindern, dass diese Aufstocker in die Jobcenter abgeschoben werden: "Wer von der Arbeitslosenversicherung Leistungen bezieht, muss auch dort betreut und vermittelt werden." Schließlich hätten die Erwerbslosen als Beschäftigte auch Beiträge gezahlt.
Anteil der Aufstocker leicht gesunken
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies dagegen darauf hin, dass Empfänger von ALG I "nicht zuletzt wegen des familienbedingten Mehrbedarfs" Anspruch auf Hartz IV hätten. Die Jobcenter müssten "insgesamt besser darin werden, die Stärken der von ihnen betreuten Arbeitsuchenden genau zu erkennen und diese schnell und passgenau zu vermitteln".
Der Anteil der Aufstocker an den Empfängern von ALG I ist seit 2009 leicht zurückgegangen. 2011 lag er bei 9,9 Prozent, bezogen auf 829.000 ALG-I-Bezieher. 2008 und 2009 war er mit elf beziehungsweise 10,6 Prozent etwas höher. "Dies liegt daran, dass in der Krise Geringqualifizierte verstärkt entlassen wurden", erklärte die BA-Sprecherin.
Zahlen der Nürnberger Behörde hatten bereits Ende Dezember eine Diskussion über die Arbeitslosenversicherung ausgelöst: Danach ist jeder vierte Beschäftigte, der arbeitslos wird, sofort auf Hartz IV angewiesen - auch weil es vielen Betroffenen erst gar nicht gelingt, genügend Ansprüche für das ALG I zu sammeln. SPD und Grüne wollen deshalb die Bedingungen für den Bezug des Arbeitslosengelds lockern. Dies lehnt die Bundesregierung bislang ab.
Quelle
Jeder zehnte Jobsuchende, der Arbeitslosengeld I bezieht, ist zusätzlich auf Hartz IV angewiesen. Im November 2011 waren dies nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) 75.000 Arbeitslose. Dies geht aus Statistiken der Behörde hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern von der Koalition Reformen in der Arbeitslosenversicherung.
Die Parallelbezieher erhielten laut den BA-Zahlen im Schnitt aus der Arbeitslosenversicherung 511,79 Euro im Monat. Weil das zu wenig war, um ihr Existenzminimum sichern zu können, stockten sie ihr Arbeitslosengeld I zusätzlich mit durchschnittlich 318,05 Euro an Hartz-IV-Leistungen aus der staatlichen Grundsicherung auf. Bei diesen Aufstockern handele es sich "überwiegend um geringqualifizierte Beschäftigte, die aus eher gering entlohnten Arbeitsverhältnissen kommen", sagte eine BA-Sprecherin.
Wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor Verlust seines Arbeitsplatzes mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, besitzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I. Es wird in der Regel zwölf Monate ausbezahlt, Langzeitarbeitslose erhalten danach Hartz IV. Die BA-Statistik zeigt, dass die Ansprüche der Parallelbezieher weit unter dem durchschnittlichen Arbeitslosengeld liegen: Dieses belief sich im Januar 2012 auf 825 Euro.
Bezieher von Arbeitslosengeld, die ergänzend Hartz IV erhalten, werden zusammen mit ihren Familienangehörigen nicht von den Arbeitsagenturen betreut, sondern von den Jobcentern, die ausschließlich für Hartz-IV-Empfänger zuständig sind. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, hält dies für eine "soziale Deklassierung".
Damit werde "die Lebensleistung dieser Menschen mit Füßen getreten. Sie haben Vollzeit, etwa als Wachmann oder Floristin, gearbeitet und müssen sich nun der unwürdigen Hartz-IV-Prozedur unterziehen", sagte er. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), forderte die Regierung auf, künftig zu verhindern, dass diese Aufstocker in die Jobcenter abgeschoben werden: "Wer von der Arbeitslosenversicherung Leistungen bezieht, muss auch dort betreut und vermittelt werden." Schließlich hätten die Erwerbslosen als Beschäftigte auch Beiträge gezahlt.
Anteil der Aufstocker leicht gesunken
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies dagegen darauf hin, dass Empfänger von ALG I "nicht zuletzt wegen des familienbedingten Mehrbedarfs" Anspruch auf Hartz IV hätten. Die Jobcenter müssten "insgesamt besser darin werden, die Stärken der von ihnen betreuten Arbeitsuchenden genau zu erkennen und diese schnell und passgenau zu vermitteln".
Der Anteil der Aufstocker an den Empfängern von ALG I ist seit 2009 leicht zurückgegangen. 2011 lag er bei 9,9 Prozent, bezogen auf 829.000 ALG-I-Bezieher. 2008 und 2009 war er mit elf beziehungsweise 10,6 Prozent etwas höher. "Dies liegt daran, dass in der Krise Geringqualifizierte verstärkt entlassen wurden", erklärte die BA-Sprecherin.
Zahlen der Nürnberger Behörde hatten bereits Ende Dezember eine Diskussion über die Arbeitslosenversicherung ausgelöst: Danach ist jeder vierte Beschäftigte, der arbeitslos wird, sofort auf Hartz IV angewiesen - auch weil es vielen Betroffenen erst gar nicht gelingt, genügend Ansprüche für das ALG I zu sammeln. SPD und Grüne wollen deshalb die Bedingungen für den Bezug des Arbeitslosengelds lockern. Dies lehnt die Bundesregierung bislang ab.
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