Fast 50 externe Mitarbeiter in Bundesministerien
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Fast 50 externe Mitarbeiter in Bundesministerien
Die Zahl externer Mitarbeiter in den Bundesministerien geht zwar zurück. Doch die Bestimmungen werden von der Regierung nicht immer eingehalten. Ein Lobbyist war länger als 100 Monate im Einsatz.
Die Zahl externer Mitarbeiter in Bundesministerien hat stark abgenommen. Das geht aus dem aktuellen "Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung" des Bundesinnenministeriums hervor, der der "Welt" vorliegt. Demnach waren im zweiten Halbjahr des 48 externe Personen in den obersten Bundesbehörden tätig.
Damit ist die Zahl der Abgesandten weiter gesunken. Der Höchststand war im zweiten Halbjahr 2011 erreicht. Damals gab es 70 externe Mitarbeiter in den Ministerien. In den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres waren es bereits nur noch 62.
Fachleute gewinnen für die Bundesbehörden an Bedeutung. Denn die Politik ist mit immer komplexer werdenden Themen konfrontiert. Die Kompetenz von außen ist damit mittlerweile zum Normalfall geworden. Experten fürchten jedoch einen unkontrollierten Einfluss von Lobbyisten.
Interessenskonflikte sollen vermieden werden
Das Innenministerium weist in dem Bericht darauf hin, dass der Einsatz dem "Personaltausch und dem Wissenstransfer" zwischen Verwaltung, Wirtschaft und anderen Bereichen dient. Zudem sei die Vertraulichkeit von Informationen und die Vermeidung von Interessenkonflikten in allen Fällen sichergestellt gewesen.
Immer wieder werden jedoch Fälle bekannt, in denen die Meinung von Interessenvertretern nahezu ungefragt übernommen wird. Viele Politiker fordern daher mehr Transparenz, wenn es um den Einfluss von Interessenvertreter geht.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, wirft der Bundesregierung zudem einen Verstoß gegen die Bestimmungen vor: Angesichts der neuen Zahlen könne "niemand mehr von einem temporären Wissensaustausch sprechen", sagte Hartmann der "Welt".
Ein Großteil der externen Mitarbeiter überschreitet laut Bericht die vorgeschriebene Einsatzdauer von sechs Monaten. Hartmann bilanziert: "Wieder einmal hält sich die Bundesregierung nicht an ihre selbst aufgestellten Spielregeln."
Ein Einsatz dauerte 103 Monate
Ein externer Mitarbeiter war laut Aufstellung 103 Monate im Einsatz. Die ehemalige Leiterin des Goethe-Instituts im französischen Nancy wird noch bis Ende des Jahres im Auswärtigen Amt eingesetzt – insgesamt dauert der Personaltausch dann 52 Monate.
SPD-Politiker Hartmann kritisiert zudem, dass der Bericht nur Teilen des Parlaments übersandt wird. "Ich fordere schon lange, die Berichte im Internet zu veröffentlichen und jährlich im Plenum des Deutschen Bundestages zu debattieren."
In den meisten der aufgeführten Fälle handelt es sich um Abgesandte aus bundesnahen Einrichtungen. Über 30 kommen vom Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. In fünf Fällen kommen die Mitarbeiter jedoch von Unternehmen und zwei Mal vom Bundesverband der Deutschen Industrie.
Die seit Jahrzehnten übliche Praxis der Entsendung von Fachleuten in die Bundesverwaltung war im Jahr 2006 in die Kritik geraten. Damals kam durch einen Bericht des ARD-Magazins "Monitor" heraus, dass ein Mitarbeiter der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) interne Unterlagen über die Gesundheitsreform an seinen ursprünglichen Arbeitgeber weitergeleitet hatte. Die öffentliche Empörung war groß.
Wenige Jahre später folgte eine neue Verwaltungsvorschrift. Das Innenministerium legt dem Innen- und Haushaltsausschuss des Bundestages mittlerweile jedes halbe Jahr einen Bericht mit einer Übersicht vor. Den aktuellen Bericht verschickte das Haus von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Ende März.
Manchmal drohen Interessenskonflikte
Auch die neue Auflistung lässt einen aufhorchen: So sitzt ein Mitarbeiter des BDI noch bis September im Auswärtigen Amt. Bezahlt wird er wie fast alle Externen weiterhin von der entsendenden Stelle. In seiner Einsatzbeschreibung heißt es unter anderem, er solle sich "in die komplexe Materie der Investitionsgarantien einarbeiten".
Es ist wiederum die deutsche Industrie, die beim Gang ins Ausland auf diesen Schutz durch die Bundesregierung setzt. Eigentlich verbieten die Regeln einen Einsatz dort, wo sich Geschäftsinteressen nahezu berühren.
Der Bericht nennt zudem nicht alle externen Mitarbeiter in den Ministerien. Wer zum Beispiel von den gesetzlichen Kassen ins Gesundheitsministerium geschickt wird, taucht nicht auf – die Kassen gelten als öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Quelle
Die Zahl externer Mitarbeiter in Bundesministerien hat stark abgenommen. Das geht aus dem aktuellen "Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung" des Bundesinnenministeriums hervor, der der "Welt" vorliegt. Demnach waren im zweiten Halbjahr des 48 externe Personen in den obersten Bundesbehörden tätig.
Damit ist die Zahl der Abgesandten weiter gesunken. Der Höchststand war im zweiten Halbjahr 2011 erreicht. Damals gab es 70 externe Mitarbeiter in den Ministerien. In den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres waren es bereits nur noch 62.
Fachleute gewinnen für die Bundesbehörden an Bedeutung. Denn die Politik ist mit immer komplexer werdenden Themen konfrontiert. Die Kompetenz von außen ist damit mittlerweile zum Normalfall geworden. Experten fürchten jedoch einen unkontrollierten Einfluss von Lobbyisten.
Interessenskonflikte sollen vermieden werden
Das Innenministerium weist in dem Bericht darauf hin, dass der Einsatz dem "Personaltausch und dem Wissenstransfer" zwischen Verwaltung, Wirtschaft und anderen Bereichen dient. Zudem sei die Vertraulichkeit von Informationen und die Vermeidung von Interessenkonflikten in allen Fällen sichergestellt gewesen.
Immer wieder werden jedoch Fälle bekannt, in denen die Meinung von Interessenvertretern nahezu ungefragt übernommen wird. Viele Politiker fordern daher mehr Transparenz, wenn es um den Einfluss von Interessenvertreter geht.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, wirft der Bundesregierung zudem einen Verstoß gegen die Bestimmungen vor: Angesichts der neuen Zahlen könne "niemand mehr von einem temporären Wissensaustausch sprechen", sagte Hartmann der "Welt".
Ein Großteil der externen Mitarbeiter überschreitet laut Bericht die vorgeschriebene Einsatzdauer von sechs Monaten. Hartmann bilanziert: "Wieder einmal hält sich die Bundesregierung nicht an ihre selbst aufgestellten Spielregeln."
Ein Einsatz dauerte 103 Monate
Ein externer Mitarbeiter war laut Aufstellung 103 Monate im Einsatz. Die ehemalige Leiterin des Goethe-Instituts im französischen Nancy wird noch bis Ende des Jahres im Auswärtigen Amt eingesetzt – insgesamt dauert der Personaltausch dann 52 Monate.
SPD-Politiker Hartmann kritisiert zudem, dass der Bericht nur Teilen des Parlaments übersandt wird. "Ich fordere schon lange, die Berichte im Internet zu veröffentlichen und jährlich im Plenum des Deutschen Bundestages zu debattieren."
In den meisten der aufgeführten Fälle handelt es sich um Abgesandte aus bundesnahen Einrichtungen. Über 30 kommen vom Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. In fünf Fällen kommen die Mitarbeiter jedoch von Unternehmen und zwei Mal vom Bundesverband der Deutschen Industrie.
Die seit Jahrzehnten übliche Praxis der Entsendung von Fachleuten in die Bundesverwaltung war im Jahr 2006 in die Kritik geraten. Damals kam durch einen Bericht des ARD-Magazins "Monitor" heraus, dass ein Mitarbeiter der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) interne Unterlagen über die Gesundheitsreform an seinen ursprünglichen Arbeitgeber weitergeleitet hatte. Die öffentliche Empörung war groß.
Wenige Jahre später folgte eine neue Verwaltungsvorschrift. Das Innenministerium legt dem Innen- und Haushaltsausschuss des Bundestages mittlerweile jedes halbe Jahr einen Bericht mit einer Übersicht vor. Den aktuellen Bericht verschickte das Haus von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Ende März.
Manchmal drohen Interessenskonflikte
Auch die neue Auflistung lässt einen aufhorchen: So sitzt ein Mitarbeiter des BDI noch bis September im Auswärtigen Amt. Bezahlt wird er wie fast alle Externen weiterhin von der entsendenden Stelle. In seiner Einsatzbeschreibung heißt es unter anderem, er solle sich "in die komplexe Materie der Investitionsgarantien einarbeiten".
Es ist wiederum die deutsche Industrie, die beim Gang ins Ausland auf diesen Schutz durch die Bundesregierung setzt. Eigentlich verbieten die Regeln einen Einsatz dort, wo sich Geschäftsinteressen nahezu berühren.
Der Bericht nennt zudem nicht alle externen Mitarbeiter in den Ministerien. Wer zum Beispiel von den gesetzlichen Kassen ins Gesundheitsministerium geschickt wird, taucht nicht auf – die Kassen gelten als öffentlich-rechtliche Körperschaften.
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