Autohändler wegen Bestechung angeklagt
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Autohändler wegen Bestechung angeklagt
Autohandel ist ein knallhartes Geschäft. Doch auch in dieser Branche kann man zu weit gehen: einem Autohändler mit Geschäften in Cremlingen und Braunschweig wird vorgeworfen, sich systematisch durch Bestechung Fahrzeuge zu Vorzugskonditionen verschafft zu haben. Heute beginnt der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig.
Dem 43-jährigen Angeklagten, der stiller Teilhaber an einem Autohaus sowie Gesellschafter eines weiteren Autohauses gewesen sei und in beiden Autohäusern für die Beschaffung von Fahrzeugen zum Weiterverkauf verantwortlich gewesen wäre, wird vorgeworfen, in 31 Fällen Zuwendungen geleistet zu haben, um beim Bezug von Gebrauchtwagen gegenüber Mitbewerbern unlauter bevorzugt zu werden.
Über ein Gebrauchtwagencenter habe er gebrauchte Fahrzeuge bezogen. Mit dem Ziel, dass die beiden vom Angeklagten betriebenen Autohäuser gegenüber anderen Autohäusern eine bevorzugte Behandlung erfahren würden, veranlasste der Angeklagte, dass Entscheidungsträgern des Gebrauchtwagencenters und deren Angehörigen Fahrzeuge zu besonders günstigen Preisen verkauft oder von diesen Personen zu überhöhten Preisen zurückgekauft worden seien. Insgesamt seien Vorteile in Höhe von 119.647,38 € an die Mitarbeiter des Gebrauchtwagencenters bzw. deren Familienangehörige gewährt worden. Wie vom Angeklagten bezweckt, habe er aufgrund seiner Zuwendungen bevorzugt Fahrzeuge im großen Umfang vom Gebrauchtwagencenter erhalten und den Status als First-Class-Händler beibehalten. Auch seien ihm besonders werthaltige Fahrzeugpakete zusammengestellt worden, die er für die Autohäuser günstig erworben habe.
Das Landgericht plant zunächst zwei Verhandlungstage.
Quelle
Dem 43-jährigen Angeklagten, der stiller Teilhaber an einem Autohaus sowie Gesellschafter eines weiteren Autohauses gewesen sei und in beiden Autohäusern für die Beschaffung von Fahrzeugen zum Weiterverkauf verantwortlich gewesen wäre, wird vorgeworfen, in 31 Fällen Zuwendungen geleistet zu haben, um beim Bezug von Gebrauchtwagen gegenüber Mitbewerbern unlauter bevorzugt zu werden.
Über ein Gebrauchtwagencenter habe er gebrauchte Fahrzeuge bezogen. Mit dem Ziel, dass die beiden vom Angeklagten betriebenen Autohäuser gegenüber anderen Autohäusern eine bevorzugte Behandlung erfahren würden, veranlasste der Angeklagte, dass Entscheidungsträgern des Gebrauchtwagencenters und deren Angehörigen Fahrzeuge zu besonders günstigen Preisen verkauft oder von diesen Personen zu überhöhten Preisen zurückgekauft worden seien. Insgesamt seien Vorteile in Höhe von 119.647,38 € an die Mitarbeiter des Gebrauchtwagencenters bzw. deren Familienangehörige gewährt worden. Wie vom Angeklagten bezweckt, habe er aufgrund seiner Zuwendungen bevorzugt Fahrzeuge im großen Umfang vom Gebrauchtwagencenter erhalten und den Status als First-Class-Händler beibehalten. Auch seien ihm besonders werthaltige Fahrzeugpakete zusammengestellt worden, die er für die Autohäuser günstig erworben habe.
Das Landgericht plant zunächst zwei Verhandlungstage.
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