BGH verbietet überhöhte Gebühren für Kontoauszüge
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BGH verbietet überhöhte Gebühren für Kontoauszüge
Banken dürfen ihren Kunden keine überhöhten Preise für länger zurückliegende Kontoauszüge berechnen. Das urteilte der BGH und wies damit die Revision der Commerzbank zurück. Das Geldhaus verlangt aktuell bis zu 15 Euro.
Eine Bank darf ihren Kunden keine überhöhten Preise für die nachträgliche Ausstellung eines Kontoauszugs berechnen. Mit dieser Entscheidung (Aktenzeichen XI ZR 66/13) folgte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag dem Urteil der Vorinstanz zugunsten von Verbraucherschützern. Die Revision der Commerzbank wurde zurückgewiesen. Die zweitgrößte deutsche Bank verlangte bisher 15 Euro für einen länger zurückliegenden Kontoauszug.
Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bekräftigte Rechtsanwalt Peter Wassermann in der Verhandlung vor dem BGH die Auffassung, dass die meisten Kunden von der Bank mit überhöhten Kosten belastet würden. In mehr als 80 Prozent der Fälle gehe es um bis zu sechs Monate alte Kontoauszüge. Und da seien die tatsächlichen Kosten für die Bank mit 10,24 Euro deutlich niedriger als das verlangte Entgelt. Hier werde "die Masse der Fälle mit überhöhten Kosten belastet und das ist nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung", sagte der Anwalt.
Landgericht gab Commerzbank Recht
Der Vertreter der Bank, Achim Krämer, erklärte hingegen, bei der nachträglichen Erstellung eines Kontoauszugs, der älter sei als sechs Monate, entstehe der Bank ein weit höherer Aufwand, der mehr als 100 Euro erreichen könne. Zum Teil müssten da erst Unterlagen "per Hand zusammengestellt werden". Die verlangte Pauschale stelle daher eine durchschnittliche Gewichtung dar. In erster Instanz 2012 hatte das Landgericht Frankfurt der Commerzbank noch Recht gegeben.
Ein Sprecher des Instituts sagte, der Preis für diese Leistung sei bereits Mitte November angepasst worden: Ein Auszug, der maximal 13 Monate zurückreicht, kostet jetzt drei Euro; bei einem älteren Auszügen sind es 15 Euro.
Mit Blick auf die Möglichkeiten einer Online-Bereitstellung von Kontoauszügen über einen längeren Zeitraum sagte vzbv-Referent Frank-Christian Pauli, die Banken könnten diese Daten ihren Kunden ja auch so verfügbar machen, dass sie gar keinen Aufwand hätten. Der Commerzbank-Sprecher kündigte an, dass die Bank "im Online-Bereich einiges tue, um die Prozesse deutlich zu vereinfachen und zu verschlanken".
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Eine Bank darf ihren Kunden keine überhöhten Preise für die nachträgliche Ausstellung eines Kontoauszugs berechnen. Mit dieser Entscheidung (Aktenzeichen XI ZR 66/13) folgte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag dem Urteil der Vorinstanz zugunsten von Verbraucherschützern. Die Revision der Commerzbank wurde zurückgewiesen. Die zweitgrößte deutsche Bank verlangte bisher 15 Euro für einen länger zurückliegenden Kontoauszug.
Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bekräftigte Rechtsanwalt Peter Wassermann in der Verhandlung vor dem BGH die Auffassung, dass die meisten Kunden von der Bank mit überhöhten Kosten belastet würden. In mehr als 80 Prozent der Fälle gehe es um bis zu sechs Monate alte Kontoauszüge. Und da seien die tatsächlichen Kosten für die Bank mit 10,24 Euro deutlich niedriger als das verlangte Entgelt. Hier werde "die Masse der Fälle mit überhöhten Kosten belastet und das ist nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung", sagte der Anwalt.
Landgericht gab Commerzbank Recht
Der Vertreter der Bank, Achim Krämer, erklärte hingegen, bei der nachträglichen Erstellung eines Kontoauszugs, der älter sei als sechs Monate, entstehe der Bank ein weit höherer Aufwand, der mehr als 100 Euro erreichen könne. Zum Teil müssten da erst Unterlagen "per Hand zusammengestellt werden". Die verlangte Pauschale stelle daher eine durchschnittliche Gewichtung dar. In erster Instanz 2012 hatte das Landgericht Frankfurt der Commerzbank noch Recht gegeben.
Ein Sprecher des Instituts sagte, der Preis für diese Leistung sei bereits Mitte November angepasst worden: Ein Auszug, der maximal 13 Monate zurückreicht, kostet jetzt drei Euro; bei einem älteren Auszügen sind es 15 Euro.
Mit Blick auf die Möglichkeiten einer Online-Bereitstellung von Kontoauszügen über einen längeren Zeitraum sagte vzbv-Referent Frank-Christian Pauli, die Banken könnten diese Daten ihren Kunden ja auch so verfügbar machen, dass sie gar keinen Aufwand hätten. Der Commerzbank-Sprecher kündigte an, dass die Bank "im Online-Bereich einiges tue, um die Prozesse deutlich zu vereinfachen und zu verschlanken".
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