Studienstiftung des deutschen Volkes
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Studienstiftung des deutschen Volkes
Die Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. (SddV) ist eine Organisation zur Begabtenförderung in Deutschland, die an besonders begabte Studierende und Doktoranden Stipendien vergibt. Die Studienstiftung, Deutschlands größtes Begabtenförderwerk, ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Bonn. Finanziell wird die Studienstiftung vom Bund, den Ländern und Kommunen, einer Vielzahl von Stiftungen und Unternehmen sowie mehr als 6.000 privaten Spendern getragen. Der Haushalt der Studienstiftung betrug im Jahr 2013 gut 78 Millionen Euro. Seit ihrem Bestehen hat sie mehr als 55.000 besonders begabte Studierende und Doktoranden unterstützt.[2]
Geschichte der Studienstiftung
1925 in Dresden zunächst als Abteilung innerhalb der Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e.V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus 1934 aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. 1948 kam es zur Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) in Köln. Nach der Wende folgte 1990 die Ausdehnung der Aktivitäten auf die neuen Bundesländer.
Aufnahme in die Studienstiftung
Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studierende und Doktoranden. Die Auswahl orientiert sich an den Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung. Die Aufnahme geschieht hauptsächlich über sechs Wege:
Durch Schulvorschlag: Die Schulleitung eines Gymnasiums oder einer anderen Schulart mit gymnasialer Oberstufe darf einen Schüler pro 50 Abiturienten, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch soziales Engagement usw. hervorgetan hat, für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen. Die vorgeschlagenen Abiturienten besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem durch Einzelgespräche und in Gruppendiskussionen versucht wird, die Förderungswürdigkeit der angehenden Studierenden festzustellen. Von den Vorgeschlagenen werden ca. 30% in die Studienstiftung aufgenommen, wobei die Aufnahme der Studierenden unabhängig von eventuellen Mitbewerbenden geschieht, weswegen sich auch keine genaue Quote angeben lässt.
Durch Professorenvorschlag: Während des Studiums schlägt ein Professor Studierende vor, die er für besonders förderungswürdig hält. Es folgt auch hier ein Auswahlseminar, wobei im Durchschnitt 50% der so vorgeschlagenen Studierenden in die Stiftung aufgenommen werden. Auch Promovierende können vorgeschlagen werden.
Durch Prüfungsamtvorschlag: Analog zum Schulvorschlag kann ein Studierender pro 50 Absolventen der Zwischenprüfung des jeweiligen Studienganges vorgeschlagen werden. Ein Professor muss den Vorschlag unterstützen. Das Auswahlseminar ist ähnlich organisiert wie in der Abiturientenauswahl, allerdings spielt die Prüfung der fachlichen Exzellenz eine größere Rolle. Durchschnittlich 30 % der Vorgeschlagenen werden aufgenommen.
Als Preisträger eines Bundeswettbewerbes (z.B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend forscht, Jugend debattiert) oder als Mitglied der deutschen Mannschaft bei einem internationalen Wettbewerb (z.B. Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade) mitunter nach einem gesonderten Auswahlverfahren. Auch die Preisträger der Stiftung Humanismus heute des Landes Baden-Württemberg werden in die Stiftung aufgenommen. Hierbei handelt es sich um Abiturienten mit herausragenden Leistungen in den Fächern Latein und Griechisch.
Die Selbstbewerbung für ein Stipendium ist seit Februar 2010[3] möglich. Studierende im ersten und zweiten Semester können sich jeweils im Februar zum Auswahltest der Studienstiftung anmelden; der Test wird bundesweit in verschiedenen Testzentren angeboten. Die Testbesten erhalten eine Einladung zum Auswahlseminar der Studienstiftung. Während durch den Auswahltest die kognitive Leistungsfähigkeit getestet wird, stehen beim Auswahlseminar breite Interessen, eine tolerante Persönlichkeit und soziale Verantwortung im Vordergrund, die durch persönliche Gespräche und Gruppendiskussionen ermittelt werden.
Der Vorschlag durch eine/n Alumnus/a der Studienstiftung ist prinzipiell möglich.
Geschieht die Aufnahme vor der Zwischenprüfung bzw. vor Abschluss des vierten Semesters, so ist die Förderung zunächst auf drei Probesemester begrenzt und kann bei sehr guten Studienleistungen – unterstützt durch unabhängige Gutachten zweier Professoren – auf die Dauer des Regelstudiums ausgeweitet werden. Bei ca. 90% der Stipendiaten ist diese Endaufnahme erfolgreich.
Förderungen
Die Studienstiftung fördert ihre Stipendiaten sowohl finanziell als auch ideell.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung beläuft sich auf ein Büchergeld (im Jahr 2008 betrug dieses 80 Euro/Monat, von 2011 bis 2013 150 Euro. Im September 2013 wurde das Büchergeld auf 300 Euro/Monat erhöht.) sowie auf ein Lebenshaltungsstipendium, das sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, aber nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Seit Oktober 2006 wird außerdem das Vermögen des Stipendiaten auf die Höhe des Stipendiums angerechnet. Doktorandinnen und Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 1.050 Euro; dazu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Verheiratete Stipendiaten und Stipendiaten mit Kind können einen Familienzuschlag von monatlich 155 Euro erhalten. Zusätzlich kann ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 155 bis 255 Euro gewährt werden. Damit orientiert sich die finanzielle Förderung an den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)[4].
Auslandsaufenthalte werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszuschläge und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zahlungen aus dem Stipendium steuerfrei.
Ideelle Förderung
Zum ideellen Förderprogramm der Studienstiftung gehören Sommerakademien, Wissenschaftliche Kollegs, Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die dies ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen. Die Stipendiaten müssen vor ihrer endgültigen Aufnahme jedes Semester, danach jedes Jahr, einen Bericht über ihr Studium und ihr sonstiges Engagement abgeben.
Spezielle Programme
Neben der regulären Förderung bietet die Studienstiftung spezielle Stipendienprogramme an, die meistens für internationale weiterführende Studiengänge konzipiert sind und oft zusammen mit anderen Stiftungen und Organisationen organisiert werden. Die bekanntesten darunter sind das McCloy Academic Scholarship Program, das ERP-Stipendienprogramm, das Studienkolleg zu Berlin und das Carlo-Schmid-Programm.[5]
Der Freistaat Bayern hat der Studienstiftung des deutschen Volkes die Durchführung des Max-Weber-Programms übertragen.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes in Zahlen
Etwa 3.000 Stipendiaten werden jedes Jahr neu aufgenommen.
Etwa 50 % der Stipendiaten erhalten als Studienförderung lediglich das Büchergeld, etwa 16 % der Stipendiaten erhalten ein Vollstipendium.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes wird zu knapp 90 % aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Circa 80 % der Stipendiatinnen und Stipendiaten stammen aus einem akademischen Elternhaus.[6]
ahr Geförderte Stipendiaten[7] Anzahl
Studenten
Deutschland[8][9]
Studium Promotion Gesamt
2005 6.966 993 7.959 1.985.765
2006 7.352 946 8.298 1.979.043
2007 8.438 1.080 9.518 1.941.405
2008 10.030 1.194 11.224 2.025.307
2009 11.482 1.211 12.693 2.121.178
2010 11.336 1.303 12.639 2.217.294
2011 11.123 1.350 12.473 2.380.974
2012 11.373 1.274 12.647 2.499.409
2013 11.195 1.273 12.468 2.613.168
Studierenden- und Stipendiatenzahlen deutscher Universitäten und Hochschulen mit einem Stipendiatenanteil über 1%[7] Universität Studierende im
WS 2012/2013 Anzahl der
Grundstipendiaten Anteil
in %
Bucerius Law School 958 72 7,52
Hertie School of Governance 374 17 4,55
Zeppelin Universität Friedrichshafen 589 20 3,40
WHU - Otto Beisheim School of Management 937 29 3,09
Charité Berlin 6.968 212 3,04
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 29.800 655 2,20
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 23.497 432 1,84
Universität Witten/Herdecke 1.444 25 1,73
Jacobs University Bremen 1.289 21 1,63
Universität Lübeck 3.345 48 1,43
Universität Mannheim 11.882 153 1,29
Medizinische Hochschule Hannover 3.225 37 1,15
Ludwig-Maximilians-Universität München 46.160 495 1,07
Bekannte ehemalige Stipendiaten der Studienstiftung
Eine Übersicht bekannter ehemaliger Stipendiaten findet sich unter Liste ehemaliger Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes.
Belege
Satzung der Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. Fassung vom 29. November 1996.
Webauftritt - Daten und Fakten. Abgerufen am 15. März 2014.
Aktuelles - Neuer Auswahltest der Studienstiftung. Abgerufen am 15. März 2014.
Allgemeiner Überblick zu Förderungsvoraussetzungen und Leistungen. Abgerufen am 15. März 2014.
Stipendienprogramme. Abgerufen am 15. März 2014.
Juliane Frisse: Selbstbewerber eingeschränkt willkommen. Spiegel Online, 18. Januar 2011, abgerufen am 15. März 2014.
Jahresbericht 2013 der Studienstiftung des deutschen Volkes. S. 248, abgerufen am 3. Juli 2014 (PDF 11,7 MB).
Anzahl der Studierenden in Deutschland - Insgesamt. Abgerufen am 15. März 2014.
Studierende. nach Bundesländern und tiefer gegliederte Angaben
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Geschichte der Studienstiftung
1925 in Dresden zunächst als Abteilung innerhalb der Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e.V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus 1934 aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. 1948 kam es zur Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) in Köln. Nach der Wende folgte 1990 die Ausdehnung der Aktivitäten auf die neuen Bundesländer.
Aufnahme in die Studienstiftung
Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studierende und Doktoranden. Die Auswahl orientiert sich an den Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung. Die Aufnahme geschieht hauptsächlich über sechs Wege:
Durch Schulvorschlag: Die Schulleitung eines Gymnasiums oder einer anderen Schulart mit gymnasialer Oberstufe darf einen Schüler pro 50 Abiturienten, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch soziales Engagement usw. hervorgetan hat, für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen. Die vorgeschlagenen Abiturienten besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem durch Einzelgespräche und in Gruppendiskussionen versucht wird, die Förderungswürdigkeit der angehenden Studierenden festzustellen. Von den Vorgeschlagenen werden ca. 30% in die Studienstiftung aufgenommen, wobei die Aufnahme der Studierenden unabhängig von eventuellen Mitbewerbenden geschieht, weswegen sich auch keine genaue Quote angeben lässt.
Durch Professorenvorschlag: Während des Studiums schlägt ein Professor Studierende vor, die er für besonders förderungswürdig hält. Es folgt auch hier ein Auswahlseminar, wobei im Durchschnitt 50% der so vorgeschlagenen Studierenden in die Stiftung aufgenommen werden. Auch Promovierende können vorgeschlagen werden.
Durch Prüfungsamtvorschlag: Analog zum Schulvorschlag kann ein Studierender pro 50 Absolventen der Zwischenprüfung des jeweiligen Studienganges vorgeschlagen werden. Ein Professor muss den Vorschlag unterstützen. Das Auswahlseminar ist ähnlich organisiert wie in der Abiturientenauswahl, allerdings spielt die Prüfung der fachlichen Exzellenz eine größere Rolle. Durchschnittlich 30 % der Vorgeschlagenen werden aufgenommen.
Als Preisträger eines Bundeswettbewerbes (z.B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend forscht, Jugend debattiert) oder als Mitglied der deutschen Mannschaft bei einem internationalen Wettbewerb (z.B. Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade) mitunter nach einem gesonderten Auswahlverfahren. Auch die Preisträger der Stiftung Humanismus heute des Landes Baden-Württemberg werden in die Stiftung aufgenommen. Hierbei handelt es sich um Abiturienten mit herausragenden Leistungen in den Fächern Latein und Griechisch.
Die Selbstbewerbung für ein Stipendium ist seit Februar 2010[3] möglich. Studierende im ersten und zweiten Semester können sich jeweils im Februar zum Auswahltest der Studienstiftung anmelden; der Test wird bundesweit in verschiedenen Testzentren angeboten. Die Testbesten erhalten eine Einladung zum Auswahlseminar der Studienstiftung. Während durch den Auswahltest die kognitive Leistungsfähigkeit getestet wird, stehen beim Auswahlseminar breite Interessen, eine tolerante Persönlichkeit und soziale Verantwortung im Vordergrund, die durch persönliche Gespräche und Gruppendiskussionen ermittelt werden.
Der Vorschlag durch eine/n Alumnus/a der Studienstiftung ist prinzipiell möglich.
Geschieht die Aufnahme vor der Zwischenprüfung bzw. vor Abschluss des vierten Semesters, so ist die Förderung zunächst auf drei Probesemester begrenzt und kann bei sehr guten Studienleistungen – unterstützt durch unabhängige Gutachten zweier Professoren – auf die Dauer des Regelstudiums ausgeweitet werden. Bei ca. 90% der Stipendiaten ist diese Endaufnahme erfolgreich.
Förderungen
Die Studienstiftung fördert ihre Stipendiaten sowohl finanziell als auch ideell.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung beläuft sich auf ein Büchergeld (im Jahr 2008 betrug dieses 80 Euro/Monat, von 2011 bis 2013 150 Euro. Im September 2013 wurde das Büchergeld auf 300 Euro/Monat erhöht.) sowie auf ein Lebenshaltungsstipendium, das sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, aber nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Seit Oktober 2006 wird außerdem das Vermögen des Stipendiaten auf die Höhe des Stipendiums angerechnet. Doktorandinnen und Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 1.050 Euro; dazu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Verheiratete Stipendiaten und Stipendiaten mit Kind können einen Familienzuschlag von monatlich 155 Euro erhalten. Zusätzlich kann ein Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 155 bis 255 Euro gewährt werden. Damit orientiert sich die finanzielle Förderung an den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)[4].
Auslandsaufenthalte werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszuschläge und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zahlungen aus dem Stipendium steuerfrei.
Ideelle Förderung
Zum ideellen Förderprogramm der Studienstiftung gehören Sommerakademien, Wissenschaftliche Kollegs, Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die dies ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen. Die Stipendiaten müssen vor ihrer endgültigen Aufnahme jedes Semester, danach jedes Jahr, einen Bericht über ihr Studium und ihr sonstiges Engagement abgeben.
Spezielle Programme
Neben der regulären Förderung bietet die Studienstiftung spezielle Stipendienprogramme an, die meistens für internationale weiterführende Studiengänge konzipiert sind und oft zusammen mit anderen Stiftungen und Organisationen organisiert werden. Die bekanntesten darunter sind das McCloy Academic Scholarship Program, das ERP-Stipendienprogramm, das Studienkolleg zu Berlin und das Carlo-Schmid-Programm.[5]
Der Freistaat Bayern hat der Studienstiftung des deutschen Volkes die Durchführung des Max-Weber-Programms übertragen.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes in Zahlen
Etwa 3.000 Stipendiaten werden jedes Jahr neu aufgenommen.
Etwa 50 % der Stipendiaten erhalten als Studienförderung lediglich das Büchergeld, etwa 16 % der Stipendiaten erhalten ein Vollstipendium.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes wird zu knapp 90 % aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Circa 80 % der Stipendiatinnen und Stipendiaten stammen aus einem akademischen Elternhaus.[6]
ahr Geförderte Stipendiaten[7] Anzahl
Studenten
Deutschland[8][9]
Studium Promotion Gesamt
2005 6.966 993 7.959 1.985.765
2006 7.352 946 8.298 1.979.043
2007 8.438 1.080 9.518 1.941.405
2008 10.030 1.194 11.224 2.025.307
2009 11.482 1.211 12.693 2.121.178
2010 11.336 1.303 12.639 2.217.294
2011 11.123 1.350 12.473 2.380.974
2012 11.373 1.274 12.647 2.499.409
2013 11.195 1.273 12.468 2.613.168
Studierenden- und Stipendiatenzahlen deutscher Universitäten und Hochschulen mit einem Stipendiatenanteil über 1%[7] Universität Studierende im
WS 2012/2013 Anzahl der
Grundstipendiaten Anteil
in %
Bucerius Law School 958 72 7,52
Hertie School of Governance 374 17 4,55
Zeppelin Universität Friedrichshafen 589 20 3,40
WHU - Otto Beisheim School of Management 937 29 3,09
Charité Berlin 6.968 212 3,04
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 29.800 655 2,20
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 23.497 432 1,84
Universität Witten/Herdecke 1.444 25 1,73
Jacobs University Bremen 1.289 21 1,63
Universität Lübeck 3.345 48 1,43
Universität Mannheim 11.882 153 1,29
Medizinische Hochschule Hannover 3.225 37 1,15
Ludwig-Maximilians-Universität München 46.160 495 1,07
Bekannte ehemalige Stipendiaten der Studienstiftung
Eine Übersicht bekannter ehemaliger Stipendiaten findet sich unter Liste ehemaliger Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes.
Belege
Satzung der Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. Fassung vom 29. November 1996.
Webauftritt - Daten und Fakten. Abgerufen am 15. März 2014.
Aktuelles - Neuer Auswahltest der Studienstiftung. Abgerufen am 15. März 2014.
Allgemeiner Überblick zu Förderungsvoraussetzungen und Leistungen. Abgerufen am 15. März 2014.
Stipendienprogramme. Abgerufen am 15. März 2014.
Juliane Frisse: Selbstbewerber eingeschränkt willkommen. Spiegel Online, 18. Januar 2011, abgerufen am 15. März 2014.
Jahresbericht 2013 der Studienstiftung des deutschen Volkes. S. 248, abgerufen am 3. Juli 2014 (PDF 11,7 MB).
Anzahl der Studierenden in Deutschland - Insgesamt. Abgerufen am 15. März 2014.
Studierende. nach Bundesländern und tiefer gegliederte Angaben
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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