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STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE an den Internationalen Strafgerichthof

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STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE an den Internationalen Strafgerichthof Empty STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE an den Internationalen Strafgerichthof

Beitrag  Luziefer-bs1 Do Jul 28, 2011 6:46 am

STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE

und

Internationale Schadensersatzklage

an den Internationalen Strafgerichthof

Den Haag

auf Grundlage der Römischen Statuten vom 17. Juli 1998

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

In der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 samt Zusatzprotokoll und Protokolle Nr. 4,6,7,12 und 13

Ich stelle hiermit STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE

gegen: Amtsgericht Hann. Münden, Schlossplatz 9, 34346 Hann. München

gegen: Herr Dr. Wilfried Kraft, Direktor des Amtsgerichts, Amtsgericht Hann. Münden, Schlossplatz 9, 34346 Hann. München

gegen: Richter/in Bierend, Amtsgericht Hann. Münden, Schlossplatz 9, 34346 Hann. Münden

gegen: Herr Erich Rietze, Justizangestellter, Amtsgericht Hann. Münden, Schlossplatz 9, 34346 Hann. München

gegen: Frau Bürger, Justizsekretärin, Amtsgericht Hann. Münden, Schlossplatz 9, 34346 Hann. München

gegen: Polizeiposten Meckesheim, Steingasse 7, 74909 Meckesheim

gegen: Herr Kappel, PHK, Polizeiposten Meckersheim, Steingasse 7, 74909 Meckesheim

gegen: Polizeidirektion Heidelberg, Römerstraße 2-4, 69115 Heidelberg

gegen: Herr Bernd Fuchs, Leitender Kriminaldirektor, Polizeidirektion Heidelberg, Römerstraße 2- 4, 69115 Heidelberg

gegen: Staatsanwaltschaft Göttingen, Waageplatz 7, 37073 Göttingengegen: Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Schlossplatz 3, 26603 Aurich gegen: Gerhard Frerichs, Schlossplatz 3, 26603 Aurich gegen: Landkreis Göttingen, Amt für Ordnung und Verkehr,Reinhäuser Landstraße 4 gegen: Landrat Herr Reinhard Schermann, , Landkreis Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, gegen: Uwe Schneider, Amt für Ordnung u. Verkehr, Landkreis Göttingen, 37083 Göttingen, gegen: Herr Gläser, Landkreis Göttingen, Amt für Ordnung und Verkehr, Reinhäuser Landstraße 4 gegen: Herr Manfred Braun, Landkreis Göttingen, Amt für Ordnung und Verkehr, Reinhäuser Landstraße 4 wegen Verstoßes gegen Anwendung von, seit dem 18.07.1990 bzw. spätestens am 29.9.1990 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger, erloschener grundgesetzlicher Rechtsnormen, (einschließlich der Finanzverfassung) der ersatzlosen Streichung des Art. 23 (a.F.), des unter westlicher Besatzungshoheit geschaffenen „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“(BGBl. II vom 23.09.1990 S. 885 ff), war in dem Moment auch der territoriale Geltungsbereich des „GG“ erloschen. Und damit aber auch die Basis für die Ausübung der Hoheits- und Staatsgewalt der so genannten „Bundesrepublik Deutschland“.

Quelle
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