Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder
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Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder
Hartz-IV-Familien bekommen keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen. Die höchsten deutschen Sozialrichter sehen darin keinen Härtefall. Bei Kindern gehöre die Notwendigkeit, Kleidung wegen des Wachstums und des erhöhten Verschleißes in kurzen Abständen zu ersetzen, zum regelmäßigen Bedarf (Az: B 14 AS 81/08 R).
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