Hartz-IV-Empfänger müssen den zugewiesenen Sachbearbeiter akzeptieren
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Hartz-IV-Empfänger müssen den zugewiesenen Sachbearbeiter akzeptieren
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gegenüber dem Jobcenter eingeschränkt. Nach einem Urteil der Kasseler Richter haben Bezieher von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch darauf, über ihren Weg zu einem neuen Job mit zu entscheiden. Ebenso wenig muss ihnen ein Sachbearbeiter benannt werden, mit dem sie persönlich zurecht kommen und einverstanden sind (Az.: B 4 AS 13/09 R).
Nicht ganz, einfach einen Verwaltungsakt machen und den Sacharbeiter wegen Anfangsverdacht der Befangenheit § 21 VwVFg ablehnen,da zu befürchten ist oder besser der Anfangsverdacht besteht, dass er die Mitwirkung zur Eringliederung verweigert.
Nicht ganz, einfach einen Verwaltungsakt machen und den Sacharbeiter wegen Anfangsverdacht der Befangenheit § 21 VwVFg ablehnen,da zu befürchten ist oder besser der Anfangsverdacht besteht, dass er die Mitwirkung zur Eringliederung verweigert.

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